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Mosella Perl
Ausgabe 3/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Gemeinde Perl
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Beschlüsse und Informationen

aus der 35. öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Perl vom 09. Dezember 2022

Einwohnerfragestunde

Zur Einwohnerstunde liegen der Verwaltung keine Eingaben vor

Verbandsversammlung des Zweckverbandes eGo-Saar am 13.12.2022

Die nächste Verbandsversammlung des Zweckverbandes eGo-Saar findet am 13.12.2022 in Eppelborn statt.

Beschluss:

Ermächtigung des Bürgermeisters zur Zustimmung zu den in der Tagesordnung vorgesehenen Beschlussvorschlägen in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes eGo-Saar am 13.12.2022.

Abstimmungsergebnis:

19 Ja-Stimmen, eine Enthaltung.

Verbandsversammlung des Entsorgungsverbandes Saar am 13.12.2022

Die nächste Verbandsversammlung des Entsorgungsverbandes Saar (EVS) findet am 13.12.2022 in Eppelborn statt.

Beschluss:

Ermächtigung des Bürgermeisters zur Zustimmung zu den in der Tagesordnung vorgesehenen Beschlussvorschlägen in der Verbandsversammlung des EVS am 13.12.2022.

Abstimmungsergebnis:

17 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen.

Aktueller Planungsstand und Vorbereitung Ausschreibung Segment 1 Förderprojekt "Grenzüberschreitender Sportpark der Generationen"

Basierend auf dem Konzeptentwurf des Landschaftsarchitekturbüros LS² zur Antragsstellung im Bundesförderprogramm „Sanierung Kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK IV) und den Vorplanungen des Planungsbüros Paulus und Partner aus der Vergangenheit haben die aktuellen Planungsunterlagen zum Modul 2 im Segment 1 „Großspielfeld in Verbindung mit Ergänzungsflächen-Plangebiet 14.500 m2 (PlanG14.5)“ eine ausschreibungsreife Planungstiefe erreicht. Der aktuelle Planungsstand berücksichtigt die Vorgaben des Fördergebers Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) zur Barrierefreiheit. Einzelne Teilbereiche wurden entsprechend dem eingereichten Konzept zur Barrierefreiheit angepasst. Ergänzende Angaben sind dem beigefügten Erläuterungsbericht zu entnehmen.

Darüber hinaus wurde der Planungsstand in einem gemeinsamen Termin mit dem Hauptnutzer FC Perl e.V. am 19.10.2022 noch einmal detailliert abgestimmt, letztmalig am 23.11.2022. Die besprochenen Anpassungen sind im aktuellen Planungsstand berücksichtigt. Ebenso wurden die Vorgaben des Deutschen Fußball-Bundes e.V. (DFB) in die Planung eingearbeitet (Bsp. Beleuchtungsstärke, Vorgabe Sicherheitsbereich etc.). Hinweise bzgl. der benötigten Parkflächen sind dem Erläuterungsbericht (Ziffer 5.4) zu entnehmen.

Alle technischen Details sind der Anlage „Technischer_Steckbrief_Großspielfeld“ zu entnehmen. Die Gliederung des Steckbriefs entspricht der DIN 276.

Beschluss:

Freigabe des aktuellen Planungsstandes zum Bereich Plan G14.5 „Großspielfeld in Verbindung mit Erschließungsflächen-Plangebiet 14.500 m² (Plan G14.5)“ gemäß Förderprojektantrag „Grenzüberschreitender Sportpark der Generationen“ zur Ausschreibung.

Bezüglich des barrierefreien Zugangs zum Sportpark wird die Notwendigkeit der geplanten Zickzack-Zuwegung geprüft. Sollte diese nicht notwendig sein, so wird die mit dem Fördergeber abgestimmte wirtschaftlichste Alternative ausgeschrieben.

Abstimmungsergebnis:

21 Ja-Stimmen, eine Gegenstimme, eine Enthaltung.

Bebauungsplan "Erweiterung Gewerbegebiet Auf'm Elm" 1. Änderung; Annahme des Planentwurfes und Freigabe für die weiteren Verfahrensschritte gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB

In seiner Sitzung vom 14. Juli 2022 hat der Gemeinderat die Einleitung der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB unter der Annahme des damals vorliegenden Bebauungsplanentwurfs beschlossen.

Die geplante Änderung umfasst den gesamten Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Erweiterung Gewerbegebiet Auf`m Elm“. Eine Abgrenzung des Plangebietes ist beigefügt. Der rechtskräftige Bebauungsplan aus dem Jahr 1998 setzt für besagte Fläche bereits ein Gewerbegebiet fest. Die Änderung des Bebauungsplanes wird erforderlich, da die damals festgesetzten Höhen, die Grundflächenzahl sowie die Baufenster nicht mehr auskömmlich sind.

