Einwohnerfragestunde
Zur Einwohnerstunde liegen keine Eingaben vor.
Einführung und Verpflichtung eines neuen Gemeinderatsmitgliedes
Das Ratsmitglied Sebastian Fontaine hat mit schriftlicher Erklärung, eingegangen bei der Gemeinde Perl am 30. April 2026, erklärt, dass er mit sofortiger Wirkung aus dem Gemeinderat der Gemeinde Perl ausscheidet.
Herr Fontaine ist auf dem Wahlvorschlag der CDU über die Bereichsliste des Wahlbereiches Perl/Oberperl/Sehndorf in den Gemeinderat der Gemeinde Perl gewählt worden. Nachfolgerin auf der v.g. Bereichsliste ist Yvonne Ginsbach-Hein aus Sehndorf. Frau Ginsbach-Hein wurde mit Schreiben vom 7. Mai 2026 hierüber informiert mit dem Hinweis, dass das Mandat als angenommen gilt, wenn innerhalb einer Woche keine Ablehnung vorliegt. Frau Ginsbach-Hein hat die Wahl mit Erklärung vom 13. Mai 2026 angenommen.
Die Mitglieder des Gemeinderates sind gemäß § 33 Abs. 2 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung per Handschlag zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Ausübung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit zu verpflichten.
Der Vorsitzende verpflichtet Frau Yvonne Ginsbach-Hein gemäß § 33 Abs. 2 KSVG vor seinem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung durch Handschlag zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Ausübung seines Amtes und zur Verschwiegenheit.
Der Tagesordnungspunkt ist zur Beratung in die nächste Sitzung des Gemeinderates vertagt.
Nachbesetzung von Ausschüssen
Durch das Ausscheiden von Herrn Sebastian Fontaine aus dem Gemeinderat der Gemeinde Perl sind entsprechende Nachbesetzungen von Ausschüssen erforderlich. Herr Fontaine war Mitglied im Klima-, Umwelt- und Bauausschuss, im Rechnungsprüfungsausschusses sowie im Werksausschuss.
Gemäß § 48 Abs. 2 Satz 3 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) werden die Mitglieder der der Ausschüsse von den jeweiligen Gruppierungen entsprechend der vom Gemeinderat festgestellten Sitzverteilung benannt. Herr Fontaine war Mitglied der CDU-Fraktion im Gemeinderat. Die CDU-Fraktion ist dazu berechtigt, Vertreter*innen für die Nachbesetzung der v.g. Ausschüsse zu benennen.
Der Tagesordnungspunkt ist zur Beratung in die nächste Sitzung des Gemeinderates vertagt.
Benennung der Nachfolge zur Unterzeichnung der Sitzungsniederschriften des Gemeinderates
Über die wesentlichen Inhalte der Sitzungen des Gemeinderates und der Gemeinderatsausschüsse ist eine Niederschrift zu fertigen. Nach § 47 Abs. 4 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) ist diese von der oder dem Vorsitzenden, der Schriftführerin oder dem Schriftführer und mindestens zwei durch die Geschäftsordnung oder durch Beschluss des Gemeinderats bestimmten Mitgliedern zu unterzeichnen.
Die Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Gemeinderatsausschüsse der Gemeinde Perl (GO-Gemeinderat) vom 24. September 2024 in der Neufassung vom 18. September 2025 regelt in § 18 Abs. 3, dass die Niederschrift von dem Vorsitzenden, dem Schriftführer und von zwei durch Beschluss des Gemeinderates bestimmten Mitgliedern zu unterzeichnen ist.
Mit Beschluss vom 11.07.2024 (Sitzung des Gemeinderates, Tagesordnungspunkt Ö 8) wurden Sebastian Fontaine und Alexander Schirrah zur Unterzeichnung der Niederschriften des Gemeinderates benannt. Da Sebastian Fontaine aus dem Gemeinderat ausgeschieden ist, ist daher eine Nachfolgerin bzw. ein Nachfolger für die Unterzeichnung der Niederschriften zu benennen.
Der Tagesordnungspunkt ist zur Beratung in die nächste Sitzung des Gemeinderates vertagt.
Zuweisungen 2026 nach dem Gesetz über den Saarlandpakt
Die Gemeinde Perl hat bereits in den Vorjahren (2020-2025) die Zuwendungen aus dem Saarlandpakt beantragt, erhalten und zur Finanzierung von Investitionsauszahlungen verwendet.
Die Zuweisung ist für das jeweilige Bewilligungsjahr (Haushaltsjahr) zu beantragen und die Verwendung zu beschließen. Wie in den Vorjahren sind die Zuwendungen für 2026 als pauschale Investitionszuweisung im Doppelhaushalt 2025 / 2026 eingeplant. Der Erhalt der Zuwendung setzt die Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen voraus.
Beschluss:
1. Beantragung von Zuweisungen aus dem Saarlandpakt.
2. Verwendung der Mittel aus dem Saarlandpakt zur Finanzierung von Investitionen.
Abstimmungsergebnis:
Zu 1. und 2.: Einstimmig.
Bundesprogramm "Sanierung Kommunaler Sportstätten" Projektaufruf 2026 - Schwimmbäder
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat einen neuen Förderaufruf im Förderprogramm Sanierung kommunaler Sportstätten gestartet. Demnach können Kommunen bis zum 19.06.2026 Interessenbekundungen beim Bundesinstitut für Bau, Stadt- und Raumforschung (BBSR) für die neue Förderrunde einreichen. Gefördert werden kommunale Schwimmbäder sowie deren typische bauliche Bestandteile und zweckdienliche Folgeeinrichtungen. Dies können Hallenbäder, Freibäder, Kombibäder oder Lehrschwimmbecken sein. Bei Gebäuden steht die energetische Sanierung im Fokus, weshalb diese nach Baufertigstellung definierte energetische Standards erfüllen müssen.
Im Bundeshaushalt 2026 stehen dafür aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität 250 Millionen Euro zur Verfügung. Wie bei den bereits erfolgten Projekteinreichungen in diesem Programm muss der Gemeinderat zunächst die Einreichung einer Projektskizze billigen. In einer Informationsveranstaltung wurde in Aussicht gestellt, dass die Auswahl der Projekte im September 2026 erfolgen soll. Zum weiteren allgemeinen Verfahren im Förderprogramm wird auf die Vorlage 2025/233 verwiesen.
Nachdem das Projekt Sanierung Sport- und Schwimmhalle am Schengen Lyzeum in Perl im ersten Aufruf des Förderprogramms nicht zur Bundesförderung ausgewählt wurde, soll nun die Schwimmhalle in Zusammenhang mit den Gewerken, die sowohl die Schwimm- als auch die Sporthalle betreffen, angemeldet werden.
Parallel dazu wurde die Schwimmhalle bereits Ende 2025 bei einer Abfrage des Saarländischen Städte- und Gemeindetages zur Förderung gemeldet. Im Rahmen des Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen stehen dem Saarland für die Sanierung kommunaler Schwimmbäder insgesamt 113,51 Mio. € zur Verfügung.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Perl billigt die Einreichung der Projektskizze zur Sanierung der Schwimmhalle am Schengen Lyzeum in Perl im Bundesprogramm Sanierung Kommunaler Sportstätten. Abstimmungsergebnis:
Einstimmig.