Einwohnerfragestunde
Zur Einwohnerfragestunde liegen keine Eingaben vor.
Ermächtigung des Klima-, Umwelt- und Bauausschusses zur Vergabe von Aufträgen
Um Verzögerungen bei aktuell anstehenden Baumaßnahmen und Anschaffungen zu vermeiden, sollte der Klima-, Umwelt- und Bauausschuss generell zum Beschluss über die dann anstehenden Auftragsvergaben in seiner für den 20. Juni 2024 terminierten Sitzung ermächtigt werden.
Die nächste terminierte Sitzung des Gemeinderates ist die 1. Sitzung des Gemeinderates in der 11. Wahlperiode am 11. Juli 2024.
Beschluss:
| 1. | Ermächtigung des Klima-, Umwelt- und Bauausschusses zur Beschlussfassung über die Vergabe von Bauleistungen im Rahmen der im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel in der für den 20.06.2024 terminierten Ausschusssitzung. |
| 2. | Information des Gemeinderates über die vom Ausschuss beschlossene Auftragsvergabe in der nächsten Gemeinderatssitzung. |
Abstimmungsergebnis:
Zu 1 und 2: 18 Ja-Stimmen, eine Enthaltung.
Ergänzungssatzung "Efter Straße"; Abwägung und Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 30.11.2023 die Aufstellung der Ergänzungssatzung „Efter Straße“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde ortsüblich bekannt gemacht. Die erforderlichen Beteiligungsschritte haben ebenso stattgefunden.
Der Entwurf der Ergänzungssatzung lag in der Zeit vom 19.12.2023 bis einschließlich 26.01.2024 aus. Bürgereinwendungen hierzu gingen nicht ein. Parallel dazu erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange.
Das Abwägungsmaterial ergibt sich aus den Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange. Nach Prüfung und Würdigung des Abwägungsmaterials wird empfohlen, die Ergänzungssatzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen. Die Grundzüge der Planung wurden hier nicht berührt.
Der Ortsrat Eft-Hellendorf hat sich bereits mit der Angelegenheit befasst und spricht sich für den Satzungsbeschluss aus.
Beschluss:
| 1. | Die im Rahmen des Planverfahrens vorgebrachten und soweit abwägungsrechtlichen in der beigefügten Anlage aufgelisteten Anregungen und Hinweisen der öffentlichen Auslegung werden zur Kenntnis genommen und entsprechend des jeweiligen Beschlussvorschlags beschieden. |
| 2. | Der Gemeinderat beschließt gem. § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches die Ergänzungssatzung „Efter Straße“ bestehende aus Planzeichnung (Teil A) und Textteil (Teil B) und Begründung. |
Abstimmungsergebnis:
Zu 1 und 2: 17 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen.
Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Besch Industriegebiet – 1. Änderung“
Der Gemeinderat der Gemeinde Perl hat in seiner Sitzung am 8. Dezember 2023 das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Besch Industriegebiet“ eingeleitet sowie in seiner Sitzung am 6. Februar 2024 die Offenlage sowie die parallele Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Mit der vorliegenden Änderung des Bebauungsplanes wird die baurechtliche Grundlage zum Bau der geplanten Recyclinganlage geschaffen. Gemäß § 12 Baugesetzbuch kann die Gemeinde durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben bestimmen, wenn sich der Vorhabenträger zur Durchführung auf der Grundlage des Vorhaben- und Erschließungsplans innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten ganz oder teilweise verpflichtet.
Die im Satzungsentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Besch Industriegebiet – 1. Änderung“ enthaltenen Festsetzungen sind demnach Bestandteil des Durchführungsvertrages. Der Vorhabenträger verpflichtet sich in diesem Zusammenhang zur Übernahme der Planungs- und Erschließungskosten, zur Durchführung der geplanten Maßnahme gemäß des Vorhaben- und Erschließungsplanes, zur fristgerechten Umsetzung des Vorhabens sowie zur Übernahme der durch das Vorhaben verursachten Kosten.
Der endgültige Entwurf des Durchführungsvertrages wird derzeit durch Herrn Prof. Dr. Kröninger aufgestellt. Die Unterschrift durch den Vorhabenträger wird bis zur Sitzung vorliegen. Sobald die endgültige Fassung vorliegt, wird er dieser Vorlage angehangen. Auf die Schützenswürdigkeit verschiedener Vertragsinhalte wird in diesem Zusammenhang hingewiesen.
