in der 11. Wahlperiode am 11. Juli 2024
Vor Eintritt in die Tagesordnung bedankt sich der Vorsitzende im Namen der Gemeinde Perl bei allen gewählten Mandatsträgern für die Bereitschaft, sich in der kommenden Wahlperiode ehrenamtlich in der Kommunalpolitik zu engagieren. Ebenso bedankt er sich bei den ausgeschiedenen Mitgliedern der politischen Ämter für Ihr geleistetes Engagement und weist darauf hin, dass im Rahmen einer gesonderten Veranstaltung diese ehrenamtliche Tätigkeit gewürdigt wird. Weiterhin weist er darauf hin, dass seitens der Verwaltung in den nächsten Wochen und Monaten Schulungen zu verschiedenen Themen der Gremienarbeit angeboten werden.
Daraufhin eröffnet der Vorsitzende die Sitzung und stellt fest, dass die Einberufung und die Bekanntmachung form- und fristgerecht erfolgten und die Beschlussfähigkeit vorliegt; Einwände werden nicht geltend gemacht. Anträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.
Der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion teilt mit, dass die CDU-Fraktion und die Fraktion Bündnis90/Die Grünen in der neuen Wahlperiode in einer Koalition zusammenarbeiten. Dies wird vom Vorsitzenden der Fraktion Bündnis90/Die Grünen bestätigt.
Einführung und Verpflichtung der gewählten Gemeinderatsmitglieder
Die Amtszeit des Gemeinderates der Gemeinde Perl der 10. Wahlperiode endete am 2. Juli 2024. Bei der Wahl zum Gemeinderat am 9. Juni 2024 wurden folgende Personen, die alle ihre Wahl angenommen haben, in den Gemeinderat der Gemeinde Perl der 11. Wahlperiode gewählt:
SPD:
Kerpen, Bernhard
Lenert, Werner
Esch, Sarah
Berens, Beatrix
Schwarzenbarth, Dirk
Babitsch, Franz Wilhelm
Schirrah, Alexander
Weber-Gruhn, Silvia
Much, Herbert
Backes, Christoph
CDU:
Hein, Markus
Foetz, Markus
Fontaine, Sebastian
Fuchs, Karl
Dr. Trierweiler, Hans-Peter
Hoffmann, Andreas
Dr. Roller, Olaf
Gottdang, Ralf
Christ, Jörg
Herzer, Alexandra
Roersch, Erik
Follmann, Walter
Willkomm, Kurt
GRÜNE:
Schramm, Christian
Krupp, Christian
FDP:
Bladt, Joel
Brestak, Michael
Gemäß § 33 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) werden die Mitglieder des Gemeinderates vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung vom Bürgermeister durch Handschlag zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Ausübung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Der Vorsitzende weist die Gemeinderatsmitglieder auf Ihre Rechte und Pflichten hin, insbesondere auf die besondere Treuepflicht gegenüber der Gemeinde und auf die Pflicht zur Verschwiegenheit über vertrauliche Angelegenheiten. Im Anschluss nimmt der Bürgermeister die Verpflichtung der Gemeinderatsmitglieder einzeln durch Handschlag vor.
Einwohnerfragestunde
Zur Einwohnerstunde liegen keine Eingaben vor.
Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten
Gemäß § 63 Abs. 1 Satz 1 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) wird der Bürgermeister im Falle seiner Verhinderung durch Beigeordnete in der vom Gemeinderat festgesetzten Reihenfolge vertreten. Die Gemeinde Perl kann gemäß § 64 Satz 1 KSVG eine oder einen oder zwei ehrenamtliche Beigeordnete haben. Die Entscheidung hierzu trifft der Gemeinderat. Die Verwaltung schlägt die Wahl von zwei Beigeordneten vor.
Bei der Wahl ist die Reihenfolge der Beigeordneten festzusetzen. Der erste Stellvertreter des Bürgermeisters führt gemäß § 63 Abs. 1 Satz 2 KSVG die Amtsbezeichnung „Erster Beigeordneter“.
Die Wahl findet gemäß § 46 Abs. 1 KSVG in geheimer Abstimmung statt. Gewählt ist nach § 46 Abs. 2 Satz 1, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Wird diese Mehrheit im ersten Wahlgang nicht erreicht, so tritt Stichwahl unter den beiden Bewerberinnen oder Bewerbern ein, die im ersten Wahlgang die höchsten Stimmzahlen erreicht haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, wer in die Stichwahl kommt. Ergibt auch die Stichwahl Stimmengleichheit, so entscheidet das Los. Nach § 45 Abs. 7 zählen Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bei der Berechnung der Mehrheit nicht mit.
Die Gewählten werden anschließend vom Bürgermeister ernannt und legen als Ehrenbeamte den Diensteid gemäß § 56 Abs. 1 des Saarländischen Beamtengesetzes (SBG) ab.
Beschluss:
1. Wahl des Ersten Beigeordneten Andreas Hoffmann.
2. Zustimmung zur Wahl eines weiteren Beigeordneten.
3. Wahl des weiteren Beigeordneten Karl Fuchs.
Abstimmungsergebnis:
| Zu 1: | 27 abgegebene Stimmen, davon 22 gültige und 5 ungültige Stimmen. |
| Ergebnis der Auszählung: |
| Andreas Hoffmann: 22 Stimmen. |
| Zu 2: | Einstimmig. |
| Zu 2: | 27 abgegebene Stimmen, davon 25 gültige und 2 ungültige Stimmen. |
| Ergebnis der Auszählung: |
| Karl Fuchs: 19 Stimmen |
| Michael Brestak: 6 Stimmen |
Bildung und Besetzung von Ausschüssen
Der Gemeinderat kann zur Vorbereitung seiner Beschlüsse und zur Beschlussfassung über Angelegenheiten, die ihm nicht nach § 35 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) vorbehalten sind, aus seiner Mitte Ausschüsse bilden. Für Finanzangelegenheiten, Personalangelegenheiten, Natur- und Umweltangelegenheiten und Rechnungsprüfungsangelegenheiten müssen solche Ausschüsse gebildet werden. Eine Zusammenlegung von Ausschüssen ist, mit Ausnahme des Rechnungsprüfungsausschusses, zulässig.
