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Mosella Perl
Ausgabe 28/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Gemeinde Perl
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Beschlüsse und Informationen

aus der 9. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Perl in der 11. Wahlperiode am 26.06.2025

Einwohnerfragestunde

Zur Einwohnerstunde liegen keine Eingaben vor.

Abschluss eines Durchführungsvertrags zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Agri-PV Wingertshof, Tettingen-Butzdorf"

Die Kooperation Next2Sun Projekt GmbH beabsichtigt, im Ortsteil Tettingen-Butzdorf in unmittelbarer Nähe zum Wingertshof, eine Agri-PV Anlage zu errichten. Zur Schaffung des notwendigen Baurechts hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 25.01.2024 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Agri-PV Wingertshof, Tettingen-Butzdorf“ beschlossen. Zudem wurde in dieser Sitzung auch die Einleitung einer FNP Teiländerung sowie die Einleitung eines Zielabweichungsverfahrens beschlossen. In seiner Sitzung am 23.01.2025 hat der KBUA (Vorlagen 2024/084-01 und 2024/085-01) eine Empfehlung an den Gemeinderat ausgesprochen, die Satzung und die FNP Änderung zu beschließen.

Ein Element des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist der Durchführungsvertrag. Es ist juristisch gesehen ein städtebaulicher Vertrag, der die Durchführung der Planung sichert. Gemäß den Bestimmungen des BauGB muss der Durchführungsvertrag vor dem Satzungsbeschluss vorliegen. Mit Datum vom 24.03.2025 hat Herr Prof. Dr. Kröninger den Entwurf des Durchführungsvertrags hier vorgelegt. Nach Abschluss des Vertrags steht dem Satzungsbeschluss somit nichts mehr im Wege.

Beschluss:

Den Abschluss des Durchführungsvertrags beschließen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

Teiländerung FNP im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan "Agri-PV Wingertshof, Tettingen-Butzdorf"

Die Kooperation Next2Sun Projekt GmbH beabsichtigt im Ortsteil Tettingen-Butzdorf, in unmittelbarer Nähe zum Wingertshof, eine Agri-PV Anlage zu errichten. Zur Schaffung des notwendigen Baurechts hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 25.01.2024 die Einleitung des Verfahrens zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Agri-PV Wingertshof, Tettingen-Butzdorf“ beschlossen. Zudem wurde in dieser Sitzung die Einleitung eines Zielabweichungsverfahrens beschlossen.

Mit Datum vom 13.06.2024 (Az.: OBB11-2024/Na) wurde das bei der Landesplanungsbehörde für das im Gebiet befindliche Vorranggebiet für Landwirtschaft des Landesentwicklungsplans, Teilabschnitt Umwelt (2004), durchgeführte Zielabweichungs-verfahren positiv entschieden.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden fand in der Zeit vom 05.02.2024 bis 11.03.2024 statt. Dazu hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 11.07.2024 die eingegangenen Stellungnahmen abgewogen und die Übernahme in die Planung beschlossen, sowie den vorliegenden Entwurf zur Teiländerung des FNP gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der TÖPs beschlossen.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden fand in der Zeit vom 22.07.2024 bis 23.08.2024 statt. Zur vorliegenden Planung haben sich Behörden und TÖBs geäußert. In der beigefügten Beschlussvorlage (Synopse) sind die vorgebrachten Stellungnahmen zur Abwägung eingestellt. Parallel hierzu fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Bürger und Bürgerinnen haben sich zur vorliegenden Planung nicht geäußert. Der überwiegende Teil der Stellungnahmen bezieht sich sowohl auf das Verfahren zur Teiländerung des FNP als auch auf das parallel laufende Aufstellungsverfahren des vorhabenbezogenen Bebauungsplans, die an dieser Stelle zu berücksichtigen sind.