Beschluss:
Abschluss des Durchführungsvertrages zwischen der Gemeinde Perl und der Firma Pyrum Greenfaktory II GmbH.
Abstimmungsergebnis:
13 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen.
Satzungsbeschluss vorhabenbezogener Bebauungsplan "Besch Industriegebiet - 1. Änderung"
Der Gemeinderat der Gemeinde Perl hat in seiner Sitzung am 8. Dezember 2023 das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Besch Industriegebiet“ eingeleitet sowie in seiner Sitzung am 6. Februar 2024 die Offenlage sowie die parallele Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Mit der vorliegenden Änderung des Bebauungsplanes wird die baurechtliche Grundlage zum Bau der geplanten Recyclinganlage geschaffen. Die betriebliche Genehmigung der Anlage erfolgt in einem gesonderten Genehmigungsverfahren gemäß dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).
Mit Datum vom 15.02.2024 wurden die Behörden im Bauleitplanverfahren beteiligt und um Stellungnahme bis zum 18.03.2024 gebeten. Weiterhin erfolgte die Beteiligung der Öffentlichkeit vom 16.02.2024 bis zum 18.03.2024.
Der als Anlage beigefügte Abwägungsvorschlag enthält alle eingegangenen Stellungnahmen. Ergänzungen/ Änderungen ggü. dem Entwurf zur Offenlage sind in der Planzeichnung in rot kenntlich gemacht; sie haben keine Auswirkung auf die Grundzüge der Planung. Zu beachten ist, dass die Stellungnahme der Öffentlichkeit in der öffentlichen Sitzung in anonymisierter Form zu beraten ist, die personenbezogenen Daten sind in diesem Fall schützenswert und es darf keine Namensnennung erfolgen.
Nach Prüfung, Abwägung und Würdigung des Abwägungsmaterials wird empfohlen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Besch Industriegebiet – 1. Änderung“ in der jetzt vorliegenden Fassung als Satzung zu beschließen.
Beschluss:
| 1. | Die im Rahmen des Bauleitplanverfahrens vorgebrachten und soweit abwägungsbeachtlichen, in der beigefügten Anlage aufgelisteten Anregungen und Hinweise der Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit werden zur Kenntnis genommen und jeweils entsprechend des jeweiligen Beschlussvorschlags beschieden. |
| 2. | Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Besch Industriegebiet – 1. Änderung“ bestehend aus Planzeichnung, Textteil, Begründung, Anlage 1 - Vorprüfung des Einzelfalls und Anlage 2 - Artenschutzprüfung wird in der jetzt vorliegenden Form als Satzung beschlossen. Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. |
Abstimmungsergebnis:
Zu 1: 13 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 5 Enthaltungen.
Zu 2: 13 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 5 Enthaltungen.
Aktueller Planungsstand und Vorbereitung der Ausschreibung des Modul 3 und Modul 5 Förderprojekt "Grenzüberschreitender Sportpark der Generationen"; Leichtathletikanlage und Erschließung
Die Module 1 (Sportlerheim) und 2 (Rasenspielfeld) des Grenzüberschreitenden Sportparks der Generationen in Perl befinden sich im Bau, bzw. konnte Modul 1 zwischenzeitlich fertiggestellt werden. Mit Beschluss vom 20.06.2023 hat der Gemeinderat bereits unter der Vorlage 2023/099 eine Absichtserklärung beschlossen auch das Modul 4 (Bewegungspark) als Teil des Grenzüberschreitenden Sportparks der Generationen in Zukunft umzusetzen. Dies soll im Rahmen einer anderen Förderkulisse realisiert werden (siehe hierzu Vorlage 2024/069). Auf dieser Grundlage konnte die abschließende Planung der noch ausstehenden Module 3 (Leichtathletikanlage) und 5 (Erschließung) zielführend auf den Weg gebracht werden.
