Einwohnerfragestunde
Zur Einwohnerstunde liegen keine Eingaben vor.
Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung
Die Gemeinde Perl hat gemäß den landes- und bundespolitischen Zielsetzungen zur Energiewende einen Kommunalen Wärmeplan erarbeiten lassen. Ziel ist es, eine langfristige, nachhaltige und wirtschaftliche Strategie für eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung zu entwickeln.
Der Erstellungsprozess erfolgte in mehreren Schritten und unter breiter Beteiligung relevanter Akteure:
| • | Datenerhebung und Abstimmung in der internen Steuerungsgruppe. |
| • | Einbindung der Öffentlichkeit, der Bürgerschaft sowie der Gewerbetreibenden. |
| • | Durchführung einer Bestands- und Potenzialanalyse. |
| • | Entwicklung eines Zielszenarios und einer Umsetzungsstrategie. |
| • | Mehrere Informations- und Beteiligungsveranstaltungen. |
| • | Öffentliche Auslegung des Endberichts bis zum 27. Januar 2026. |
Der nun vorliegende Wärmeplan zeigt auf, welche Wärmebedarfe aktuell bestehen, welche erneuerbaren und klimafreundlichen Potenziale verfügbar sind, und mit welchen Maßnahmen eine schrittweise Transformation der Wärmeversorgung erfolgen kann.
Mit dem Feststellungsbeschluss wird der Wärmeplan nicht rechtlich verbindlich für einzelne Eigentümer, sondern dient als strategisches Planungsinstrument und Orientierungsrahmen für Verwaltung, Politik, Wirtschaft und Bürgerschaft.
Beschluss:
| 1. | Der Gemeinderat beschließt den in der Anlage 1 beiliegenden kommunalen Wärmeplan. |
| 2. | Der Wärmeplan bildet die Leitlinie für die Entwicklung der Wärmeversorgung in der Gemarkung Perl. |
| 3. | Die Gemeindeverwaltung zu beauftragen, die im Wärmeplan definierten prioritären Maß-nahmen schrittweise umzusetzen, erforderliche Förderprogramme auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene zu prüfen und zu beantragen, sowie den Gemeinderat regelmäßig über den Umsetzungsstand zu informieren. |
Abstimmungsergebnis:
Zu 1. bis 3.: 21 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen.
Beteiligung im Rahmen der Aufstellung des Landesentwicklungsplanes (LEP) 2030 (Stand 2. Entwurf) - Fristende 17.02.2026
Mit Datum vom 10.12.2025 ist seitens der Landesplanung eine Mail mit dem Betreff „Zweiter Entwurf einer Verordnung Landesentwicklungsplan (LEP) Saarland 2030“ bei der Gemeinde Perl eingegangen. Es geht um die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen gemäß § 3 Saarländisches Landesplanungsgesetz (SLPG) i.V.m. § 9 Raumordnungsgesetz (ROG) Im November 2023 hat die Gemeinde Perl bereits eine Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung zum ersten Entwurf des LEP 2030 abgegeben. Alle weiteren Informationen hierzu können den Vorlagen 2023/009 und 2023/209-01 entnommen werden. Ebenso ist dieser Mail die damalige Stellungnahme angefügt.
Die Landesregierung hat mit Datum vom 23.09.2025 den zweiten Entwurf mit Anlagen beschlossen. Nunmehr liegt der Entwurf vom 15.12.2025 bis zum 17.02.2026 öffentlich aus und die Beteiligten haben damit bis zum 17.02.2026 Zeit entsprechende Stellungnahmen abzugeben. Mit Ablauf der Frist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen und eine Fristverlängerung wurde nicht gewährt.
Aufgrund der Kurzfristigkeit, vor allem auch i.V.m. den Feiertagen, hat die Gemeinde Perl das Büro KernPlan zur Unterstützung bei der Stellungnahme zum zweiten Entwurf des LEP 2030 beauftragt. Der Entwurf der Stellungnahme ist mit Datum vom 15.01.2026 bei der Verwaltung eingegangen. Nunmehr steht eine kritische und intensive Befassung durch die Verwaltung aus. Hierbei wird insbesondere darauf geachtet, dass die damals gefassten Beschlüsse der Ortsräte sowie des Gemeinderates entsprechend berücksichtigt wurden. Der Entwurf der Stellungnahme wird bis zur Sitzung des Klima-, Umwelt- und Bauausschuss vorliegen. Im Gemeinderat am 05.02.2026 muss die Stellungnahme dann abschließend beschlossen werden.
Beschluss:
Zustimmung zum Entwurf der Stellungnahme zum zweiten Entwurf des Landesentwicklungsplans 2030 unter Einbeziehung der Anmerkungen zum Wohnraumsiedlungsentwicklungskonzept.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig.
Eingabe eines Antrags zur Erstellung einer Satzung über die Vergabe von Pachtverträgen
Mit Eingabe vom 26. Januar 2026, eingegangen bei der Gemeinde Perl am 27. Januar 2026, haben die Fraktionen von Bündnis 90/DIE GRÜNEN und der CDU des Gemeinderates Perl um Beratung in der Sitzung des Gemeinderates zum Antrag „Beauftragung der Gemeindeverwaltung zur Erstellung einer Satzung über die Vergabe von Pachtverträgen für landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder als Weinbaufläche genutzte gemeindeeigene Flurstücke an Vollerwerbslandwirte, Nebenerwerbslandwirte, Winzer oder Forstwirte“ gebeten.
