Nach § 8 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) hat die besondere Gemeindewahlleiterin zur Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahlen und der Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Gemeinde Perl einen Gemeindewahlausschuss zu bilden.
Die in der Gemeinde Perl vertretenen politischen Parteien und Wählergruppen werden hiermit aufgefordert, Wahlberechtigte als Beisitzerinnen oder Beisitzer sowie deren Stellvertreterinnen oder Stellvertreter für die Bildung des Gemeindewahlausschusses der Gemeinde Perl zur Durchführung der Kommunalwahlen und der Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Gemeinde Perl am 09. Juni 2024 und der ggf. notwendigen Stichwahl am 23. Juni 2024 zu benennen.
Der Gemeindewahlausschuss besteht aus der besonderen Gemeindewahlleiterin als Vorsitzende und mindestens vier von ihr berufenen Wahlberechtigten als Beisitzerinnen oder Beisitzer; für jede Beisitzerin und jeden Beisitzer ist eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu bestellen. Der Gemeindewahlausschuss entscheidet nach § 8 Abs. 2 KWG über die Zulassung der Wahlvorschläge. Er stellt ferner das Gesamtergebnis der Wahl in der Gemeinde Perl fest und nimmt die Verteilung der Sitze vor.
Mitglied im Gemeindewahlausschuss kann gemäß § 8 Abs. 1 KWG nicht sein, wer Vertrauensperson oder deren Stellvertreterin oder Stellvertreter für einen Wahlvorschlag ist.
Bei der Bestellung der Beisitzerinnen und Beisitzer sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter können lediglich Vorschläge berücksichtigt werden, die bis spätestens
Freitag, den 15. März 2024
schriftlich bei der Gemeinde Perl / Wahlamt / Zimmer E.04 / 66706 Perl eingereicht wurden.
Perl, den 09. Januar 2024
Die besondere Gemeindewahlleiterin
Eva-Maria Anton
gesehen:
Perl, den 09. Januar 2024
Der Bürgermeister
Ralf Uhlenbruch