Einwohnerfragestunde
Zur Einwohnerstunde liegen keine Eingaben vor.
Bestellung einer/eines ehrenamtlichen Integrationsbeauftragten
Für die Wahl zum 1. Integrationsbeirat der Gemeinde Perl am 4. Mai 2025 wurde ein Wahlvorschlag eingereicht. Bis zum Fristablauf am 27. Februar 2025 wurden nicht genügend Unterstützungsunterschriften für den Wahlvorschlag geleistet. Der Wahlausschuss der Gemeinde Perl hat den eingereichten Wahlvorschlag in seiner Sitzung am 4. März aufgrund der festgestellten Mängel zurückgewiesen. Da kein Wahlvorschlag zugelassen wurde, findet gemäß § 17 Abs. 5 der Satzung für den Integrationsbeirat der Gemeinde Perl (Integrationsbeiratssatzung) keine Wahl statt und die Verpflichtung zur Einrichtung eines Integrationsbeirates in der Gemeinde Perl entfällt für die Dauer von fünf Jahren. Über die Absage der Wahl zum 1. Integrationsbeirat der Gemeinde Perl wurde in der Mosella-Ausgabe Nr. 11/2025 vom 13. März 2025 informiert.
Findet keine Wahl zum Integrationsbeirat statt, ist gemäß § 17 Abs. 5 der Integrationsbeiratssatzung eine Integrationsbeauftragte oder ein Integrationsbeauftragte zu benennen. Die entsprechende Stellenausschreibung wurden in den Mosella-Ausgaben Nr. 12-16/2025 veröffentlicht. Bis zum Fristende am 17. April 2025 lag eine Bewerbung von Frau Sandrine Messah vor. Die Bewerbungsunterlagen von Frau Messah sind dieser Vorlage beigefügt.
Der Finanz-, Personal- und Bildungsausschuss wird in seiner Sitzung am 15. Mai 2025 über den aktuellen Sachstand informiert. Ggf. aufkommende Fragen können in dieser Sitzung beantwortet werden. Frau Messah wurde zur Sitzung des Gemeinderates am 22. Mai 2025 eingeladen und wird sich dem Gemeinderat kurz vorstellen.
Beschluss:
Bestellung von Frau Sandrine Messah zur Integrationsbeauftragten der Gemeinde Perl.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig.
Verbandsversammlung des Zweckverbandes eGo-Saar am 23.06.2025
Die nächste Verbandsversammlung des Zweckverbandes eGo-Saar findet am 23.06.2025 statt. Einladung und Tagesordnung werden bis zum Sitzungstag nicht vorliegen. Diese werden voraussichtlich ab 06.06.2025 versendet. Eine weitere Sitzung des Gemeinderates ist bis zum Sitzungstag nicht terminiert.
Über die Ermächtigung des Bürgermeisters zur Zustimmung über die in der Tagesordnung vorgesehenen Beschlussvorschläge ist eine Entscheidung zu treffen.
Beschluss:
Ermächtigung des Bürgermeisters zur Zustimmung zu den in der Tagesordnung vorgesehenen Beschlussvorschlägen in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes eGo-Saar am 23.06.2025.
Abstimmungsergebnis:
16 Ja-Stimmen, 10 Enthaltungen.
Verbandsversammlung des Entsorgungsverbandes Saar (EVS) am 23.06.2025
Die nächste Verbandsversammlung des EVS findet am 23.06.2025 statt. Einladung und Tagesordnung werden bis zum Sitzungstag nicht vorliegen. Nach Auskunft des EVS werden diese voraussichtlich ab 06.06.2025 zugesendet. Eine weitere Sitzung des Gemeinderates ist bis zum Sitzungstag nicht terminiert.
Über die Ermächtigung des Bürgermeisters zur Zustimmung über die in der Tagesordnung vorgesehenen Beschlussvorschläge ist eine Entscheidung zu treffen.
Beschluss:
Ermächtigung des Bürgermeisters zur Zustimmung zu den in der Tagesordnung vorgesehenen Beschlussvorschlägen in der Verbandsversammlung des Entsorgungsverbandes Saar (EVS) am 23.06.2025.
