– Dringlichkeitssitzung nach § 41 Abs. 3 Satz 4 Kommunalselbstverwaltungsgesetz
Geltendmachung des gesetzlichen Vorkaufsrechtes zu einem Kaufvertrag in der Ortslage Nennig
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 16.04.2024 beschlossen, zur Angebotsurkunde vom 24.07.2023, UVZ-Nr. 1690/2023 sowie zur Annahmeurkunde vom 01.02.2024, UVZ-Nr. 282/2024 in die Prüfung der Geltendmachung gesetzlicher Vorkaufsrechte einzusteigen.
Zwischenzeitlich wurden die Vertragsparteien angeschrieben, um ihnen im Rahmen der Anhörung Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die entsprechenden Stellungnahmen gingen bei der Verwaltung ein und sind der Vorlage beigefügt.
Beschluss:
Das Vorkaufsrecht für das Grundstück in der Nähe der Römischen Villa wird zu Gunsten der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz ausgeübt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig.