Einwohnerfragestunde
Zur Einwohnerfragestunde liegen keine Eingaben vor.
Nachbesetzung von Ausschüssen
Durch das Ausscheiden von Herrn Karl-Heinz Raczek aus dem Gemeinderat der Gemeinde Perl sind entsprechende Nachbesetzungen von Ausschüssen erforderlich.
Herrn Raczek war Mitglied im Finanz-, Personal- und Bildungsausschuss, im Klima-, Umwelt- und Bauausschuss sowie im Zukunftsausschuss.
Für die jeweilige Nachbesetzung steht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ein Vorschlagsrecht zu.
Hierbei ist zu beachten, dass wie bei der grundsätzlichen Besetzung der Ausschüsse ebenso für die anstehende Neubesetzung der drei Gremien gemäß § 48 Abs. 2 KSVG eine Einigung des Gemeinderates, d. h. die Zustimmung aller Ratsmitglieder, ohne Stimmenthaltungen, erforderlich ist.
Beschluss:
| 1. | Der Fraktionsvorsitzende Schramm schlägt folgende Nachbesetzung vor: |
| Finanz-, Personal- und Bildungsausschuss: Christian Krupp, |
| Klima-, Umwelt- und Bauausschuss: Christian Krupp, |
| Zukunftsausschuss: Christian Schramm |
| 2. | Da keine Einigung zur vorgeschlagenen Nachbesetzung erzielt wurde, wird die Auflösung der betroffenen Ausschüsse vorgeschlagen. |
| 3. | Nach dem Beschluss über die Auflösung werden die folgenden Mitglieder von den im Gemeinderat vertretenen Fraktionen für die Neubesetzungen der Ausschüsse vorgeschlagen: |
Klima-, Umwelt- und Bauausschuss
| CDU: | Walter Follmann, Karl Fuchs, Ralf Gottdang, Dr. Hans-Peter Trierweiler, Andreas Hoffmann |
| SPD: | Michael Fixemer, Werner Lenert, Alexandra Molnar, Alexander Schirrah, Beatrix Berens |
| GRÜNE: | Christian Schramm, Christian Krupp |
| FDP: | Franz Keren |
Finanz-, Personal- und Bildungsausschuss
| CDU: | Walter Follmann, Karl Fuchs, Alexandra Herzer, Günter Gelz, Dr. Olaf Roller |
| SPD: | Michael Fixemer, Beatrix Berens, Bernhard Kerpen, Alexander Schirrah, Frank Schmitt |
| GRÜNE: | Christian Schramm, Christian Krupp |
| FDP: | Peter Hoffmann |
Zukunftsausschuss
| CDU: | Alexandra Follmann, Alexandra Herzer, Gerd Petgen, Dr. Olaf Roller, Dr. Hans-Peter Trierweiler |
| SPD: | Michael Fixemer, Beatrix, Bernhard Kerpen, Alexandra Molnar, Sarah Esch |
| GRÜNE: | Christian Schramm, Christian Krupp |
| FDP: | Peter Hoffmann |
Da wiederum keine Einigung erzielt wurde, werden gemäß § 48 Abs. 2 S. 4 KSVG die Mitglieder der betroffenen Ausschüsse durch die jeweiligen Fraktionen entsprechend der vom Gemeinderat festgestellten Sitzverteilung, wie unter Beschlussvorschlag Nr. 3 vorgeschlagen, benannt.
Abstimmungsergebnis:
Zu 1: 19 Ja-Stimmen, eine Nein-Stimme.
Zu 2: Einstimmig.
Zu 3: 19 Ja-Stimmen, eine Enthaltung.
Organisation der Regionalinitiative Faszination Mosel im Rahmen einer Kommunalen Zweckvereinbarung
Entwicklung und aktuelle Situation
Die Weiterentwicklung und Neuausrichtung der Regionalinitiative Mosel in 2020-2022 beinhaltete im Wesentlichen die Umwandlung der Dachmarke in eine abgestimmte Markenfamilie sowie die dauerhafte und fördermittelunabhängige Finanzierung einer Kümmerer-Stelle durch die vier Landkreise Mayen-Koblenz, Cochem-Zell, Bernkastel-Wittlich und Trier-Saarburg sowie die Gemeinde Perl im Saarland. Die Städte Koblenz und Trier leisten aktuell keinen finanziellen Beitrag. Für die Jahre 2020 bis 2023 konnten LEADER-Fördermittel in Höhe von 501.480,45 EUR akquiriert und dadurch zahlreiche, von der Geschäftsstelle initiierte und betreute Projekte umgesetzt werden (z.B. 100 Lebenstürme für die Mosel, Woche der Artenvielfalt, Brennertage, Viezprämierung, Preisverleihung #moselhelden, Kunst am Fluss, Längste Musikmeile Deutschlands, Moselkongresse, Social Media-Kampagnen, etc.…).