Im Jahr 2020 hat der Landesgesetzgeber die Vorschriften zur Besetzung der Ausschüsse durch Novellierung des § 48 Absatz 2 KSVG geändert. Anstelle des früheren Einigungs- und Wahlverfahrens wurde ein verbindliches Benennungsverfahren nach dem sogenannten Spiegelbildlichkeitsprinzip für die Größe und Besetzung der Ausschüsse des Gemeinderates normiert. Demnach ist ein Ausschuss stets als verkleinerter Gemeinderat anzusehen, in dem sich das Meinungs- und Kräftespektrum des Rates wiederspiegeln muss.
Für die politische Stimmenverteilung im Rat sind zunächst die Parteien und Wählergruppen entscheidend, jedoch treten ab deren Bildung die einzelnen Fraktionen im Rat an ihre Stelle. Der Gesetzgeber stellt dabei für die Bildung der Fraktion nicht unmittelbar auf den ursprünglichen Wahlvorschlag ab, sondern lässt auch den Zusammenschluss von Ratsmitgliedern zu einer Fraktion zu, die über unterschiedliche Wahlvorschläge in den Rat gewählt sind. Er verlangt für eine Fraktionsbildung lediglich, dass die Gemeinderatsmitglieder entweder derselben Partei oder einer politischen Gruppierung mit im Wesentlichen gleicher politischer Zielrichtung angehören müssen.
Die Bestimmung der Gesamtzahl der Ausschussmitglieder liegt im Organisationsermessen des Rates, verfassungsrechtlich begrenzt durch das Spiegelbildlichkeitsprinzip und das Willkürverbot. Sie muss sich einerseits an der Sitzverteilung im Rat (Spiegelbildlichkeitsprinzip) und andererseits an der Gewährleistung effektiver Ausschussarbeit durch ein kleineres Gremium orientieren. Zu berücksichtigen ist bei dieser Abwägung, dass bereits die Verkleinerung des Gremiums als auch das anzuwendende Verfahren zur Ausschussbesetzung nach d’Hondt kleinere Gruppierungen benachteiligen. Da es jedoch stets auf die konkret im Einzelfall abzubildende Zusammensetzung ankommt, verbieten sich schematische Vorgaben zu (noch) zulässigen Mindestausschussgrößen. Gleichwohl wird eine Ausschussgröße von einem Viertel der Mitglieder des Rates regelmäßig als noch angemessen angesehen, im Fall der Gemeinde Perl also eine Ausschussgröße von 7 Mitgliedern.
Nach Festlegung der Ausschussgröße durch Beschluss des Rates erfolgt die konkrete Aufteilung der Sitze auf die Gruppierungen des Rates nach dem d’Hondt’schen Höchstzahlverfahren. Findet dabei eine Fraktion wegen zu geringer Größe keine Berücksichtigung, greift § 48 Absatz 3 KSVG. Die unberücksichtigte Fraktion kann aus ihrer Mitte ein Mitglied mit beratender Stimme und Antragsrecht benennen. Führt d’Hondt zu gleichen Höchstzahlen, ist also eine rechnerische Zuteilung eines Sitzes nicht möglich, entscheidet das Los, wer den Sitz zugeteilt bekommt.
Die jeweilige Gruppierung ist sodann berechtigt, die so für sie ermittelten Ausschusssitze durch Benennung von Vertreterinnen und Vertretern zu besetzen. Jede Partei, Wählergruppe oder Fraktion stellt dazu einen Wahlvorschlag auf. Das bloße Ausscheiden eines Mitglieds aus dem Gemeinderat und damit auch aus einem Ausschuss führt infolgedessen nur zu einem Nachrücken von der Liste der jeweiligen Gruppierung. Eine tatsächliche Wahl der Vertreterinnen und Vertreter findet nicht statt.
Gemäß § 16 der vom Gemeinderat am 10. Dezember 2021 beschlossenen Neufassung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Gemeinderatsausschüsse der Gemeinde Perl bestanden in der 10. Wahlperiode folgende Ausschüsse:
Klima-, Umwelt- und Bauausschuss (bisher 13 Mitglieder):
Zuständigkeit: Klimaschutz, Bauwesen, Raumordnung, Bauleitplanung, Umwelt, Naturschutz, Gesundheitswesen, Friedhofsangelegenheiten, Wirtschaftsförderung, Land- und Forstwirtschaft, Auftragsvergaben im Zuständigkeitsbereich.
Finanz-, Personal- und Bildungsausschuss (bisher 13 Mitglieder):
Zuständigkeit: Haushalt und Finanzen, Personalangelegenheiten, kommunalrechtliche Angelegenheiten, Bildung/schulische Angelegenheiten, Kinderbetreuung, Jugend-, Kultur- und Sportförderung, soziale Angelegenheiten, Feuerwehrangelegenheiten, Auftragsvergaben im Zuständigkeitsbereich.
Zukunftsausschuss (bisher 13 Mitglieder):
Zuständigkeit: alle zukunftsrelevanten Themen, insbesondere Bevölkerungsentwicklung, Siedlungskultur, Infrastruktur- und Mobilitätsentwicklung, Energienutzung, Digitalisierung, Auftragsvergaben im Zuständigkeitsbereich.
Rechnungsprüfungsausschuss (bisher 7 Mitglieder + ein beratendes Mitglied):
Zuständigkeit: Rechnungsprüfungsangelegenheiten, Stellungnahme zu sonstigen örtlichen und überörtlichen Prüfungen der Gemeindeverwaltung.
Werksausschuss (bisher 7 Mitglieder + ein beratendes Mitglied):
Zuständigkeit: Angelegenheiten des Gemeindewasserwerkes und des Abwasserbetriebes, Auftragsvergaben im Zuständigkeitsbereich.