Abstimmungsergebnis:
16 Ja-Stimmen, 10 Enthaltungen.
Bebauungsplan "Auf Sierckergewännchen - 3. Änderung"; Aufstellungs- und Offenlagebeschluss
Die Gremien der Gemeinde Perl haben sich bereits im Vorfeld mit potentiellen Entwicklungen und Änderungen im vorliegenden Planbereich befasst. Der Geltungsbereich befindet sich auf der Gemarkung Perl, Flur 2 und umfasst zwei Teilbereiche des derzeit rechtskräftigen Bebauungsplanes „Auf Sierckergewännchen – 1. Änderung“ aus dem Jahr 2006, dort festgesetzt als WA 2. Die genauen Grenzen können den Anlagen entnommen werden.
Die in der Urplanung enthaltenen planungsrechtlichen Festsetzungen sollen dergestalt geändert werden, dass die in diesen Teilbereichen festgesetzte Bebauung mit dreizeiligen Hausgruppen mit bis zu acht Wohneinheiten durch eine Bebauung mit je einem Einzelhaus mit bis zu acht Wohneinheiten ersetzt wird. Weiterhin erfolgt eine Anpassung der planerischen Festsetzungen in Bezug auf die Bebauung mit Mehrfamilienwohnhäusern. Im Kontext der Änderung des Teilbereichs II in der neuen Planung werden im Westen Flächen in einer Größenordnung von ca. 150 m² als Wohnbauflächen entwickelt, die nicht innerhalb des bisherigen Geltungsbereichs liegen. Dies resultiert aus der Anpassung des Geltungsbereichs an die tatsächlich vorhandenen Grundstücksverhältnisse. Zudem dient dies städtebaurechtlich der Schaffung einer Möglichkeit zur Errichtung von Außenstellplätzen zur Entschärfung des ruhenden Verkehrs im gesamten Wohngebiet.
Durch die Anpassung des Bebauungsplanes erfolgt eine sinnvolle dem Gebietscharakter entsprechende Entwicklung der Bebauung ohne signifikante Änderung des gesamten städtebaulichen Kontextes. Die bereits zulässige Wohnungszahl bleibt dabei unverändert.
Der Ortsrat Perl wird in seiner Sitzung am 12.05.2025 zur vorliegenden Planung angehört. Der Beschluss wird demnach zur Sitzung am 13.05.2025 vorliegen.
Das Mitglied Joel Bladt nimmt aus den in § 27 KSVG genannten Gründen nicht an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt teil.
Beschluss:
| 1. | Der Gemeinderat beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf Sierckergewännchen – 3. Änderung“ im Ortsteil Perl im beschleunigten Verfahren. |
| 2. | Der Gemeinderat billigt den vorgelegten Entwurf des Bebauungsplanes zur Veröffentlichung im Internet und zur Auslegung als Beteiligung der Öffentlichkeit und zur elektronischen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie zur Abstimmung mit den Nachbargemeinden. |
Abstimmungsergebnis:
15 Ja-Stimmen, 10 Enthaltungen.
Teiländerung FNP im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan "Agri-PV Wingertshof, Tettingen-Butzdorf"
Die Kooperation Next2Sun Projekt GmbH beabsichtigt im Ortsteil Tettingen-Butzdorf, in unmittelbarer Nähe zum Wingertshof, eine Agri-PV Anlage zu errichten. Zur Schaffung des notwendigen Baurechts hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 25.01.2024 die Einleitung des Verfahrens zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Agri-PV Wingertshof, Tettingen-Butzdorf“ beschlossen. Zudem wurde in dieser Sitzung die Einleitung eines Zielabweichungsverfahrens beschlossen.
