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Mosella Perl
Ausgabe 31/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Gemeinde Perl
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Beschlüsse und Informationen

aus der 41. öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Perl vom 18. Juli 2023

Einwohnerfragestunde

Zur Einwohnerfragestunde liegen der Verwaltung keine Eingaben vor.

Tourismus in der Gemeinde Perl

Der Tourismus ist ein wichtiger Motor für den Strukturwandel und den Arbeitsmarkt im Saarland. Die Tourismuswirtschaft bringt attraktive Impulse für eine kommunale Wertschöpfung mit sich. Für die gesamte Branche ist auch zukünftig ein weiteres Wachstum zu erwarten.

Im Saarland-Tourismus gilt das Jahr 2019 als bisheriges Rekordjahr. Die Corona-Pandemie hat insbesondere in den Jahren 2020 und 2021 einen deutlichen Einbruch bei den touristischen Kennzahlen verursacht. Im Jahr 2022 konnte sich der Saarland-Tourismus im Vergleich zu den anderen Bundesländern gut erholen. Beim Vergleich der Übernachtungszahlen von 2019 zu 2022 muss das Saarland einen Rückgang von -6,2% verzeichnen. Damit liegt das Saarland im Bundesvergleich auf Rang 4 hinter Hamburg (-4,6%), Brandenburg (-3,2%) und Schleswig-Holstein (+4,3%). Schleswig-Holstein kann als einziges Bundesland tatsächlich einen Zuwachs bei den Übernachtungen verzeichnen.

Innerhalb des Saarlandes weist der Landkreis Merzig-Wadern mit -4,9% einen geringeren Rückgang als der Durchschnitt auf. Die Gemeinde Perl hebt sich von diesem Trend noch einmal deutlich ab und kann im Jahr 2022 mit +5,0% einen Rekord bei den Übernachtungszahlen verzeichnen. Insgesamt wurden für die Gemeinde Perl im Jahr 2022 70.801 Übernachtungen statistisch erfasst (gewerbliche Betriebe ab 10 Betten).

Kommunale Tourismusarbeit

Die saarländische Tourismusarbeit ist in einem dreistufigen Arbeitsmodell organisiert. Die Landesebene gibt hierbei durch die Tourismus Zentrale Saarland GmbH (TZS) und das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr (MWAEV) die strategische Zielrichtung und das Rahmenkonzept vor. Die Regionsebene, im Landkreis Merzig Wadern die Saarschleifenland Tourismus GmbH, ist im Rahmen der „Tourismusstrategie Saarschleifenland 2025“ zuständig für das Themen-, Destinations- bzw. Markenmanagement sowie die regionale Angebots- und Produktenwicklung.

Die Kernaufgaben der Kommunen sind die Implementierung der übergeordneten Strategien (von Land und Kreis), die Entwicklung lokaler, touristischer Produkte und Infrastruktur und die aktivierende Vermarktung, Gästeinformation und -betreuung vor Ort. Hierzu hat die Stabsstelle Gemeinde Entwicklung im Jahr 2022 auf Basis der übergeordneten Strategien das Arbeitspapier „Touristische Ausrichtung der Gemeinde Perl“ (erstmalig erstellt 2017) vollständig überarbeitet. Das Arbeitspapier zur touristischen Ausrichtung soll einen Überblick über den Entwicklungsstand und die Ziele der touristischen Arbeit in der Gemeinde Perl geben, um diese auf dem Tourismusmarkt einordnen und vergleichen zu können. Aus dieser Analyse werden Ziele, Handlungsschwerpunkte und zukünftige Herausforderungen unter Berücksichtigung der besonderen Lage und Voraussetzungen als einzige saarländische Weinbaugemeinde an der Mosel abgeleitet.

Die Arbeit im Bereich der Tourismusförderung und der touristischen Entwicklung ist sehr stark abhängig vom Geflecht der touristischen Interessengruppen. Aufgrund der bereits angeführten geografischen und kulturellen Besonderheiten als einzige Saarländische Weinbaugemeinde an der Mosel im DE-FR-LU Dreiländereck gestaltet sich dieses Netzwerk an Stakeholdern deutlich komplexer und umfangreicher als bei anderen Kommunen bzw. Destinationen. Unabhängig von der Vielzahl der Akteure tragen vor allem die Lage im Dreiländereck und die Kooperationen mit französischen und luxemburgischen Partnern aufgrund unterschiedlicher Strukturen, finanzieller Ausstattung und Sprachbarrieren zu einem deutlich erhöhten Personalaufwand und einem hohen Anspruch an die tägliche Arbeit bei. Mit derzeit 3,5 Vollzeitäquivalenten (inkl. Infrastrukturpflege) ist die Gemeinde Perl im Bereich Tourismus im Vergleich zu den benachbarten Kommunen Mettlach (12 VZÄ) und Losheim (16 VZÄ) personell unterdurchschnittlich ausgestattet. Allerdings bietet gerade die geografische Lage auch große Chancen für attraktive Kooperations- und Förderprojekte.

