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Mosella Perl
Ausgabe 38/2022
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Gemeinde Perl
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3. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Perl

zum Haushaltsplan 2021/2022

hier betreffend für das Haushaltsjahr 2022

Auf Grund des § 87 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG ‑ in der Fassung vom 08. Dezember 2021 hat der Gemeinderat am 19.05.2022 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen für das HH-Jahr 2022 wird gegenüber der bisherigen

Festsetzung in Höhe von

770.000,00 EUR

auf

1.001.827,00 EUR

neu festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der bisherige Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird nicht geändert.

§ 5

Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts im Jahr 2022 wird gegenüber der bisherigen

Festsetzung in von

633.359,00 EUR

auf

397.675,00 EUR

neu festgesetzt.

§ 6

Die Hebesätze für die Realsteuern werden nicht geändert.

§ 7

Es gilt der vom Gemeinderat am 31.03.2022 beschlossene 2. Nachtragsstellenplan.

Perl, den 20.05.2022 (Siegel)

Der Bürgermeister

Uhlenbruch

Bekanntmachung

der 3. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Perl zum Haushaltsplan 2021/2022; hier betreffend für das Haushaltsjahr 2022

Die vorstehende 3. Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, hier betreffend für das Haushaltsjahr 2022, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 92 Abs. 2 des KSVG erforderliche Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde für die Kreditaufnahme in § 2 der Haushaltssatzung ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

Genehmigung

Im Rahmen der 3. Nachtragssatzung 2022 der Gemeinde Perl genehmige ich gemäß § 92 Abs. 2 KSVG den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von

1.001.827 €

Meine am 28.07.2021 für das Jahr 2022 erteilte Genehmigung des Gesamtbetrages der Kredite für Investitionen in Höhe von 770.000 € wird hiermit aufgehoben.

St. Ingbert, 02.09.2022 (Siegel)

Landesverwaltungsamt

- Kommunalaufsicht -

Im Auftrag

Thomas Kreusch

Der 3. Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme in der Zeit von

Montag, den 26. September 2022 bis einschließlich

Mittwoch, den 05. Oktober 2022

während den allgemeinen Öffnungszeiten, im Rathaus in Perl, Zimmer 1.08 (1. OG) öffentlich aus.

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag

08.30 Uhr – 12.00 Uhr

Dienstag

13.30 Uhr – 18.00 Uhr

Donnerstag

13.30 Uhr – 15.30 Uhr

Perl, 15.09.2022

Der Bürgermeister

Uhlenbruch