Mit Datum vom 13.06.2024 (Az.: OBB11-2024/Na) wurde das bei der Landesplanungsbehörde für das im Gebiet befindliche Vorranggebiet für Landwirtschaft des Landesentwicklungsplans, Teilabschnitt Umwelt (2004), durchgeführte Zielabweichungs-verfahren positiv entschieden.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden fand in der Zeit vom 05.02.2024 bis 11.03.2024 statt. Dazu hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 11.07.2024 die eingegangenen Stellungnahmen abgewogen und die Übernahme in die Planung beschlossen, sowie den vorliegenden Entwurf zur Teiländerung des FNP gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der TÖPs beschlossen.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden fand in der Zeit vom 22.07.2024 bis 23.08.2024 statt. Zur vorliegenden Planung haben sich Behörden und TÖBs geäußert. In der beigefügten Beschlussvorlage (Synopse) sind die vorgebrachten Stellungnahmen zur Abwägung eingestellt. Parallel hierzu fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Bürger und Bürgerinnen haben sich zur vorliegenden Planung nicht geäußert. Der überwiegende Teil der Stellungnahmen bezieht sich sowohl auf das Verfahren zur Teiländerung des FNP als auch auf das parallel laufende Aufstellungsverfahren des vorhabenbezogenen Bebauungsplans, die an dieser Stelle zu berücksichtigen sind.
Weiterhin fand am 18.06.2024 eine Bürgerinformationsveranstaltung zur geplanten Agri-PV Anlage in Tettingen-Butzdorf statt. Der Ortsrat des Gemeindebezirks Tettingen-Butzdorf/Wochern ist zur Abwägung sowie zum Feststellungsbeschluss der FNP Teiländerung befasst. Der Ortsrat hat in seiner Sitzung am 03.12.2024 unter TOP 3.1 eine einstimmige Empfehlung an den Gemeinderat zum Beschluss (wie Beschlussvorschlag) abgegeben. Der zuständige Klima-, Umwelt und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 23.01.2025 bereits die Abwägung und den Beschluss zur Teiländerung des FNP vorberaten und diese dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen.
Der Gemeinderat beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beiliegenden Beschlussvorlage (Synopse) sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden, die sich zur Planung geäußert haben, von dem Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen. Hierzu ist das Ergebnis den Behörden sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange und den Nachbargemeinden schriftlich mitzuteilen.
Der Gemeinderat beschließt gem. § 6 Abs. 5 BauGB die Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Agri-PV Wingertshof, Tettingen-Butzdorf“. Die Begründung und der Umweltbericht werden gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Genehmigungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen und die Genehmigung bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen der §§ 214, 215 BauGB und auf die Rechtsfolgen des § 12 Abs. 6 i.V.m. Abs. 7 KSVG hinzuweisen. In der Bekanntmachung ist gem. § 6 Abs. 5 BauGB ferner darauf hinzuweisen, wo die Teiländerung des Flächennutzungsplanes eingesehen werden kann. Mit der Bekanntmachung nebst der Genehmigung wird die Teiländerung des Flächennutzungsplanes wirksam.
Der Tagesordnungspunkt ist zur Beratung in die Sitzung des Gemeinderats am 26.06.2025 vertagt.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan "Agri-PV Wingertshof, Tettingen-Butzdorf"
Die Kooperation Next2Sun Projekt GmbH beabsichtigt im Ortsteil Tettingen-Butzdorf, in unmittelbarer Nähe zum Wingertshof, eine Agri-PV Anlage zu errichten. Zur Schaffung des notwendigen Baurechts hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 25.01.2024 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Agri-PV Wingertshof, Tettingen-Butzdorf“ beschlossen. Zudem wurde in dieser Sitzung die Einleitung einer FNP Teiländerung sowie die Einleitung eines Zielabweichungsverfahrens beschlossen.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden fand in der Zeit vom 05.02.2024 bis 11.03.2024 statt. Dazu hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 11.07.2024 die eingegangenen Stellungnahmen abgewogen und die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung beschlossen, sowie den vorliegenden Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der TÖPs beschlossen.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden fand in der Zeit vom 22.07.2024 bis 23.08.2024 statt. Zur vorliegenden Planung haben sich Behörden und TÖBs geäußert. In der beigefügten Synopse sind die vorgebrachten Stellungnahmen zur Abwägung eingestellt. Parallel hierzu fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Bürger und Bürgerinnen haben sich zur vorliegenden Planung nicht geäußert. Weiterhin fand am 18.06.2024 eine Bürgerinformationsveranstaltung zur geplanten Agri-PV Anlage in Tettingen-Butzdorf statt.