Herr Peter Klein, Geschäftsführer der Saarschleifenland Tourismus GmbH stellt dem Rat die „Tourismusstrategie Saarschleifenland 2025“ für den Landkreis Merzig-Wadern vor und geht dabei auch auf die Wertschöpfung im Tourismus als Wirtschaftsfaktor ein. Weiter werden die unterschiedlichen Arbeitsebenen und ihre Aufgaben (Land, Kreis, Kommune) noch einmal dargestellt und dabei die touristische Arbeit in der Gemeinde Perl entsprechend des Arbeitspapiers „Touristische Ausrichtung der Gemeinde Perl“ näher erläutert.

Vorstellung des Raumkonzeptes zur Erweiterung des Schulgebäudes im Hinblick auf die Einrichtung eines Gebundenen Ganztagszweiges an der Grundschule Dreiländereck

In der Jahresabschlusssitzung des Gemeinderates am 09.12.2022, TOP 12, wurde die Fortführung der Schulentwicklungsplanung beraten und u. a. der Beschluss gefasst, den Gebundenen Ganztagszweig am bestehenden Standort der Grundschule Dreiländereck zu errichten sowie den Schulbauberater Christoph von Winterfeld mit der entsprechenden Erstellung des Raumnutzungskonzeptes einschließlich der Ausarbeitung eines Erweiterungskonzeptes für die akuten Raumbedarfe im Schulbereich und im Mensabereich der Freiwilligen Nachmittagsbetreuung zu beauftragen.

Im Vorfeld der Konzepterstellung haben sich Fragen zu möglichen Varianten und deren Umsetzungspotential am bestehenden Standort ergeben. Daher sollten sich in einer ersten Konzeptvorstellung die Teilnehmer des Runden Tisches mit den möglichen Optionen, insbesondere im Hinblick auf Erhaltung bzw. Abriss der ehemaligen Lehrerdienstwohnungen oder des ehemaligen Feuerwehrgerätehauses auseinandersetzen. Als Ziel sollten die grundsätzlichen Rahmenbedingungen konkretisiert werden, um somit Planungen, die ggf. ins Leere laufen könnten, zu vermeiden.

Zunächst fand in einem ersten Termin ein Besuch der Ganztagsgrundschule Saarbrücken-Scheidt als Anschauungsobjekt statt. Wichtige Erkenntnisse des Besuches waren u. a., dass ein möglicher zweizügiger Beginn aus pädagogischen Erwägungen und in Bezug auf die personelle Ausstattung vorteilhaft sein könnte ebenso die zeitnahe Besetzung der sozialpädagogischen Leitungsstelle, um diese unmittelbar in die weiteren Planungen zur Konzeptentwicklung einzubinden. In der Zeit vom 21. bis 24. März 2023 hat Herr von Winterfeld in Zusammenarbeit mit der Schulleitung sowie der Verwaltung das Raumkonzept mit dem Erweiterungsbau entwickelt. Es wurden mehrere Konzeptideen angedacht; letztendlich mündeten diese in dem nun vorliegenden Entwurf. Dieser ist mit der Schulleitung abgestimmt und erweitert das Schulgebäude um

14 zusätzliche Räume in Klassenraumgröße,

1 zentrale Aula,

bei Ausbau des Untergeschosses zusätzlich 3 bis 4 Räume.

Mit dem vorliegenden Konzept ist sowohl der Klassenraumbedarf als auch der Bedarf an Differenzierungs- und Förderräumen abgedeckt. Der Erweiterungsbau würde die beiden bestehenden Gebäude miteinander verbinden und das Schulgebäude mit der Aula um einen zentralen Begegnungs- und Versammlungsraum ergänzen. Weiterhin eröffnet der vorliegende Entwurf die Möglichkeit, perspektivisch einen bis zu vierzügigen gebundenen Ganztag einzurichten.

Der Runde Tisch hat in seiner Zusammenkunft am 23.03.2023 nach Vorstellung des Entwurfes der Weiterverfolgung des Konzeptes zugestimmt. Als nächstes sollen Abstimmungsgespräche mit dem Bildungsministerium mit Blick auf die Zustimmung zu dem vorliegenden Konzept und Fördermöglichkeiten sowie die Personalisierung des sozialpädagogischen Bereiches stattfinden.