Beschluss:
| 1. | Zustimmung zur Bildung der folgenden Ausschüsse des Gemeinderates der Gemeinde Perl in der 11. Wahlperiode: |
| - Finanz-, Personal- und Bildungsausschuss |
| - Klima-, Umwelt- und Bauausschuss |
| - Zukunftsausschuss |
| - Rechnungsprüfungsausschuss |
| - Werksausschuss |
| 2. | Zustimmung über die folgende zahlenmäßige Besetzung der Ausschüsse: |
| - | Finanz-, Personal- und Bildungsausschuss: | 13 Mitglieder |
| - | Klima-, Umwelt- und Bauausschuss: | 13 Mitglieder |
| - | Zukunftsausschuss: | 13 Mitglieder |
| - | Rechnungsprüfungsausschuss | 7 Mitglieder und 2 beratende Mitglieder |
| - | Werksausschuss | 7 Mitglieder und 2 beratende Mitglieder |
| 3. | Benennung der Ausschussmitglieder wie folgt: |
| Finanz-, Personal- und Bildungsausschuss: |
| CDU |
| Alexandra Herzer, Markus Foetz, Dr. Olaf Roller, Kurt Willkomm, Jörg Christ, Erik Roersch |
| SPD |
| Alexander Schirrah, Bernhard Kerpen, Sarah Esch, Herbert Much, Beatrix Berens, |
| FDP |
| Michael Brestak |
| Bündnis90/Die Grünen |
| Christian Krupp |
| Klima-, Umwelt- und Bauausschuss: |
| CDU |
| Dr. Hans-Peter Trierweiler, Andreas Hoffmann, Sebastian Fontaine, Ralf Gottdang, Karl Fuchs, Kurt Willkomm |
| SPD |
| Alexander Schirrah, Dirk Schwarzenbarth, Beatrix Berens, Werner Lenert, Sarah Esch |
| FDP |
| Joel Bladt |
| Bündnis90/Die Grünen |
| Christian Schramm |
| Zukunftsausschuss: |
| CDU |
| Dr. Hans-Peter Trierweiler, Walter Follmann, Alexandra Herzer, Dr. Olaf Roller, Kurt Willkomm, Erik Roersch |
| SPD |
| Sarah Esch, Herbert Much, Christoph Backes, Alexander Schirrah, Dirk Schwarzenbarth |
| FDP |
| Michael Brestak |
| Bündnis90/Die Grünen |
| Christian Schramm |
| Rechnungsprüfungsausschuss |
| CDU |
| Markus Hein, Sebastian Fontaine, Alexandra Herzer, Markus Foetz |
| SPD |
| Alexander Schirrah, Werner Lenert, Silvia Weber-Gruhn |
| FDP |
| Michael Brestak (beratendes Mitglied) |
| Bündnis90/Die Grünen |
| Christian Schramm (beratendes Mitglied) |
| Werksausschuss |
| CDU |
| Sebastian Fontaine, Ralf Gottdang, Karl Fuchs, Jörg Christ |
| SPD |
| Bernhard Kerpen, Herbert Much, Dirk Schwarzenbarth |
| FDP |
| Joel Bladt (beratendes Mitglied) |
| Bündnis90/Die Grünen |
| Christian Schramm (beratendes Mitglied) |
Abstimmungsergebnis:
Zu 1: Einstimmig.
Zu 2: 15 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen, eine Enthaltung.
Benennung der Aufsichtsratsmitglieder (und Ersatzmitglieder) für die Infrastrukturentwicklungsgesellschaft Perl mbH & Co. KG (IEP) und der Geschäftsführungsgesellschaft Infrastrukturentwicklung Perl mbH (GFG-IEP)
Gemäß § 11 des Gesellschaftsvertrages der Infrastrukturentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG Perl erhält die Gesellschaft einen Aufsichtsrat der aus neun Mitgliedern besteht. Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden entsandt; § 52 GmbH-Gesetz findet keine, auch nicht entsprechende Anwendung.
Der Bürgermeister der Gemeinde Perl ist geborenes Mitglied und Aufsichtsratsvorsitzender. Die weiteren Mitglieder entsendet die Gemeinde Perl (Gemeinderat) für die Dauer der Amtszeit des im Zeitpunkt ihrer Entsendung im Amt befindlichen Gemeinderates.
Nach Ablauf der Amtszeit führen die bisherigen Mitglieder ihre Geschäfte bis zum ersten Zusammentreffen des neuen Aufsichtsrates weiter. Dies bedeutet, dass mit dem Beginn der Amtszeit des neuen Gemeinderates auch ein neuer Aufsichtsrat gebildet werden muss.
Gemäß § 9 a des Gesellschaftsvertrages der Geschäftsführungsgesellschaft Infrastrukturentwicklung Perl mbH erhält auch diese Gesellschaft einen Aufsichtsrat, der ebenfalls aus neun Mitgliedern besteht. Aufsichtsratsmitglied kann hier nur sein, wer zugleich dem Aufsichtsrat der GmbH & Co. KG angehört.
Dies bedeutet in der Praxis, dass für beide Gesellschaften ein einheitlicher Aufsichtsrat zu bestellen ist. Für jedes entsandte Aufsichtsratsmitglied ist ein Ersatzmitglied zu benennen, das Mitglied wird, wenn das Aufsichtsratsmitglied vor Ablauf seiner Amtszeit wegfällt oder anderweitig verhindert ist. Weiterhin kann für jedes entsandte Aufsichtsratsmitglied ein Stellvertreter für Fälle vorübergehender Verhinderung bestellt werden.
Bisher setzte sich der Aufsichtsrat wie folgt zusammen:
| Bürgermeister Uhlenbruch Ralf | Aufsichtsratsvorsitzender |
| CDU-Fraktion - Aufsichtsratsmitglieder | Ersatzmitglieder |
| Dr. Trierweiler Hans-Peter | Gottdang Ralf |
| Fuchs Karl | Follmann Walter |
| Petgen Gerd | Herzer Alexandra |
| SPD-Fraktion - Aufsichtsratsmitglieder | Ersatzmitglieder |
| Kerpen Bernhard | Lenert Werner |
| Schirrah Alexander | Esch Sarah |
| Fixemer Michael | Berens Beatrix |
| GRÜNE-Fraktion - Aufsichtsratsmitglied | Ersatzmitglied |
| Schramm Christian | Krupp Christian |
| FDP-Fraktion - Aufsichtsratsmitglied | Ersatzmitglied |
| Hoffmann Peter | Keren Franz |
Die Vertreterinnen und Vertreter werden von der Gemeinde Perl widerruflich bestellt. Ergibt sich hierbei keine Einigung (d.h. Einstimmigkeit), so werden die Vertreterinnen oder Vertreter auf Grund von Wahlvorschlägen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl unter Bindung an die Wahlvorschläge gewählt. Das Wahlergebnis ist dabei gemäß dem Höchstzahlverfahren nach d'Hondt festzustellen. Als Anlage ist das mögliche Verfahren zur Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrates ausführlich dargestellt.
