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Mosella Perl
Ausgabe 29/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Gemeinde Perl
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Haushaltssatzung der Gemeinde Perl

für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund der §§ 84 ff des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes -KSVG- in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2023 (Amtsbl. I S. 1119), hat der Gemeinderat Perl am 12. März 2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird festgesetzt

1. Im Ergebnishaushalt mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf

20.342.660,00 EUR

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen

22.397.200,00 EUR

mit dem Saldo der Erträge und Aufwendungen auf

- 2.054.540,00 EUR

2. Im Finanzhaushalt mit

den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

2.159.256,00 EUR

den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

4.810.300,00 EUR

dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf

- 2.651.044,00 EUR

den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

2.265.411,00 EUR

den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

978.000,00 EUR

dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf

1.287.411,00 EUR

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt für 2024 auf

2.265.411,00 EUR

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf

5.500.000,00 EUR.

§ 5

Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts wird festgesetzt auf

2.054.540,00 EUR.

§ 6

Die Hebesätze der Realsteuern sind mit Hebesatzsatzung vom 23.01.2023 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke -Grundsteuer A-

350 v.H.

b)

für bebaute und unbebaute Grundstücke -Grundsteuer B-

450 v.H.

2.

Gewerbesteuer - nach Gewerbeertrag und -kapital -

450 v.H.

§ 7

Es gilt der vom Gemeinderat am 12. März 2024 beschlossene Stellenplan.

Perl, den 15. März 2024 (Siegel)

Der Bürgermeister

(Uhlenbruch)

Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Gemeinde Perl

für das Haushaltsjahr 2024

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 92 Abs. 2 des KSVG erforderliche Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde für die Kreditaufnahme in § 2 der Haushaltssatzung ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

Genehmigung

Im Rahmen der Haushaltssatzung 2024 der Gemeinde Perl genehmige ich gemäß § 92 Abs. 2 KSVG den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von

2.265.411 €.

St. Ingbert, 04.07.2024 (Siegel)

Landesverwaltungsamt

-Kommunalaufsicht-

Im Auftrag

Thomas Frey

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme in der Zeit von

Freitag, den 19. Juli 2024 bis einschließlich

Montag, den 29. Juli 2024

während den allgemeinen Öffnungszeiten, im Rathaus in Perl, Zimmer 1.08 (1. OG) öffentlich aus.

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag

08.30 Uhr – 12.00 Uhr

Dienstag

13.30 Uhr – 18.00 Uhr

Donnerstag

13.30 Uhr – 15.30 Uhr

Perl, 12.07.2024

Der Bürgermeister

Uhlenbruch