Um daran anschließend die nächsten konkreten Planungsschritte anzugehen, ist aus Sicht der Verwaltung die grundsätzliche Festlegung auf den vorliegenden Entwurf erforderlich. Des Weiteren sollten grundsätzliche Entscheidungen über den Erhalt oder Abriss der Lehrerdienstwohnungen getroffen werden. Durch einen Abriss würden sich weitgehende Möglichkeiten in Bezug auf die Ausgestaltung des Geländes, eines neuen Rettungsweges und ggf. die Einbeziehung und Neuausrichtung der Parkplatz-, Bring- und Abholsituation für die Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler ergeben. Daher ist aus Sicht der Verwaltung mindestens der Abriss der zur Kreuzung Trierer Straße/Kirschenstraße hin gelegenen Lehrerdienstwohnungen zweckmäßig und daher geboten.

Mit Beschluss des Gemeinderates vom 22.04.2021, TOP 10, hat der Rat seine Zustimmung zur Einführung eines einzügigen Zuges der Gebundenen Ganztagsschule beschlossen und mit Beschluss des Gemeinderates vom 23.11.2021, TOP 4, wurde in der Beratung unter Nr. 2 der Beschluss gefasst, die Frage zur Errichtung eines einzügigen gebundenen Ganztagszweiges verbunden mit der Standortfrage an die Gesamtkonferenz und Schulkonferenz der Grundschule Dreiländereck als den zuständigen Gremien weiterzugeben. Die Schulkonferenz hat in ihrer Sitzung am 04.07.2022 daraufhin nach vorheriger Aussprache und Abstimmung im Kollegium sowie der Gesamtkonferenz mehrheitlich den Beschluss gefasst, das Bildungsangebot an der Grundschule Dreiländereck um einen Gebundenen Ganztagszweig zu ergänzen. Hieraus ergibt sich keine Aussage hinsichtlich der Zügigkeit des Ganztagszweiges. Die Schulleitung hatte in verschiedenen Gesprächen bereits den Wunsch geäußert, mindestens das Aufwachsen des Gebundenen Ganztagszweiges bei der Entwicklung des Raumkonzeptes zu berücksichtigen und nicht auf die Einzügigkeit zu beschränken. Im Zuge der Entwicklung des Raumkonzeptes fand dies demgemäß Berücksichtigung, um dem Kollegium bei der Ausgestaltung des pädagogischen Konzeptes für den teilgebundenen Ganztag die Möglichkeit eines unmittelbaren Einstiegs mit der Zweizügigkeit zu ermöglichen. Diesem Wunsch sollte mit einem entsprechenden bestätigenden Beschluss des Gemeinderates Rechnung getragen werden.

Das entsprechende Konzept wird dem Rat im Detail von Herrn von Winterfeld vorgestellt.

Beschluss:

1.

Zustimmung zur Einrichtung eines zweizügigen Gebundenen Ganztagszweiges an der Grundschule Dreiländereck vorbehaltlich der Ausgestaltung des Ganztagsschulkonzeptes der Grundschule Dreiländereck zur Einrichtung des Gebundenen Ganztagszweiges.

2.

Zustimmung zur Erweiterung des Schulgebäudes gemäß dem vorliegenden Entwurf; demgemäß Weiterverfolgung des Konzeptes und Ausarbeitung einer Umsetzungsstrategie.

3.

Zustimmung zum Abriss der zur Kreuzung Trierer Straße/Kirschenstraße (Richtung Westen) hin gelegenen Lehrerdienstwohnungen und Zurverfügungstellung einer geeigneten Ersatzunterkunft.

4.

Zustimmung zum Abriss der nach Osten hin ausgerichteten Lehrerdienstwohnungen (Doppelhaus ehemals DRK) nach fristgerechter Kündigung der Mietverhältnisse.

Abstimmungsergebnis:

Zu 1: 14 Ja-Stimmen, 8 Gegenstimmen, eine Enthaltung.

Zu 2: 14 Ja-Stimmen, 9 Gegenstimmen.

Zu 3: 13 Ja-Stimmen, 9 Gegenstimmen, eine Enthaltung.

Zu 4: 13 Ja-Stimmen, 9 Gegenstimmen, eine Enthaltung.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnbebauung Ecke Apacher Straße/ Bahnhofstraße" Perl - Aufstellungs- und Offenlagebeschluss

Die Vorhabenträger, die Familie Schmalz, vertreten durch Herrn Rainer Schmalz, sowie die Familie Siebert, vertreten durch Frau Cornelia Siebert-Zimmer, haben die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gem. § 12 BauGB beantragt.