Beschluss:
| 1. | Aufteilung der Aufsichtsratssitze mit dem Verhältnis 4 Sitze CDU, 2 Sitze SPD, 1 Sitz Bündnis90/Die Grünen, 1 Sitz FDP. |
| 2. | Aufteilung der Aufsichtsratssitze mit dem Verhältnis 4 Sitze CDU, 3 Sitze SPD, 1 Sitz Bündnis90/Die Grünen, kein Sitz FDP. |
| 3. | Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates der IEP und GFG-IEP aufgrund von Wahlvorschlägen: |
| 5 Sitze an die Fraktionen der CDU und Bündnis 90/Die Grünen: |
| 1. Karl Fuchs |
| 2. Markus Hein |
| 3. Andreas Hoffmann |
| 4. Hans-Peter-Trierweiler |
| 5. Christian Schramm |
| 3 Sitze an die SPD: |
| 1. Alexander Schirrah |
| 2. Bernhard Kerpen |
| 3. Beatrix Berens |
| 4. | Benennung der Vertretungs- und Ersatzpersonen: |
| Aufsichtsratsmitglied | Vertretungs-, Ersatzperson |
| Karl Fuchs: | Walter Follmann |
| Markus Hein: | Sebastian Fontaine |
| Für Andreas Hoffmann: | Alexandra Herzer |
| Dr. Hans-Peter Trierweiler: | Ralf Gottdang |
| Christian Schramm: | Christian Krupp |
| Alexander Schirrah: | Sarah Esch |
| Bernhard Kerpen: | Werner Lenert |
| Beatrix Berens: | Dirk Schwarzenbarth |
Es erfolgt keine förmliche Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
| Zu 1: | Keine Einigung bei 17 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen. |
| Zu 2: | Keine Einigung bei 26 Ja-Stimmen, eine Enthaltung. |
| Zu 3: | 27 abgegebene Stimmen, davon entfallen auf |
| Wahlvorschlag 1 (Fuchs, Hein, Hoffmann, Trierweiler, Schramm) 15 Stimmen |
| Wahlvorschlag 2 (Schirrah, Kerpen, Berens) 10 Stimmen |
| Wahlvorschlag 3 (Brestak, Bladt) 2 Stimmen |
Die Auszählung nach dem Höchstzahlverfahren d’Hondt ergibt folgende Sitzverteilung:
| Wahlvorschlag 1: 5 Sitze |
| Wahlvorschlag 2: 3 Sitze |
| Wahlvorschlag 3: 0 Sitze |
Die Sitze in den Aufsichtsräten werden in der Reihenfolge der Wahlvorschläge vergeben.
Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Gemeinderatsausschüsse der Gemeinde Perl
Gemäß § 39 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) gibt sich der Gemeinderat eine Geschäftsordnung.
In der Sitzung des Gemeinderates vom 10.12.2021, TOP 1, wurde mit der Neufassung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Gemeinderatsausschüsse die derzeit gültige Fassung der Geschäftsordnung, die dieser Vorlage als Anlage angehangen ist, beschlossen.
Die Geschäftsordnung gilt über die Amtsperiode des Rates weiter mit der Möglichkeit, sie mit einfachem Beschluss des neuen Rates weitergelten zu lassen.
Die Verwaltung ist gerade dabei eine Neufassung der Geschäftsordnung zu erstellen, um dadurch bestmöglich eine effiziente und effektive Gremien- und Verwaltungstätigkeit sicherzustellen. Der Entwurf der Neufassung der Geschäftsordnung wird dem zuständigen Ausschuss zu seiner ersten Sitzung vorliegen. Nach dieser Vorberatung kann der Gemeinderat in seiner darauffolgenden Sitzung über die vorgeschlagenen Änderungen beschließen.
Beschluss:
Bestätigung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Gemeinderatsausschüsse der Gemeinde Perl (GO-Gemeinderat) vom 16. Mai 2017 in der Neufassung vom 10.12.2021 unter Berücksichtigung der bisher gefassten Beschlüsse hinsichtlich der Ausschüsse der Gemeinde Perl und der Benennung der Mitglieder zur Unterzeichnung der Niederschrift.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig.
Bestimmung der Mitglieder, die die Niederschriften der Sitzungen des Gemeinderates und der Ausschüsse unterzeichnen
Über die wesentlichen Inhalte der Sitzungen des Gemeinderates und der Gemeinderatsausschüsse ist eine Niederschrift zu fertigen. Nach § 47 Abs. 4 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) ist diese von der oder dem Vorsitzenden, der Schriftführerin oder dem Schriftführer und mindestens zwei durch die Geschäftsordnung oder durch Beschluss des Gemeinderats bestimmten Mitgliedern zu unterzeichnen.
Die Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Gemeinderatsausschüsse der Gemeinde Perl (GO-Gemeinderat) vom 16. Mai 2017 in der Neufassung vom 10.12.2021 regelt in § 15 Abs. 3, dass die Niederschrift von dem Vorsitzenden, dem Schriftführer und den Vorsitzenden oder bei deren Verhinderung von je einem in der Sitzung anwesenden Vertreter der im Gemeinderat vertretenen Fraktionen zu unterzeichnen ist.
Zur effizienten und effektiven Gestaltung der Verwaltungs- und Gremientätigkeit schlägt die Verwaltung bereits einen Vorgriff auf die anstehende Anpassung der Geschäftsordnung vor, in dem § 15 Absatz 3 der GO-Gemeinderat dahingehend geändert werden soll, dass die gesetzlichen Regelungen aus § 47 Abs. 4 KSVG Berücksichtigung finden. Demnach sollten zwei Mitglieder des Gemeinderates zur Unterzeichnung benannt werden.
Beschluss:
Die Mitglieder Sebastian Fontaine und Alexander Schirrah werden zur Unterzeichnung der Niederschriften des Gemeinderates und seiner Ausschüsse für die 11. Wahlperiode benannt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig.