Modul 3 – Leichtathletikanlage:
Die beauftragten Planungsbüros haben einen entsprechenden Mindest-Ausführungsplan für die Leichtathletik-Anlage vorbereitet, der unter Einhaltung des Gesamtprojektkostenrahmens (1.700.000,00 €; ohne Berücksichtigung Sicherheitszuschlag) nun in die Umsetzung kommen kann. Durch die bauliche und funktionale Lösung sieht die aktuelle Planung, abweichend von der Vorentwurfsplanung, einen gepflasterten Umlaufweg um die Rundlaufbahnen vor, welcher als Sauberkeitsstreifen zum Schutz vor Schmutzeintrag auf die Kunststoffflächen fungiert und gleichzeitig als Zuschaueraufstellfläche sowie als Nebenweg genutzt werden kann. Weiterhin wird bei der aktuellen Planung eine umlaufende Zuschauerbarriere berücksichtigt. Die Zuschauerbarriere ist insbesondere bei Veranstaltungen, Sportfesten und dem Schulsport aus Sicherheitsgründen ein wichtiger Bestandteil. Durch diese funktionale Anpassung hat sich die zu bearbeitende Fläche von ca. 13.350 m² auf 15.700 m² erhöht.
Weitere vom Planungsbüro empfohlene Zusatzoptionen (Schutzgitter inkl. Schutzpolster Diskus, Hochsprungmatte inkl. Auflageraster, Sprunggrubenabdeckung sowie die umlaufende Sandfangrinne) belaufen sich auf rd. 30.000,00 € und sind von der aktuellen Finanzplanung nicht abgedeckt. Diese müssen ggf. in der Haushaltsplanung 2025 berücksichtigt werden. Die empfohlenen Zusatzoptionen werden nach Darstellung des Planungsbüros zukünftig den Betriebs- sowie Pflege- und Unterhaltungsaufwand deutlich reduzieren. Insbesondere erleichtern und verbessern diese auch den Ablauf im Schulsport, da ein zusätzlicher Zeitaufwand für den Aufbau mobiler Anlagen sowie die Reinigung der Anlagen zulasten des Sportunterrichts entfällt.
Modul 5 - Erschließung
Insgesamt wurde die bisherige Planung des Moduls 5 (Erschließung) in Absprache mit dem Fördergeber Bund und der Bundesbauverwaltung ebenfalls auf eine funktionelle Mindestplanung reduziert. Darüber hinaus sind Teile der Erschließungsmaßnahmen (Modul 5) im Eingangsbereich aufgrund ihrer Funktion sowie der räumlichen Anordnung der Freilufthalle zuzuordnen und werden im Rahmen der bereits zugesagten Mittel durch den Landkreis und das luxemburgische Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend als Schulträger durch eine Nutzungsentgeltvorauszahlung mitfinanziert. Somit stehen, ohne Veränderung der Eigenmittel, zusätzlich zur bisherigen Planung, weitere 220.000,00 € für die Finanzierung von Modul 5 (gesamt 350.000,00 €) zur Verfügung. Aufgrund dieser zusätzlichen Finanzmittel kann der bisherige Gesamtbetrag an Eigenmitteln im Projekt weiter eingehalten werden.
Nach Absprache mit dem Zuwendungsgeber und der Bundesbauverwaltung wird die nun angestrebte Ausführung, insbesondere die reduzierte Erschließung, als sinnvoll und nachvollziehbar bewertet und findet vollständig deren Zustimmung. Zwingend erforderlich ist nun die endgültige Freigabe dieser beiden Module, sodass die vollständige Bauantragsunterlage (Paket 2) zeitnah eingereicht und das durch den Fördergeber Bund festgelegte Enddatum der Umsetzung des Projektes (Dezember 2025) eingehalten werden.
Beschluss:
| 1. | Zustimmung zu den empfohlenen Zusatzoptionen Leichtathletikanlage (Modul 3) und Berücksichtigung der erforderlichen Haushaltsmittel im Haushalt 2025. |
| 2. | Freigabe der Entwurfsplanung zu Modul 3 (Leichtathletikanlage) sowie Modul 5 (Erschließung), inklusive der empfohlenen Zusatzoptionen Leichtathletikanlage (sofern vorher beschlossen), zur endgültigen Erstellung des Antragspakets 2 und zur Vorbereitung der Ausschreibung. |
Abstimmungsergebnis:
Zu 1: 11 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen.
Zu 2: 11 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen.