Geplant ist der Neubau von insgesamt drei Logistikhallen. Die Zufahrt zum Plangebiet kann grundsätzlich über zwei Anschlusspunkte erfolgen. Zum einen besteht eine Zufahrtsmöglichkeit von der Bundesstraße über die Straße „Auf dem Graben“ ganz im Westen des Gebietes, zum anderen besteht eine Zufahrtsmöglichkeit von der Bundesstraße in das bereits bestehende Gewerbegebiet, ganz im Osten des Plangebietes. Die Hauptzufahrt ist über die Straße „Auf dem Graben“ geplant. Die internen Erschließungsstraßen sind bereits vorhanden. Die Logistikhallen dienen zum Umschlag und Lagern von Handelsprodukten, Industrie- und Konsumgütern.

Im Bereich der erneuerbaren Energien ist ein Versorgungspark für PKW und LKW für CO2-neutrale Antriebe geplant. Weitere geplante klimafreundliche Maßnahmen sind der Einsatz von Photovoltaikanlagen mit Stromspeicher. Die geplante Erweiterung wird zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen und den Standort sichern, die genaue Zahl kann zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht abgeschätzt werden.

Zwischenzeitlich haben die frühzeitigen Beteiligungsschritte stattgefunden. Aus dieser Beteiligungsrunde haben sich keine Änderungen der Grundzüge der Planung ergeben. Seitens der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.

Nach Beschluss des Klima-, Umwelt- und Bauausschusses am 01.12.2022 wurden die Unterlagen entsprechend angepasst. Im Planentwurf wurde unter 2. Festsetzung gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 85 LBO in der Synopse unter der lfd. Nr. 29.2 sowie in der Begründung auf Seite 8 folgende Ergänzung eingefügt: Weiterhin wird eine Kombination von Photovoltaikanlagen und Dachbegrünung festgesetzt, sofern keine staatlichen Gründe dagegenstehen. Weiterhin wurde eine redaktionelle Ergänzung gemäß dem Vorschlag des Fraktionsvorsitzenden Dr. Trierweiler in der Begründung unter Punkt 4.3 auf Seite 31 vorgenommen.

Beschluss:

1.

Die im Rahmen der vorgebrachten und soweit abwägungsbeachtlich in der beigefügten Anlage aufgelisteten Anregungen und Hinweise der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB werden zur Kenntnis genommen und entsprechend des jeweiligen Beschlussvorschlags angenommen.

2.

Der vorgelegte Entwurf des o.g. Bebauungsplanes wird gebilligt. Der Plan-Entwurf wird für den Verfahrensschritt der Öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie parallel dazu der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB freigegeben. Die Verwaltung wird beauftragt, die anstehenden Beteiligungsschritte durchzuführen.

Ergänzend zu den vorgenannten Punkten wird eine Kombination von Photovoltaikanlagen und Dachbegrünung festgesetzt.

Abstimmungsergebnis:

22 Ja-Stimmen, eine Enthaltung.

Festsetzung/Anpassung der Abwasserbezugsgebühren für das Jahr 2023

Der bisherige dreijährige Gebührenkalkulationszeitraum endet mit Ablauf des Jahres 2022. Die Abwassergebühren waren somit für das Jahr 2023 neu zu kalkulieren.

Aufgrund der derzeitigen schwer zu kalkulierenden Kostenentwicklungen bei nahezu allen Werkstoffen und Dienstleistungen wird lediglich für das Jahr 2023 eine Gebührenkalkulation erstellt. Der Abwasserbetrieb Perl verbraucht nur in geringen Mengen Strom, sodass die Entwicklung der Strompreise hier nur geringe Auswirkungen haben. Allerdings war eine Erhöhung des EVS-Verbandsbeitrags von 9,2 Ct. je cbm Abwasser einzukalkulieren.

Dennoch können, trotz der gestiegenen Kosten, die Grundgebühren und die mengenabhängigen Gebühren stabil gehalten werden. Die Abgabensatzung zur Entwässerungssatzung ist somit nicht zu ändern.

Der Werksausschuss hat den vorliegenden Sachverhalt am 29.11.2022 unter TOP 2 vorberaten und dem Gemeinderat empfohlen, die Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abwasserentsorgung unverändert zu belassen.

Beschluss:

Die Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abwasserentsorgung bleiben unverändert.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

Festsetzung / Anpassung der Wasserbezugsgebühren für das Jahr 2023

Der bisherige dreijährige Gebührenkalkulationszeitraum endet mit Ablauf des Jahres 2022. Die Wasserbezugsgebühren waren somit für das Jahr 2023 neu zu kalkulieren.