Teiländerung FNP im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan "Agri-PV Wingertshof, Tettingen-Butzdorf"
Das Betreiberkonsortium Ingenieurbüro Saar und Next2Sun Projekt GmbH beabsichtigt im Ortsteil Tettingen-Butzdorf, in unmittelbarer Nähe zum Wingertshof, eine Agri-PV Anlage zu errichten. Zur Schaffung des notwendigen Baurechts hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 25.01.2024 gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs.1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, u.a. die Einleitung des Verfahrens zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Agri-PV Wingertshof, Tettingen-Butzdorf“ beschlossen. Zudem wurde in dieser Sitzung die Einleitung eines Zielabweichungsverfahrens beschlossen.
Mit Datum vom 13.06.2024 (Az.: OBB11-2024/Na) wurde das bei der Landesplanungsbehörde für das im Gebiet befindliche Vorranggebiet für Landwirtschaft des Landesentwicklungsplans, Teilabschnitt Umwelt (2004) durchgeführte Zielabweichungsverfahren positiv entschieden.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden fand in der Zeit vom 02.05.2024 bis 11.03.2024 statt, in der beigefügten Synopse sind die vorgebrachten Stellungnahmen zur Abwägung eingestellt. Parallel hierzu fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Bürger und Bürgerinnen haben sich zur vorliegenden Planung nicht geäußert. Weiterhin fand am 18.06.2024 eine Bürgerinformationsveranstaltung zur geplanten Agri-PV Anlage in Tettingen-Butzdorf statt.
Der Entwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Agri-PV Wingertshof, Tettingen-Butzdorf“ mit zugehöriger Begründung, dem dazugehörigen Umweltbericht, sowie dem Entscheid über die Zielabweichung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von mindestens 30 Tagen im Internet zu veröffentlichen, zur Ansicht und zum Herunterladen bereit zu halten und zusätzlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt sein kann, sowie die Nachbargemeinden sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB von der Veröffentlichung im Internet / Auslegung zu benachrichtigen und zu beteiligen.
Ort und Dauer der Veröffentlichung im Internet sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit dem Hinweis, dass Stellungnahmen während der Veröffentlichungsfrist von jedermann elektronisch per Mail oder bei Bedarf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden können, ortsüblich bekanntzumachen.
Der Ortsrat des Gemeindebezirks Tettingen-Butzdorf/ Wochern wird die Angelegenheit in seiner Sitzung beraten und das Ergebnis wird zur Sitzung des Gemeinderates vorliegen.
Beschluss:
| 1. | Der Gemeinderat beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beiliegenden Beschlussvorlage sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung. |
| 2. | Der Gemeinderat billigt den vom Büro Kernplan vorgelegten Entwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Agri-PV Wingertshof, Tettingen-Butzdorf“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), der Begründung sowie dem dazugehörigen Umweltbericht. |
| 3. | Der Gemeinderat beschließt zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB die Veröffentlichung der Teiländerung des Flächennutzungsplans im Internet, inklusive einer öffentlichen Auslegung, sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 2 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB auf elektronischem Weg. |
Abstimmungsergebnis:
Zu 1 bis 3: Einstimmig.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan "Agri-PV Wingertshof, Tettingen-Butzdorf"
Das Betreiberkonsortium Ingenieurbüro Saar und Next2Sun Projekt GmbH beabsichtigt im Ortsteil Tettingen-Butzdorf, in unmittelbarer Nähe zum Wingertshof, eine Agri-PV Anlage zu errichten. Die Vorhabenträger, das Ingenieurbüro Saar, Siemensstraße 6, 66123 Saarbrücken, sowie die Next2Sun Projekt GmbH, Trierer Straße 22, 66663 Merzig hat mit Schreiben vom 11.10.2023 die Einleitung eines Satzungsverfahrens nach § 12 BauGB beantragt.
Zur Schaffung des notwendigen Baurechts hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 25.01.2024 gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs.1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, u.a. die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Agri-PV Wingertshof, Tettingen-Butzdorf“ beschlossen.
Mit Datum vom 13.06.2024 (Az.: OBB11-2024/Na) wurde das bei der Landesplanungsbehörde für das im Gebiet befindliche Vorranggebiet für Landwirtschaft des Landesentwicklungsplans, Teilabschnitt Umwelt (2004) durchgeführte Zielabweichungsverfahren positiv entschieden.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden fand in der Zeit vom 02.05.2024 bis 11.03.2024 statt, in der beigefügten Synopse sind die vorgebrachten Stellungnahmen zur Abwägung eingestellt. Parallel hierzu fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Bürger und Bürgerinnen haben sich zur vorliegenden Planung nicht geäußert. Weiterhin fand am 18.06.2024 eine Bürgerinformations-veranstaltung zur geplanten Agri-PV Anlage in Tettingen-Butzdorf statt.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), der Begründung, dem dazugehörigen Umweltbericht, sowie dem Entscheid über die Zielabweichung, ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von mindestens 30 Tagen im Internet zu veröffentlichen, zur Ansicht und zum Herunterladen bereit zu halten und zusätzlich auszulegen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt sein kann, sowie die Nachbargemeinden sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB von der Veröffentlichung im Internet / Auslegung zu benachrichtigen und zu beteiligen.
Ort und Dauer der Veröffentlichung im Internet sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit dem Hinweis, dass Stellungnahmen während der Veröffentlichungsfrist von jedermann elektronisch per Mail oder bei Bedarf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden können, ortsüblich bekanntzumachen.
Der Ortsrat des Gemeindebezirks Tettingen-Butzdorf/ Wochern wird die Angelegenheit in seiner Sitzung beraten und das Ergebnis wird zur Sitzung des Gemeinderates vorliegen.
Beschluss:
| 1. | Der Gemeinderat beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beiliegenden Beschlussvorlage sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung. |
| 2. | Der Gemeinderat billigt den vom Büro Kernplan vorgelegten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), der Begründung sowie dem dazugehörigen Umweltbericht. |
| 3. | Ferner beschließt der Gemeinderat zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB die Veröffentlichung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan im Internet, inklusive einer öffentlichen Auslegung, sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 2 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB auf elektronischem Weg. |
Abstimmungsergebnis:
Zu 1 bis 3: Einstimmig.