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes verfolgt die Gemeinde Perl folgende Ziele: Auf einer derzeit größtenteils unbebauten Fläche im Ortskern von Perl, zwischen der Apacher Straße und Bahnhofstraße, soll Baurecht für die Errichtung von zwei Zweifamilienhäusern und einem Mehrfamilienhaus geschaffen werden. Es sollen an der Ecke Apacher Straße / Bahnhofstraße zum einen zwei Zweifamilienhäuser mit maximal 2 Vollgeschossen und zum anderen ein Mehrfamilienhaus mit maximal 3 Vollgeschossen und maximal 8 Wohneinheiten entstehen. Auf dem Plangebiet selbst befindet sich derzeit noch ein Einfamilienhaus und ein Nebengebäude, die zum Zwecke der Neubebauung abgerissen werden. Die Erschließung der Fläche ist über die Apacher Straße und die Bahnhofstraße bereits gewährleistet. Die erforderlichen Stellplätze (ruhender Verkehr) können vollständig auf dem Grundstück organisiert werden.

Das Plangebiet liegt überwiegend im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Ortsmitte Perl Teilbereich II“ aus dem Jahr 1990. Demnach ist das Planvorhaben nicht realisierungsfähig. Deshalb bedarf es der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Die zu überplanende Fläche hat eine Größe von ca. 3.360 m2. Die Grundstücke befinden sich vollständig im Eigentum der Vorhabenträger. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Wohnbebauung Ecke Apacher Straße / Bahnhofstraße“ ersetzt in seinem Geltungsbereich den rechtskräftigen Bebauungsplan „Ortsmitte Perl Teilbereich II“ (1990).

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Perl stellt für das Gebiet eine gemischte Baufläche dar. Somit ist der vorhabenbezogene Bebauungsplan gem. § 8 Abs. 2 BauGB nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Der Flächennutzungsplan muss daher gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst werden. Der Beschluss, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan aufzustellen, ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Der Ortsrat des Gemeindebezirks Perl sowie der Klima-, Umwelt und Bauausschuss haben bereits über die grundlegenden Rahmenbedingungen zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohnbebauung Ecke Apacher Straße/Bahnhofstraße“ beraten. Die von den beiden Gremien vorgebrachten Änderungen wurden seitens des beauftragten Planungsbüros Kernplan in den Entwurf eingearbeitet.

Folgende Änderungen wurden vorgebracht:

Verpflichtung zur Regenwassernutzung,

bei der Errichtung des vorgesehenen Mehrfamilienhauses mit max. 8 Wohneinheiten sind straßenseitige Terrassen und Balkone sowie ein Flachdach nicht gestattet,

Art und Maß der baulichen Nutzung des Mehrfamilienhauses sind an die vorhandene Bebauung anzupassen; Grundlage ist die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften der Gemeinde Perl für das Sanierungsgebiet „Ortsmitte Perl“ vom 12. März 1986,

Klärung der Stellplatzsituation zur Apacher Straße; die vorhandenen Gehwegflächen sind im Vorhabenbezogenen Bebauungsplan als öffentliche Verkehrsflächen zu kennzeichnen und bei der Planung entsprechend zu berücksichtigen,

Einräumung der Möglichkeit, begrünte Dachterrassen mit PV-Modulen zu versehen,

Verpflichtung zur Errichtung von PV-Anlagen.

Nunmehr liegt der Entwurf des Bebauungsplanes zur erneuten Beratung vor.

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt zu werden. Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass im beschleunigten Verfahren von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird. Gemäß § 13 Abs. 3 wird auch von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gem. § 13 Abs. 2 BauGB und § 13a Abs. 3 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Gemäß § 13a BauGB, § 13 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB ist der Entwurf des Planes und der Begründung öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt sein kann, sowie die Nachbargemeinden sind gemäß § 13a BauGB, § 13 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB sowie § 2 Abs. 2 BauGB von der Auslegung zu benachrichtigen und zu beteiligen. Ort und Dauer der Auslegung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit dem Hinweis, dass Äußerungen während der Auslegungsfrist von jedermann schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail vorgebracht werden können, ortsüblich bekanntzumachen.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Wohnbebauung Ecke Apacher Straße / Bahnhofstraße“ ersetzt in seinem Geltungsbereich den rechtskräftigen Bebauungsplan „Ortsmitte Perl Teilbereich II“ (1990).

Der Ortsrat Perl hat sich bereits mit der Angelegenheit in seiner Sitzung am 03.07.2023 befasst und einstimmig der Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnbebauung Ecke Apacher Straße/Bahnhofstraße und dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A),dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung zur öffentlichen Auslegung und zur parallelen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden zugestimmt. Des Weiteren hat der Ortsrat Perl mit fünf Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen die Empfehlung ausgesprochen, bei Erwerb einer Wohneinheit den Kauf der vorgegebenen Stellplätze mit zu veräußern; dies sollte in der Satzung festgehalten werden. Weiterhin sollten vier Stellplätze rechts des Eingangs so verlängert werden, dass keine Fahrzeuge in den Gehweg hineinragen.