Aktueller Planungsstand und Vorbereitung des Förderantrags Bewegungspark und Freilufthalle im "Grenzüberschreitender Sportpark der Generationen" unter Zusammenarbeit der Kommunen Perl, Remich, Schengen und Mondorf-les-Bains sowie dem Landkreis Merzig-Wadern
1. Freilufthalle:
Der Landkreis Merzig-Wadern und das luxemburgische Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend haben als Schulträger 920.000,00 € in Form einer Nutzungsentgeltvorauszahlung zur Finanzierung einer Freilufthalle im Gesamtkonzept des Grenzüberschreitenden Sportparks der Generationen in Perl in ihrem Haushalt berücksichtigt. Diese Mittel dienen der Errichtung der Freilufthalle sowie der dazugehörenden Erschließung. Somit kann hier ein weiteres Modul in die Umsetzung kommen. Derzeit wird die entsprechende Planung ausgearbeitet und wird nach Fertigstellung zur Vorbereitung der Ausschreibung im Gemeinderat beraten.
2. Bewegungspark:
Weiterhin konnten zwischenzeitlich weitreichende Gespräche mit dem zuständigen EOM Regionalmanager Herrn Martin Güdelhöfer geführt werden, der bereits eine erste Konzeptskizze mit dem Ministerium für Inneres, Bauen und Sport des Saarlandes besprechen konnte und die Förderung durch INTERREG Fördermittel betreffend des Moduls 4 Bewegungspark in Aussicht gestellt hat. Nach Gesprächen mit den Bürgermeistern der benachbarten Kommunen Remich, Schengen und Mondorf-les-Bains haben diese ebenfalls eine erhebliche Förderung in Aussicht gestellt. Demnach bezuschussen die Gemeinden den Bewegungspark, als Mehrwert für unsere Dreiländerregion, jeweils in Höhe von 50.000,00 €. Weiterhin wurde durch den Minister für Inneres, Bauen und Sport in einem persönlichen Gespräch bereits eine Zuwendung in Höhe von 300.000,00 € zugesagt.
Bei einem Projektvolumen von 2.000.000,00 € (inkl. aller Planungskosten) konnte entsprechend der vorgenannten Förderungen folgende Finanzierungsmöglichkeit seitens der Verwaltung ausgearbeitet werden:
- 1.200.000,00 € (EOM) INTERREG Mittel
- 200.000,00 € Gemeinden Perl und Nachbargemeinden in Luxemburg
- 300.000,00 € Ministerium für Inneres, Bauen und Sport des Saarlandes
- 300.000,00 € Zuständiges Luxemburgisches Ministerium
Das Planungsbüro wird bis zur nächsten Gemeinderatssitzung einen umsetzbaren Entwurfsplan vorlegen, der für die Einleitung der Antragsstellungen sowie der Umsetzung des Bewegungsparks im Grenzüberschreitenden Sportpark der Generationen zu beschließen ist.
Durch diese beiden weiteren Konzeptbausteine kann dem ganzheitlichen Konzept der Gesamtförderkulisse Rechnung getragen werden. Der grenzüberschreitende Sportpark der Generationen wird in Zukunft als großer, zentraler Bildungs-, Bewegungs-, Bindungs- und vor allem Begegnungsraum für die gesamte Region dienen. Auf Basis der vier Grundpfeiler Bildung, Bewegung, Bindung kann die Gemeinde Perl den Brückenschlag zwischen Generationen und über ehemalige Grenzen schaffen und ein weiteres Zusammenwachsen der Bevölkerung im Dreiländereck erreichen.
Beschluss:
Zustimmung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen zur Beantragung der benötigten Fördermittel zur Umsetzung des Bewegungsparks gemäß der vorliegenden Planung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig.
Neugestaltung Rothaus Nennig - Projektvorstellung
Der Inhaber von Paulus Immobilien, Herr Kevin Paulus, hat sich mit einer Konzeptidee zur Umgestaltung des Rothaus in Nennig an die Verwaltung gewandt. Geplant ist die Umnutzung des vorhandenen Gebäudes in ein Hotel, wobei der aktuelle Bestand von der Grundsubstanz und den aktuellen Flächen erhalten bleiben soll. Der Vorlage angehangen sind Entwürfe der geplanten Neugestaltung.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist der Anbau von Balkonen an den einzelnen Hotelzimmern im 1. Obergeschoss u. ggf. im Dachgeschoss als Loggia geplant. Es könnten 16 Hotelappartements in einer Größenordnung zwischen 35 – 45 m² entstehen sowie ein Aufenthalts-, Fitness- und Wellnessbereich.