Aufgrund der derzeitigen schwer zu kalkulierenden Kostenentwicklungen bei nahezu allen Werkstoffen, Dienstleistungen und vor allem Energie wird lediglich für das Jahr 2023 eine Gebührenkalkulation erstellt.

Demnach können, trotz der gestiegenen Kosten, die Grund- und Bezugsgebühren stabil gehalten werden. Die Abgabensatzung Wasser ist somit nicht zu ändern.

Der Werksausschuss hat den vorliegenden Sachverhalt am 29.11.2022 unter TOP 4 vorberaten und dem Gemeinderat empfohlen, die Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Wasserversorgung unverändert zu belassen.

Beschluss:

Die Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Wasserversorgung bleiben unverändert.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig, eine Enthaltung.

Wirtschaftsplan des Abwasserbetriebs Perl für das Wirtschaftsjahr 2023

Die Erträge im Erfolgsplan steigen aufgrund gleichbleibender Abwassergebühren nur moderat. Die Aufwendungen für den EVS-Beitrag steigen erstmals seit mehreren Jahren. Die Mehrkosten können durch geringere Aufwendungen für Materialaufwand / Aufwendungen für bezogene Leistungen und geringere Abschreibungen finanziert werden. Der Erfolgsplan weist für das Jahr 2023 einen Gewinn von 41.350 Euro aus.

Das Investitionsprogramm sieht Ausgaben von 2,447 Mio. Euro vor und ist weitgehend durch die Maßnahmen Bahnhofstraße und die Fremdwasserentflechtungen in Oberleuken und Sinz geprägt. In Oberleuken befindet sich die Maßnahme bereits in der Ausführung und wird über das OPTIWAS-Programm durch das Land gefördert. Bei der Finanzierung der Investitionsmaßnahmen kann eine erhöhte Verringerung von vorhandenen Nettogeldvermögen eingeplant werden. Grund hierfür ist vor allem die Aufnahme der Investitionskredite 2022 aufgrund der Entwicklungen am Kreditmarkt, obwohl der Ausführungsstand der geplanten Investitionen keine vollständige Aufnahme der Darlehen erforderte. Dennoch ist zur vollständigen Finanzierung die Aufnahme eines Investitionskredits von 970.500 Euro notwendig.

Der Werksausschuss hat den vorliegenden Sachverhalt am 29.11.2022 unter TOP 3 vorberaten und dem Gemeinderat die Annahme des Wirtschaftsplanes 2023 des Abwasserbetriebs Perl in der vorliegenden Fassung empfohlen.

Beschluss:

Annahme des Wirtschaftsplans 2023 des Abwasserbetriebs Perl in der vorliegenden Fassung des Verwaltungsentwurfs.

Abstimmungsergebnis:

14 Ja-Stimmen, 9 Enthaltungen

Wirtschaftsplan des Gemeindewasserwerks Perl für das Wirtschaftsjahr 2023

Da die Wasserbezugsgebühren im Vergleich zum Vorjahr unverändert sind, ist nur eine moderate Steigerung der Erträge geplant. Einkalkuliert wurde allerdings eine höhere Verkaufsmenge als in den Vorjahren, was letztlich auch den tatsächlich verkauften Mengen entspricht. Der geplante Mehrerlös beträgt rd. 65.000,00 Euro. Höhere Kosten für Energie und Strom führen zu deutlichen Kostensteigerungen, welche allerdings durch die größere Menge an verkauftem Wasser ausgeglichen werden kann. Der geplante Gewinn verringert sich allerdings im Vergleich zum Vorjahr (50.730,00 Euro) auf nunmehr 28.700,00 Euro.

Das Investitionsprogramm sieht für 2023 Investitionsauszahlungen von rd. 1,9 Mio. Euro vor. Im Wesentlichen sind die hohen Investitionskosten auf die Maßnahmen Hochbehälter Perl, Bahnhofstraße und die Zentrale Wasseraufbereitungsanlage zurückzuführen. Zur Finanzierung der Investitionsmaßnahmen kann eine erhöhte Verringerung von vorhandenen Nettogeldvermögen eingeplant werden. Grund hierfür ist vor allem die Aufnahme der Investitionskredite 2022 aufgrund der Entwicklungen am Kreditmarkt, obwohl der Ausführungsstand der geplanten Investitionen keine vollständige Aufnahme der Darlehen erforderte. Dennoch ist zur vollständigen Finanzierung eine Kreditaufnahme von 915.110,00 Euro geplant.

Der Werksausschuss hat den vorliegenden Sachverhalt am 29.11.2022 unter TOP 5 vorberaten und dem Gemeinderat die Annahme des Wirtschaftsplanes 2023 des Gemeindewasserwerks Perl in der vorliegenden Fassung empfohlen.