Organisationsform
Um die Zusammenarbeit dauerhaft verbindlich zu gestalten, wurde im Dezember 2022 von den Landkreisen Mayen-Koblenz, Cochem-Zell, Bernkastel-Wittlich, Trier-Saarburg und der Gemeinde Perl im Saarland die Regionalinitiative „Faszination Mosel“ GbR gegründet. Ziel war, in einem Gesellschaftervertrag die Finanzierung der „Kümmerer-Stelle“ der Regional-initiative, angesiedelt bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich in Wittlich, langfristig zu sichern. Gegenstand der Finanzierung sind neben den reinen Personalkosten einer Vollzeit-stelle auch die damit verbundenen Verwaltungsgemeinkosten und Sachkosten (nach KGST).
Zwischenzeitlich hat sich die Organisationsform der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) als suboptimal erwiesen. So dürfen bspw. keine Spenden oder Sponsorengelder angenommen und auch keine Zuwendungsbestätigungen ausgestellt werden. Für die geplanten Projekte und Maßnahmen der Regionalinitiative ist es allerdings wichtig, Spenden und Sponsorengelder annehmen zu können. In Anbetracht weiterer deutlich gewordener Nachteile und offener Fragen (u.a. Führung des Haushalts der Gesellschaft außerhalb des Kreishaushalts, Umsatzsteuerpflichtigkeit) erweist sich daher die Organisationsform einer kommunalen Zweckvereinbarung nach §§ 1, 12 und 13 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) zwischen den Gebietskörperschaften als vorteilhafter.
In den Sitzungen der Steuerungsgruppe der Regionalinitiative „Faszination Mosel“ am 19. Juli und 4. Dezember 2023 wurde hierüber informiert und intensiv beraten. Der Entwurf einer kommunalen Zweckvereinbarung wurde seitens der Geschäftsstelle der Regionalinitiative erstellt und vorab mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier abgestimmt. Dort muss diese auch genehmigt werden. Voraussetzung ist, dass die jeweiligen Kreistage der Landkreise bzw. der Rat der Gemeinde Perl der Vereinbarung zustimmen und diese anschließend in ihren Bekanntmachungsorganen veröffentlichen. Für den Bereich der Gemeinde Perl fanden die entsprechenden Abstimmungen mit dem Landesverwaltungsamt und dem Ministerium für Inneres Bauen und Sport des Saarlandes statt.
Finanzierung der Geschäftsstelle
In Bezug auf die Finanzierung der Geschäftsstelle muss eine Anpassung vorgenommen werden, um die entstehenden Kosten beim Kreis Bernkastel-Wittlich vollständig zu decken. Gründe hierfür sind weder eine Höhergruppierung noch ein Stufenaufstieg. In der Berechnung aus dem Jahr 2022 wurden die Kosten eines Arbeitsplatzes laut KGSt-Gutachten 2021/2022 zugrunde gelegt. Nicht berücksichtigt waren die tatsächlichen Personalkosten der Geschäftsführerin. Die angepasste Kostenaufstellung basiert auf dem KGSt-Gutachten 2023/2024 unter Berücksichtigung der tatsächlichen Personalkosten (einschließl. Tariferhöhung)
Die sich daraus ergebenden höheren Beitragssummen der Gebietskörperschaften ab 1.1.2024 sind in der Anlage zur Zweckvereinbarung aufgelistet; sie sind jährlich auf Basis des aktuellen KGSt-Gutachtens und der realen Lohnkosten zu prüfen und ggf. anzupassen.
Das Projekt wird von Frau Simone Röhr, Regionalinitiative Faszination Mosel, vorgestellt.
Beschluss:
| 1. | Zustimmung zur Auflösung der „Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ rückwirkend zum 1. Januar 2023 unter der Bezeichnung Regionalinitiative „Faszination Mosel“ GbR. |
| 2. | Die Fortführung der Regionalinitiative erfolgt in der bis zum 31.12.2022 praktizierten Form über das Budget des Fachbereiches 06 „Kreisentwicklung“ im Haushalt des Land-kreises Bernkastel-Wittlich und nach Beschlussfassung aller Gremien durch eine kom-munale Zweckvereinbarung. Zum Nachweis der Erträge und Aufwendungen der Regionalinitiative ist im Budget des Fachbereiches 06 ab dem Jahr 2024 eine eigene Leistung gebildet. |
| 3. | Zustimmung zur Erhöhung des Beitrags zur Mitfinanzierung der Geschäftsstelle zum 1.1.2024. Die Beitragshöhe wird jährlich überprüft und ggf. angepasst. |
Abstimmungsergebnis:
Zu 1 bis 3: Einstimmig.