Der Ortsrat des Gemeindebezirks Tettingen-Butzdorf/ Wochern wurde zur Abwägung sowie zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan nebst Vorhaben- und Erschließungsplan befasst. Der Ortsrat hat in seiner Sitzung am 03.12.2024 unter TOP 3.2 eine einstimmige Empfehlung an den GR zum Beschluss (wie Beschlussvorlage) abgegeben. Der zuständige Klima-, Umwelt- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 23.01.2025 bereits die Abwägung als auch den Satzungsbeschluss vorberaten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen. Der KUBA hat in seiner Sitzung am 13.05.2025 den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan beraten. Dieser liegt zur Sitzung vom Vorhabenträger unterzeichnet vor; somit steht der Beschlussfassung nichts mehr im Wege.
Der Gemeinderat beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beiliegenden Beschlussvorlage (Synopse) sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden, die sich zur Planung geäußert haben, von dem Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen. Hierzu ist das Ergebnis den Behörden sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange und den Nachbargemeinden schriftlich mitzuteilen.
Der Gemeinderat beschließt gem. § 10 Abs. 1 BauGB den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Agri-PV Wingertshof, Tettingen-Butzdorf“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) als Satzung. Die Begründung und der Umweltbericht werden gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen der §§ 214, 215 BauGB und auf die Rechtsfolgen des § 12 Abs. 6 i.V.m. Abs. 7 KSVG hinzuweisen.
Der Tagesordnungspunkt ist zur Beratung in die Sitzung des Gemeinderats am 26.06.2025 vertagt.
Masterplan "Quartier Maimühle, Perl"
Nachdem der Gemeinderat Perl in seiner Sitzung am 08.10.2019 den vom Büro Kernplan im Rahmen des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) ausgearbeiteten Teilbereich „Schengenquartier Perl/Quartier Maimühle“ als Grundlage für weitere Prozesse angenommen hat, wurde dem Büro Hepp+Zenner mit Gemeinderatsbeschluss vom 16.04.2024 (Vorlage 2024/046) der Auftrag zur Ausarbeitung eines entsprechenden Masterplans erteilt. Der Masterplan liegt nun vor und soll später vom Gemeinderat als Leit- / Entwicklungslinie anerkannt werden. Er bildet die Grundlage für einen noch aufzustellenden Bebauungsplan. Wegen der großen Tragweite der Planung und einer möglichen finanziellen Förderung im Rahmen der Städtebauförderung wurde vorab die Landesplanung mit eingebunden. Diese hat mit Mail vom 27.03.2025 aus fachlicher Sicht eine äußerst positive Rückmeldung gegeben.
Das umfangreiche Werk wird in der Sitzung vom Büro Hepp+Zenner vorgestellt. Wegen der Größe der Datei ist der Plan in vier Teilen dargestellt. Der Ausschuss soll eine Empfehlung an den Gemeinderat aussprechen.
Beschluss:
Den vorliegenden Entwurf des Masterplans „Quartier Maimühle, Perl“ zur Kenntnis nehmen und dem Gemeinderat zur Annahme empfehlen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig.
Umsetzung des integrierten Klimaschutzkonzepts der Gemeinde Perl und Aufbau eines Klimaschutz-Controllings
Mit Beschluss vom 10.06.2021 hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, Vorbereitungen zur Ausschreibung der Stelle eines*einer Klimaschutzmanagers*in zu treffen. Zum 23.12.2021 wurde der Förderantrag zum strategischen Fördermittelschwerpunkt Klimaschutzkonzepte mit Klimaschutzmanagement gestellt. Der Zuwendungsbescheid ging am 06.11.2023 bei der Gemeinde ein. Im Januar 2024 nahm die Klimaschutzmanagerin der Gemeinde Perl ihre Arbeit zur Erstellung des integrierten Klimaschutzkonzeptes auf. Auf Grundlage eines Leistungsverzeichnisses zur Erstellung der Energie- und Treibhausgasbilanz, der Potenzialanalyse und der Klimaschutzszenarien, wurde am 15.03.2024 (Vorlage 2024/030) der Auftrag an den Dienstleister „Institut für angewandtes Stoffstrommanagement (IfaS)“ vergeben.