Beschluss:

Annahme des Wirtschaftsplans 2023 des Gemeindewasserwerks Perl in der vorliegenden Fassung des Verwaltungsentwurfs.

Abstimmungsergebnis:

14 Ja-Stimmen, 9 Enthaltungen.

Finanzierung der Herstellungskosten für die Wasserversorgungsanlage bei der Erschließung von Neubaugebieten

Die Infrastrukturentwicklungsgesellschaft Perl mbh & Co. KG (IEP) hat bei der Erschließung von Baugebieten von 2009 bis heute die jeweils anteiligen Kosten für die Herstellung der Wasserleitung in voller Höhe getragen und diese in die erhobenen Verkaufspreise zu Lasten der Grundstückskäufer einkalkuliert.

Die Herstellung der Wasserleitung eines neu zu erschließenden Baugebietes obliegt grundsätzlich dem kommunalen Wasserwerk und ist kein ureigener Teil der kostenwirksamen Erschließung von Baugebieten. Vor Gründung der IEP im Jahr 2009 wurden Investitionskosten, der im Rahmen der Baulanderschließung jeweils durchgeführten Herstellung der Wasserversorgungsanlage eines Neubaugebiets, jeweils durch das Gemeindewasserwerk Perl getragen und gebührenwirksam im Solidarprinzip an alle Bürgerinnen und Bürger weitergereicht.

Im Zuge der Jahresabschlussprüfung 2021 der gemeindlichen Gesellschaften hat Wirtschaftsprüfer Hafner darauf hingewiesen, dass die bei Erschließung durch die IEP gängige Finanzierung der Wasserversorgungsanlage im Bereich der ihm bekannten Kommunen im Saarland eine Ausnahme darstelle. In einer Besprechung der IEP-Geschäftsführung mit der Geschäftsführung der Kommunale Entwicklungs- und Vermögensmanagementgesellschaft Wadern mbH & Co. KG (KEV Wadern) wurde dieser Umstand aus Sicht der Stadt Wadern entsprechend bestätigt.

Mit der vorgeschlagenen Änderung der Finanzierungspraxis ergibt sich einerseits eine entsprechende Vergünstigung beim Bauland-Kaufpreis für die neuen Grundstückseigentümer, andererseits eine entsprechende Erhöhung des allgemeinen Wasserbezugspreises durch die hinzukommenden Investitionskosten beim Gemeindewasserwerk. Beim Wasserwerk schlagen im Gegensatz zur IEP nur die Nettokosten zu Buche, da hier für die Umsatzsteuer Vorsteuerabzugsberechtigung besteht. Darüber hinaus müssen ggf. Zinskosten für die Finanzierung berücksichtigt werden.

Die nach dem Verwaltungsvorschlag künftig geänderte Finanzierungspraxis könnte erstmals bei der Erschließung des Baugebiets „An der St.-Gangolf-Straße“, Oberleuken, zur Anwendung kommen.

Der Klima-, Umwelt- und Bauausschuss hat den vorliegenden Sachverhalt am 10.11.2022 unter TOP 3 vorberaten und dem Beschlussvorschlag der Verwaltung entsprechend zugestimmt.

Beschluss:

1.

Die Finanzierung der Herstellungskosten für die Wasserversorgungsanlage bei der Erschließung von Neubaugebieten erfolgt künftig durch das Gemeindewasserwerk Perl.

2.

Die neue Finanzierungsregelung nach Ziffer 1 wird erstmalig auf die Erschließung des Baugebietes "An der St.-Gangolf-Straße" in Oberleuken angewandt.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

Fortführung der Schulentwicklungsplanung; Standortentscheidung

In der Beratung des Finanz-, Personal- und Bildungsausschusses am 06.10.2022 wurde unter Nr. 1 der Beschluss gefasst, die Festlegung des Standortes für den Gebundenen Ganztagszweig der Grundschule Dreiländereck Perl in einer Sondersitzung, zu der je ein Vertreter der Interessengruppen des Runden Tisches eingeladen wird, zu beraten.

An das Ministerium für Bildung und Kultur wurde daraufhin eine diesbezügliche Anfrage zur Abstimmung des Termins der Sondersitzung gerichtet. Hierauf hat das Bildungsministerium mitgeteilt, dass eine Teilnahme an der Informationsrunde zum Thema Ganztag aus terminlichen Gründen in diesem Jahr nicht mehr möglich ist und verweist gleichzeitig auf die zahlreichen wahrgenommenen Termine seitens des Bildungsministeriums in den vergangenen Jahren. Im Weiteren wurden die Vertreter der Schulleitung, des Lehrer-Personalrats, der Schulelternvertretung und des Maßnahmeträgers der FGTS eingeladen.