Weiterhin fand am 18.06.2024 eine Bürgerinformationsveranstaltung zur geplanten Agri-PV Anlage in Tettingen-Butzdorf statt. Der Ortsrat des Gemeindebezirks Tettingen-Butzdorf/Wochern ist zur Abwägung sowie zum Feststellungsbeschluss der FNP Teiländerung befasst. Der Ortsrat hat in seiner Sitzung am 03.12.2024 unter TOP 3.1 eine einstimmige Empfehlung an den Gemeinderat zum Beschluss (wie Beschlussvorschlag) abgegeben. Der zuständige Klima-, Umwelt und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 23.01.2025 bereits die Abwägung und den Beschluss zur Teiländerung des FNP vorberaten und diese dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen.

Der Gemeinderat beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beiliegenden Beschlussvorlage (Synopse) sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden, die sich zur Planung geäußert haben, von dem Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen. Hierzu ist das Ergebnis den Behörden sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange und den Nachbargemeinden schriftlich mitzuteilen.

Der Gemeinderat beschließt gem. § 6 Abs. 5 BauGB die Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Agri-PV Wingertshof, Tettingen-Butzdorf“. Die Begründung und der Umweltbericht werden gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Genehmigungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen und die Genehmigung bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen der §§ 214, 215 BauGB und auf die Rechtsfolgen des § 12 Abs. 6 i.V.m. Abs. 7 KSVG hinzuweisen. In der Bekanntmachung ist gem. § 6 Abs. 5 BauGB ferner darauf hinzuweisen, wo die Teiländerung des Flächennutzungsplanes eingesehen werden kann. Mit der Bekanntmachung nebst der Genehmigung wird die Teiländerung des Flächennutzungsplanes wirksam.

Beschluss:

Empfehlung an den Gemeinderat:

1.

Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen und Übernahme des Abwägungsergebnisses gemäß der Beschlussvorlage in die Planung.

2.

Beschluss der Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Agri-PV Wingertshof, Tettingen-Butzdorf“; Billigung der Begründung und des Umweltberichts.

Abstimmungsergebnis:

Zu 1. und 2.: Einstimmig.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan "Agri-PV Wingertshof, Tettingen-Butzdorf"

Die Kooperation Next2Sun Projekt GmbH beabsichtigt im Ortsteil Tettingen-Butzdorf, in unmittelbarer Nähe zum Wingertshof, eine Agri-PV Anlage zu errichten. Zur Schaffung des notwendigen Baurechts hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 25.01.2024 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Agri-PV Wingertshof, Tettingen-Butzdorf“ beschlossen. Zudem wurde in dieser Sitzung die Einleitung einer FNP Teiländerung sowie die Einleitung eines Zielabweichungsverfahrens beschlossen.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden fand in der Zeit vom 05.02.2024 bis 11.03.2024 statt. Dazu hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 11.07.2024 die eingegangenen Stellungnahmen abgewogen und die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung beschlossen, sowie den vorliegenden Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der TÖPs beschlossen.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden fand in der Zeit vom 22.07.2024 bis 23.08.2024 statt. Zur vorliegenden Planung haben sich Behörden und TÖBs geäußert. In der beigefügten Synopse sind die vorgebrachten Stellungnahmen zur Abwägung eingestellt. Parallel hierzu fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Bürger und Bürgerinnen haben sich zur vorliegenden Planung nicht geäußert. Weiterhin fand am 18.06.2024 eine Bürgerinformationsveranstaltung zur geplanten Agri-PV Anlage in Tettingen-Butzdorf statt.

Der Ortsrat des Gemeindebezirks Tettingen-Butzdorf/ Wochern wurde zur Abwägung sowie zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan nebst Vorhaben- und Erschließungsplan befasst. Der Ortsrat hat in seiner Sitzung am 03.12.2024 unter TOP 3.2 eine einstimmige Empfehlung an den GR zum Beschluss (wie Beschlussvorlage) abgegeben. Der zuständige Klima-, Umwelt- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 23.01.2025 bereits die Abwägung als auch den Satzungsbeschluss vorberaten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen. Der KUBA hat in seiner Sitzung am 13.05.2025 den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan beraten. Dieser liegt zur Sitzung vom Vorhabenträger unterzeichnet vor; somit steht der Beschlussfassung nichts mehr im Wege.

