In der Gemeinde Perl ist im Schiedsbezirk I (Besch) und im Schiedsbezirk II (Nennig) das Ehrenamt der Schiedsperson auf Grund des Endes der Amtszeit neu zu besetzen.
Das Schiedsamt als vorgerichtliche Instanz hat eine wichtige Bedeutung in unserem Rechtssystem, damit Streitigkeiten im Bereich Nachbarrecht, Persönlichkeitsrecht u. ä. mit Hilfe der Schiedsperson im Sinne einer Schlichtung bereinigt werden können. Das Amt der Schiedsperson ist ein auf Zeit ausgeübtes Ehrenamt mit der Aufgabe, zwischen den streitenden Parteien zu schlichten. Schiedspersonen entscheiden nicht, sondern führen rechtlich einen Vergleich herbei.
Das Ehrenamt der Schiedsfrau oder des Schiedsmannes kann im Allgemeinen von einer Bürgerin oder einem Bürger übernommen werden, die/der nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet ist. Die Person soll das 25. Lebensjahr vollendet haben und in dem Schiedsbezirk wohnen. Im Übrigen kann das Amt nicht bekleiden, wer wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen zu dem Amt nicht geeignet ist oder durch sonstige gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
Interessierte Personen können sich bis zum 06.10.2023 an das Haupt- und Personalamt, Melanie Salm, Telefonnummer 06867/66110 oder per Email: m.salm@perl-mosel.de wenden. Bei weiteren Fragen können Sie sich ebenfalls gerne an o.g. Sachbearbeiterin wenden.
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Perl, den 18. September 2023
Der Bürgermeister
Uhlenbruch