Beschluss:

1.

Der Gemeinderat beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohnbebauung Ecke Apacher Straße / Bahnhofstraße.

2.

Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohnbebauung Ecke Apacher Straße/ Bahnhofstraße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Texteil (Teil B) sowie der Begründung zur öffentlichen Auslegung und zur parallelen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden.

Abstimmungsergebnis:

Zu 1 und 2: jeweils 21 Ja-Stimmen, eine Enthaltung.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Erholungs- und Ferienort Römerberghof im Ortsteil Nennig - Offenlagebeschluss sowie parallele Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Perl im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

Der Gemeinderat der Gemeinde Perl hat am 30.06.2020 den Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Erholungs- und Ferienort Römerberghof“ gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Bürger sowie der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden wurde vom 03.08.2020 bis einschließlich 31.08.2020 durchgeführt.

In der Zwischenzeit wurde das Projekt optimiert und der Umweltbericht erstellt. Aufgrund des Wunsches der Landesplanung wird zudem parallel zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Flächennutzungsplan der Gemeinde Perl teilgeändert. Darüber hinaus wurde in den Sitzungen des Ortsrates Perl und des Klima-, Umwelt- und Bauausschuss der Gemeinde Perl im März 2022 die Erstellung einer gutachterlichen Stellungnahme zur Thematik „Verkehr“ gefordert. Diese liegt zwischenzeitlich vor.

Gegenüber dem Planstand der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 BauGB, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB, wurden folgende maßgebliche Anpassungen/ Ergänzungen an den Planunterlagen vorgenommen:

Überarbeitung/Optimierung des städtebaulichen Konzeptes,

Festsetzung einer überbaubaren Fläche für den Bereich der Tiny-Häuser sowie Reduzierung der Anzahl der Tiny-Häuser auf max. 8, Festsetzung wasserdurchlässiger Stellplatzflächen etc.,

Wegfall der geplanten Wohnmobil-Stellplätze sowie der beabsichtigten Gastronomie,

Erstellung des Umweltberichts,

Erstellung einer Verkehrsuntersuchung,

Aufnahme naturschutzfachlicher interner Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen sowie externer Ausgleichsmaßnahmen zum ökologischen Defizit,

Aufnahme einer örtlichen Bauvorschrift bzgl. der Gestaltung von Wegen und Zuwegungen zu Gebäuden und Nebenanlagen mit versickerungsoffenen Belägen,

Im Übrigen redaktionelle Anpassungen, Hinweise.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Erholungs- und Ferienort Römerberghof“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B), der Begründung inkl. dem dazugehörigen Umweltbericht, dem Vorhaben- und Erschließungsplan und dem Verkehrsgutachten, ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit dem Hinweis, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist von jedermann schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail vorgebracht werden können, ortsüblich bekanntzumachen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt sein kann, sowie die Nachbargemeinden sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB von der Auslegung zu benachrichtigen und zu beteiligen.

Gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter der Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen soll im Parallelverfahren die Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Perl im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Ortsteil Nennig beschlossen werden.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der Teiländerung umfasst den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Erholungs- und Ferienort Römerberghof“. Der Lageplan umfasst eine Fläche von ca. 9.600 m². Gegenstand der Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung einer Sonderbaufläche „Erholung und Tourismus“, um die Errichtung von Tiny-Häusern und Ferienwohnungen auf dem Römerberghof planerisch vorzubereiten.

Der Beschluss, den Flächennutzungsplan teilzuändern, wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Bürger werden gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet; hierauf wird in gesonderter Bekanntmachung hingewiesen.

Der Ortsrat Nennig hat sich in seiner Sitzung am 05.07.2023 mit der Angelegenheit befasst und das Vorhaben mit drei Ja-Stimmen, drei Gegenstimmen und einer Enthaltung abgelehnt.

Beschluss:

1.

Beschluss über die Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen gemäß der beiliegenden Beschlussvorlage sowie die Übernahme der Abwägungsergebnisse in die Planung.

2.

Der Gemeinderat der Gemeinde Perl billigt den vorgelegten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Erholungs- und Ferienort Römerberghof“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B), der Begründung inkl. dem dazugehörigen Umweltbericht sowie dem Verkehrsgutachten.

3.

Der Gemeinderat beschließt die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Erholungs- und Ferienort Römerberghof“ sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden gem. § 3 Abs. 2 BauGB, § 4 Abs. 2 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB, die von der Planung betroffen sein können.

4.