Benennung einer Vertreterin/eines Vertreters und einer Ersatzvertreterin/eines Ersatzvertreters der Gemeinde Perl für den Bildungsbeirat des Landkreises Merzig-Wadern (Amtszeit 2024-2029)
Der Bildungsbeirat des Landkreises Merzig-Wadern entscheidet über die Herstellung des Einvernehmens zur Wahrnehmung von Aufgaben der Volkbildung nach Artikel 32 der Saarländischen Landesverfassung.
Im Bildungsbeirat sind die kreisangehörigen Städte und Gemeinden jeweils durch Ihre Bürgermeisterin oder ihren Bürgermeister vertreten. Jede Gemeinde/Stadt entsendet eine weitere Vertreterin/einen weiteren Vertreter aus der Mitte des Gemeinderates/Stadtrates und benennt deren Ersatzvertreterin/Ersatzvertreter.
In der 10. Wahlperiode des Gemeinderates wurden mit Beschluss des Gemeinderates vom 11.07.2019 Frau Alexandra Molnar als Vertreterin für die Amtszeit 2019 bis 2024 bestellt. Frau Klara Weber wurde in gleicher Sitzung zur Stellvertreterin bestellt. Nach deren Ausscheiden wurde Herr Christian Krupp in der Sitzung des Gemeinderates am 29.09.2024 zum Stellvertreter bestellt.
Beschluss:
Benennung des Mitgliedes Dr. Olaf Roller als Vertreter und Christian Krupp als Ersatzvertreter für den Bildungsbeirat des Landkreises Merzig-Wadern für die Amtszeit 2024 bis 2029.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig.
Benennung einer Vertreterin/eines Vertreters und Stellvertreterin/Stellvertreter der Gemeinde für die Mitgliederversammlung des Naturparks Saar-Hunsrück e. V.
Der Verein hat den Zweck, im Zusammenwirken mit Drittbeteiligten im Hinblick auf eine einheitliche Naturparkplanung –auf gemeinnütziger Grundlage –die Natur und Landschaft im Naturpark zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln sowie Maßnahmen zum Klimaschutz zu initiieren und umzusetzen.
Nach § 4 Abs. 1 der Vereinssatzung können Mitglieder des Vereins die in dem Gebiet des Naturparks Saar-Hunsrück ganz oder teilweise liegenden Landkreise, sowie in Rheinland Pfalz verbandsfreien Städte und Gemeinden, Verbandsgemeinden und im Saarland Städte und Gemeinden sein. Die Gemeinde Perl ist Mitglied des Naturparks Saar-Hunsrück e.V..
Die Mitgliederversammlung besteht aus den gesetzlichen Vertreterinnen/Vertretern der Mitglieder gem. § 4 Abs. 1 der Satzung, somit dem Bürgermeister bzw. bei Verhinderung seinem gesetzlichen Vertreter. Aus dem Gemeinderat entsendet die Gemeinde eine weitere Vertreterin/einen weiteren Vertreter in die Mitgliederversammlung. Weiterhin ist eine Stellvertreterin/ein Stellvertreter zu benennen.
In der 10. Wahlperiode waren zuletzt Herr Christian Krupp als Vertreter und Frau Beatrix Berens als Stellvertreterin entsendet.
Beschluss:
Benennung des Mitgliedes Christian Krupp als Vertreter und Beatrix Berens als Stellvertreterin für die Mitgliederversammlung des Naturparks Saar-Hunsrück e. V..
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig.
Benennung einer Vertreterin/eines Vertreters der Gemeinde für den Vorstand des Vereins "Kulturzentrum Villa Fuchs"
Das Kreiskulturzentrum Villa Fuchs ist ein Kulturanbieter und -dienstleister und ist insbesondere ein Förderer von regionalen Künstlern. Die Gemeinde Perl ist Mitglied im Verein „Kulturzentrum Villa Fuchs“ und kann durch die Zusammenarbeit regelmäßig ein vielfältiges Kulturangebot anbieten.
Aufgrund der Vereinssatzung gehören der Bürgermeister und ein Mitglied des Gemeinderates dem Vereinsvorstand an. Insofern ist ein Ratsmitglied und ein weiteres für den Vertretungsfall für den Vorstand des Kulturzentrums Villa Fuchs zu benennen.
In der 10. Wahlperiode waren zuletzt die Ratsmitglieder Sarah Esch und als deren Stellvertreter Christian Krupp für den Vereinsvorstand benannt worden.
Beschluss:
Benennung des Mitgliedes Christian Schramm als Vertreter und Sarah Esch als Stellvertreterin für den Vereinsvorstand des „Kulturzentrum Villa Fuchs“.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig.
Benennung der Mitglieder des Leseausschusses der Gemeinde Perl
Nach § 3 Abs. 3 der 1. Verordnung zur Durchführung des Weingesetzes vom 29. Mai 1972, zuletzt geändert durch Artikel 10 § 1 Abs. 2 und 6 des Gesetzes Nr. 1381 vom 27. November 1996 (Amtsbl. S. 1313), "bildet der Amtsvorsteher² als Ortspolizeibehörde nach jeder Kommunalwahl in jeder weinbautreibenden Gemeinde5 im Benehmen mit dem Gemeinderat einen Leseausschuss". Der Leseausschuss berät die Ortspolizeibehörde über die Festlegung der Lesezeiten und die Notwendigkeit von Vorlesen.
