Einwohnerfragestunde
Zur Einwohnerstunde liegen keine Eingaben vor.
Änderung der Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Perl (Friedhofsgebührensatzung)
Die Vergabe der Leistungen „Herstellen und Verfüllen von Grabstätten sowie Reinigung der Leichenhallen“ (Vorlage Nr. 2026/062) führt zu veränderten Kostenstrukturen bei der Grabherstellung. Die derzeit gültigen Gebührensätze der Gebührensatzung zur Friedhofsatzung (Friedhofsgebührensatzung) basieren noch auf anderen Kalkulationsgrundlagen und bilden die künftig entstehenden Kosten nicht mehr sachgerecht ab bzw. entsprechen nicht mehr den aktuellen vertraglichen Vereinbarungen. Neben der Vergabe ist es erforderlich, gleichzeitig eine Anpassung der Gebühren für die Grabherstellung gemäß dem aktuellen Leistungsverzeichnis vorzunehmen. Konkret wird ausschließlich § 5 „Grabherstellung“ der Gebührensatzung angepasst. Die übrigen Regelungen der Satzung bleiben unverändert bestehen. Die neuen Gebührensätze ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis sowie den im Rahmen der Vergabe zugrunde gelegten Preisen. Ein entsprechender Entwurf der geänderten Satzung ist dieser Vorlage beigefügt.
Beschluss:
Änderung der Gebührensatzung zur Friedhofssatzung (Friedhofsgebührensatzung) der Gemeinde Perl vom 24. September 2024.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig.
Jahresabschluss und Lagebericht des Gemeindewasserwerk Perl für das Wirtschaftsjahr 2024
Der Jahresabschluss, die Erfolgsübersicht und der Lagebericht nebst Anhang zum 31.12.2024 wurden vom Wirtschaftsprüfer Hafner geprüft und sind Bestandteil des beigefügten Prüfberichts. Der Bericht wird von Hr. Hafner zur Sitzung detailliert erläutert.
Die nach § 3 Abs. 4 Jahresabschlussprüfungsverordnung vorgeschriebene Schlussbesprechung findet am 24.03.2026 statt. An der Schlussbesprechung nehmen die Verwaltung und Wirtschaftsprüfer Hafner teil. Die Kommunalaufsicht ist hierzu ebenfalls eingeladen. Über das Ergebnis der Schlussbesprechung wird in der Sitzung berichtet.
Die Abschlusszahlen des Wirtschaftsjahres 2024 für das Gemeindewasserwerk Perl stellen sich wie folgt dar:
| Bilanzsumme | 8.792.341,40 Euro |
| Summe der Erträge | 1.480.472,38 Euro |
| Summe der Aufwendungen | 1.332.041,18 Euro |
| Jahresgewinn | 148.431,20 Euro |
Beschluss:
| 1. | Der geprüfte Jahresabschluss 2024 des Gemeindewasserwerks Perl wird in der vorliegenden Form festgestellt. |
| 2. | Der Jahresgewinn in Höhe von 148.431,20 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen. |
Abstimmungsergebnis:
Zu 1. und 2.: Einstimmig.
Forstwirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2026
Der Forstwirtschaftsplan der Gemeinde Perl sieht für das Jahr 2026 einen Holzeinschlag von 3.000 Erntefestmeter (Efm) vor. Somit sind 172.000,00 € Einnahmen aus der Holzernte zu erwarten. Nach der Zwangsnutzung der Fichtenbestände weist der Gemeindewald nur noch langsamer wachsende Laub-Baumarten wie die Rotbuche und die noch klimastabilen Eichenbestände auf. Daher sollte der Hiebsatz in den nächsten Jahren dauerhaft von 4,2 Efm je Jahr und Hektar (Efm/a/ha) auf einen vorsichtigeren Ansatz von 3,0 Efm/a/ha gesenkt werden. Weitere Einnahmen sind die Bedarfszuweisung des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport zur Beseitigung der Hochwasserschäden (Pfingsthochwasser 2024) in Höhe von 272.420,00 € (Übertrag aus 2025) sowie Sonstige Zuweisungen für Wiederaufforstung in Höhe von 40.000,00 €, Zuschüsse der Jagdgenossenschaft in Höhe von 50.000,00 € sowie Einnahmen durch forstliche Dienstleistungen in Höhe von 10.000,00 €.
Die Ausgaben umfassen Personalkosten in Höhe von 135.700,00 € sowie Kosten für die Waldwegeunterhaltung in Höhe von 361.920,00 € und Aufwendungen für den Holzverlauf in Höhe von 115.000,00 €. Hinzu kommen Sonstige Kosten in Höhe von 53.700,00 €.
