Das Kreisjugendamt des Landkreises Merzig-Wadern informiert: Im Rahmen der Schulbuchausleihe ist es möglich, sich von der Zahlung des Leihentgeltes freistellen zu lassen. Anträge auf Gewährung der Freistellung nach dem Schülerförderungsgesetz müssen für das Schuljahr 2025/2026 bis spätestens 30. September 2025 gestellt und eingegangen sein.
Anträge, die nach diesem Termin gestellt werden, und Anträge, die nicht auf dem dafür vorgesehenen Formblatt gestellt werden, können nicht berücksichtigt werden. Das Formblatt ist an den Schulen erhältlich.
Weitere Informationen gibt es bei der Schülerförderung des Kreisjugendamtes unter (06861) 80160, per Fax an (06861) 8029365, per E-Mail an BuT@merzig-wadern.de oder auf www.merzig-wadern.de.