Das Buchungssystem würde automatisiert laufen, dies bedeutet, dass die Hotelgäste über Automaten Ein- und Ausschecken können sowie ein Grundbedarf an Verpflegungsmitteln über Automaten bereitgestellt werden würde.
Die Kulisse ist mit dem Bebauungsplan „Camping- und Zeltplatzgebiet Nennig“ vom 20.12.1985 überplant. Das Gebiet befindet sich in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet. In diesem gelten besondere Schutzvorschriften. Gem. § 78 Absatz 4 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen grundsätzlich untersagt. Unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen kann eine Genehmigung im Einzelfall jedoch erfolgen. Weiterhin genießen bestehende Gebäude grundsätzlich Bestandsschutz, weshalb es für die Aufstockung und Sanierung eines Gebäudes, wenn die Grundfläche nicht verändert wird, für die Veränderungen der Raumaufteilungen innerhalb eines Gebäudes und für verschiedene Umnutzungsarten keiner wasserrechtlichen Genehmigung bedarf. Im weiteren Verfahren müsste die planungsrechtliche Zulässigkeit mit den beteiligten Behörden vorab abgestimmt werden und die weitere Vorgehensweise voraussichtlich in der Form eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes auf den Weg gebracht werden.
Der Ortsrat Nennig wurde bereits mit dem Vorhaben betraut und der Vorhabenträger wird auch hier das Projekt am 24.04.2024 in der Sitzung vorstellen, sodass das Ergebnis zur Sitzung des Ausschusses vorliegen wird.
Beschluss:
Einleitung der Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des Projektes „Rothaus Nennig“.
Abstimmungsergebnis:
12 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen.
Mitgliedschaft im "Kommunalen Mobilitätsnetzwerk Saarland"
Zur Schaffung von Synergieeffekten hat das saarländische Mobilitätsministerium ein Konzept zur Gründung eines landesweiten Mobilitätsnetzwerkes ausgearbeitet. Den Kern des Konzeptes bildet ein dreigliedriges System aus Beratung, Unterstützung und Vernetzung der Kommunen untereinander, um diese für das Thema moderne Mobilität zu sensibilisieren und durch gemeinsame Projekte positive Narrative zu schaffen.
Das Mobilitätsnetzwerk für das Saarland richtet sich primär an alle saarländischen Kommunen, Landkreise sowie den Regionalverband. Ziel ist es, eine Informationsstruktur aufzubauen, um aktuelle Trends und Standards in der modernen und nachhaltigen Mobilität vor Ort umzusetzen. Außerdem wird das Netzwerk den Kommunen eine gezielte Fördermittelberatung zu dem Förderprogramm für nachhaltige Mobilität (NMOB) anbieten und kommunale Mitarbeitende zu Mobilitätsmanagerinnen und Mobilitätsmanagern weiterbilden.
Das Netzwerk wird die Kommunen dazu befähigen und darin stärken, mithilfe von kommunalem, zielgruppen- und standortspezifischem Mobilitätsmanagement nachhaltige und sozialverträgliche Mobilitätskonzepte zu entwickeln und in ihren Hoheitsgebieten auch umzusetzen. Das entsprechende Know-How und die Beratung dafür liefert das Netzwerk, indem es den Kommunen gesammeltes Wissen und gebündelte Informationen zur Verfügung stellt.
Auch andere Bundesländer, wie z. B. Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg oder Schleswig-Holstein, haben bereits Netzwerke zum Thema nachhaltige Mobilität etabliert und verzeichnen auf die Arbeit der Netzwerke zurückzuführende Erfolge. So hat das Zukunftsnetz Mobilität NRW ein ausgebautes Netz an Mobilitätsstationen geschaffen und bildet regelmäßig kommunale Mobilitätsmanagerinnen und Mobilitätsmanager aus, die als Bindeglied zwischen den Fachabteilungen und Behörden in der kommunalen Verwaltung fungieren und so eine ganzheitliche Betrachtung der Mobilität in der gesamten Verwaltung ermöglichen, die auch von der Verwaltungsspitze mitgetragen wird. Sie koordinieren und kommunizieren die laufenden Planungen der jeweils zuständigen Fachabteilungen, mit deren aktiver Unterstützung und sorgen dafür, dass alle Maßnahmen an einer Stelle zusammenlaufen. Ziel soll es sein, dass auch in saarländischen Kommunalverwaltungen zukünftig Mobilitätsmanagement betrieben wird und im Rahmen des Netzwerkes ein regelmäßiger Austausch mit anderen Kommunen ermöglicht wird.
