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Mosella Perl
Ausgabe 34/2026
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Gemeinde Perl
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Beschlüsse und Informationen

aus der 17. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Perl in der 11. Wahlperiode am 18.06.2026

Einwohnerfragestunde

Zur Einwohnerstunde liegen keine Eingaben vor.

Einführung und Verpflichtung eines neuen Gemeinderatsmitgliedes

Das Ratsmitglied Sebastian Fontaine hat mit schriftlicher Erklärung, eingegangen bei der Gemeinde Perl am 30. April 2026, erklärt, dass er mit sofortiger Wirkung aus dem Gemeinderat der Gemeinde Perl ausscheidet.

Herr Fontaine ist auf dem Wahlvorschlag der CDU über die Bereichsliste des Wahlbereiches Perl/Oberperl/Sehndorf in den Gemeinderat der Gemeinde Perl gewählt worden. Nachfolgerin auf der v.g. Bereichsliste ist Yvonne Ginsbach-Hein aus Sehndorf. Frau Ginsbach-Hein wurde mit Schreiben vom 7. Mai 2026 hierüber informiert mit dem Hinweis, dass das Mandat als angenommen gilt, wenn innerhalb einer Woche keine Ablehnung vorliegt. Frau Ginsbach-Hein hat die Wahl mit Erklärung vom 13. Mai 2026 angenommen.

Die Mitglieder des Gemeinderates sind gemäß § 33 Abs. 2 Kommunalselbstverwaltungsgesetz ( KSVG ) vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung per Handschlag zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Ausübung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit zu verpflichten.

Der Vorsitzende verpflichtet Frau Yvonne Ginsbach-Hein gemäß § 33 Abs. 2 KSVG vor seinem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung durch Handschlag zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Ausübung seines Amtes und zur Verschwiegenheit.

Nachbesetzung von Ausschüssen

Durch das Ausscheiden von Herrn Sebastian Fontaine aus dem Gemeinderat der Gemeinde Perl sind entsprechende Nachbesetzungen von Ausschüssen erforderlich. Herr Fontaine war Mitglied im Klima-, Umwelt- und Bauausschuss, im Rechnungsprüfungsausschusses sowie im Werksausschuss.

Gemäß § 48 Abs. 2 Satz 3 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) werden die Mitglieder der Ausschüsse von den jeweiligen Gruppierungen entsprechend der vom Gemeinderat festgestellten Sitzverteilung benannt. Herr Fontaine war Mitglied der CDU-Fraktion im Gemeinderat. Die CDU-Fraktion ist dazu berechtigt, Vertreter*innen für die Nachbesetzung der v.g. Ausschüsse zu benennen.

Beschluss:

Die CDU-Fraktion benennt für die Nachbesetzung der Ausschüsse die Mitglieder Herrn Markus Hein in den Klima-, Umwelt- und Bauausschuss und Frau Yvonne Ginsbach-Hein in den Werksauschuss und in den Rechnungsprüfungsausschuss.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

Benennung einer Nachfolge nach Ausscheiden der bisherigen Vertretungs- und Ersatzperson für den Aufsichtsrat der Infrastrukturentwicklungsgesellschaft Perl mbH & Co. KG (IEP) und der Geschäftsführungsgesellschaft Infrastrukturentwicklung Perl mbH (GFG-IEP)

Gemäß § 11 des Gesellschaftsvertrages der Infrastrukturentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG Perl erhält die Gesellschaft einen Aufsichtsrat der aus neun Mitgliedern besteht. Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden entsandt; § 52 GmbH-Gesetz findet keine, auch nicht entsprechende Anwendung. Der Bürgermeister der Gemeinde Perl ist geborenes Mitglied und Aufsichtsratsvorsitzender. Die weiteren Mitglieder entsendet die Gemeinde Perl (Gemeinderat) für die Dauer der Amtszeit des im Zeitpunkt ihrer Entsendung im Amt befindlichen Gemeinderates. Gemäß § 9 a des Gesellschaftsvertrages der Geschäftsführungsgesellschaft Infrastrukturentwicklung Perl mbH erhält auch diese Gesellschaft einen Aufsichtsrat, der ebenfalls aus neun Mitgliedern besteht. Aufsichtsratsmitglied kann hier nur sein, wer zugleich dem Aufsichtsrat der GmbH & Co. KG angehört.