Mit E-Mail vom 26.10.2022 wurde das Protokoll der Schulkonferenz übermittelt. Danach sprach sich die Schulkonferenz mehrheitlich dafür aus, das Bildungsangebot an der Grundschule Dreiländereck um einen Gebundenen Ganztagszweig zu ergänzen. In den angefügten Anmerkungen zum Beschluss wird dargestellt, dass sich die Schule grundsätzlich der Standortentscheidung unterordnet und ein entsprechendes Konzept entwickeln wird. Ausdrücklich hervorgehoben wird, dass die Schule eine Abspaltung der Gebundenen Ganztagsschule vom Standort der Grundschule mit angegliederter FGTS ablehnt und das Bedenken hinsichtlich der unterschiedlichen Rhythmisierung der verschiedenen Unterrichtsmodelle nicht bestehen und die Errichtung des Gebundenen Ganztags an einem Standort nach Auffassung der Schule insgesamt einen Gewinn für die Schulgemeinschaft bedeuten kann.

Die Bildung einer Steuerungsgruppe zur Weiterentwicklung des Schulentwicklungsprozesses wird angekündigt. Dieser Gruppe sollen Vertreter der Elternschaft, des Kollegiums und der Schulleitung angehören sowie externe Berater aus den Bereichen Pädagogik, Schulbau und Architektur.

Zur Errichtung einer Gebundenen Ganztagsschule stellt der Schulträger bei der Schulaufsichtsbehörde gemäß der Verordnung –Schulordnung- über die Gebundene Ganztagsschule (Ganztagsschulverordnung) einen Antrag. Diesem ist der Beschluss der Schulkonferenz, das mit dem Schulträger abgestimmte organisatorische und pädagogische Konzept der Schule, eine Planung der Verpflegung und der Raumnutzungsplan mit einer detaillierten Darstellung der Aufbauphase beizufügen. Für Ganztagsklassen finden die Regelungen für die Gebundenen Ganztagsschulen entsprechend Anwendung. Aufgrund dieses Antrages trifft die Schulaufsichtsbehörde eine Entscheidung über die Errichtung einer Ganztagsschule bzw. die Änderung einer bestehenden Schule in eine Ganztagsschule.

Zur Erfüllung dieser festgelegten Vorgaben und vor dem Hintergrund, dass die Schule bereits jetzt Raumbedarfe im Bereich Klassenräume, Förder- und Differenzierungsräume hat und weitere Raumbedarfe (Mensabereich und Betreuungsräume) im Bereich der Freiwilligen Nachmittagsbetreuung bestehen, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die Standortentscheidung schnellstmöglich zu treffen und dann zeitnah die Planung und Abstimmung in Bezug auf die räumlichen und pädagogischen Konzepte für den Freiwilligen und Gebundenen Ganztag zu erstellen. Hierzu wird das Ansinnen der Schule aufgegriffen und vorgeschlagen, die Steuerungsgruppe um Vertreter des Schulträgers (insbesondere aus dem Bereich Bauverwaltung) zu erweitern. Weiterhin wird vorgeschlagen, die Expertise des Schulbauberaters, Christoph von Winterfeld, erneut in Anspruch zu nehmen, da er den Prozess der Schulentwicklungsplanung bereits seit Juli 2021 begleitet und durch diese Kenntnisse unmittelbar in die Planung der Konzepte einbezogen werden kann und sowohl im pädagogischen Bereich als auch im Bereich Schulbau und Architektur beratend zur Seite stehen kann.

Der Finanz-, Personal- und Bildungsausschuss hat den vorliegenden Sachverhalt bereits in einer Sondersitzung am 15.11.2022 vorberaten und dem Gemeinderat empfohlen, dem vorliegenden Beschlussvorschlag der Verwaltung zuzustimmen.

Nach abschließender Beratung erfolgt die Abstimmung über den vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion:

Erstellung zweier vergleichbarer Kosten- und Schulkonzepte am aktuellen Standort inkl. der Prüfung alternativer Standorte im Bereich des Schengen-Lyzeums, des Friedhofes in Sehndorf sowie unterhalb des Penny-Marktes in Perl.

Der Antrag wird mit sieben Ja-Stimmen, fünfzehn Gegenstimmen und einer Enthaltung abgelehnt.

Sodann folgt die Abstimmung über den vorliegenden Beschlussvorschlag der Verwaltung.

Beschluss:

1.

Festlegung des Standortes für den Gebundenen Ganztagszweig in der bestehenden Grundschule Dreiländereck aufgrund wirtschaftlicher und pädagogischer Betrachtungen.

2.