Inwieweit der o. a. Sachverhalt im Rahmen einer Gemeindesatzung im Sinne des § 12 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) geregelt werden kann, wäre im Rahmen der Bearbeitung durch die Verwaltung zu prüfen.
Beschluss:
Beauftragung der Verwaltung zur Prüfung und Erstellung einer Satzung bzw. einer Richtlinie über die Vergabe von Pachtverträgen für landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder als Weinbaufläche genutzte gemeindeeigene Flurstücke an Vollerwerbslandwirte, Nebenerwerbslandwirte, Winzer oder Forstwirte.
Abstimmungsergebnis:
23 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen.
Anfragen, Informationen und Verschiedenes
| • | Der SPD-Fraktionsvorsitzende bittet um Aufklärung zu folgenden Sachverhalten: |
| - | Prüfung, ob verstärkte Verkehrskontrollen am Kreisel durchgeführt werden können. Zudem soll die Örtlichkeit untersucht werden, um mögliche verkehrstechnische Verbesserungen vorzuschlagen. Der Vorsitzende erläutert, dass seitens der Verwaltung ein grundsätzliches Interesse an einer Optimierung der Situation am Kreisel Dreiländereck besteht, wobei auf die begrenzte Zuständigkeit der Gemeinde in weiten Teilen hingewiesen wird. Der Vorsitzende sagt zu, das bestehende Verkehrsgutachten gemäß der Anregung von Markus Hein auf die Bereiche um den Kreisel Dreiländereck auszudehnen. |
| - | Ausstehende Information bezüglich der Auftragsvergaben bis 15.000.00 Euro durch den Bürgermeister. Der Vorsitzende sichert die Zurverfügungstellung der Daten zu. |
| • | Fahrt zu einer Gemeinde der EDG-mbH - VG Sprendlingen – Gensingen |
Aktueller Sachstand Landkreisebene:
Der Landkreis Merzig-Wadern hat die Gründung einer Energiedienstleistungsgesellschaft (EDG) gemeinsam mit seinen kreisangehörigen Kommunen geprüft. Ziel dieser Gesellschaft soll sein, eine kreisweit einheitliche, kommunale Struktur zu schaffen, die die Planung, Umsetzung und den Betrieb nachhaltiger Wärme- und Energieprojekte insbesondere in kommunalen Liegenschaften übernimmt.
Die EDG sollte als kommunales Instrument dienen, um Synergien zwischen Landkreis und Kommunen zu nutzen, Fachkompetenzen zu bündeln, Investitionen effizienter zu steuern und die Umsetzung energie- und klimapolitischer Zielsetzungen zu beschleunigen. Für die Gründung einer solchen Gesellschaft waren entsprechende Beschlüsse sowohl auf Ebene des Landkreises (Kreistag) als auch in den kommunalen Gremien der beteiligten Städte und Gemeinden erforderlich.
Der aktuelle Stand der Beschlusslage stellt sich wie folgt dar:
Bereits positiv beschlossen wurde die Beteiligung an einer EDG durch:
Kreisstadt Merzig
Gemeinde Mettlach
Gemeinde Weiskirchen
Noch kein Beschluss liegt vor bei:
Landkreis Merzig-Wadern
Die entsprechende Vorlage wurde bislang nicht in die zuständigen Ausschüsse eingebracht. Seitens der Kreistagsmitglieder besteht weiterer Informations- und Klärungsbedarf. Gleichzeitig hat der Landkreis signalisiert, dass grundsätzlich weiterhin Interesse an dem Projekt besteht und eine Fortführung – sofern umsetzbar – auch in einer kleineren Konstellation mit interessierten Kommunen denkbar wäre.
Ablehnende Beschlüsse (zunächst) liegen vor bei:
Gemeinde Losheim am See
Gemeinde Beckingen
Damit ist festzuhalten, dass aktuell keine einheitliche Beschlusslage auf Kreisebene besteht, jedoch mehrere Kommunen ihre grundsätzliche Bereitschaft zur Beteiligung an einer gemeinsamen Energiedienstleistungsgesellschaft erklärt haben.
Im Zuge der Beratungen im Klima- Umwelt und Bauausschusses wurde die Verwaltung beauftragt eine Fahrt zu einer Gemeinde zu organisieren, die Gesellschafter bei der EDG ist, ähnliche Strukturen (Einwohnerzahl, Größe, usw.) aufweist und bereits Wärmeversorgungen mit der EDG hat. Mit ca.15.000 Einwohnern, 56 km² Fläche, einem Nahwärmenetz und einem Heizungscontracting für das Verwaltungsgebäude und einer Grundschule hat sich die Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen identifiziert.
Bei einem Onlinetermin mit dem VG Bürgermeister Herr Scherer und der Verwaltung einigte man sich auf eine Besichtigung des Nahwärmenetzes und dem Erfahrungsaustausch im 1. Quartal 2026. Herr Scherer hat Herrn Zeis, Geschäftsführer der EDG ebenfalls zur Besichtigung eingeladen. Dieser Rahmen bietet die Möglichkeit zum direkten Informationsaustausch.
Nun wurde ein Termin zur Besichtigung festgelegt.
Montag den, 09. März 2026
Abfahrt in Perl ca. 8:00 Uhr
Ankunft in Sprendlingen- Gensingen ca. 10:00 Uhr
Gemeinsamer Imbiss ca. 12:30 Uhr
Rückfahrt nach Perl ca. 14:30 Uhr.
Interessierte Mitglieder des Gemeinderates können sich bis einschließlich 20. Februar bei Frau Brachmann melden. Weitere Informationen werden folgen.