In den darauffolgenden Monaten wurde eine Energie- und Treibhausgasbilanz erstellt, die die Grundlage für den Ist-Zustand, sowie das Trend- und Klimaschutzszenario bildet. Des Weiteren wurde eine Potenzialanalyse in den Bereichen Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien erstellt. Im Rahmen der Akteursbeteiligung fanden mehrere Arbeitstermine und Workshops mit den Fraktionsvorsitzenden, Verwaltungsmitarbeitern aus unterschiedlichen Fachbereichen und externen Akteuren statt.
Im Einzelnen wurden folgende Arbeitstermine/Workshops durchgeführt:
| 07.11.2024 – | Bilanz- und Potenzialvorstellung |
| 19.11.2024 – | Erneuerbare Energien und Energieeffizienz eigener Liegenschaften |
| 11.12.2024 – | Erneuerbare Energien – erste Szenarien |
| 12.12.2024 – | Mobilität |
| 14.01.2025 – | Biodiversität und Klimawandelanpassung |
| 06.03.2025 – | Landwirtschaft |
| 12.03.2025 – | Vorstellung und Diskussion der Szenarien |
| 09.04.2025 – | Erste Maßnahmenpriorisierung mit den Fraktionsvorsitzenden |
| 07.05.2025 – | Bürgerinfo Klimaschutzkonzept / Energetische |
Sanierungen Grundsätzlich wird bei den Maßnahmen zwischen direktem und indirektem Einfluss durch die Gemeinde in Bezug auf die Energie- und Treibhausgaseinsparung unterschieden. Die Maßnahmen, bei denen die Gemeinde einen direkten Einfluss hat, erfordern eine sorgfältige Planung hinsichtlich der damit verbundenen Kosten und des benötigten Personals.
Folgende Handlungsfelder und Maßnahmen haben sich für die Gemeinde Perl während der Erarbeitung des Klimaschutzkonzepts entwickelt:
1. Handlungsfeld Energieeffizienz:
Maßnahmen im Handlungsfeld Energieeffizienz bedeuten, weniger Energie zu verbrauchen, um die gleiche Leistung zu erzielen. Hierzu zählen beispielsweise
| - | Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf energieeffiziente LED-Technologie |
| - | Erstellung eines energetischen Sanierungsfahrplans für die Schwimm- und Sporthalle |
2. Handlungsfeld Erneuerbare Energien:
Hierbei handelt es sich um Maßnahmen im Zusammenhang mit Energiequellen, die sich auf natürliche Weise regenerieren und unerschöpflich sind, z.B.
| - | Ausbau Windenergie im Gemeindegebiet fördern |
3. Handlungsfeld Mobilität:
Maßnahmen im Handlungsfeld Mobilität umfassen die Förderung nachhaltiger Verkehrssysteme, wie beispielsweise
| - | Förderung von E-Mobilität für private Haushalte und Kommune |
4. Handlungsfeld Klimawandelanpassung und Biodiversität:
Maßnahmen im Handlungsfeld Klimawandelanpassung und Biodiversität beziehen sich auf Anpassungsstrategien und den Schutz biologischer Vielfalt. Hierunter fallen beispielweise
| - | Systematische Überprüfung von Entsiegelungen öffentlicher Flächen |
| - | Umstellung auf ein naturnahes Grünflächenmanagement |
5. Handlungsfeld Querschnittsthemen:
Maßnahmen im Handlungsfeld Querschnittsthemen behandeln Maßnahmen die bereichsübergreifend sind, worunter folgende Beispiele fallen
| - | Aufbau Informations- und Beratungsangebote (Verbraucherzentrale, Energieberatungen, Thermographie) |
| - | Aufbau interkommunaler Kooperationen z.B. Gründung der EDG |
Verstetigung:
Zur Umsetzung der Maßnahmen ist eine Verstetigung des Klimaschutzmanagements zielführend.