Der Gemeinderat beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beiliegenden Beschlussvorlage (Synopse) sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden, die sich zur Planung geäußert haben, von dem Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen. Hierzu ist das Ergebnis den Behörden sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange und den Nachbargemeinden schriftlich mitzuteilen.

Der Gemeinderat beschließt gem. § 10 Abs. 1 BauGB den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Agri-PV Wingertshof, Tettingen-Butzdorf“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) als Satzung. Die Begründung und der Umweltbericht werden gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen der §§ 214, 215 BauGB und auf die Rechtsfolgen des § 12 Abs. 6 i.V.m. Abs. 7 KSVG hinzuweisen.

Beschluss:

Empfehlung an den Gemeinderat:

1.

Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen und Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung.

2.

Beschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Agri-PV Wingertshof, Tettingen-Butzdorf“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) als Satzung; Billigung der Begründung und des Umweltberichts.

Abstimmungsergebnis:

Zu 1. und 2.: Einstimmig.

Benennung einer Nachfolge nach Ausscheiden der bisherigen Vertretungs- und Ersatzperson für den Aufsichtsrat der Infrastrukturentwicklungsgesellschaft Perl mbH & Co. KG (IEP) und der Geschäftsführungsgesellschaft Infrastrukturentwicklung Perl mbH (GFG-IEP)

Gemäß § 11 des Gesellschaftsvertrages der Infrastrukturentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG Perl erhält die Gesellschaft einen Aufsichtsrat der aus neun Mitgliedern besteht. Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden entsandt; § 52 GmbH-Gesetz findet keine, auch nicht entsprechende Anwendung. Der Bürgermeister der Gemeinde Perl ist geborenes Mitglied und Aufsichtsratsvorsitzender. Die weiteren Mitglieder entsendet die Gemeinde Perl (Gemeinderat) für die Dauer der Amtszeit des im Zeitpunkt ihrer Entsendung im Amt befindlichen Gemeinderates. Gemäß § 9 a des Gesellschaftsvertrages der Geschäftsführungsgesellschaft Infrastrukturentwicklung Perl mbH erhält auch diese Gesellschaft einen Aufsichtsrat, der ebenfalls aus neun Mitgliedern besteht. Aufsichtsratsmitglied kann hier nur sein, wer zugleich dem Aufsichtsrat der GmbH & Co. KG angehört.

In der Sitzung des Gemeinderates am 11.07.2024 wurde im Tagesordnungspunkt Ö6, Vorlage 2024/100, für die beiden Gesellschaften ein einheitlicher Aufsichtsrat nach dem Höchstzahlverfahren nach d’Hondt aufgrund der eingereichten Wahlvorschläge gewählt. Die Vertretungs- und Ersatzpersonen wurden entsprechend der Verteilung der Aufsichtsratssitze von den Fraktionen für die von Ihnen entsandten Mitglieder benannt. Hierzu erfolgte keine förmliche Abstimmung. Als Ersatzperson für das Mitglied des Aufsichtsrates der IEP und GFG-IEP Alexander Schirrah wurde Frau Sarah Esch benannt. Frau Esch ist mit Wirkung vom 21. März 2025 aus dem Gemeinderat der Gemeinde Perl ausgeschieden. Analog ist eine dem Gemeinderat angehörende Vertretungs- und Ersatzperson von der Fraktion zu benennen.

Beschluss:

Als Vertretungs- und Ersatzperson für das Aufsichtsratsmitglied Alexander Schirrah nach Ausscheiden von Frau Sarah Esch wird Werner Lenert benannt.

Es erfolgt keine förmliche Abstimmung.

Kooperationsvereinbarung zwischen der Gemeinde Perl und Klimaschutz in kleinen Kommunen und Stadtteilen (KlikKS)

Der Gemeinderat Perl hat in seiner Sitzung (2023/087) am 09.03.2023 die Teilnahme am Projekt KlikKS beschlossen. Das Projekt „Klimaschutz in kleinen Kommunen und Stadtteilen durch ehrenamtliche Klimaschutzpaten“ (KlikKS) verbindet Klimaschutz und Ehrenamt und ermöglicht mittels ehrenamtlicher Klimaschutzpaten Klimaschutzprojekte direkt vor Ort zu verwirklichen.

