zum Haushaltsplan 2021/2022
hier betreffend für das Haushaltsjahr 2022
Auf Grund des § 87 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG ‑ in der Fassung vom 08. Dezember 2021 hat der Gemeinderat am 19.05.2022 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen für das HH-Jahr 2022 wird gegenüber der bisherigen
| Festsetzung in Höhe von | 770.000,00 EUR |
| auf | 1.001.827,00 EUR |
neu festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der bisherige Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird nicht geändert.
§ 5
Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts im Jahr 2022 wird gegenüber der bisherigen
| Festsetzung in von | 633.359,00 EUR |
| auf | 397.675,00 EUR |
neu festgesetzt.
§ 6
Die Hebesätze für die Realsteuern werden nicht geändert.
§ 7
Es gilt der vom Gemeinderat am 31.03.2022 beschlossene 2. Nachtragsstellenplan.
Perl, den 20.05.2022 (Siegel)
Der Bürgermeister
Uhlenbruch
der 3. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Perl zum Haushaltsplan 2021/2022; hier betreffend für das Haushaltsjahr 2022
Die vorstehende 3. Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, hier betreffend für das Haushaltsjahr 2022, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 92 Abs. 2 des KSVG erforderliche Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde für die Kreditaufnahme in § 2 der Haushaltssatzung ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:
Genehmigung
Im Rahmen der 3. Nachtragssatzung 2022 der Gemeinde Perl genehmige ich gemäß § 92 Abs. 2 KSVG den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von
1.001.827 €
Meine am 28.07.2021 für das Jahr 2022 erteilte Genehmigung des Gesamtbetrages der Kredite für Investitionen in Höhe von 770.000 € wird hiermit aufgehoben.
St. Ingbert, 02.09.2022 (Siegel)
Landesverwaltungsamt
- Kommunalaufsicht -
Im Auftrag
Thomas Kreusch
Der 3. Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme in der Zeit von
| Montag, den 26. September 2022 bis einschließlich | |
| Mittwoch, den 05. Oktober 2022 |
während den allgemeinen Öffnungszeiten, im Rathaus in Perl, Zimmer 1.08 (1. OG) öffentlich aus.
| Öffnungszeiten: | Montag bis Freitag | 08.30 Uhr – 12.00 Uhr |
| Dienstag | 13.30 Uhr – 18.00 Uhr | |
| Donnerstag | 13.30 Uhr – 15.30 Uhr |
Perl, 15.09.2022
Der Bürgermeister
Uhlenbruch