Controlling:
Über das vorliegende Bilanzierungstool „Klimaschutzplaner“ wird durch das Klimaschutzmanagement jährlich eine Bilanz im zuständigen Ausschuss vorgestellt, die die Wirkung der umgesetzten Maßnahmen in Berichtsform und als Diagramm darstellt.
In seiner Sitzung am 13.03.2025 (Vorlage 2025/019) hat der Gemeinderat die Beantragung der Fördermittel beim Projektträger Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH zum geplanten Anschlussvorhaben Klimaschutzmanagement beschlossen. Wie in der Vorlage beschrieben, wird das Anschlussvorhaben nur bewilligt, wenn ein Beschluss zur Umsetzung des Klimaschutzkonzepts und zum Aufbau eines Klimaschutz-Controllings vorliegt.
In der Sitzung wird der Inhalt des Klimaschutzkonzeptes anhand einer ausgearbeiteten Präsentation vorgestellt werden.
Beschluss:
| 1. | Der Gemeinderat beschließt den vorliegenden Aufbau des Klimaschutzkonzepts mit Energie- und Treibhausgasbilanz, Potenzialanalyse, Klimaschutzszenario, sowie den Maßnahmenkatalog, die Verstetigung und dem Controlling. |
| 2. | Der Gemeinderat beschließt den Aufbau eines Klimaschutz-Controllings. |
Abstimmungsergebnis:
Zu 1. und 2.: Einstimmig.
Einführung einer Aufwandsentschädigung für Schiedspersonen der Gemeinde Perl
Bei der Mitgliederversammlung der Schiedsleute, Bezirksvereinigung Merzig-Wadern, am 13.04.2024 wurde der Vorstand von den Teilnehmern der Versammlung beauftragt, sich für eine einheitliche Regelung der Aufwandsentschädigung für die Schiedspersonen auf Kreisebene zu bemühen.
Bei der Bürgermeisterdienstbesprechung in Weiskirchen kam man überein, dass sich eine kreiseinheitliche Aufwandspauschale für Schiedsleute aufgrund von unterschiedlichen Größen der Schiedsbezirke sowie der unterschiedlichen finanziellen Voraussetzungen bei den einzelnen Kommunen schwierig gestaltet.
Mit der Einführung einer Aufwandsentschädigung für Schiedspersonen wird deren Engagement anerkannt und ein Anreiz geschaffen, das Ehrenamt langfristig auszuüben.
Vorgeschlagen wird eine prozentuale Entschädigung basierend auf der Einwohnerzahl der einzelnen Schiedsbezirke zum 01.01. des laufenden Jahres.
Daraus ergibt sich folgende Berechnung:
| Schiedsbezirk I | Besch/Nennig: 3092 Einwohner = 334 € |
| Schiedsbezirk II | Perl, Oberperl, Sehndorf: 3254 Einwohner = 351,67 € |
| Schiedsbezirk III | Sinz, Tettingen-Butzdorf/Wochern: 1149 Einwohner = 124,18 € |
| Schiedsbezirk IV | Borg, Büschdorf, Eft-Hellendorf, Oberleuken/ Keßlingen/ Münzingen: 1758 Einwohner = 189,99 €. |
Das Mitglied Olaf Roller nimmt aus den in § 27 KSVG genannten Gründen nicht an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt teil.
Beschluss:
Einführung einer jährlichen Aufwandsentschädigung für die Schiedspersonen der Gemeinde Perl. Diese soll wie folgt aufgeteilt werden:
Von den im Haushaltsplan eingestellten Mitteln sollen 80 Prozent als fester Sockelbetrag an die Schiedsmänner ausgezahlt werden. Die restlichen 20 Prozent sollen gemäß der Einwohnerzahl des Schiedsbezirkes aufgeteilt werden. Der Gesamtbetrag ist auf den nächsten Zehner aufzurunden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig.
