Der Rat der Gemeinde Perl hat am 19.05.2022 gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches die Aufstellung des Bebauungsplans „Erweiterung Gewerbegebiet Auf`m Elm“, 1. Änderung beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wurde am 24.05.2022 bekannt gemacht.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planungen zu informieren. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung (Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit).
Zu diesem Zweck liegt der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom 01.08.2022 bis einschließlich 19.08.2022 während der allgemeinen Dienststunden (Mo. bis Fr. von 08:30 bis 12:00 Uhr, Di. zusätzlich von 13:30 bis 18:00 Uhr und Do. zusätzlich von 13:30 bis 15:30 Uhr) im Rathaus der Gemeinde Perl (Bauamt), Trierer Straße 28, 66706 Perl, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus und kann eingesehen werden.
Die Unterlagen zur Planung finden Sie außerdem auf der Homepage der Gemeinde (unter https://www.perl.saarland/offenlage-bebauungsplaene.html).
Planungserfordernis:
Die geplante Änderung umfasst den gesamten Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Erweiterung Gewerbegebiet Auf`m Elm“.
Der rechtskräftige Bebauungsplan aus dem Jahr 1998 setzt für besagte Fläche bereits ein Gewerbegebiet fest. Die Änderung des Bebauungsplanes wird erforderlich, da die damals festgesetzten Höhen, die Grundflächenzahl sowie die Baufenster im Sinne einer zukunftsfähigen Entwicklung nicht mehr auskömmlich sind.
Die Fläche des Plangebietes ist im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Perl bereits als gewerbliche Fläche dargestellt, eine FNP-Änderung ist somit nicht erforderlich.
Der Geltungsbereich ist dem folgenden Lageplan zu entnehmen:
ohne Maßstab, genordet
Hinweis für Bekanntmachungen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 BauGB:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Saarländisches Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Perl, den 25.07.2022 (Siegel)
Der Bürgermeister
gez. Uhlenbruch