In der Sitzung des Gemeinderates am 11.07.2024 wurde im Tagesordnungspunkt Ö6, Vorlage 2024/100, für die beiden Gesellschaften ein einheitlicher Aufsichtsrat nach dem Höchstzahlverfahren nach d’Hondt aufgrund der eingereichten Wahlvorschläge gewählt. Die Vertretungs- und Ersatzpersonen wurden entsprechend der Verteilung der Aufsichtsratssitze von den Fraktionen für die von Ihnen entsandten Mitglieder benannt. Hierzu erfolgte keine förmliche Abstimmung. Als Ersatzperson für das Mitglied des Aufsichtsrates der IEP und GFG-IEP Markus Hein wurde Sebastian Fontaine benannt. Herr Fontaine ist mit Wirkung vom 29. April 2026 aus dem Gemeinderat der Gemeinde Perl ausgeschieden. Analog ist eine dem Gemeinderat angehörende Vertretungs- und Ersatzperson von der Fraktion zu benennen.

Beschluss:

Zustimmung zur Benennung von Frau Yvonne Ginsbach-Hein als Vertretungs- und Ersatzperson für das Aufsichtsratsmitglied Markus Hein nach Ausscheiden von Sebastian Fontaine aus dem Gemeinderat.

Abstimmungsergebnis:

21 Ja-Stimmen, eine Enthaltung.

Ermächtigung des Klima-, Umwelt- und Bauausschusses zur Vergabe von Aufträgen

Um Verzögerungen bei aktuell anstehenden Baumaßnahmen und Auftragsvergaben zu vermeiden, sollte der Klima-, Umwelt- und Bauausschuss generell zum Beschluss über die dann anstehenden Auftragsvergaben in seiner für den 21. Juli 2026 terminierten Sitzung ermächtigt werden.

Die darauffolgende Gemeinderatssitzung ist für den 27. August 2026 vorgesehen.

Beschluss:

1.

Der Klima-, Umwelt- und Bauausschusses wird ermächtigt in seiner Sitzung am 21. Juli 2026 über die generelle Befugnis zur Vergabe von Aufträgen im Rahmen der im Haushaltsplan bereitgestellten Haushaltsmittel zu entscheiden.

2.

Information des Gemeinderates über die vom Ausschuss beschlossene/n Auftragsvergabe/n in der nächsten Gemeinderatssitzung.

Abstimmungsergebnis:

Zu 1. und 2.: Einstimmig.

Anpassung der Aufwandsentschädigungen im Bereich der Feuerwehr

Die Aufwandsentschädigungen bzw. pauschalierten Aufwendungsersätze für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige der Gemeinde Perl, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden, wurden letztmalig durch Beschluss des Gemeinderates Perl vom 18. Dezember 2018 neu festgesetzt.

Mit Wirkung vom 01. Januar 2026 ist die neue Feuerwehr-Entschädigungsverordnung des Saarlandes (FwEVO) vom 13. Dezember 2025 in Kraft getreten. Aufgrund dessen ist eine Neufestsetzung der Aufwandsentschädigungen erforderlich. Die neuen Entschädigungssätze wurden auf Vorschlag des Wehrführers mit der Verwaltung abgestimmt.

1. Ehrenamtliche Feuerwehrangehörige auf Gemeindeebene

Wehrführung

Die Aufwandsentschädigungen für den Wehrführer sowie seine Stellvertreter richten sich unmittelbar nach den Vorgaben der Feuerwehr-Entschädigungsverordnung (FwEVO). Der Wehrführer erhält demnach eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 300,00 € sowie einen Zuschlag in Höhe von 7,50 € je Löschbezirk. Die stellvertretenden Wehrführer erhalten jeweils eine Entschädigung in Höhe von 50 % der dem Wehrführer zustehenden Aufwandsentschädigung inkl. der Zuschläge.

Eine gesonderte Festsetzung durch die Gemeinde ist insoweit nicht erforderlich, da die Entschädigung unmittelbar durch die Verordnung vorgegeben ist.