Schulentwicklungsplanung für den Planungszeitraum 2022/2023 bis 2026/2027 - Verlängerung bis 2029/2030; Entwurf
Gemäß § 37 Abs. 1 Schulordnungsgesetz (SchoG) stimmen die kommunalen Schulträger die planerischen Grundlagen für die Entwicklung des künftigen Schulangebotes ab und stellen für Ihr Gebiet Schulentwicklungspläne auf; diese werden von der Schulaufsicht geprüft. Die hierzu erlassene Verordnung über die Grundsätze der Schulentwicklungsplanung im Saarland (SchulEntwPlanV SL) regelt die Inhalte der Schulentwicklungsplanung (SEP), u.a. die darzustellenden Grundlagen, die mittelfristige Entwicklung des Schüleraufkommens und des Schulraumbestandes sowie die an den Schulen vorhandene Ganztagsangebote; ebenso werden die zeitlichen Vorgaben und das Verfahren zur Schulentwicklungsplanung geregelt.
Die SEP soll die Rahmenvorgaben zur Sicherung eines ausgewogenen, differenzierten und inklusiven Bildungsangebotes beschreiben und die Schwerpunkte zur weiteren Entwicklung des Bildungsangebotes aufzeigen. Dabei sind die vorhandenen Ressourcen und die finanziellen Auswirkungen zu berücksichtigen.
Zuletzt hatte der Gemeinderat mit Beschluss vom 26.10.2022 (TOP 5, Vorlage 2022/196) der SEP für den Zeitraum 2022/2023 bis 2026/2027 zugestimmt. Die SEP wurde daraufhin dem Ministerium für Bildung und Kultur vorgelegt. Einwendungen haben sich daraus nicht ergeben.
Die Grundschule soll gemäß der Beschlüsse des Gemeinderates vom 09.12.2022 (TOP 12, Vorlage 2022/197-01) und 18.07.2023 (TOP 4, Vorlage 2023/080) am bestehenden Standort erweitert werden. Die Vorplanung wurde nach Beauftragung aufgrund Beschlusses des KUBA vom 01.02.2024 (TOP 6.1, Vorlage 2024/011) von dem Architekturbüro Bochem.Schmidt ausgefertigt. In einem nächsten Schritt wurde mit Beschluss des FPBA am 06.02.2025 (TOP 7.1, Vorlage 2025/010) die europaweite Ausschreibung der weiteren Planungsphasen beschlossen und zwischenzeitlich veröffentlicht.
Mit Unterstützung der saarländischen Landesregierung wurde die Förderrichtlinie „Schulbauprogramm BAUSTEIN“ vom 05.03.2024 auf den Weg gebracht. Im Rahmen dieser Richtlinie können verschiedene Förderungen/Bedarfszuweisungen für die Erweiterungsmaßnahmen und den Ausbau der Ganztagsbetreuung in Anspruch genommen werden. Im Rahmen des Bausteins „Investitionsprogramm Ganztagsausbau“ ist der Landkreis Merzig-Wadern als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe Zuwendungsempfänger. In einem ersten Schritt wurde seitens des Landkreises die Verteilung der für ihn bereitgestellten Mittel auf die kreisangehörigen Gemeinde und Städte berechnet. Demnach wurde der Gemeinde Perl eine an den Schülerzahlen orientierte Förderung von 370.550,20 Euro zugeteilt. Darin enthalten ist eine 70%ige Förderung des Bundes und eine 15%ige Förderung durch das Land.
Im Antragsverfahren zu diesem Baustein haben die kommunalen Schulträger die im Rahmen der SEP darzustellenden Maßnahmen für den Bereich des schulischen Ganztags für den Planungszeitraum bis einschließlich Schuljahr 2029/30 beim Zuwendungsempfänger (Landkreis Merzig-Wadern) einzureichen.
In Absprache mit dem Ministerium für Bildung und Kultur, Herr Duchene, wurde die SEP 2022/2023 bis 2026/2027 ergänzt um die neuen Sachverhalte, die sich seit dem Stand August 2022 ergeben haben. Hier insbesondere die Schülerzahlen, Prognosen, der Planungsstand zur Erweiterung und die Erweiterung des Betreuungsangebotes im Ganztagsbereich.
