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Mosella Perl
Ausgabe 37/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Gemeinde Perl
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Beschlüsse und Informationen

aus der 42. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Perl

vom 10. August 2023

Einwohnerfragestunde

Zur Einwohnerfragestunde liegen der Verwaltung keine Anfragen vor.

Erschließung und Veräußerung von Baugrundstücken; Vorstellung der Prinzipien des Bauland/-platz Tools

Mit Datum vom 3. Juli 2023 beantragt die CDU Fraktion die Anwendung des Bauland/-platz Tools beim Ankauf bzw. bei der Veräußerung von Grundstücken. Weitere Informationen können dem beigefügten Antrag entnommen werden. Die Referenten werden das Tool in der Gemeinderatssitzung vorstellen.

Beschluss:

Vorstellung und Beratung des Bauland-/Bauplatz-Tools in der nächsten Sitzung des Klima-, Umwelt- und Bauausschusses am 12.09.2023.

Abstimmungsergebnis:

15 Ja-Stimmen, eine Nein-Stimme, eine Enthaltung.

Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur - Projektaufruf 2023

Kunstrasenplatz Nennig

Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BMWSB) hat einen Projektaufruf im Rahmen der Fördermaßnahme: Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur gestartet. Bis zum 15.09.2023 können Maßnahmen, welche den Zielstellungen entsprechen eingereicht werden. Die Förderung beläuft sich auf 45 % der förderfähigen Aufwendungen. Seitens der SG Moseltal liegt der Antrag auf Umwandlung des Tennenplatzes in Nennig in einen Kunstrasenplatz vor (Seitens der Verwaltung wurde im Rahmen von Gesprächen mit Mitgliedern des Vorstandes auf die Möglichkeit dieser Förderung hingewiesen). Des Weiteren wurden mit Herrn Minister Jost Gespräche geführt über eine mögliche Beteiligung mit Hilfe einer Bedarfszuweisung. Eine grundsätzliche Zusage zur Förderung dieses Projektes wurde seitens des Ministers getroffen im Rahmen eines Gesprächstermins im Rathaus Perl. An diesem Gesprächstermin nahmen auch der 1. Beigeordnete, Herr Michael Fixemer, und der Beigeordnete, Herr Andreas Hoffmann, teil.

Die Gesamtkosten für dieses Projekt belaufen sich auf 786.423,56 Euro brutto. Durch die Sportkommission kann ein Anteil von 60.000,00 Euro gefördert werden. Nach Abzug dieser Fördersumme ergibt sich eine förderfähige Summe von 726.423,56 Euro brutto; die Beteiligung des Bundes in Höhe von 45 % ergibt somit einen Betrag von 326.890,60 Euro brutto. Der Eigenanteil für die Gemeinde würde somit 399.532,96 Euro betragen. Das Innenministerium hat eine Bedarfszuweisung in Höhe von 250.000,00 Euro brutto in Aussicht gestellt. Somit verringert sich der Eigenanteil um diesen Betrag auf 149.532,96 Euro.

Sollte eine Förderung durch den Bund bewilligt werden, kann die Maßnahme bis Ende 2025 abgeschlossen werden. Durch den Gemeinderat ist die Teilnahme am Projektaufruf, zu der Maßnahme Umwandlung des Tennenplatzes Nennig in einen Kunstrasenplatz, zuzustimmen.

Beschluss:

Zustimmung zur Teilnahme am Projektaufruf im Rahmen der Fördermaßnahme: Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

Eingabe einer Resolution zum Thema Politik ohne populistische und faschistische Elemente

Mit Eingabe (E-Mail) vom 8. August 2023 hat die CDU-Fraktion um Beratung in der Sitzung des Gemeinderates zu der Resolution „Gemeinsam für eine offene Politik, ohne populistische und ohne faschistische Elemente“ gebeten.

Der Antrag einschließlich der Resolution ist der Vorlage beigefügt.