Feuerwehrangehörige auf Gemeindeebene, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden

Gemäß § 8 Abs. 7 FwEVO wurden die vorgeschlagenen Aufwandsentschädigungen für die übrigen Feuerwehrangehörigen auf Gemeindeebene, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden (§ 8 Abs. 5 u. 6 FwEVO), nach dem tatsächlich anfallenden Aufwand sowie dem Umfang und der Bedeutung der mit der Funktion verbundenen Tätigkeit bemessen.

Im Zuge der Überarbeitung der Aufwandsentschädigungen wurden zudem folgende Funktionen neu in die Entschädigungsregelung aufgenommen:

•

Beauftragte/r Kinderfeuerwehr

•

Beauftragte/r Brandschutzerziehung

•

Beauftragte/r Öffentlichkeitsarbeit

Für diese Funktionen bestanden bislang keine gesonderten Festsetzungen von Aufwandsentschädigungen. Da es sich um dauerhaft wahrgenommene und regelmäßig ausgeübte Aufgabenbereiche innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Perl handelt, wird erstmals die Gewährung einer entsprechenden Aufwandsentschädigung nach § 8 Absatz 5 bzw. 6 FwEVO, vorgeschlagen.

2. Ehrenamtliche Feuerwehrangehörige auf Löschbezirksebene

Löschbezirksführung

Gemäß § 8 Abs. 3 FwEVO erhalten Löschbezirksführer und Löschbezirksführerinnen eine Aufwandsentschädigung in Höhe von mindestens 150,00 Euro monatlich. Die Höhe der Aufwandsentschädigung soll sich wie bisher an der Größe der Löschbezirke, der Personalstärke, der technischen Ausstattung und der Einsatzhäufigkeit orientieren. Für die kleineren Löschbezirke wird der Mindestbetrag nach der FwEVO vorgeschlagen. Für alle anderen Löschbezirke wird eine Anhebung vorgeschlagen.

Jugendwarte auf Löschbezirksebene

Gemäß § 8 Abs. 5 FwEVO erhalten Jugendwarte auf Löschbezirksebene einen pauschalierten Auslagenersatz in Höhe von mindestens 50,00 Euro monatlich. Bisher haben alle Jugendwarte auf Löschbezirksebene einen pauschalierten Auslagenersatz in Höhe von 20,00 Euro erhalten. Es wird vorgeschlagen, die Entschädigung auf den Mindestsatz von 50,00 Euro monatlich anzuheben.

Gerätewarte auf Löschbezirksebene

Gemäß § 8 Abs. 5 FwEVO erhalten Gerätewarte auf Löschbezirksebene einen pauschalierten Auslagenersatz in Höhe von mindestens 50,00 Euro monatlich. Es wird vorgeschlagen, die Entschädigungen der Gerätewarte auf Löschbezirksebene entsprechend der beigefügten Tabelle anzuheben. Die Entschädigungen wurden entsprechend der Anzahl an Fahrzeugen des jeweiligen Löschbezirks und des aus Erfahrungswerten bekannten Aufwandes dieser Fahrzeuge bemessen.

Die Anpassung der Aufwandsentschädigungen stellt eine rechtliche Notwendigkeit dar und ist zugleich ein wichtiges Signal der Anerkennung und Wertschätzung gegenüber den ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr. Die Feuerwehr leistet einen unverzichtbaren Beitrag für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger und übernimmt dabei ein hohes Maß an Verantwortung sowie zeitlicher Belastung im Ehrenamt. Eine angemessene Aufwandsentschädigung trägt dazu bei, dieses Engagement zu würdigen und die Attraktivität des Ehrenamts im Bereich der Feuerwehr langfristig zu sichern.

Es wird vorgeschlagen die Beträge wie dargestellt festzusetzen und rückwirkend auszuzahlen.

