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Mosella Perl
Ausgabe 31/2022
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Gemeinde Perl
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Zusätzliche Informationen der Gemeindeverwaltung Perl

Die Erklärung zum jeweiligen Grundbesitz erfolgt ausschließlich über das Finanzamt. Sofern Sie weitere Fragen zur Abgabe der Erklärung haben, finden Sie unter www.elster.de ausführliche Informationen zur Registrierung und der Abgabe.

Bei Rückfragen zum Vorgehen bzw. dem Inhalt der übersandten Datenblätter wenden Sie sich bitte an die Hotline der Finanzverwaltung unter 0681/501-6266. Dies betrifft auch mögliche Unstimmigkeiten im Zuge des laufenden Flurbereinigungsverfahrens Perl/Oberperl/Sehndorf.

Für Ein- und Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen sowie unbebaute Grundstücke steht Ihnen ein vereinfachter Online-Service zur Abgabe der Grundsteuererklärung zur Verfügung. Informationen hierzu finden Sie unter dem Portal „Grundsteuerreform“ des Saarlandes oder direkt über www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de.

Sofern Sie keine Möglichkeit zur digitalen Übermittlung der Erklärung haben, können Sie im Ausnahmefall Fragenbögen in Papierformat erhalten. Diese sind unter der Hotline 0681/501-6266 anzufordern oder direkt beim Finanzamt Merzig oder Saarlouis abzuholen. Der Gemeindeverwaltung Perl wurden leider keine Formulare zur Abholung im Rathaus Perl ausgehändigt.