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Mosella Perl
Ausgabe 25/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Gemeinde Perl
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Bebauungsplan „Auf Sierckergewännchen – 3. Änderung“

in der Gemeinde Perl, im Ortsteil Perl

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1. Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat Perl hat in seiner Sitzung am 22.05.2025 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Auf Sierckergewännchen – 3. Änderung“ in der Gemeinde Perl im Ortsteil Perl gefasst (Geltungsbereich siehe Abbildung). Gem. § 2 Abs. 1. Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Mit der Planaufstellung werden zwei Teilbereiche des rechtsgültigen Bebauungsplans „Auf Sierkergewännchen“ geändert.

Teilbereich I befindet sich in der Straße „Am Wanningers Garten“ und hat eine Größe von ca. 974 m²; Teilbereich II liegt in der Straße „Im Siercker Gewännchen“ und hat eine Fläche von ca. 1.718m².

Das Planungsziel des Bebauungsplans „Auf Sierckergewännchen – 3. Änderung“ liegt in der Umwandlung von Baubereichen, in denen eine Reihenhausbebauung zulässig ist, in Baubereiche, in denen eine Mehrfamilienhausbebauung zulässig sein soll.

Abbildung: Geltungsbereich (Teilbereiche I und II) des Bebauungsplans „Auf Sierckergewännchen – 3. Änderung“ (schwarz gestrichelt), ohne Maßstab.

Weiterhin hat der Gemeinderat Perl in seiner Sitzung am 22.05.2025 den Entwurf des Bebauungsplans "Auf Sierckergewännchen - 3. Änderung" gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Bebauungsplan wird gem. BauGB § 13 a (Bebauungspläne der Innenentwicklung) i.V.m. § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren entwickelt. Entsprechend wird bekannt gemacht:

1.

dass der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach BauGB § 2 Abs. 4 aufgestellt wird; vom Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 wird gem. § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen;

2.

dass der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme im Rahmen der Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB gegeben wird.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen stehen in der Zeit vom 16.06.2025 bis 17.07.2025 auf der Internetseite der Gemeinde Perl https://perl.saarland/offenlage-bplan.html sowie im zentralen Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) zur Einsicht zur Verfügung.

Die Unterlagen liegen auch in diesem Zeitraum während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Perl, Bauverwaltung, Zimmer 2.05, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der zuvor genannten Frist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten lassen und von jedermann können Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse bauverwaltung@perl-mosel.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift, abgegeben werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommune deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Perl, den 11.06.2025

Der Bürgermeister

Ralf Uhlenbruch (Siegel)