Beauftragung des Schulbauberaters Christoph von Winterfeld zur Unterstützung der Schule bei der Erstellung des organisatorischen und pädagogischen Konzeptes sowie des Raumnutzungs- und Verpflegungskonzeptes zum Gebundenen Ganztag gemäß dem vorliegenden Angebot.

3.

Erstellung eines kurzfristig umsetzbaren Konzeptes für die akuten Raumbedarfe im Schulbereich und im Mensabereich der Freiwilligen Nachmittagsbetreuung unter Berücksichtigung des zu erstellenden Gesamtkonzeptes im Rahmen des Gebundenen Ganztages.

4.

Ermittlung der Kosten zur Umsetzung der Konzepte unter Einbindung möglicher Fördergelder und Landeszuweisungen.

Abstimmungsergebnis:

Zu 1: 16 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen.

Zu 2: 13 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen, eine Enthaltung.

Zu 3: 16 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen.

Zu 4: 16 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, eine Enthaltung.

Zukünftige Ausrichtung des Verkehrsvereins Nennig

Entsprechend der bereits erfolgten Darstellung zur möglichen zukünftigen Organisation des Verkehrsvereins Nennig e.V. im Finanz-, Personal- und Bildungsausschuss am 29.03.2022 (Vorlage 2022/078) können die vom Ausschuss gestellten Fragen wie folgt beantwortet werden:

(1) Beschluss der Vereinsmitglieder in einer Mitgliederversammlung über die gewünschte Zukunftsausrichtung des Vereins:

In einer Mitgliederversammlung am 23. September 2022 haben sich die Mitglieder des Verkehrsvereins Nennig e.V. unter TOP 8 der Versammlung "Präsentation einer Kooperationsvereinbarung mit der Gemeinde Perl" durch Bürgermeister Ralf Uhlenbruch einstimmig für den von der Verwaltung erarbeiteten Vorschlag entschieden. Dargestellt wurden seitens Bürgermeister Ralf Uhlenbruch auch die alternativen Variante einer ausschließlich finanziellen sowie einer finanziellen und personellen Beteiligung durch die Gemeindeverwaltung ohne Einbindung in die Vorstandsarbeit und die Geschäftsführung gemäß Beschluss im Finanz-, Personal- und Bildungsausschuss.

(2) Gemeinnützigkeit als Voraussetzung der Zusammenarbeit:

Gemäß Satzung ist die Aufgabe des Verkehrsvereins Nennig e.V. "die Förderung und Vermehrung des Fremdenverkehrs". Aus Sicht der Verwaltung ist die Förderung des Fremdenverkehrs eine Teilaufgabe der Wirtschaftsförderung und somit kein anerkannter gemeinnütziger Zweck. Eine abschließende Aufzählung der als gemeinnützig anzuerkennenden Zwecke ist der Abgabenordnung (AO) § 52 Gemeinnützige Zwecke Abs. 2 (siehe Anlage) zu entnehmen. Die Tourismus- und Wirtschaftsförderung wird hier explizit nicht aufgeführt. Die Einschätzung der Verwaltung wurde vom Finanzamt Saarbrücken Außenstelle Völklingen durch die zuständige Sachbearbeiterin entsprechend bestätigt.

(3) Rechtliche Voraussetzungen einer strukturellen Beteiligung im Vorstand:

Das Prinzip des "geborenen Vorstandsmitgliedes" ist grundsätzlich unter bestimmten Voraussetzungen rechtlich zulässig. Das Benennungsrecht muss durch Satzungsänderungen beseitigt werden können, es darf sich nur auf einzelne Mitglieder beziehen und die Abberufung aus wichtigem Grund muss weiterhin möglich sein. Weiter muss darauf geachtet werden, dass die Vereinsautonomie nicht eingeschränkt wird. Eine entsprechende Formulierung in der Vereinssatzung kann lauten "Der/die Bürgermeister/in der Gemeinde Perl gehört dem Vorstand kraft Amtes an" oder "Der/die Bürgermeister/in nimmt kraft Amtes die Aufgaben des/der erste Vorsitzenden wahr."

Beschluss:

Angliederung des Verkehrsvereins Nennig e.V. an die Gemeinde Perl durch eine entsprechende Zusammenstellung des Vorstandes und die Übernahme der personellen und finanziellen Ausstattung des Vereins gemäß Darstellung in der Vorlage 2022/078 unter Berücksichtigung der touristischen Ausrichtung der Gemeinde Perl und einer entsprechenden Satzungsänderung.

Abstimmungsergebnis:

20 Ja-Stimmen, eine Nein-Stimme, 2 Enthaltungen.

Anfragen, Informationen und Verschiedenes

Aktueller Sachstand im Bebauungsplanverfahren "Entlang der Apacher Straße"

Aufgrund der Vielzahl der eingegangenen Stellungnahmen ist die Verwaltung derzeit noch mit der entsprechenden Aufarbeitung beschäftigt. Eine entsprechende Beratung des aktuellen Sachstands erfolgt in der nächsten Sitzung des Klima-, Umwelt- und Bauausschusses Mitte Januar des nächsten Jahres.