Der Forstwirtschaftsplan 2026 weist somit Einnahmen in Höhe von 544.420,00 € und Ausgaben in Höhe von 666.320,00 € aus. Hieraus ergibt sich ein Defizit in Höhe von 121.900,00 €. Dies entspricht dem beschlossenen Doppelhaushalt 2025/2026.
Beschluss:
Beschluss des Forstwirtschaftsplans 2026 in der vorliegenden Fassung des Verwaltungsentwurfs.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig.
INTERREG Projekt EOM-Institutionalisierung
Das Obere Moseltal ist durch enge funktionale Verflechtungen zwischen Luxemburg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland gekennzeichnet. Zahlreiche Themen wie Raum- und Siedlungsentwicklung, Mobilität, Natur- und Kulturerbe, Tourismusentwicklung sowie wirtschaftliche Kooperation machen nicht an nationalen Grenzen halt. Bislang fehlt jedoch eine institutionalisierte Struktur, welche die unterschiedlichen Ebenen und Akteure vernetzt und koordiniert.
Das Entwicklungskonzept Oberes Moseltal (EOM), als gemeinsame Initiative der drei Landesplanungsministerien, hat es sich zur Aufgabe gemacht, genau diese Herausforderungen gemeinsam, abgestimmt und grenzüberschreitend anzugehen. Dabei war die Anerkennung als funktionaler Raum im Rahmen der Förderkulisse „Interreg Großregion“ ein großer Erfolg. Inzwischen versucht das EOM, die vielfältigen Herausforderungen der Gebietskulisse, etwa in den Bereichen Tourismus, Mobilität, Kulturerbe und weiteren raumbezogenen Themenfeldern aktiv mitzugestalten.
Mit Blick auf die Zeit nach seiner Rolle als funktionaler Raum soll nun geprüft werden, wie die (rechtliche) Struktur / Organisation des EOM weiterentwickelt werden kann, um sowohl den Anforderungen des Raums als auch den eigenen organisatorischen Erfordernissen künftig gerecht zu werden.
Die aktuelle Situation im funktionalen Raum EOM und seine Schwächen stellen sich wie folgt dar:
• Das EOM übernimmt derzeit die Rolle des „funktionalen Raumes“ im Rahmen des europäischen Kooperationsprogramms Interreg Großregion 2021-2027. Es besteht allerdings keine direkte / formelle kommunale Einbindung in die Steuerungsgremien des EOM.
• Die fehlende Rechtspersönlichkeit führt zu weniger Handlungsspielraum und erschwert die administrativen und finanziellen Prozesse. Zudem ist es dem EOM derzeit nicht möglich, ohne Rechtspersönlichkeit selbst eine Projektträgerschaft zu übernehmen.
• Es sind nicht genügend Personalressourcen vorhanden, um im Sinne der Funktionstrennung des Programms Interreg Großregion, eigene Projekte umsetzen zu können und gleichzeitig die Begleitung/Beratung der Kommunen zu gewährleisten.
• Die Förderperiode, indem das EOM als funktionaler Raum anerkannt ist, endet am 31.01.2028.
Projektziel:
Ziel des Projekts ist die Institutionalisierung des Entwicklungskonzepts Oberes Moseltal (EOM) durch die Etablierung einer dauerhaften (rechtlichen) Struktur und damit die Schaffung eines grenzüberschreitenden Regionalmanagements. Damit wird das EOM zukünftig organisatorisch und institutionell auf ein solides Fundament gestellt. Dies schafft Kontinuität, Verlässlichkeit und bessere strategische Steuerung in der grenzüberschreitenden Regionalentwicklung. Erwartet wird ein qualitativer Sprung von der projektbasierten Kooperation hin zu einer belastbaren und anerkannten Trägerstruktur, die auch operativ als Rechtspersönlichkeit handeln kann.
Projektinhalt:
Das Projekt wird ein institutionelles Modell zur (rechtlichen) Struktur des EOM erarbeiten, die rechtliche Verankerung anbahnen und operativ aufbauen. Es führt zu: (1) einer klaren Organisationsstruktur mit definierten Zuständigkeiten, (2) verbesserten Entscheidungs- und Kommunikationsprozessen, (3) erhöhter Handlungsfähigkeit der Region bei Projekten in den Bereichen Raumordnung, Tourismus, Nachhaltigkeit und Kultur. Eingebunden werden die beteiligten EOM-Partner, Gebietskörperschaften, Verwaltungen, regionale Initiativen, LEADER-Regionen und die Zivilgesellschaft des Oberen Moseltals.
