Aufgrund der §§ 84 ff des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes -KSVG- in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2023 (Amtsbl. I S. 1119), hat der Gemeinderat Perl am 12. März 2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird festgesetzt
| 1. Im Ergebnishaushalt mit | |
| dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 20.342.660,00 EUR |
| dem Gesamtbetrag der Aufwendungen | 22.397.200,00 EUR |
| mit dem Saldo der Erträge und Aufwendungen auf | - 2.054.540,00 EUR |
| 2. Im Finanzhaushalt mit | |
| den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 2.159.256,00 EUR |
| den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 4.810.300,00 EUR |
| dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf | - 2.651.044,00 EUR |
| den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 2.265.411,00 EUR |
| den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 978.000,00 EUR |
| dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf | 1.287.411,00 EUR |
§ 2
| Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt für 2024 auf | 2.265.411,00 EUR |
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
| Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf | 5.500.000,00 EUR. |
§ 5
| Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts wird festgesetzt auf | 2.054.540,00 EUR. |
§ 6
Die Hebesätze der Realsteuern sind mit Hebesatzsatzung vom 23.01.2023 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
|
| a) | für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke -Grundsteuer A- | 350 v.H. |
| b) | für bebaute und unbebaute Grundstücke -Grundsteuer B- | 450 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer - nach Gewerbeertrag und -kapital - | 450 v.H. |
§ 7
Es gilt der vom Gemeinderat am 12. März 2024 beschlossene Stellenplan.
Perl, den 15. März 2024 (Siegel)
Der Bürgermeister
(Uhlenbruch)
Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Gemeinde Perl
für das Haushaltsjahr 2024
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 92 Abs. 2 des KSVG erforderliche Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde für die Kreditaufnahme in § 2 der Haushaltssatzung ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:
Genehmigung
Im Rahmen der Haushaltssatzung 2024 der Gemeinde Perl genehmige ich gemäß § 92 Abs. 2 KSVG den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von
2.265.411 €.
St. Ingbert, 04.07.2024 (Siegel)
Landesverwaltungsamt
-Kommunalaufsicht-
Im Auftrag
Thomas Frey
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme in der Zeit von
| Freitag, den 19. Juli 2024 bis einschließlich |
| Montag, den 29. Juli 2024 |
während den allgemeinen Öffnungszeiten, im Rathaus in Perl, Zimmer 1.08 (1. OG) öffentlich aus.
| Öffnungszeiten: | Montag bis Freitag | 08.30 Uhr – 12.00 Uhr |
| Dienstag | 13.30 Uhr – 18.00 Uhr |
| Donnerstag | 13.30 Uhr – 15.30 Uhr |
Perl, 12.07.2024
Der Bürgermeister
Uhlenbruch