Der Leseausschuss besteht nach der Verordnung aus:
| 1. | dem Amtsvorsteher² von Perl als Ortspolizeibehörde oder einem von ihm Beauftragten als Vorsitzenden, |
| 2. | dem Bürgermeister, |
| 3. | einem von dem Gemeinderat zu wählenden Gemeinderatsmitglied, das mit dem Weinbau vertraut sein soll, |
| 4. | einer Person, die die größte in der Gemeinde gelegene Weinbaufläche bewirtschaftet, |
| 5. | zwei weiteren vom Gemeinderat zu wählenden Personen, die in der Gemeinde gelegene Weinbauflächen bewirtschaften. Ihr Weinbergbesitz soll einen Hektar nicht überschreiten, |
| 6. | je einem Vertreter der gemeindeansässigen Winzergenossenschaften, |
| 7. | einem Vertreter der örtlich berufsständigen Organisation der Winzer. Fußnoten |
| [2]) Jetzt: Bürgermeister. |
| [5]) Jetzt: Nach der kommunalen Neugliederung besteht nur noch die Gemeinde Perl. |
Beschluss:
Zustimmung zu der folgenden Besetzung des Leseausschusses in Anwendung des § 3 Abs. 3 der 1. Verordnung zur Durchführung des Weingesetzes:
| Nr. 1 und 2: | Der Bürgermeister Ralf Uhlenbruch als geborenes Mitglied und Vorsitzender. |
| Nr. 3: | Markus Foetz als Gemeinderatsmitglied, das mit dem Weinbau vertraut ist. |
| Nr. 4: | Winzer Peter Petgen aus Nennig. |
| Nr. 5: | Winzer Matthias Herber aus Perl und Eberhard Bertel aus Oberperl, als Stellvertreter Ralf Petgen und Stefan Marx, beide aus Sehndorf. |
| Nr. 6: | Herr Christian Sonnen als Vertreter der in der Gemeinde Perl ansässigen Winzergenossenschaft. |
| Nr. 7: | Philip Hoffmann als Vertreter der örtlich berufsständigen Organisation der Winzer. |
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig.
Ermächtigung des Klima-, Umwelt- und Bauausschusses zur Vergabe von Aufträgen
Um Verzögerungen bei aktuell anstehenden Baumaßnahmen und Auftragsvergaben zu vermeiden, sollte der Klima-, Umwelt- und Bauausschuss generell zum Beschluss über die dann anstehenden Auftragsvergaben in seiner für den 3. September 2024 terminierten Sitzung ermächtigt werden.
Die nächste terminierte Sitzung des Gemeinderates ist die 2. Sitzung des Gemeinderates in der 11. Wahlperiode am 24. September 2024.
Beschluss:
| 1. | Ermächtigung des Klima-, Umwelt- und Bauausschusses zur Beschlussfassung über die Vergabe von Auftragsvergaben im Rahmen der im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel in der für den 03.09.2024 terminierten Ausschusssitzung. |
| 2. | Information des Gemeinderates über die vom Ausschuss beschlossene/n Auftragsvergabe/n in der nächsten Gemeinderatssitzung. |
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig.
Grundsatzbeschluss zur Umsetzung des Projektes MobiLift im Rahmen des Programms Interreg Großregion 2021-2027
Zur Verbesserung der Lebensqualität und insbesondere der Mobilität von Bürgerinnen und Bürgern sowie von touristischen Gästen hat die Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes (htw saar) gemeinsam mit den Projektpartnern Uni Luxemburg sowie den Unternehmen KVS (Verkehrsbetrieb), Ohmio (Shuttle-Bau) und Remoted (Anbieter Fernsteuerung) einen INTERREG Antrag zur Förderung eines „Automatisierten Zubringerdienst im funktionalen Raum Oberes Moseltal - MobiLift“ vorbereitet.
Auf Basis einer Standortanalyse zu vorhandenen ÖPNV-Anbindungen sowie der Erfassung von touristisch attraktiven POIs soll im Rahmen einer Erprobungsphase ein automatisiertes Shuttle im Ringverkehr Perl-Schengen eine zusätzliche Mobilitätsmöglichkeit bieten und dabei z.B. das DE-LU Schengen-Lyzeum und das Rathaus Perl mit dem Europamuseum in Schengen verbinden.
Die Projektkoordination für die gesamte Projektlaufzeit 2025-2027 übernimmt die Hochschule für htw saar. Die Gemeinde Perl wird als operativer Projektpartner vor Ort in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Schengen beteiligt. Im Rahmen dieser Beteiligung ist eine Parkmöglichkeit sowie eine entsprechende Ladeinfrastruktur im Bereich PerlBad/Sporthalle (Auf dem Sabel) bereitzustellen. Darüber hinaus werden die Themen Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerbeteiligung im Aufgabenbereich der Gemeinden Perl und Schengen liegen. Die genaue Festlegung des Fahrplans und der Haltestellen wird ebenfalls in enger Abstimmung mit den beiden Kommunen erfolgen. Eine entsprechende Kooperationsvereinbarung mit der Gemeinde Schengen konnte bereits getroffen werden.
Hauptziel des Projektes ist die Erprobung eines automatisierten, perspektivisch ferngesteuerten Shuttles als neues Beförderungsmittel im Dreiländereck. Im Fokus steht die Förderung einer nachhaltigen und klimagerechten Mobilität im ländlichen Raum sowie die gleichzeitige Verbesserung der Daseinsvorsorge im ÖPNV. Geplant ist ein Ringverkehr mit einem automatisierten Shuttle in Perl sowie eine zusätzliche grenzüberschreitende Linie vom Bahnhof Perl über die Moselbrücke zum Europamuseum in Schengen. Das Angebot des Ringverkehrs richtet sich in erster Linie an die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Perl, die durch den Shuttlebus eine bessere Verbindung zwischen dem Bahnhof an der Maimühle und dem Busbahnhof am Schengen-Lyzeum sowie eine bessere Bedienung der Einzelhandelsgeschäfte erhalten. Die Anbindung der luxemburgischen Gemeinde Schengen dient dazu, die besondere touristische Attraktivität der beiden Gemeinden weiter zu steigern. Darüber hinaus kann der angestrebte Ringverkehr in Perl als Zubringer für Bahnnutzer bzw. Nutzer luxemburgischer Busangebote als Berufspendler attraktiv sein.
Die Finanzierung wird durch die Projektpartner im Rahmen eines (EOM) INTERREG Förderantrags sichergestellt. Die Gemeinde Perl wird als operativer Projektpartner die Bereitstellung einer Parkmöglichkeit sowie einer Ladeinfrastruktur finanzieren sowie Bestandspersonal in die Fördermaßnahme, entsprechend den beschriebenen Tätigkeiten, einbringen (siehe hierzu Anlage Budget JEMS Darstellung). Die Förderquote für die Infrastrukturkosten, Sachkosten und das Bestandspersonal beträgt 60%. Über diese Förderung hinaus besteht die Möglichkeit einer weiteren Kofinanzierung durch Landesmittel. Eine Aufstockung der Förderung um 30% durch die Staatskanzlei wurde, vorbehaltlich einer möglichen Deckelung aus beihilferechtlichen Gründen, bereits in Aussicht gestellt. Die Verwaltung bereitet, bei Zustimmung zum Projekt, einen entsprechenden Antrag vor.
