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Mosella Perl
Ausgabe 37/2026
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Gemeinde Perl
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Verbot des Verbrennens von pflanzlichen Abfällen

Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle ist sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich seit Mai 2024 verboten. Die vormals geltende Pflanzenabfallverordnung vom 31. August 1999, nach der das Verbrennen unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen bei der Ortspolizeibehörde angezeigt und von ihr genehmigt werden konnte, wurde in 2024 durch die Landesregierung aufgehoben.

Anstelle der ehemaligen v. g. Verordnung ist im Saarland am 03.05.2024 die Verordnung über Zuständigkeiten nach abfallrechtlichen Vorschriften des Saarlandes in Kraft getreten. Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle ist nunmehr grundsätzlich verboten.

Es besteht daher lediglich die Möglichkeit, Grünschnitt und sonstige pflanzliche Abfälle über die grüne Tonne, die Eigenkompostierung oder beim EVS Wertstoff-Zentrum Perl zu entsorgen.

Das EVS Wertstoff-Zentrum Perl befindet sich an der folgenden Adresse: Im Heilenbruch 1A in 66706 Perl-Besch (Industriegebiet Besch) und ist unter folgender Rufnummer 06867/9118708 für Sie erreichbar.

Die Annahme- und Servicezeiten des Wertstoff-Zentrums sind wie folgt:

Dienstag, Mittwoch und Freitag:

09:00 – 11:45 Uhr und

12:30 – 15:45 Uhr

Samstag:

08:00 – 11:45 Uhr und

12:30 – 14:30 Uhr

Informationen zu den Gebühren und den Mengen der Grüngutanlieferung erhalten Sie auf der Internetseite der Gemeinde Perl oder telefonisch unter der zuvor genannten Rufnummer des Wertstoff-Zentrums Perl.

Zuwiderhandlungen gegen die o. g Rechtsverordnung können nach dem Saarländischen Abfallwirtschaftsgesetz und dem Kreislaufwirtschaftsgesetz mit einem Bußgeld geahndet werden.

Im Interesse der Umwelt und eines friedlichen Zusammenlebens bitte ich die Bevölkerung um Verständnis und Beachtung dieser Vorschriften.

Perl, den 02. September 2026

Der Bürgermeister

der Gemeinde Perl

als Ortspolizeibehörde

Uhlenbruch