Beschluss:

Anpassung der Aufwandsentschädigungen und pauschalierten Auslagenersätze für die ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Perl nach den im Sachverhalt und der Anlage dargestellten Vorschlägen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

Vorhabebezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan "Lebensmittelmarkt mit Wohnbebauung, Nennig" - Erneute Offenlage

Der Vorhabenträger hat mit Schreiben vom 13. August 2024 einen Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan bei der Gemeinde Perl eingereicht. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28. Oktober 2024 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans beschlossen. Die Entwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan wurden in der Zeit vom 11. November 2024 bis einschließlich 11. Dezember 2024 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu Jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Die während dieser Zeit vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden wurden mit dem in der beiliegenden Beschlussvorlage dargestellten Ergebnis geprüft, ebenso die Stellungnahmen der Öffentlichkeit. Bürger*innen haben sich zur vorliegenden Planung ebenfalls geäußert. Im Rahmen der Beteiligung wurde seitens der Landesplanung eine Baulückenbilanz für die Gemeinde Perl gefordert. Diese wurde parallel erstellt und bei der Landesplanungsbehörde eingereicht.

Zwischenzeitlich hatte das mit der Planung beauftragte Architekturbüro einen überarbeiteten Planentwurf eingereicht. Aufgrund von notwendigen Kosteneinsparungen würde sich die Wohnbebauung von vormals 24 Wohneinheiten auf 10 Wohneinheiten reduzieren. Mit E-Mail vom 22. Mai 2026 wurden nun nochmals angepasste Planunterlagen bei der Gemeinde Perl eingereicht. Die Umsetzung der Wohnbebauung wird in diesen nur noch als optionale Position aufgeführt, sodass in einem ersten Schritt der geplante Lebensmittelmarkt und in einem späteren Schritt die Wohnbebauung umgesetzt werden könnte. Der Vorhabenträger bittet weiterhin darum, keine Umsetzungspflicht zur Errichtung der Wohnbebauung zu vereinbaren.

Die Umsetzung von Wohnbebauung war jedoch maßgebliche Voraussetzung für die Einleitung des Bauleitverfahrens, weshalb diese nicht nur als Option, sondern als Verpflichtung im Rahmen der Planung vereinbart werden sollte. Aufgrund der nachweislich gestiegenen Baukosten wäre eine Verminderung der ursprünglich geplanten 24 Wohneinheiten auf 10 Wohneinheiten vertretbar. Weiterhin sollte in der weiteren Planung verbindlich festgelegt werden, welcher Lebensmittelmarkt in der geplanten Bebauung eingerichtet wird

Das ursprüngliche Vorhaben umfasste einen fünfgeschossigen Gebäudekomplex mit mehr als doppelt so vielen Wohneinheiten. Auf Grundlage des zwischenzeitlich geänderten Vorhaben- und Erschließungsplanes wurde der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und die zugehörigen Fachgutachten überarbeitet. Gegenüber dem ausgelegten Planstand vom 21.10.2024 ergeben sich im Wesentlichen insbesondere folgende Änderungen:

•

Reduzierung der geplanten Wohneinheiten, Wohnnutzung optional, - der optionalen Wohnnutzung wird ausdrücklich nicht zugestimmt, die Unterlagen sind entsprechend anzupassen.

•

Anpassung / Reduzierung der Kubatur des Baukörpers,

•

Anpassung der Baugrenzen, der Gebäudehöhen (analog Reduzierung um ein Geschoss) und der Grundflächenzahl aufgrund der Reduzierung des Hauptgebäudes,

•

Neuordnung der Stellplatz-, Tiefgaragen- und Zufahrtsflächen, Reduzierung der Zahl der Zufahrten von drei auf zwei, Verzicht auf die Zufahrt entlang der Westfassade,

•

Aktualisierung der Festsetzungen zu Schallimmissionsschutz, Entwässerung und Stellplätzen,

•

Aufnahme einer nachrichtlichen Übernahme zu Denkmalschutz/Archäologie,

•

Aufnahme von Hinweisen zu den Themen Altlasten aufgrund der benachbarten Fläche, Anbindungsplanung, Stellplätzen, Trinkwasserschutz, Telekommunikationsanlagen

•

Aktualisierung der gesetzlichen Grundlagen und Verfahrensvermerke.

Der Tagesordnungspunkt wurde durch Beschluss abgesetzt.

Optimierung interner Verwaltungsprozesse und Ressourcenplanung

Die Anforderungen an die Kommunen hinsichtlich der Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflichten haben in den vergangenen Jahren erheblich zugenommen. Ursache hierfür sind insbesondere gestiegene rechtliche Anforderungen, höhere Dokumentationspflichten sowie eine zunehmende Sensibilisierung in Haftungsfragen.