Vorteile einer Mitgliedschaft:
| - | Das Netzwerk ist die erste Anlaufstelle für Fragen zur nachhaltigen Mobilität. |
| - | Aktive Mitgestaltung der Arbeit des Netzwerks und Setzen eigener Schwerpunkte für diese Arbeit. |
| - | Vermittlung von Ansprechpersonen im Mobilitätsministerium, in anderen Mitgliedskommunen und in anderen Ländernetzwerken. |
| - | Aktiver Austausch mit anderen Mitgliedskommunen. |
| - | Erstberatung zu Fördermitteln durch die Geschäftsstelle des Netzwerks. |
| - | Vermittlung von Ansprechpersonen in den Fachreferaten zur tiefergehenden Fördermittelberatung. |
| - | Vergünstigte Teilnahme an Qualifikationsangeboten. |
| - | Angebot zur Teilnahme in Arbeitsgruppen und an Exkursionen. |
| - | Beitritt zum Netzwerk ohne finanzielle Verpflichtung. |
Aufgaben einer Mitgliedskommune:
| - | Benennung einer festen Ansprechperson in der Kommune für die Netzwerkarbeit. |
| - | Aktive Teilnahme an Netzwerktreffen. |
| - | Pflegen der Netzwerkarbeit mit den anderen Mitgliedskommunen. |
| - | Teilen positiver Narrative mit anderen Mitgliedskommunen. |
| - | Etablierung von Strukturen des kommunalen Mobilitätsmanagements in der eigenen Kommune. |
Beschluss:
| 1. | Beitritt zum kommunalen Mobilitätsnetzwerk Saarland zum nächstmöglichen Zeitpunkt und Bekennung zu dem Ziel der Förderung nachhaltiger Mobilität. Bekennung zu den Aufgaben, die eine Mitgliedschaft im Netzwerk mit sich bringen. |
| 2. | Die Verwaltung wird beauftragt eine Ansprechperson für die Arbeit im Netzwerk zu benennen. |
Abstimmungsergebnis:
Zu 1 und 2: Einstimmig.
Anfragen, Informationen und Verschiedenes
• Bericht über die Beteiligung der Gemeinde an Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts 2023
Nach § 115 (2) KSVG hat die Gemeinde zur Information des Gemeinderates sowie der interessierten Öffentlichkeit jährlich einen Bericht über ihre unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts zu erstellen.
Die Gemeinde Perl berichtet in der kommunalrechtlich vorgeschriebenen Form mit dem vorliegenden Beteiligungsbericht 2023 über ihre unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts.
Über den Geschäftsverlauf, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens wird auf Grundlage der geprüften Jahresabschlüsse 2022 berichtet. Der Beteiligungsbericht 2023 dokumentiert damit das Wirtschaftsjahr 2022.
• Richtlinien zur Förderung der Vereine in der Gemeinde Perl
Die Vereine in der Gemeinde Perl bieten der Bevölkerung ein reichhaltiges und vielfältiges Angebot an Freizeit-, Sport- und musikalischen Aktivitäten. Damit leisten sie einen wertvollen Beitrag zum gesellschaftlichen Leben, erfüllen wichtige pädagogische, soziale, kulturelle und gesundheitsvorsorgende Funktionen und erhöhen die Lebensqualität.
Möglich ist das nur Dank des großen und zeitintensiven ehrenamtlichen Engagements vieler Bürgerinnen und Bürger, die in den Vereinen hervorragende Arbeit leisten. Den Vereinen und den Menschen, die dahinterstehen, kommt daher eine ganz besondere Bedeutung zu.
In der Sitzung des Gemeinderates vom 14. April 1992 (TOP 4-6) hat der Gemeinderat für kulturtreibende Vereine, sporttreibende Vereine, Jugendgruppen sowie Hilfsorganisationen Zuschussregelungen beschlossen.
Am 17. November 2023, fand ein von der Gemeindeverwaltung organisierter Vereinsabend, im Bürgerhaus Tettingen-Butzdorf statt. Zu diesem Vereinsabend wurden alle Vereinsvertreter eingeladen und über verschiedene Zuschuss- und Fördermöglichkeiten sowie das Vereinsverzeichnis der Gemeinde Perl informiert. Außerdem nahmen Frau Stefanie Giro und Frau Jennifer Lauer vom Landkreis Merzig-Wadern teil und informierten die Vereinsvertreter über verschiedene Zuschussmöglichkeiten des Landkreises, insbesondere in Bezug auf die Jugendarbeit.