Planungsstand Segment 2 Förderprojekt "Grenzüberschreitender Sportpark der Generationen"

Basis für die Antragsstellung im Bundesförderprogramm "Sanierung Kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" (SJK IV) waren der Konzeptentwurf des Landschaftsarchitekturbüros LS² und die Vorplanungen des Planungsbüros Paulus und Partner aus der Vergangenheit. Dieser Konzeptentwurf wurde für das Segment 2 (Module Leichtathletikanlage sowie Bewegungspark für alle Generationen einschließlich Erschließungsmaßnahmen) durch das Landschaftsarchitekturbüro LS² planerisch konkretisiert; siehe Anlage 2 Vorentwurfsplanung. Eine entsprechende Kostenberechnung zur Entwurfsplanung ist durch LS ² in Bearbeitung.

Neubau Feuerwehr Besch - aktueller Planstand

Aufgrund der aktuellen Situation hinsichtlich des Ukraine-Krieges und der damit verbundenen Auswirkungen sowie der Corona Pandemie und der Lieferengpässe kommt es in der Baubranche immer wieder zu Bearbeitungsrückständen, von denen auch die Firma PDK-technische Gebäudeausrüstung nicht verschont blieb.

Trotz wiederholter Nachfrage wurde die Fachplanung verspätet an das Büro Bautec weitergegeben. Die Lieferung der fehlenden Planungsunterlagen erfolgte erst am 1. Dezember 2022. Daraufhin wurde der Entwurf des Projektablaufplanes an die aktuellen Auswirkungen angepasst. Dieser Entwurf ist der Vorlage beigefügt. Insoweit ist der Versand der Ausschreibungsunterlagen an die Generalunternehmer für Februar 2023 und die Vergabe an einen Generalunternehmer für Juni 2023 avisiert.

Die Ausschreibung wird öffentlich über die Fa. Agsta erfolgen. Die Planunterlagen haben sich gegenüber dem letzten Stand nicht verändert. Pläne und Ausstattung wurden mit der Löschbezirksführung und der Wehrführung abgesprochen.

Gegenüber der Kostenberechnung Stand Oktober 2021 (2.357.499,00 €) haben sich die Kosten um 14,05 % erhöht. Derzeit wird von einer Bausumme von 2.688.728,00 € ausgegangen.

Im Rahmen der nächsten Haushaltsberatung muss über die Bereitstellung der fehlenden Mittel in Höhe von 331.229,00 € beraten werden.

Großveranstaltungen 2023

Für das Jahr 2023 sind seitens der Gemeindeverwaltung derzeit die nachfolgend aufgeführten Großveranstaltungen geplant:

Kulturveranstaltungen:

Via Mosel - Tag der offenen Tür (01.-02.04.2023)

Grenzüberschreitendes Festival³ am Moselufer Perl und Schengen (05.05.2023)

Open Air Seebühne mit Bernhard Leonardy, Intendant der Musikfestspiele (16.-18.06.2023)

Landpartie (Termin noch nicht fixiert)

Weinfest Nennig (voraussichtl. 19./20.08.2023)

Grenzenloser Wandertag Perl-Schengen-Sierck (01.10.2023)

Äppelfeschd Tettingen-Butzdorf (voraussichtl. 07./08.10.2023)

Weinfest Perl (voraussichtl. 20.-22.10.2023)

Bildung & Soziales:

Pfoten weg - macht Kinder stark; Aktionstag zur Prävention von sexualisierter Gewalt an Kindern (04.-06.06.2023)

Hosttown Programm Special Olympics Worldgames (11.-15.06.2023)

Sport:

Deutsche Meisterschaft im Crosslauf (24./25.11.2023)

Die Auflistung berücksichtigt alle derzeit geplanten größeren Veranstaltungen für das Jahr 2023, bei denen die Gemeinde Perl Veranstalter, Mitveranstalter oder Ausrichter ist. Großveranstaltungen wie die Römertage, das Sommerweinfest oder der Weinschmaus am Katzenhaus werden zwar durch die Gemeinde unterstützt, jedoch nicht veranstaltet. Weitere kleine Veranstaltungen wie Kinderferienprogramm, Workshops, Naturkundeführungen etc. sind seitens der Verwaltung für 2023 noch nicht geplant. Ebenso ist die Kultur-Veranstaltungsreihe Weinsommer in Zusammenarbeit mit der Villa Fuchs für 2023 noch nicht geplant. Ein Abstimmungstermin mit der Villa Fuchs findet am 10.01.2023 statt.