Das KlikKS-Projekt wurde im Zeitraum vom 01.03.2022 bis 28.02.2025 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative gefördert. Eine erhoffte Anschlussförderung des Projektes konnte nicht erreicht werden. Daher wurde die ARGE SOLAR e.V. über die Landeskampagne „Energieberatung Saar“ (LK EBS), die durch das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie des Saarlandes finanziert wird, beauftragt, im Rahmen von „KlikKS 2.0“ zumindest bis Ende 2025 wie gewohnt bei Ihren Aktivitäten zu unterstützen.

Beschluss:

Zustimmung zur Fortführung der Zusammenarbeit bis Ende 2025. Der Bürgermeister wird bevollmächtigt die Vereinbarung zu unterschreiben.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

Umsetzung des integrierten Klimaschutzkonzepts der Gemeinde Perl

In seiner Sitzung im Juni 2021 beschloss der Gemeinderat die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes über eine Bundesförderung im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative. Im Januar 2024 begann die Klimaschutzmanagerin ihre Tätigkeit und erarbeitete bis Juni 2025 das vorliegende integrierte Klimaschutzkonzept gemäß den Förderbestimmungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Umweltschutz (BMWK) in Zusammenarbeit mit dem externen Dienstleister dem Institut für angewandtes Stoffstrommanagement (IfaS) sowie weiterer relevanter Akteure. Das Klimaschutzkonzept soll als strategische Entscheidungsgrundlage und Planungshilfe für die zukünftigen Klimaschutzaktivitäten der Gemeinde dienen und dabei helfen, Klimaschutz als Querschnittsaufgabe in der Kommune zu verankern.

Es beinhaltet die Erstellung einer aktuellen Energie- und Treibhausgasbilanz basierend auf dem Territorialprinzip (BISKO-Standard), die Identifizierung von Potenzialen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen durch den Ausbau erneuerbarer Energien und Erhöhung der Energieeffizienz, die Berechnung eines Klimaschutzszenarios bis 2045, die Entwicklung von Strategien zur Hebung der Potenziale sowie die Bestimmung von priorisierten Handlungsfeldern und Maßnahmen. Darauf aufbauend wurde im Rahmen des Prozesses ein Maßnahmenkatalog aus 31 Maßnahmen und fünf Handlungsfelder erarbeitet. Weitere Bestandteile bilden eine Verstetigungsstrategie, ein Controlling-Konzept zur Verfolgung der Zielerreichung und abschließend eine Kommunikationsstrategie.

Für den erfolgreichen Abschluss des aktuellen Fördervorhabens sowie für die Beantragung der anknüpfenden Förderung (Anschlussvorhaben) ist ein Beschluss des obersten Entscheidungsgremiums zur Umsetzung des Konzeptes und Einführung eines Klimaschutz-Controllings erforderlich.

Das Controlling bildet das Instrument, um den Erfolg und die Wirksamkeit des Klimaschutzes in der Gemeinde zu messen und die zugrundliegenden Maßnahmen gegebenenfalls anzupassen und weiterzuentwickeln. Die Details des angestrebten Controllings sind in Kapitel 10 des Klimaschutzkonzepts aufgeführt. Das Klimaschutzkonzept ist im Anhang dieser Vorlage zu finden.

Beschluss:

1.

Der Gemeinderat beschließt die Umsetzung des vorliegenden integrierten Klimaschutzkonzeptes für die Gemeinde Perl. Dem Gemeinderat soll im halbjährigen Rhythmus über die aktuellen Entwicklungen berichtet werden.

2.

Der Gemeinderat beschließt die Einführung eines Klimaschutz-Controllings.

Abstimmungsergebnis:

Zu 1. und 2.: 25 Ja-Stimmen, eine Nein-Stimme.

Gründung einer interkommunalen Energiedienstleistungsgesellschaft (EDG) im Landkreis Merzig-Wadern

Die Kommunen des Landkreises haben sich gemeinsam mit dem Landkreis auf den Weg gemacht, eine interkommunale EDG zu gründen. Ziel ist es, ein gemeinsames Instrument zur Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung zu schaffen.