Beschluss:
Zustimmung zur Beteiligung am Förderprojekt „Automatisierter Zubringerdienst im funktionalen Raum Oberes Moseltal - MobiLift“ als operativer Projektpartner unter Berücksichtigung/Prüfung der bei der Verwaltung eingegangenen Anregungen und Ideen.
Abstimmungsergebnis:
26 Ja-Stimmen, eine Enthaltung.
"Grundsatzbeschluss" zur Umsetzung des Projektes zur landschaftlichen Neugestaltung des TRIPOINT von Apach-Perl im Rahmen des Programms Interreg Großregion 2021-2027
Das Entwicklungskonzept Oberes Moseltal (EOM) wurde im Februar 2023 als funktionaler Raum in das Programm INTERREG Großregion 2021-2027 aufgenommen und setzt damit seine grenzüberschreitende Entwicklungsstrategie für eine bürgernähere Großregion fort und bietet somit die Möglichkeit für entsprechende INTERREG Förderprojekte in diesem Raum.
In enger Abstimmung haben die Communauté de Communes Bouzonvillois Trois Frontières (CCB3F) und die Gemeinden Apach und Perl einen gemeinsamen (EOM) INTERREG Förderantrag zur landschaftlichen Neugestaltung des TRIPOINT von Apach und Perl an der Deutsch-Französischen Grenze direkt neben dem „kleinen Eiffelturm“ (ehemaliger Standort Dreiländereck Bücherschrank) vorbereitet. Die Projektkoordination für die gesamte Projektlaufzeit (voraussichtlich 2025) übernimmt die CCB3F.
Das gemeinsame Ziel ist die Aufwertung der touristischen Infrastruktur an diesem wichtigen Knotenpunkt der mit direktem Blick auf das luxemburgische Schengen für beide Länder (DE und FR) ein wichtiges Eingangstor für touristische Gäste darstellt.
Insbesondere im Bereich des sanften Tourismus (Rad- und Wandertourismus) soll der neugestaltete TRIPOINT zukünftig einen Ort mit erhöhter Aufenthaltsqualität bieten. Der „kleine Eiffelturm“ soll als Motiv für einen Fotopunkt in das Gesamtkonzept integriert werden. Weiter sollen Sitz- und Picknickmöglichkeiten sowie ein multidirektionaler Wegweiser den TRIPOINT attraktiver gestalten und Besucherinnen und Besucher zum Verweilen einladen. Die gesamte Gestaltung soll naturnah mit vielen Holzelementen sowie dem regionstypischen Kalkstein erfolgen. Ein entsprechendes Gestaltungskonzept ist als Anlage beigefügt.
Die Gesamtprojektkosten belaufen sich auf 152.554,76 €. Davon entfallen 54.613,25 € auf das Gebiet der Gemeinde Perl. Bei einer Förderquote von 60% (32.767,95 €) verbleibt für die Gemeinde Perl ein Eigenanteil in Höhe von 21.845,30 €. Der Eigenanteil kann analog dem Förderantrag „Mobilft“ (Vorlage 2024/109) durch eine Aufstockung der Förderung um weitere 30% mit Landesmitteln auf insgesamt 10% verringert werden. Ein entsprechender Antrag an die Staatskanzlei wird nach Beschlussfassung durch die Verwaltung erstellt und eingereicht.
Beschluss:
Zustimmung zur Beteiligung am (EOM) INTERREG Förderprojekt „Aménagement du Tripoint entre Apach et Perl / Landschaftliche Neugestaltung des TRIPOINT von Apach-Perl“ als Projektpartner.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig.
Flurbereinigung Perl-Oberperl-Sehndorf "Teilplan Autobahn"; Besitzeinweisung und Abrechnung
Mit Flurbereinigungsbeschluss vom 02.03.1989 wurde durch das damalige Ministerium für Wirtschaft die Flurbereinigung Perl-Oberperl-Sehndorf angeordnet. Hauptgrund für die Einleitung des Verfahrens war die Bereitstellung der für die BAB A8 benötigten Flächen. In einem Grundsatzbeschluss vom 17.06.1997 hatte der Gemeinderat Perl die Abgabe der für den Moselabstieg benötigten Flächen aus dem Besitz der Gemeinde beschlossen.
Mit Schreiben vom 15.04.2024 hat das LVGL nun der Gemeinde den Abfindungsnachweis für alle Grundstücke im „Teilplan Autobahn“ überlassen. Gleichzeitig ist die Verrechnung der Einlagegrundstücke mit der Zuteilung erfolgt. Insgesamt hat die Gemeinde nun noch einen Betrag von 93.563,69 € zu zahlen. Dieser ergibt sich aus dem ermittelten Wert der Mehrzuteilungen im Verfahren. Der zuständige Sachbearbeiter hat den Abfindungsnachweis für alle Grundstücke im „Teilplan Autobahn“ geprüft und für sachlich und rechnerisch richtig befunden.
Mit diesem Teilplan ist nun auch die Abfindung der Flächen am Sportpark sowie des Geländes der Feuerwehr/THW als auch weiterer innerörtlich gelegener Flächen (z.B. Schmalbach/Roderborn) abgerechnet. Noch nicht endgültig abgeschlossen sind die Zuteilungen im Bereich des ehem. Verladebahnhofs im Zusammenhang mit dem Tausch BahnLog und DB Netz AG (GR vom 06.02.2018, Vorlage 2018/001).
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Zahlung in Höhe von 93.563,69 € an das Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig.
Anfragen, Informationen und Verschiedenes
| • | Verbandsversammlungen des Zweckverbandes ego-Saar und des Entsorgungsverbandes Saar (EVS) - Absagen |
| Die für den 18. Juni 2024 terminierten Sitzungen der Verbandsversammlung des Zweckverbandes ego-Saar und der Verbandsversammlung des EVS wurden abgesagt. Neue Termine wurden bisher nicht mitgeteilt. |