Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) hat mit Anordnung-Nr.: IV/81/GE/2 vom 12. April 2023 den Schutzbereich für die Verteidigungsanlage Eft-Hellendorf, gem. § 2 Abs. 5 Schutzbereichgesetz, mit sofortiger Wirkung aufgehoben und gem. §§ 1, 2 und 9 SchBerG neu angeordnet.
Die vollständige Anordnung des BMVg samt Anlagen, sowie die entsprechenden Maßnahmen des BAIUDBw finden Sie unter AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN auf der Internetseite der Gemeinde Perl.