Die nachhaltige Wärmeversorgung der kommunalen und kreiseigenen Liegenschaften stellt die Kommunen vor wachsende Herausforderungen:

1.

Ein Großteil der technischen Anlagen ist veraltet, ineffizient und wartungsintensiv.

2.

Es besteht ein Sanierungsstau, insbesondere bei Heizungsanlagen und Gebäudetechnik.

3.

Die Betriebssicherheit ist aufgrund häufiger Störungen oft nicht gewährleistet.

4.

Personelle und finanzielle Ressourcen zur Modernisierung fehlen vielerorts.

5.

Die Folge sind hohe Energiekosten und überdurchschnittlich hohe CO2-Emissionen.

Hinzu kommen steigende gesetzliche Anforderungen, etwa durch das Gebäudeenergiegesetz, die CO2-Bepreisung oder die Klimaneutralitätsziele des Bundes bis 2045. Nahezu alle Kommunen im Kreis verfügen jedoch nicht über die Kapazitäten, um die Umsetzung alleine zu stemmen.

Als Antwort auf diese Herausforderungen soll eine interkommunale EDG gegründet werden. Die EDG wird eine gemeinsame Gesellschaft der kreisgehörigen Kommunen und des Landkreises (in Form einer GmbH) mit dem Ziel, eine nachhaltige, wirtschaftliche und zukunftsfähige Energieversorgung kommunaler Gebäude sicherzustellen.

Der Fokus liegt zunächst auf der Betreuung und Erneuerung der Wärmeerzeugungsanlagen kommunaler und kreiseigener Liegenschaften. Perspektivisch kann die EDG auch weitere Leistungen im Bereich der Energiewende übernehmen.

Mögliche weitere Gesellschafter – wie etwa die Stadtwerke oder Energiegenossenschaften – könnten Aufgaben in den Bereichen Finanzierung, Abrechnung, Betrieb und Wartung übernehmen. Das Aufgabenspektrum der EDG soll insbesondere folgende Bereiche abdecken:

1.

Projektentwicklung und -steuerung

2.

Bau, Betrieb und Wartung technischer Anlagen

3.

Finanzierung von Sanierungen und Neubaumaßnahmen

Vorteile der EDG für die Kommunen und den Landkreis:

1.

Finanzielle und personelle Entlastung der Verwaltungen

2.

Zeit- und Kostenvorteile durch Inhouse-Vergaben

3.

Höhere Betriebssicherheit durch einheitliche Betreuung

4.

Ermöglichung innovativer und interkommunaler Energielösungen

5.

Stärkung der lokalen Wertschöpfung

Auf Kreisebene fand am 12.05.2025 in der Stadthalle Merzig eine Sitzung mit allen für diesen Bereich zuständigen Ausschüssen des Landkreises statt. Hier wurde ein Best-Practise Beispiel aus Rheinland-Pfalz zur Gründung einer Energiedienstleistungsgesellschaft vorgestellt.

In der Anlage beigefügt ist die Niederschrift, die von den KlimaschutzmanagerInnen des Landkreises erarbeitet und den teilnehmenden Ausschussmitgliedern zur Verfügung gestellt wurde. Eine weitere Niederschrift mit Ergänzungen eines Ausschussmitgliedes zum besseren Verständnis ist ebenfalls beigefügt.

Beschluss:

Die Gemeinde Perl erklärt ihre grundsätzliche Bereitschaft, sich an der Gründung einer interkommunalen Energiedienstleistungsgesellschaft zu beteiligen. Die Beteiligung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass:

1.

die Beteiligung auf Basis eines gemeinsam erarbeiteten Pflichtenheftes und eines geprüften Gesellschaftsvertrags erfolgt,

2.

eine juristische Prüfung die Rechtssicherheit der Beteiligung der Gemeinde Perl bestätigt.