Bebauungsplan "Berger Weg" Ortslage Nennig; Abwägung und Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.10.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Berger Weg“ im Ortsteil Nennig beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde ortsüblich bekannt gemacht. Ebenso haben die erforderlichen Beteiligungsschritte stattgefunden.
Der Bebauungsplanentwurf lag in der Zeit vom 03.11.2023 bis 04.12.2023 öffentlich aus, Einwendungen wurden nicht vorgebracht. Parallel dazu erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Das vorliegende Abwägungsmaterial ergibt sich aus den Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange. BürgerInnen haben sich zur vorliegenden Planung nicht geäußert. Nach Prüfung und Würdigung des Abwägungsmaterials wird empfohlen, den Bebauungsplan in der vorliegenden Fassung als Satzung zu beschließen.
Beschluss:
| 1. | Die im Rahmen des Planverfahrens vorgebrachten und soweit abwägungsbeachtlichen, in der beigefügten Anlage aufgelisteten Anregungen und Hinweise, der öffentlichen Auslegung werden zur Kenntnis genommen und jeweils entsprechend des jeweiligen Beschlussvorschlages beschieden. |
| 2. | Der Bebauungsplan „Berger Weg“ bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textteil (Teil B) und Begründung wird in der jetzt vorliegenden Form als Satzung beschlossen. Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. |
Abstimmungsergebnis:
Zu 1: 18 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen.
Zu 2: 18 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen.
Jahresabschluss und Lagebericht des Abwasserbetriebs Perl für das Wirtschaftsjahr 2021
Der Jahresabschluss, die Erfolgsübersicht und der Lagebericht nebst Anhang zum 31.12.2021 wurden vom Wirtschaftsprüfer Hafner geprüft und sind Bestandteil des beigefügten Prüfberichts. Der Bericht wird von Hr. Hafner zur Sitzung detailliert erläutert.
Die nach § 3 Abs. 4 Jahresabschlussprüfungsverordnung vorgeschriebene Schlussbesprechung findet am 19.03.2024 statt. An der Schlussbesprechung nehmen die Verwaltung und Wirtschaftsprüfer Hafner teil. Die Kommunalaufsicht ist hierzu ebenfalls eingeladen. Über das Ergebnis der Schlussbesprechung wird in der Sitzung berichtet.
Die Abschlusszahlen des Wirtschaftsjahres 2021 für den Abwasserbetrieb Perl stellen sich wie folgt dar:
| Bilanzsumme | 30.822.945,85 Euro |
| Summe der Erträge | 3.071.584,57 Euro |
| Summe der Aufwendungen | 2.733.419,57 Euro |
| Jahresgewinn | 338.165,00 Euro |
Beschluss:
| 1. | Der geprüfte Jahresabschluss 2021 des Abwasserbetriebs Perl wird in der vorliegenden Form festgestellt. |
| 2. | Der Jahresgewinn in Höhe von 338.165,00 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen. |
Abstimmungsergebnis:
Zu 1 und 2: Einstimmig.
Jahresabschluss und Lagebericht des Gemeindewasserwerks Perl für das Wirtschaftsjahr 2021
Der Jahresabschluss, die Erfolgsübersicht und der Lagebericht nebst Anhang zum 31.12.2021 wurden vom Wirtschaftsprüfer Hafner geprüft und sind Bestandteil des beigefügten Prüfberichts. Der Bericht wird zur Sitzung von Hr. Hafner detailliert erläutert.
Die nach § 3 Abs. 4 Jahresabschlussprüfungsverordnung vorgeschriebene Schlussbesprechung findet am Tag der Sitzung statt. An der Schlussbesprechung nehmen die Verwaltung und WP Hafner teil. Die Kommunalaufsicht ist zur Besprechung ebenfalls geladen. Über das Ergebnis der Schlussbesprechung wird in der Sitzung berichtet.
Die Abschlusszahlen des Wirtschaftsjahres 2021 stellen sich wie folgt dar:
| Bilanzsumme | 7.347.203,73 Euro |
| Summe der Erträge | 1.351.714,32 Euro |
| Summe der Aufwendungen | 1.142.088,64 Euro |
| Jahresgewinn | 209.625,68 Euro |
Beschluss:
| 1. | Der geprüfte Jahresabschluss 2021 des Gemeindewasserwerks Perl wird in der vorliegenden Form festgestellt. |
| 2. | Der Jahresgewinn von 209.625,68 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen. |
Abstimmungsergebnis:
Zu 1 und 2: Einstimmig.
