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Mosella Perl
Ausgabe 20/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Gemeinde Perl
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Wahlbekanntmachung

über die unentgeltliche Wahlbriefbeförderung

Gemäß § 37 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes wird hiermit amtlich bekannt gemacht, dass Wahlbriefe ohne besondere Versendungsform bei der Deutschen Post AG unentgeltlich abgegeben werden können, soweit sie sich in amtlichen Wahlbriefumschlägen befinden. Dies gilt auch für Wahlbriefe der Europawahl, die sich in amtlichen Wahlbriefumschlägen befinden.

Bei Inanspruchnahme einer besonderen Versendungsform hat die Absenderin oder der Absender das jeweils für die Briefbeförderung gültige Leistungsentgelt übersteigenden Betrag zu tragen.

Perl, den 08. Mai 2024

Die besondere Gemeindewahlleiterin

Eva-Maria Anton