Gemäß § 37 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes wird hiermit amtlich bekannt gemacht, dass Wahlbriefe ohne besondere Versendungsform bei der Deutschen Post AG unentgeltlich abgegeben werden können, soweit sie sich in amtlichen Wahlbriefumschlägen befinden. Dies gilt auch für Wahlbriefe der Europawahl, die sich in amtlichen Wahlbriefumschlägen befinden.
Bei Inanspruchnahme einer besonderen Versendungsform hat die Absenderin oder der Absender das jeweils für die Briefbeförderung gültige Leistungsentgelt übersteigenden Betrag zu tragen.
Perl, den 08. Mai 2024
Die besondere Gemeindewahlleiterin
Eva-Maria Anton