Der Gemeinderat der Gemeinde Perl beschließt gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, die Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Perl im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Erholungs- und Ferienort Römerberghof“ im Ortsteil Nennig.

Abstimmungsergebnis:

Zu 1 - 3: jeweils 13 Ja-Stimmen, 10 Enthaltungen.

Zu 4: 13 Ja-Stimmen, eine Gegenstimme, 9 Enthaltungen.

Bebauungsplan "Solarpark Eft-Hellendorf" mit paralleler Flächennutzungsplanteiländerung;

Abwägung nach öffentlicher Auslegung, Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

In der Zeit vom 02.05.2023 bis zum 02.06.2023 fand die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Solarpark Eft-Hellendorf“ mit paralleler Teiländerung des FNP statt. Parallel dazu wurden alle relevanten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden mit Schreiben vom 27.04.2023 angeschrieben und um Stellungnahme gebeten. Insgesamt gingen fünf Stellungnahmen ein.

Der Gemeinderat der Gemeinde Perl beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beiliegenden Abwägungssynopse sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung. Die Verwaltung der Gemeinde Perl wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden, die sich zur Planung geäußert haben, von dem Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen. Hierzu ist das Ergebnis der Abwägung den o. g. Behörden sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange und den Nachbargemeinden schriftlich mitzuteilen.

Der Bebauungsplan als auch die Änderung des Flächennutzungsplanes sind dann als Satzung zu beschließen und ortsüblich öffentlich bekannt zu machen.

Beschluss:

1.

Empfehlung an den Gemeinderat zur Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen nach der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach der zweiten Beteiligungsrunde und Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung.

2.

Empfehlung an den Gemeinderat zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes.

3.

Empfehlung an den Gemeinderat zum Satzungsbeschluss der Flächennutzungsplanteiländerung.

Abstimmungsergebnis:

Zu 1 – 3: jeweils einstimmig.

Finanzierung Bewegungspark im "Grenzüberschreitenden Sportpark der Generation"

Entsprechend den Beratungen zur Absichtserklärungen des Gemeinderates vom 23.06.2023 den geplanten Bewegungspark (Modul 4) im „Grenzüberschreitenden Sportpark der Generationen“ in Zukunft auch nach Abschluss des aktuellen Bundesförderprojektes umsetzen zu wollen, hat die Gemeindeverwaltung einen Vorschlag zur Umsetzung und Finanzierung des Moduls erarbeitet.

Zur zeitnahen Umsetzung und Finanzierung des Bewegungsparks soll ein umfangreicher INTERREG-Förderantrag über das Regionalmanagement des Entwicklungskonzeptes oberes Moseltal (EOM) eingereicht werden. Darüber hinaus sollen einzelne Bestandteile des bisherigen Konzeptes durch eine mögliche Umsiedlung einer Spielplatzanlage von Sehndorf in den Sportpark ermöglicht und durch bereits zugesagte inklusive Spielgeräte der Initiative Herzensengel e.V. ergänzt werden. Darüber hinaus soll in Zusammenarbeit mit dem Familienzentrum Perl im Rahmen einer großen Jugendbeteiligung durch LEADER Fördermittel die Entwicklungsfläche „Skatepark“ gestaltet werden.

Der zuständige EOM Regionalmanager Martin Güdelhöfer hat in ersten Gesprächen eine Projektförderung bis zu 1,5 Mio € durch INTERREG Fördermittel in Aussicht gestellt. Im Rahmen einer (EOM) INTERREG Förderung werden bis zu 60% der förderfähigen Kosten übernommen. Darüber hinaus schätzt Herr Güdelhöfer jeweils bis zu 15% Förderung durch die zuständigen Ministerien im Saarland und Luxemburg in Form von Landesmitteln als realistisch ein. Die verbleibenden 10% Eigenanteil könnten nach ersten Gesprächen durch die 3 Kommunen Remich, Schengen und Perl finanziert werden. Remich und Schengen haben hierzu entsprechende Bereitschaft signalisiert. Im Gegenzug erhoffen sich die beiden luxemburgischen Kommunen Nutzungskontingente/-zeiten für ihre Grundschulen, Vereine und sonstigen Sportgruppen.