Beschluss:

Zustimmung aller Fraktionen des Gemeinderates zu der Resolution „Gemeinsam für eine offene Politik, ohne populistische und ohne faschistische Elemente“.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

Windkraft in der Gemeinde Perl; Zwischenergebnis der kommunalen Flächenzuweisung durch das Land

Das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (sog. Wind-an-Land-Gesetz) ist am 01. Februar 2023 in Kraft getreten. Es verpflichtet die Länder zur Ausweisung von Flächen für die Windenergienutzung an Land und gibt dafür Flächenziele, sogenannte Flächenbeitragswerte vor, die zu bestimmten Stichtagen –Ende 2027 und Ende 2032- zu erreichen sind. Der Flächenbeitragswert, der bis Ende 2032 zu erreichen ist, beträgt für das Saarland 1,8 %; jedoch wird bis 2030 ein tatsächliches Flächenziel von 2 % angestrebt. D.h. das Saarland muss sicherstellen, dass mindestens 1,8 % seiner Landesfläche als „Windenergiegebiet“ ausgewiesen wird. Dem Land steht die sog. Erfüllungsoption zu, es kann die notwendigen Flächen selbst ausweisen oder es legt kommunale Teilflächenziele fest. Das Saarland hat sich für die letztere Variante entschieden, die Kommunen werden verpflichtet zugewiesene Flächen als Windenergiegebiete auszuweisen. Es ist beabsichtigt, bis Mai 2024 mit einem Landesgesetz die entsprechenden Flächenbeitragswerte an die Kommunen zu übertragen. Grundlage für diese Flächenbeitragswerte ist eine Windkraft-Potenzialbetrachtung die das Saarland in Auftrag gegeben hat.

Am 14.07.2023 wurde den saarländischen Kommunen das Zwischenergebnis der Potenzialstudie vorgestellt. Danach verbleibt nach Abzug der Ausschlussflächen (insgesamt 58 Ausschlusskategorien mit 86,93 % der Fläche) für Perl ein rechnerisches Flächenpotenzial von 5,98 %; insgesamt 453,08 ha. Gegenüber den bereits ausgewiesenen 273,90 ha (3,58 % der Gesamtgemeindefläche) errechnet sich somit ein Mehrflächenpotenzial von 179,18 ha.

Das ausgewiesene Flächenpotenzial von 453,08 ha ist in verschiedene Konfliktrisikowert- Faktoren (KRW-Faktor) eingeteilt, die die Realisierbarkeit von Windkraftvorhaben in Prozent darstellen:

Anteil

Flächenanteil

KRW 1

100 % Realisierbarkeit

0,00 %

0,00 ha

KRW 2

80 % Realisierbarkeit

3,72 %

281,85 ha

KRW 3

60 % Realisierbarkeit

1,11 %

84,10 ha

KRW 4

20 % Realisierbarkeit

1,09 %

82,58 ha

KRW 5

5 % Realisierbarkeit

0,06 %

4,55 ha

Summe:

5,98 %

453,08 ha

Minister Barke wies ausdrücklich darauf hin, dass es sich hier noch nicht um die verpflichtende Flächenzuweisung handelt. Die vorgestellte Flächenpotenzialstudie ist noch nicht endgültig abgeschlossen. Das Land denkt mit Blick auf die Verteilungsgerechtigkeit innerhalb des Landes auch über die Einführung von Obergrenzen nach. Weiterhin müssen landesweit aufgestellte Themen wie Tourismus etc. auch ihren Einfluss finden. Parallel zur Flächenzuweisung soll mit einem Gemeindeteilhabegesetz für die Kommunen ein finanzieller Ausgleich geschaffen werden. Nach der verpflichtenden Flächenzuweisung entsteht ein kommunaler Handlungszwang. Bestehende Konzentrationsplanungen (wie bei uns) gelten bis Inkrafttreten neuer Pläne fort; die Ausschlusswirkung tritt spätestens Ende 2027 außer Kraft. Seitens der Verwaltung ist anzumerken, dass sich das rechnerische Flächenpotenzial noch erheblich reduzieren wird. Für Perl sind Abstandsflächen um das Munitionsdepot Eft-Hellendorf noch nicht angerechnet.

Der vorliegende Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.