Der Entwurf der SEP wird in der Schulkonferenz am 20. Mai 2025 beraten. Das Ergebnis wird zur Sitzung des Gemeinderates am 22. Mai 2025 mitgeteilt. Der Entwurf mit der Anlage 1 zur Schulentwicklungsplanung ist dieser Vorlage angefügt. Die Änderungen und Ergänzungen gegenüber der ursprünglichen Fassung sind im Text mit blauer Schrift eingetragen.
Beschluss:
Annahme des Entwurfs der Schulentwicklungsplanung der Gemeinde Perl für den Planungszeitraum 2022/2023 bis 2026/2027 mit der Verlängerung bis 2029/2030.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig.
Beschluss zur Gründung einer dauerhaften Auftragsgemeinschaft für das Interreg-Projekt "Tripoint Perl-Apach"
Um die Neugestaltung des grenzüberschreitenden Raums am Tripoint zwischen Apach und Perl zu ermöglichen und das Radfahren zwischen Frankreich, Deutschland und Luxemburg zu fördern, haben sich die Communauté de communes Bouzonvillois Trois Frontières (CCB3F), die Gemeinde Apach und die Gemeinde Perl dazu entschlossen, sich im Rahmen eines europäischen Förderprojektes (INTERREG) zusammenzuschließen.
Zu diesem Zweck ist die Bildung einer dauerhaften Auftragsgemeinschaft vorgesehen, dem die CCB3F und die Gemeinden Apach und Perl angehören. Ziel ist die Durchführung eines gemeinsamen Ausschreibungs- und Vergabeverfahrens im Rahmen des Förderprojektes.
Gemäß dem beigefügten Vereinbarungsentwurf wird die CCB3F zum Koordinator der Auftragsgemeinschaft ernannt.
Beschluss:
| 1. | Abschluss einer Vereinbarung zur Bildung einer dauerhaften Auftragsgemeinschaft für die Neugestaltung des Tripoints Perl-Apach zwischen der CCB3F und den Gemeinden Apach und Perl. |
| 2. | Die CCB3F wird zum Koordinator des Zusammenschlusses bestimmt und übernimmt die Rolle des öffentlichen Auftraggebers. |
Abstimmungsergebnis:
Zu 1. und 2.: Einstimmig.
Kooperationsvereinbarung Netzwerk "Gärten ohne Grenzen"
Das grenzüberschreitende Netzwerk „Gärten ohne Grenzen“ vernetzt Gartenanlagen im Saarland, Rheinland-Pfalz, Luxemburg und Frankreich. Ziel ist es, den Garten- und Kulturtourismus gemeinsam zu stärken. Die Koordination des Netzwerks und die Umsetzung gemeinsamer Marketingaktivitäten erfolgen durch die Saarschleifenland Tourismus GmbH.
Der Barockgarten im Park von Nell in Perl ist bereits seit Ende der 90er Jahre Teil des Netzwerkes und profitiert seitdem von der überregionalen Sichtbarkeit und vom fachlichen Austausch mit anderen Gartenträgern. Die Kooperationsvereinbarung soll die Durchführung gemeinsamer Förderprojekte ermöglichen. Sie tritt rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft und läuft zunächst über drei Jahre. Eine Verlängerung erfolgt automatisch, sofern keine Kündigung mit einer Frist von zwölf Monaten zum Jahresende ausgesprochen wird.
Beschluss:
Abschluss einer Kooperationsvereinbarung des grenzüberschreitenden Netzwerks „Gärten ohne Grenzen“ in der vorliegenden Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig.
Anfragen, Informationen und Verschiedenes
| • | Auf Nachfrage des Fraktionsvorsitzenden der SPD-Fraktion sichert der Vorsitzende zu, den Mitgliedern des Gemeiderates eine Aufstellung nach § 21 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Gemeinderatsausschüsse der Gemeinde Perl der im Jahr 2024 erteilten Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge zukommen zu lassen. |