Auf Basis der aktuellen Kostenschätzung (nach DIN 276) des Landschaftsarchitekturbüros LS² hat die Gemeindeverwaltung eine Kostenschätzung zur Umsetzung des Bewegungsparks im Rahmen eines EOM INTERREG Projektes erstellt. Die Kostenschätzung beläuft sich aktuell auf ca. 1,37 Mio €. Bei einem Eigenteil von 10% müssten die Kommunen Remich, Schengen und Perl gemeinsam 137.000 € finanzieren. Bei der Kostenschätzung wurden die Kosten für Spielplatzbereiche aufgrund der Umsiedlung des bestehenden Spielplatz Sehndorf im Rahmen der Flurbereinigung herausgenommen. Weiter wurde der kostenintensive Verkehrsgarten nicht veranschlagt und der Bereich Outdoorfitness angepasst. Bei der Bepflanzung wurden die Kosten für Baumpflanzungen nicht veranschlagt. Hier schlägt die Gemeindeverwaltung vor, die noch offenen Baumpflanzungen aus den Baumpflanzaktionen der vergangenen Jahre im Sportpark zu realisieren.

Beschluss:

Vorbereitung eines (EOM) INTERREG Förderantrages zur Umsetzung und Finanzierung des geplanten Bewegungsparks im „Grenzüberschreitenden Sportpark der Generationen“.

Weiterhin sollte geprüft werden, ob die ursprünglich vorgesehene Schachanlage sowie die lange Sitzbank realisiert werden können.

Abstimmungsergebnis:

15 Ja-Stimmen, 8 Enthaltungen.

Eingabe einer Resolution zum Thema Sicherheit entlang der L170

Mit Eingabe (E-Mail) vom 5. Juli 2023 hat die CDU-Fraktion um Beratung im öffentlichen Teil der Sitzung des Gemeinderates gebeten. Das Anliegen der Resolution beschäftigt sich mit dem Thema Sicherheit entlang der Landesstraße L170, insbesondere bei Sperrung des Tunnels Pellinger Berg.

Beschluss:

Es wird geprüft, ob die o. g. Angelegenheit der Zuständigkeit des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr als oberste Straßenverkehrsbehörde oder dem Landkreis Merzig-Wadern als Straßenverkehrsbehörde obliegt. Vor diesem Hintergrund wird die Resolution zum einen an die Landesregierung weitergeleitet und zum anderen erfolgt eine entsprechende Rücksprache mit dem Landkreis Merzig-Wadern.

Abstimmungsergebnis:

16 Ja-Stimmen, eine Gegenstimme, 6 Enthaltungen.

Anfragen, Informationen und Verschiedenes

Anfrage Ratsmitglied B. Kerpen

Beliefert der Caterer des Schengen-Lyzeums auch die Grundschule Dreiländereck sowie den Kindergarten Perl? Nach meiner Kenntnis erfolgt hier ein Wechsel nach den Sommerferien. Wird der neue Dienstleister des Schengen-Lyzeums nach den Sommerferien auch die Grundschule und den Kindergarten in Perl beliefern?

Antwort der Verwaltung:

Die Grundschule Dreiländereck sowie der Kindergarten Perl beziehen das Mittagessen zukünftig nicht mehr vom Schengen-Lyzeum.

Die Grundschule Dreiländereck wird nunmehr vom Partyservice Rettel´s aus Saarwellingen beliefert, der Kindergarten Perl bezieht zukünftig Tiefkühlgerichte von der Hofmann-Menü Holdings GmbH.

Anfrage Ratsmitglied A. Schirrah

Ist es zutreffend, dass die Gemeinde bzw. die Schulleitung der Grundschule Perl plant die Klassen umzustrukturieren (Klassenteiler)? Bleibt es dabei, dass der Klassenteiler für Erstklässler auf max. 25 Schüler*innen pro Klasse angewendet wird?

Antwort der Schulleitung:

Weder die Leitung einer Grundschule noch ein Schulträger setzen den sogenannten Klassenteiler fest; das gilt auch für die Grundschule Dreiländereck Perl. Diese Entscheidung liegt einzig beim Bildungsministerium. Die Schulaufsicht legt die Zahl der zu bildenden Klassen eines Einschulungsjahrganges auf Grundlage der aktuell vorliegenden Schülerzahlen fest, die dem Ministerium von der Schule vor Ort gemeldet werden. Aktuell liegt der Klassenteiler an der Grundschule Dreiländereck bei 25, der schon vor der Planung und vor der Pandemie Anwendung fand.

Stellungnahme der Kommunalaufsicht zur Eingabe der SPD-Fraktion bzgl. einem Verstoß gegen die ordnungsgemäße Beteiligung des Gemeinderates und der inhaltlichen Form der Veröffentlichung im Mitteilungsblatt „Mosella“

Die Kommunalaufsicht teilt in ihrer Stellungnahme mit, dass es der Gemeindeverwaltung unbenommen, unabhängig und ergänzend zu den Verpflichtungen aus § 47 Abs. i, 6 KSVG auf diesem Wege Bürgern Informationen über Abstimmungen und Beschlüsse der Gemeinderatssitzung zukommen zu lassen. Aus diesem Grunde ist eine Darstellung der Inhalte im Mitteilungsblatt „Mosella" nicht unzulässig. In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass es sich bei den im Mitteilungsblatt „Mosella“ veröffentlichten Inhalte nicht um Niederschriften i. S. des § 47 Abs. 1 KSVG bzw. § 15 der GO für den Gemeinderat und die Gemeinderatsausschüsse der Gemeinde Perl handelt. Die im o. g. Mitteilungsblatt veröffentlichten Texte müssen also nicht dem Text der veröffentlichten Sitzungsniederschrift entsprechen.

