Auf den Friedhöfen in Borg und Oberleuken wurden in den vergangenen Wochen neue Grabreihen für Urnenrasenreihengrabstätten angelegt.
Auf dem Friedhof in Perl wird diese Grabart bereits seit 2020 angeboten. Urnenrasenreihengrabstätten sind Aschengrabstätten ohne Einfassungen für Urnenbestattungen. Das Nutzungsrecht wird für 20 Jahre verliehen. Ein Wiedererwerb ist ausgeschlossen. Nach einer Bestattung sind die Grabstätten durch die Nutzungsberechtigten innerhalb einer von der Gemeinde gesetzten Frist von jeglichem Grabschmuck zu räumen. Sie werden anschließend vom Gemeindebauhof eingeebnet und eingesät. Die Pflege und das Mähen des Rasens werden für die Dauer der Ruhezeit vom Gemeindebauhof oder einem Beauftragten durchgeführt.
Die Kennzeichnung der Grabstätte erfolgt durch eine am Kopfende von der Gemeinde oder einem Beauftragten angebrachte aufstehende Grabtafel aus Granitstein im Format 40 x 40 cm, in welche auf Veranlassung der Gemeinde Geburts- und Sterbejahr sowie Vor- und Nachname des Bestatteten eingraviert werden. Die Kosten für den Erwerb einer Urnenrasenreihengrabstätte und die Bestattung betragen aktuell 1.255,00 Euro.
Durch die Neufassung der Friedhofssatzung der Gemeinde Perl ist es nun außerdem möglich eine zweite Urne in einer Urnenrasenreihengrabstätte beizusetzen, sofern die verbleibende und damit verkürzte Ruhezeit mindestens 10 Jahre beträgt.
Ihr Ansprechpartner bei der Gemeinde Perl in Friedhofsangelegenheiten ist:
Elias Anton
Tel. 06867/66-117
el.anton@perl-mosel.de
Perl, den 24. Juni 2024
Der Bürgermeister
Ralf Uhlenbruch