Zeitplan und Budget:
• Geplanter Projektstart: 01.05.2026
• Geplantes Projektende: 31.12.2028
• Projektdauer: 32 Monate
• Voraussichtliches Gesamtbudget: 379.512,00 € (davon 60 % EFRE-Mittel, 40 % nationale Kofinanzierung)
• Eigenanteil Gemeinde Perl: 50.602,00 € (ist vorzufinanzieren, wird vollständig erstattet)
Der Eigenanteil der Gemeinde Perl wird vollständig von der Staatskanzlei des Saarlandes sowie vom Ministerium für Inneres, Bauen und Sport erstattet. Dabei muss die Gemeinde Perl den Eigenanteil in Höhe von 50.602,00 € während der Projektlaufzeit vorfinanzieren.
Die Erstattung gestaltet sich wie folgt:
• Die Staatskanzlei des Saarlandes erstattet 37.951,20 € im HH-Jahr 2029 nach Eingabe bzw. Prüfung des letzten Mittelabrufs.
• Das Ministerium für Inneres Bauen und Sport erstattet insgesamt 12.650,40 €. Die Erstattung erfolgt zeitlich jeweils anteilig alle 6 Monate zum jeweiligen Mittelabruf.
• Beide kofinanzierenden Partner unterzeichnen eine entsprechende Verpflichtungserklärung.
Projektpartner:
• Federführender finanzieller Partner: Fédération des Associations Viticoles du Grand-Duché de Luxembourg (LU)
• Finanzieller Partner: Verbandsgemeinde Saarburg-Kell (RLP)
• Finanzieller Partner: Gemeinde Perl (SAR)
• Kofinanzierer: Ministerium für Wohnungsbau und Raumentwicklung, Abteilung für Raumentwicklung (LU)
• Kofinanzierer: Ministerium des Innern und für Sport (RLP)
• Kofinanzierer: Ministerium für Inneres, Bauen und Sport (SAR)
Beschluss:
(1) Zustimmung zur Mitantragstellung als finanzieller Partner zum INTERREG Förderprojekt „EOM-Institutionalisierung“.
(2) Bereitstellung der erforderlichen Eigenmittel zur Vorfinanzierung (werden vollständig erstattet).
Abstimmungsergebnis:
Zu 1. und 2.: Einstimmig.
INTERREG Projekt EOM-Wohnbaulandstrategie
Vorlage: 2026/075
Die deutsch-luxemburgische Nachbarschaftsregion des Oberen Moseltals zeichnet sich durch eine hoch differenzierte Raumstruktur aus. Sie integriert neben Oberzentren und Agglomerationen auch ländlich strukturierte Bereiche. Die dynamische Entwicklung der Zuzugsregion lässt sich auf den ökonomischen Einfluss Luxemburgs und dessen Auswirkungen auf Arbeitsplätze und Einwohnerzahlen zurückführen. Die Gebietskörperschaften im deutsch-luxemburgischen Grenzraum stehen dabei vor ähnlichen Herausforderungen: begrenzte Flächenverfügbarkeiten, steigende Wohnraumnachfrage und Infrastrukturauslastungen.
Bisher enden die Planungskulturen und Rechtsrahmen der (Bundes-)Länder an deren Grenzen ohne die tiefgreifenden funktionalen Verflechtungen im Oberen Moseltal hinreichend zu berücksichtigen. Deshalb ist eine grenzüberschreitende Wohnbaulandstrategie, die in einem partizipativen Mehr-Ebenen-Ansatz entwickelt wird, erforderlich.
Projektidee: Gemeinsame Wohnbaulandstrategie
Die Entwicklung einer Wohnbaulandstrategie, die auf die konkreten Bedürfnisse vor Ort eingeht, grenzübergreifend analysiert und koordiniert sowie entlang von Modellprojekten innovative Handlungsansätze möglich macht, bietet dahingehend vielfältige Chancen.
Auf Basis einer fundierten Problemanalyse, Stakeholder- und Bestandsanalyse sowie einer Bedarfs- und Mängelerhebung sollen geeignete Steuerungsinstrumente für die Siedlungs- und Wohnbaulandentwicklung erarbeitet, getestet und in ausgewählten Modellprojekten praktisch angewendet werden. Es wird eine gemeinsame Datenbasis aufgebaut, die ein grenzüberschreitendes Flächenmonitoring sowie die Ermittlung von Baulandpotenzialen und Wohnbauschwerpunkten ermöglicht. Moderierte Workshops, Beteiligungsformate und die Erarbeitung eines Handlungsleitfadens sind zentrale methodische Bausteine. Ergebnis des Projekts ist ein grenzüberschreitender Handlungsrahmen, der sowohl die Innenentwicklung als auch innovative, flächenschonende Bauformen und die Erforderlichkeit von bezahlbarem Wohnraum in den Blick nimmt.
Projektziel:
Ziel ist die Entwicklung einer grenzüberschreitenden Wohnbaulandstrategie, die auf die konkreten Bedürfnisse der beteiligten Gebietskörperschaften zugeschnitten ist.
