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Mosella Perl
Ausgabe 30/2022
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Gemeinde Perl
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Bekanntmachung

der Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Eft-Hellendorf“ mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplanes

Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Perl in seiner Sitzung am 21.09.2021 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Eft-Hellendorf“ beschlossen hat. In der gleichen Sitzung wurde auch die Einleitung des Verfahrens zur parallelen Teiländerung des Flächennutzungsplanes im gleichen Bereich beschlossen.

In der Gemeinderatssitzung am 14.07.2022 hat der Gemeinderat Perl den Bebauungsplan und die parallele Teiländerung des Flächennutzungsplanes gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) beschlossen.

Ziel des Bebauungsplanes sowie der FNP-Teiländerung

Ziel des Bebauungsplanes und der FNP-Teiländerung ist die Realisierung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf einer Fläche von ca. 12,9 ha. Hierdurch soll ein Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz geleistet werden.

Das ca. 12,9 ha große Plangebiet befindet sich ca. 550 m südwestlich der Ortslage Eft, jenseits der BAB A 8 unmittelbar an der Landesgrenze zu Frankreich.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes erstreckt sich über einen Bereich mit der Flurbezeichnung „Hirschberg“ in der Gemarkung Eft-Hellendorf.

Er umfasst hier die Parzellen:

Gemarkung Eft-Hellendorf Flur 5, Parzellen 70, 71, 72 und 73

Die in der Örtlichkeit wahrnehmbaren Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Solarpark Eft-Hellendorf“ lassen sich wie folgt beschreiben:

Im Nordosten: durch einen parallel zur Autobahn verlaufenden landwirtschaftlichen Weg

Im Nordwesten und Südosten: durch weitere landwirtschaftliche Wege

Im Südwesten: durch die Landesgrenze zu Frankreich, diese ist aber in der Örtlichkeit nicht zu erkennen

Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der Planzeichnung zum Bebauungsplan und der folgenden Abbildung zu entnehmen. Der Geltungsbereich der FNP-Teiländerung ist mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes identisch.

Abbildung: Geltungsbereich des Bebauungsplanes

Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten. Dabei sind sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung darzulegen. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ist im weiteren Planaufstellungsverfahren zu beachten bzw. von den Beschlussgremien gewissenhaft abzuwägen.

Hiermit macht die Gemeinde Perl bekannt, dass im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB der Bebauungsplan sowie die FNP-Teiländerung vom 08.08.2022 bis zum 09.09.2022 während der allgemeinen Dienststunden (Mo. bis Fr. von 08:30 bis 12:00 Uhr, Di. zusätzlich von 13:30 bis 18:00 Uhr und Do. zusätzlich von 13:30 bis 15:30 Uhr) im Rathaus der Gemeinde Perl, Bauamt, Zimmer 206, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.

Es ist davon auszugehen, dass der Zeitraum der Auslegung der Komplexität der Planungsaufgabe angemessen ist.

Folgende Unterlagen / umweltbezogenen Informationen werden ausgelegt:

-

Diese öffentliche Bekanntmachung nach § 3 Abs. 1 BauGB

-

Planzeichnung des Bebauungsplanes (Teil A) mit textlichen Festsetzungen (Teil B)

-

Planzeichnung der Flächennutzungsplan-Teiländerung mit Legende

-

Gemeinsame Begründung und Umweltbericht zum Bebauungsplan und zur FNP-Teiländerung (Kurzfassung für Scoping-Verfahren)

In diesem Zeitraum besteht die Möglichkeit zur Teilnahme am elektronischen Beteiligungsverfahren unter den Internetadressen

https://argusconcept.planungsbeteiligung.de und

https://www.perl.saarland/offenlage-bebauungsplaene.html).

kann jedermann Einsicht in die vollständigen Unterlagen zum Verfahren nehmen. Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfristen bis einschließlich zum 09.09.2022 zur Verfügung.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: d.ollinger@perl-mosel.de vorgebracht werden. Über die Beteiligungsplattform des Planungsbüros können zudem Stellungnahmen direkt beim Planungsbüro eingereicht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Für die FNP-Teiländerung gilt:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Hinweis zum Datenschutz

Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Namen, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit Abgabe einer Stellungnahme erklärt sich die abgebende Person mit dieser Verarbeitung einverstanden. Sie willigt ein, dass die Gemeinde Perl oder ein von der Gemeinde eingeschalteter Dritter (hier ein externes Planungsbüro) ihr postalisch oder per E-Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie ist gemäß § 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, die Gemeinde Perl oder den von der Gemeinde eingeschalteten Dritten um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO kann sie jederzeit gegenüber der Gemeinde Perl oder dem von der Gemeinde einschalteten Dritten die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Perl ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Perl, den 25.07.2022 (Siegel)

Der Bürgermeister

gez. Uhlenbruch