Schon während und insbesondere im Nachgang des Vereinsabends wurden verschiedene Änderungsvorschläge zu den Zuschussregelungen an die Gemeindeverwaltung herangetragen. Außerdem konnten verschiedene Vereine in der Gemeinde Perl durch die bisherigen Zuschussregelungen keinen Zuschuss erhalten (z. B. Obst- und Gartenbauvereine).
Deshalb möchte die Gemeindeverwaltung die Beschlüsse aus der Sitzung des Gemeinderates vom 14. April 1992 zu Top 4-6 zusammenfassen und die Zuschussbeträge zum nächsten Auszahlungszeitpunkt anpassen. Außerdem soll auch eine Zuschussregelung für die bisher nicht berücksichtigten Vereine getroffen werden. Des Weiteren soll den Vereinen die Möglichkeit gegeben werden, für die Anschaffung von beweglichen Gegenständen für den Übungsbetrieb sowie für Sport- und Pflegegeräte, einen Zuschuss zu erhalten. Ein entsprechender Vorschlag wird im Rahmen der nächsten Sitzungen vorgetragen.
• Änderung der Richtlinien der Gemeinde Perl für die Förderung jugendpflegerischer Maßnahmen
Die Jugendarbeit bietet einen Ort, an dem Kinder und Jugendliche sich durch Angebotsvielfalt ausprobieren und/oder versteckte eigene Talente entdecken können. Sie lernen sich mit anderen jungen Menschen abzustimmen, zusammenzuwirken und sozial zu handeln.
Kinder- und Jugendarbeit bietet zudem Räume der Mitbestimmung und der Verantwortungsübernahme für junge Menschen. Kinder und Jugendliche können ihre kreativen, sportlichen oder musikalischen Fähigkeiten in Bereichen ausprobieren, zu denen sie ansonsten vielleicht wenig Zugang hätten.
Um die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen in der Gemeinde Perl zu unterstützen, hat der Gemeinderat der Gemeinde Perl in seiner Sitzung vom 4. Juni 1991 die Richtlinien der Gemeinde Perl zur Förderung jugendpflegerischer Maßnahmen beschlossen. Die Richtlinien wurden jeweils durch Beschluss vom 19. Dezember 1991 und vom 19. Oktober 2001 geändert.
Die Richtlinien werden im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Richtlinien zur Förderung der Vereine in der Gemeinde Perl redaktionell aufgearbeitet. Außerdem soll die Mindestteilnehmerzahl von 10 Kindern und Jugendlichen auf 5 Kinder und Jugendliche reduziert werden. Dies hat zur Folge, dass zukünftig auch Maßnahmen in kleineren Rahmen bezuschusst werden können.
• Nahwärmenetz Borg; Betreibermodelle
In seiner Sitzung am 28.09.2023 wurde der Gemeinderat über das Ergebnis der Machbarkeitsstudie zur Umsetzung des Nahwärmenetzes in Borg informiert. Nach dem Beschluss des Rates soll die vorgestellte Alternative (Versorgung des Teilbereichs Waas) weiterverfolgt werden. Vor Einleitung des 2. Schritts, der Machbarkeitsstudie, muss aber auch das spätere Betreibermodell feststehen. Die Famis wurde u.a. mit Mail vom 29.09.2023 gebeten, die aus ihrer Sicht möglichen Modelle vorzutragen. Gleichfalls wurde der in der Gemeinderatssitzung diskutierte genossenschaftliche Ansatz als alternative Betreiberlösung mit zur Diskussion angeregt. Auf Nachfrage hin hat die Famis mitgeteilt, dass bislang ihre Studie über mögliche Betreibermodelle noch nicht abgeschlossen ist. Man wird zeitnah auf die Gemeinde zukommen.
• Baumpflanzaktion 2024
Bei der Baumpflanzaktion 2024 wurden insgesamt 143 Bäume und 114 Weinreben bestellt. Aufgrund der fortgeschrittenen Vegetationsperiode erfolgt die Auslieferung der Pflanzen jedoch erst im Herbst diesen Jahres.