Die Verwaltung wird beauftragt, den weiteren Prozess der Geschäftsgründung aktiv zu begleiten und entsprechende Grundlagen zur Beschlussfassung im Gemeinderat vorzubereiten. Zudem soll in einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung herausgefiltert werden, welche Anlagen und Projekte sich für die Aufnahme in der Energiedienstleistungsgesellschaft als sinnvoll erweisen. Weiterhin soll eine Delegation der Gemeinde zum Erfahrungsaustausch eine der bereits etablierten Dienstleistungsgesellschaften besichtigen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

Ermächtigung des Klima-, Umwelt- und Bauausschusses zur Vergabe von Aufträgen

Um Verzögerungen bei aktuell anstehenden Baumaßnahmen und Auftragsvergaben zu vermeiden, sollte der Klima-, Umwelt- und Bauausschuss generell zum Beschluss über die dann anstehenden Auftragsvergaben in seiner für den 5. August 2025 terminierten Sitzung ermächtigt werden.

Die nächste darauffolgende Sitzung des Gemeinderates ist für den 18. September 2025 vorgesehen.

Beschluss:

1.

Ermächtigung des Klima-, Umwelt- und Bauausschusses zur Beschlussfassung über die generelle Befugnis zur Auftragsvergaben im Rahmen der im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel in der für den 5. August 2025 terminierten Ausschusssitzung.

2.

Information des Gemeinderates über die vom Ausschuss beschlossene/n Auftragsvergabe/n in der nächsten Gemeinderatssitzung.

Abstimmungsergebnis:

Zu 1. und 2.: Einstimmig.

Eingabe einer Resolution zur Anpassung der Grenzkontrollen zu den Nachbarländern Frankreich und Luxemburg

Mit Eingabe (E-Mail) vom 17. Juni 2025 hat die CDU-Fraktion um Beratung und Beschlussfassung in der Sitzung des Gemeinderates am 26. Juni 2025 zu der Resolution zur Anpassung der Grenzkontrollen zu den Nachbarländern Frankreich und Luxemburg gebeten.

Der Antrag mit der Begründung einschließlich der Resolution ist der Vorlage beigefügt.

Beschluss:

Beschlussfassung der folgenden Resolution durch den Gemeinderat der Gemeinde Perl:

Grundsätzlich hält der Gemeinderat an seiner gemeinsam mit den Gemeinderäten der Kommunen Apach (Frankreich) und Schengen (Luxemburg) am 23. November 2024 geschlossenen Erklärung gegen die aktuellen Grenzkontrollen fest. Darüber hinaus fordert der Gemeinderat der Gemeinde Perl den Minister des Inneren, Herrn Alexander Dobrindt, auf:

1.

Die Grenzkontrollen auf der A8 in einem verantwortbaren Abstand zur Landesgrenze zwischen Luxemburg und Deutschland zu verlagern und die Bundespolizei mit den dazu erforderlichen personellen Ressourcen auszustatten. Als Standorte zur Durchführung der Kontrollen werden die Parkplätze Rehlingen und/oder Weiler in Fahrtrichtung Saarbrücken vorgeschlagen.

2.

Die Einführung einer fälschungssicheren Kennzeichnung von Grenzgänger-Fahrzeugen, die eine Vorbeileitung an Kontrollstellen ermöglicht, zu prüfen.

3.

Die Schaffung einer internationalen Polizeistation in Perl, die mit Polizeibeamten aus Luxemburg, Frankreich und Deutschland besetzt ist, auf den Weg zu bringen.

Abstimmungsergebnis:

16 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen.

Anfragen, Informationen und Verschiedenes

Der Vorsitzende informiert über die Entgegennahme des Europapreises der Staatskanzlei des Saarlandes stellvertretend für die beteiligten Kommunen durch die Gemeinde Perl. Der Preis sei für die Projekte „Host Town – Special Olympics World Games 2023“, das grenzüberschreitende „Festival3 2024 sowie das Projekt „Inklusives Basketball-Match Dreiländereck“ verliehen worden. Das Preisgeld in Höhe von 3.000,00 Euro solle der Fachabteilung zugutekommen, um für Folgeprojekte eingesetzt zu werden.

Weiterhin berichtet der Vorsitzende über eine Pressemitteilung, welche über die Genehmigung für den Bau des Werkes der Firma Pyrum im Industriegebiet Besch informiert.