Die Gemeinde ist verpflichtet, öffentliche Einrichtungen und Anlagen im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht regelmäßig zu kontrollieren und potenzielle Gefahren frühzeitig zu erkennen sowie geeignete Maßnahmen zur Gefahrenabwehr einzuleiten. Dies betrifft unter anderem: Gemeindestraßen und Wege, öffentliche Plätze, Spiel- und Sportanlagen, Grünanlagen und Baumbestand, Gebäude und sonstige öffentliche Einrichtungen. Die Verkehrssicherungspflicht endet nicht mit der Übergabe einer Anlage an die Öffentlichkeit, sondern umfasst die dauerhafte Pflicht zur Überwachung und Gefahrenabwehr. Ebenso sind die Verkehrssicherungspflichten, die im Rahmen der Durchführung von Veranstaltungen zu beachten sind, nicht von unerheblicher Bedeutung.

Die Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht ist eine der zentralen Aufgaben der Gemeinde Perl. Sie stellt sicher, dass öffentliche Einrichtungen, Verkehrsflächen, Anlagen und Gebäude so gestaltet, unterhalten und überwacht werden, dass von ihnen keine Gefahren für die Nutzer*innen ausgehen. Die Verkehrssicherungspflicht dient dem Schutz von Leben, Gesundheit und Eigentum aller Nutzer*innen sowie der Vermeidung von Sachschäden und Haftungsfällen.

Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich insbesondere aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch, dem Straßen- und Wegerecht, der Landesbauordnung sowie weiteren speziellen Vorschriften und Normen. Aufgrund der Komplexität der Aufgaben und der vielfältigen Verantwortlichkeiten ist eine klare und verbindliche Organisation der Verkehrssicherung unerlässlich. Zur rechtssicheren Organisation dieser Aufgaben wurde eine umfassende interne Dienstanweisung erstellt. Diese regelt insbesondere: Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten, Kontroll- und Prüfintervalle, Dokumentationspflichten, Verfahrensabläufe bei festgestellten Mängeln sowie Maßnahmen zur Nachverfolgung und Gefahrenbeseitigung.

Die Umsetzung dieser pflichtigen Regelungen führt zu einem erheblichen zusätzlichen Arbeitsaufwand. Bereits heute sind die vorhandenen personellen Ressourcen stark ausgelastet. Eine vollumfängliche Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflichten kann dauerhaft nur sichergestellt werden, wenn die hierfür erforderlichen personellen Kapazitäten geschaffen werden.

Die Sicherheit der Bürger*innen gehört zu den zentralen Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge. Eine funktionierende und rechtssichere Organisation der Verkehrssicherungspflichten ist daher nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch Ausdruck einer verantwortungsvollen und vorausschauenden Kommunalpolitik. Die Gemeinde trägt Verantwortung für die Sicherheit im öffentlichen Raum. Gleichzeitig steigen die Erwartungen der Bevölkerung an eine sichere Infrastruktur sowie an eine professionelle und transparente Verwaltung kontinuierlich an.

Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen zudem, dass Schadensereignisse und daraus resultierende Haftungsfragen erhebliche finanzielle Risiken für Kommunen mit sich bringen können. Eine unzureichende Organisation oder Dokumentation kann im Schadensfall zu erheblichen haftungsrechtlichen Konsequenzen führen.

Der vorgesehene Personalaufbau ist daher nicht lediglich als zusätzliche Verwaltungsstruktur zu verstehen, sondern als notwendige Investition in die Sicherheit der Einwohner*innen, die Handlungsfähigkeit der Verwaltung, die Reduzierung kommunaler Haftungsrisiken sowie die nachhaltige Sicherung der kommunalen Infrastruktur.

Nur durch ausreichende personelle Ressourcen kann gewährleistet werden, dass die steigenden gesetzlichen und organisatorischen Anforderungen dauerhaft erfüllt werden. Durch die Schaffung zusätzlicher Personalressourcen entstehen jährliche Personalaufwendungen. Die konkrete Höhe richtet sich nach Anzahl und Eingruppierung der Stellen und wird im Rahmen der Haushaltsberatungen konkretisiert. Demgegenüber steht die Vermeidung möglicher Schadens- und Haftungsfälle sowie eine langfristige Verbesserung der organisatorischen Abläufe innerhalb der Verwaltung. Die Maßnahmen werden zudem im Rahmen der Beratungen bezüglich des Stellenplans dargestellt werden.