Diese profitieren dabei in mehrfacher Hinsicht:
| - | Strategische Unterstützung: Sie erhalten interministerielle sowie externe fachliche Begleitung bei der Analyse ihrer Wohnraumpotenziale und bei der Entwicklung zukunftsfähiger Planungsansätze. |
| - | Grenzüberschreitende Abstimmung: Durch die enge interkommunale Zusammenarbeit können Synergien genutzt und Zielkonflikte vermieden werden. |
| - | Zugang zu Fördermitteln: Über das Interreg-Programm Großregion / dem EOM stehen finanzielle Mittel zur Verfügung. |
| - | Stärkung der Gebietskörperschaften: Die Gemeinden, Städte und Landkreise werden als zentrale Akteure in die Strategieentwicklung eingebunden und können ihre Interessen aktiv einbringen. |
| - | Innovative und bedarfsorientierte Ansätze: Beteiligungsformate, neue Instrumente oder weiterentwickelte / harmonisierte Instrumente werden erprobt und in konkreten Maßnahmen pilotiert. |
| - | Langfristiger Nutzen: Die Ergebnisse des Projekts sollen als Grundlage für eine nachhaltige, sozial ausgewogene und abgestimmte Wohnraumentwicklung dienen – über das Projekt hinaus. |
| - | Das Projekt versteht sich als Impulsgeber für eine neue Qualität der Zusammenarbeit im Oberen Moseltal und als konkreter Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität in der Region. |
Zeitplan und Budget:
Das Gesamtbudget beläuft sich auf 275.855,00 €, wobei eine Förderquote von 60 % durch Interreg-Mittel vorgesehen ist. Das Projekt beginnt am 01.05.2026 und endet am 31.12.2028.
Der Eigenanteil der Gemeinde Perl beträgt 37.780,67 €. Dieser Eigenanteil wird vollständig vom Ministerium für Inneres, Bauen und Sport durch eine Kofinanzierung erstattet. Der kofinanzierende Partner unterzeichnet eine entsprechende Verpflichtungserklärung. Die Erstattung der Mittel durch das Ministerium für Inneres Bauen und Sport erfolgt zeitlich jeweils anteilig alle 6 Monate zum jeweiligen Mittelabruf.
Projektpartner:
| - | Federführender finanzieller Partner: Landkreis Trier-Saarburg (RLP) |
| - | Finanzieller Partner: Stadt Remich (RLP) |
| - | Finanzieller Partner: Gemeinde Perl (SAR) |
| - | Ministerium für Wohnungsbau und Raumentwicklung, Abteilung für Raumentwicklung (LU) |
| - | Ministerium des Innern und für Sport (RLP) |
| - | Ministerium für Inneres, Bauen und Sport (SAR) |
Beschluss:
| 1. | Zustimmung zur Mitantragstellung als finanzieller Partner zum INTERREG Förderprojekt „EOM-Wohnbaulandstrategie.“ |
| 2. | Bereitstellung der erforderlichen Eigenmittel zur Vorfinanzierung (werden vollständig erstattet). |
Abstimmungsergebnis:
Zu 1. und 2.: Einstimmig.
Anfragen, Informationen und Verschiedenes
• Der Vorsitzende stellt Frau Henrike Dornbusch vor und erläutert, dass sie im Rahmen des Förderprojektes RURASMUS („Aufs-Land-Semester“) ein Semester in der Gemeinde Perl absolviert: Dieses Projekt bringe Studierende in ländliche Räume, um gemeinsam mit den Kommunen an Zukunftsthemen zu arbeiten. In diesem Rahmen sei Frau Dornbusch, Studentin der Hochschule Koblenz, für sechs Monate in der Gemeinde Perl tätig und befasse sich schwerpunktmäßig mit der überregionalen Zusammenarbeit im Dreiländereck.
Anschließend erteilt der Vorsitzende dem Ratsmitglied Sebastian Fontaine das Wort. Dieser erklärt, dass er sein Mandat aus persönlichen Gründen niederlegt. Die entsprechende schriftliche Rücktrittserklärung würde er dem Vorsitzenden zum Ende der Sitzung persönlich aushändigen. Für die zukünftige Arbeit wünscht er den Mitgliedern des Gemeinderates viel Kraft und Mut, um gemeinsam und über Parteigrenzen hinweg das Beste für die Gemeinde zu erreichen. Der Vorsitzende äußert Verständnis für diesen Schritt und bedankt sich für die konstruktive Zusammenarbeit und die wertvollen Impulse. Der CDU-Fraktionsvorsitzende schließt sich den Dankesworten an und würdigt ausdrücklich das Engagement im Bereich nachhaltige Entwicklung, erneuerbare Energien und Elektromobilität.