Beteiligung an der öffentlichen Anhörung zur Verlängerung der Laufzeit des Atomkraftwerkes Cattenom
In Anlehnung an bereits gestellte Fraktionsanträge und die am 15. März 2011 gefasste Resolution des Gemeinderates bzgl. der Abschaltung des Atomkraftwerkes Cattenom schlägt die Verwaltung vor, sich an der öffentlichen Anhörung zur Cattenom-Laufzeit zu beteiligen. In der zuvor genannten Resolution des Gemeinderates forderte der Gemeinderat die Saarländische Landesregierung und die Bundesregierung auf, sich umgehend für die Abschaltung des Atomkraftwerkes einzusetzen. Im Sommer des vergangenen Jahres hat die Atomsicherheitsbehörde (ASN) zum ersten Mal die Laufzeit eines Reaktors (Werk Tricastin 1 in Montpellier) auf 50 Jahre verlängert. Nun soll laut Medieninformationen (u.a. Beitrag Saarbrücker Zeitung vom 12.02.2024) auch die Laufzeit der 1300 MWe-Reihe, zu denen die vier Reaktorblöcke des Atomkraftwerkes in Cattenom gehören, verlängert werden. Hierzu wurde eine öffentliche Anhörung gestartet, die am 30. Juni 2024 endet. Beiträge zur öffentlichen Anhörung können nach erfolgreicher kostenloser Registrierung unter dem nachfolgenden Link eingereicht werden:
https://concertation.suretenucleaire.fr/project/posez-nous-votre-question-et-consultez-nos-reponses/collect/questions-reponses
Die Fraktionen der SPD, Grünen und der CDU sprechen übereinstimmend Ihre Zustimmung zu dem Vorschlag der Verwaltung aus. Der Fraktionsvorsitzende Fixemer bittet darum die Stellungnahme zu ergänzen mit dem Zusatz auf das fehlende Vertrauen in die tatsächliche Sicherheit der Anlage aufgrund der wiederholten Störfälle. Dass bekannt wurde, dass bei Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten Schäden festgestellt wurden, die über das Maß hin-ausgehen, dass man eigentlich hätte erwarten dürfen und dass daher das grundlegende Ver-trauen in den Betrieb dieser Anlage nicht vorhanden sei. Auf Nachfrage des Fraktionsvorsitzenden Schramm erläutert der Vorsitzende, dass vor 7 Jahren bereits die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Saarland zusammen mit dem Land Luxemburg in einer eine gemeinsamen Initiative prüfen ließen, ob eine Klagemöglichkeit gegen den Betrieb des AKW besteht. In einer gutachterlichen Stellungnahme sei eine rechtliche Handhabe diesbezüglich jedoch verneint worden.
Beschluss:
Die Verwaltung schlägt vor, sich gegen die Verlängerung der Laufzeit des Atomkraftwerkes im Rahmen der öffentlichen Anhörung auszusprechen. Die Stellungnahme wird ergänzt mit dem Hinweis auf das fehlende Vertrauen in die tatsächliche Sicherheit der Anlage, aufgrund wiederholter Störfälle und Mängel, die bei Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten zutage treten.
Abstimmungsergebnis:
21 Ja-Stimmen, eine Enthaltung.
Anfragen, Informationen und Verschiedenes
Der Vorsitzende berichtet über den Besuch bei der Fa. Pyrum in Dillingen, bei dem man sich über die eingesetzte Technik ein Bild machen konnte und bedankt sich bei den Teilnehmern der Fraktionen für ihr Interesse.
Im Weiteren berichtet er, die Kommunalaufsicht habe zu den Einwendungen bezüglich
| 1. | der Beteiligung der Ortsräte im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans für das Vor-haben der Fa. Pyrum, |
| 2. | zum Vergabeverfahren bezüglich des Sportparks der Generationen, |
| 3. | zu den Niederschriften der Sitzungen der Gremien |
die vorgetragenen Bedenken nicht geteilt und das Vorgehen der Gemeinde bestätigt.
Zum Projekt der Sanierung der Oberfläche des Sportplatzes Nennig informiert der Vorsitzende zum Sachstand, dass die im Rahmen eines Bundesförderprogramms in Aussicht gestellten Mittel letztlich doch nicht bewilligt wurden. Hier sei der Vorschlag in Ausarbeitung, die Eigenmittel der Gemeinde zuzüglich der Beteiligung des Vereins einzusetzen und die nicht bewilligte Bundesförderung ggf. durch eine erhöhte Bedarfszuweisung über das Innenministerium zu kompensieren.
In Bezug auf die Anfrage zu den Sitzungen der IEP gibt der Vorsitzende einen Überblick über die getroffenen Entscheidungen bezüglich der Vergabe von Grundstücken im Baugebiet Oberleuken und dass hier nochmals eine entsprechende Ausschreibung zur Bewerbung für die letzten 8 Grundstücke erfolgt.
Auf Nachfrage sichert der Vorsitzende zu, die aufgrund der starken Regenfälle im Herbst/Winter in Mitleidenschaft gezogenen Bankette der Feldwege überprüfen zu lassen und ggf. entsprechende Reparaturmaßnahmen in die Wege zu leiten.