Der Vorsitzende teilt außerdem mit, dass die Verwaltung beabsichtige, die Inhalte der anzufertigenden Niederschriften zukünftig auf das Wesentliche zu reduzieren, sodass diese zeitnah veröffentlicht und beschlossen werden können.

Allgemeiner Hinweis angesichts von Behauptungen über die Gemeindeverwaltung Perl auf der Plattform Facebook

Aufgrund von geäußerten Behauptungen über die Gemeindeverwaltung Perl auf der Plattform Facebook richtet der Vorsitzende die Bitte an die Allgemeinheit, zukünftig davon abzusehen, auf der o. g. Plattform Inhalte über die Gemeindeverwaltung Perl zu kommunizieren, die auf Missverständnissen und falschen Tatsachen beruhen und sich stattdessen in solchen Fällen direkt an die Verwaltung zu wenden, um dieser die Möglichkeit einzuräumen, entsprechend Stellung zu nehmen.

Kindergarten Nennig – Heizungsanlage

Aufgrund des Beschlusses (TOP 6) in der Sitzung des Klima-, Umwelt- und Bauausschusses vom 06.06.2023 wurde eine Anfrage für die ganzheitliche energetische Gebäudebetrachtung gestellt. Aktuell liegt das Angebot vor, das sich auf brutto 3.956,75 € beläuft.

Für eine Reparatur/Sanierung nach ganzheitlicher energetischer Gebäudebetrachtung reicht die Zeit bis zum Herbst jedoch nicht aus. Parallel wurde daher eine weitere Firma gebeten, sich die Heizungsanlage anzuschauen und ein Angebot zur Reparatur der Gasbrennwertanlage abzugeben.

Daraufhin hat der Kundendienst von Buderus am 19.06.2023 einen kleineren Defekt der Anlage repariert. Nun ist abzuwarten bzw. zu beobachten, ob die Anlage im Winter ohne weitere Reparaturen laufen kann.

Die Verwaltung wird das Gremium auf dem aktuellen Stand halten.

HyStarter Projekt Perl, aktuell Wasserstofftankstelle

Mit Mail vom 24.05.2023 hat Herr Alexander Schirrah die Aufnahme eines Informationspunktes „HyStarter Perl“ aktuell Wasserstofftankstelle in Bezug auf das Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 30.03.2023, TOP 11 beantragt. Dabei sind folgende Fragen gestellt:

• Ist von der Gemeinde geprüft worden, ob es Möglichkeiten einer Tankstellenansiedlung für Wasserstoff gibt?

Im Rahmen des HyStarter Projektes Perl wurde im Handlungsfeld Mobilität die „Tankstellensituation“ aufgegriffen. Im Abschlussbericht wird konkret und umfassend auf die regionalen Herausforderungen und die sich aufzeichnenden Lösungsansätze eingegangen. Sowohl das in Besch angesiedelte Busunternehmen als auch der in Borg ansässige Speditionsbetrieb kämen als direkte Abnehmer/Ankerkunde in Frage; gleichsam somit auch als Betreiber einer Tankstelle. Die Schlüsselinvestition der Firma Lhyfe in einen Elektrolyseur in Besch würden die Ausgangssituation natürlich verbessern, da dadurch die Belieferung einer Tankstelle sichergestellt würde. Weitere Informationen sind dem Ergebnisbericht des HyStarter Projektes zu entnehmen.

• Wurden die Kosten hierfür bereits ermittelt?

Nein, die Kosten wurden bislang nicht ermittelt. Nach Aussage der Fachleute der EE Energy Engeneers GmbH sind alleine für die Planungsphase (aktuell ca. 3 Jahre im BimschG Verfahren) mittlere sechsstellige Beträge für Gutachten und Planungsleistungen zu erwarten.

• Wie wären die Förderkonditionen?

Diese sind ungeklärt; aus dem HyStarter Projekt ist keine Förderung möglich. Das HyStarter Projekt diente ausschließlich der Etablierung eines gemeinsamen Netzwerks aus Politik, kommunalen Betrieben, Industrie, Gewerbe und Gesellschaft um Konzeptideen und Projekte zu entwickeln.