Weiterführende Informationen zu neuen Veranstaltungen im Jahr 2023:

• Special Olympics World Games (11.-15.06.2023)

In Berlin finden im Juni 2023 die Special Olympics World Games statt. Hierbei handelt es sich um die größte inklusive Sportveranstaltung für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung weltweit. Im Vorfeld der World Games empfangen Städte und Kommunen in ganz Deutschland als offizielle Gastgeber die teilnehmenden Sportler-Delegationen aus der ganzen Welt. Dabei sollen die Gäste 4 Tage lang vor Ort Menschen und Kultur kennenlernen und sich dabei auch sportlich auf die World Games vorbereiten. Die Kommunen im Dreiländereck (Dreiländereck E.W.I.V.) empfangen unter der Federführung der Gemeinde Perl, gemeinsam die Sportler-Delegation aus Haiti. Ein erstes Kennenlern-Gespräch mit den Verantwortlichen aus Haiti hat am 09. November online per Videokonferenz stattgefunden.

• Open Air Seebühne mit Bernhard Leonardy (16.-18.06.2023)

Erstmalig findet im Jahr 2023 eine große Open Air Veranstaltung auf einer Seebühne im Dreiländereck statt. Die Veranstaltung wurde von Bernhard Leonardy, Intendant der Musikfestspiele Saar und Kantor der Saarbrücker Basilika initiiert. Die Gemeinden Schengen und Perl arbeiten auch bei diesem Projekt grenzüberschreitend zusammen. Diese außergewöhnliche Kulturveranstaltung wird überwiegend mit Landesmitteln gefördert. Der Kostenanteil der Gemeinde Perl wird im Rahmen der Kulturförderung finanziert.

• Deutsche Meisterschaft im Crosslauf (24./25.11.2023)

Die Deutsche Meisterschaft im Crosslauf wurde für das Jahr 2023 erstmalig vom Deutschen Leichtathletik Verband (DLV) ins Saarland nach Perl vergeben. Ausschlaggebend hierfür war die sehr gut bewertete Ausrichtung der Deutschen Polizei Meisterschaft im Crosslauf sowie der Saarlandmeisterschaft im Cross Lauf am 08.02.2020 in Perl am DE-LU Schengen-Lyzeum.

An der Deutschen Meisterschaft im Crosslauf nehmen durchschnittlich ca. 1.000 Sportler aus ganz Deutschland teil. In Summe ist inklusive Offiziellen, Trainern, Betreuern und Familienangehörigen mit ca. 2.000 sportartgebundenen Gästen zu rechnen. Bei vorsichtiger Schätzung sind rund 1.500 zusätzliche Übernachtungen in der Region zu erwarten. Aufgrund der maximalen Bettenkapazität von ca. 350 Betten im Bereich Hotellerie in der Gemeinde Perl wird die Veranstaltung auch deutliche Effekt für die umliegenden Kommunen Mettlach, Merzig und Losheim mit sich bringen. Das Veranstaltungswochenende 24. bis 26. November liegt in der touristischen Nebensaison. Durch Veranstaltungen dieser Größenordnung besteht die Möglichkeit die touristisch schwachen Jahresabschnitte etwas abzumildern und gleichzeitig zielgruppenspezifische Tourismuswerbung für zukünftige Aufenthalte zu realisieren. Pro Übernachtung kalkuliert der Deutsche Tourismus Verband (DTV) derzeit mit 120-140 € touristischem Umsatz in der jeweiligen Region.

Der Deutsche Leichtathletik Verband vergibt Deutsche Meisterschaft grundsätzlich immer an den jeweiligen Landesverband, hier Saarländischer Leichtathletik Bund (SLB). Der SLB vergibt dann die Ausrichtung an einen oder mehrere Ausrichter, hier Gemeinde Perl in Kooperation mit dem Landkreis Merzig-Wadern, dem LC Rehlingen e.V. und Athletic Perl e.V. Die finanzielle Umsetzung erfolgt in Form eines Veranstaltungsbudgets beim DLV. In dieses Budget gehen Teilnahmegebühren, Sponsoring-Einnahmen und Zuschüsse ein. Aus diesem Budget werden alle organisatorischen Ausgaben der Veranstaltung gedeckt. Der Bereich Catering/Verköstigung der Teilnehmer obliegt außerhalb des Veranstaltungsbudgets den jeweiligen Ausrichtern. Durch z.B. Kaffee- und Kuchenverkauf soll den Vereinen ermöglicht werden Einnahmen zu Gunsten der Jugendarbeit, Sportförderung etc. zu erwirtschaften.

Der vorliegende Sachverhalt wird zustimmend zur Kenntnis genommen.