Beschluss:

1.

Zur dauerhaften und rechtssicheren Erfüllung der vorhandenen Aufgaben werden zusätzliche Personalressourcen geschaffen, die vordringlich über die Umwandlung der Arbeitsverhältnisse der befristet eingestellten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in unbefristete Beschäftigungsverhältnisse sicherzustellen ist.

2.

Bei allen neu einzustellenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sind die erforderlichen Haushaltsmittel im Haushaltsplan bereitzustellen bzw. entsprechend einzuplanen.

3.

Der Stellenplan wird zur weiteren Beratung angepasst vorgelegt.

4.

Der Gemeinderat ist über alle Änderungen entsprechend zu informieren.

Abstimmungsergebnis:

Zu 1. bis 4.: 21 Ja-Stimmen, eine Enthaltung.

Eingabe eines Antrags zur Erhöhung des Beitrags der Gemeinde Perl an die Villa Fuchs

Mit Eingabe (E-Mail) vom 6. April 2026 haben die Fraktionen von CDU und Bündnis90/Die Grünen um Beratung für den nächstmöglichen passenden Ausschuss oder die nächste Gemeinderatssitzung zum Antrag „Erhöhung des Beitrages an das Kreiskulturzentrum Villa Fuchs von 7.500 € auf 10.000 €“ gebeten.

Der Antrag mit der Begründung ist dieser Vorlage beigefügt.

Der jährliche Beitrag von 7.500,00 € für das Jahr 2026 wurde im März 2026 an die Villa Fuchs überwiesen.

Beschluss:

Erhöhung des jährlichen Beitrages an die Villa Fuchs von derzeit 7.500,00 Euro auf 10.000,00 Euro ab dem Haushaltsjahr 2027.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

Verbandsversammlung des Entsorgungsverbandes Saar (EVS) am 23.06.2026

Die nächste Verbandsversammlung des Entsorgungsverbandes Saar (EVS) findet am 23.06.2026 in Saarbrücken statt. Die Einladung und die entsprechenden Sitzungsunterlagen sind als Anlage beigefügt.

Beschluss:

Ermächtigung des Bürgermeisters zur Zustimmung zu den in der Tagesordnung vorgesehenen Beschlussvorschlägen in der Verbandsversammlung des Entsorgungsverbandes Saar (EVS) am 23.06.2026.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

Anfragen, Informationen und Verschiedenes

•

Der SPD-Fraktionsvorsitzende erinnert an die Bereitstellung der Übersicht der Auftragsvergaben durch den Bürgermeister. Der Vorsitzende sichert zu, diese im Laufe der nächsten Woche bereitzustellen.

•

Entwicklung naturnaher Grünflächen in der Gemeinde

Im Rahmen der Arbeit der Klimaschutzpaten wurde angeregt, geeignete kommunale Flächen für eine naturnahe Entwicklung zu identifizieren. Hierzu sollen gemeinsam mit den Ortsvorstehern Flächen benannt werden, die grundsätzlich für eine Umgestaltung in Frage kommen.

Am 03. September 2026 wird die Diplom-Biologin und Naturexpertin Ulrike Aufderheide im KUBA einen Fachvortrag zum Thema naturnahe Grünflächen halten. Im Rahmen ihres Besuchs können die identifizierten Flächen fachlich bewertet werden.

Mit der Flächenidentifikation ist keine Entscheidung über eine Umgestaltung verbunden. Zunächst erfolgt eine Bestandsaufnahme möglicher Flächen und deren fachliche Einschätzung.

Naturnahe Grünflächen fördern die Artenvielfalt und können auf geeigneten Flächen den Pflegeaufwand reduzieren. Geringere Mähintervalle können Arbeitszeit, Kraftstoffverbrauch und Maschinenverschleiß verringern.

Der Gemeinderat wird über das Vorhaben informiert. Die Ergebnisse der Flächenidentifikation und der fachlichen Einschätzung werden zu einem späteren Zeitpunkt vorgestellt.