vom 26. Oktober 2022
Einwohnerfragestunde
Zur Einwohnerstunde liegen der Verwaltung keine Eingaben vor.
Bestellung des Naturschutzbeauftragten für den Gemeindebezirk Sinz
Gemäß § 38 Abs. 1 des Saarländischen Naturschutzgesetzes (SNG) berufen die Gemeinden fachlich geeignete Personen auf Gemeindeebene als ehrenamtliche Naturschutzbeauftragte. Für jeden Gemeindebezirk kann ein Naturschutzbeauftragter (m/w/d)) berufen werden. Die Naturschutzbeauftragten (m/w/d) sind Ehrenbeamte gemäß § 6 Abs. 2 des Saarländischen Beamtengesetzes.
Nach Ablauf der Amtszeiten der bisherigen fünf Naturschutzbeauftragten im Frühjahr 2021 kam aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 10.02.2022 die vorgesehene Neuberufung von Herrn Frank Staudt für den Gemeindebezirk Sinz nicht zustande, da Herr Staudt seine ursprüngliche Bewerbung letztendlich zurückgezogen hat.
Die Verwaltung schlägt vor, den Naturschutzbeauftragten des Gemeindebezirkes Tettingen-Butzdorf/Wochern, Herrn Franz Denzer, ebenfalls für den Gemeindebezirk Sinz zu bestellen. Herr Denzer ist bereit, diesen Bereich zusätzlich zu übernehmen.
Der Ortsrat Sinz hat den Vorschlag der Verwaltung am 22.09.2022 einstimmig befürwortet.
Beschluss:
Berufung von Herrn Franz Denzer aus Wochern zum Naturschutzbeauftragten für den Gemeindebezirk Sinz.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig.
Bebauungsplan "Untere Bahnhofstraße-Maimühle, 2. Änderung" (Neubau Norma, Perl); Abwägung und Satzungsbeschluss
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Untere Bahnhofstraße-Maimühle, 2. Änderung“ (Neubau NORMA, Perl) wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 31.03.2022 gebilligt und die Einleitung der Öffentlichkeitsbeteiligung eingeleitet. Der Bebauungsplanentwurf lag in der Zeit vom 25.04.2022 bis zum 27.05.2022 öffentlich aus; Einwendungen wurden nicht vorgebracht. Parallel dazu erfolgte die TÖB Beteiligung mit Schreiben vom 19.04.2022. Insgesamt sind dabei fünf, eher unkritische Stellungnahmen eingegangen. Über die Abwägung ist ein Beschluss zu fassen.
Beschluss:
Empfehlung an den Gemeinderat:
| • | Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß Beschlussvorlage und Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung. |
| • | Beschluss des Bebauungsplanes als Satzung gemäß beiliegendem Satzungsbeschluss. |
Abstimmungsergebnis:
21 Ja-Stimmen, eine Enthaltung.
Schulentwicklungsplanung der Gemeinde Perl für den Planungszeitraum 2022/2023 bis 2026/27; Entwurf
Gemäß § 37 Abs. 1 Schulordnungsgesetz (SchoG) stimmen die kommunalen Schulträger die planerischen Grundlagen für die Entwicklung des künftigen Schulangebotes ab und stellen für ihr Gebiet Schulentwicklungspläne auf; diese werden von der Schulaufsicht geprüft. Die hierzu erlassene Verordnung über die Grundsätze der Schulentwicklungsplanung im Saarland (SchulEntwPlanV SL) regelt die Inhalte der Schulentwicklungsplanung, u.a. die darzustellenden Grundlagen, die mittelfristige Entwicklung des Schüleraufkommens und des Schulraumbestandes sowie die an den Schulen vorhandene Ganztagsangebote; ebenso werden die zeitlichen Vorgaben und das Verfahren zur Schulentwicklungsplanung geregelt.
Die Schulentwicklungsplanung soll die Rahmenvorgaben zur Sicherung eines ausgewogenen, differenzierten und inklusiven Bildungsangebotes beschreiben und die Schwerpunkte zur weiteren Entwicklung des Bildungsangebotes aufzeigen. Dabei sind die vorhandenen Ressourcen und die finanziellen Auswirkungen zu berücksichtigen.
Im Bereich der Grundschulen bezieht sich die Vorlagepflicht auf einen Planungszeitraum von fünf Jahren und war ursprünglich für den 31. Mai 2022 festgesetzt. Aufgrund der durch die Corona-Pandemie hervorgerufenen Auswirkungen wurde diese Frist seitens des Ministeriums für Bildung und Kultur auf den 30. September 2022 verlängert. Telefonisch wurde die Frist in Absprache mit Frau Hommerding vom Ministerium für Bildung und Kultur auf Mitte Oktober verlängert.
Mit der seit 2019 neu initiierten Schulentwicklungsplanung unter Einbindung eines Runden Tisches und der Hinzuziehung des Beratungsunternehmens GEBIT Münster wurde nach Vorlage des Berichts der GEBIT Münster zur Erhebung der Schülerprognose, einer Raum- und Bedarfsanalyse sowie dem Ergebnis einer Elternbefragung zur Errichtung einer Gebundenen Ganztagsschule bzw. Teilgebundenen Ganztagsschule im April 2021 der Einführung eines einzügigen Zuges der Gebundenen Ganztagsschule und der Fortführung des Schulentwicklungsprozesses unter erneuter Hinzuziehung eines Beratungsunternehmens zugestimmt. Der daraufhin beauftragte Schulbauberater hat in weiteren Schritten mögliche, zuvor vom Gemeinderat festgelegte Standortvarianten, ausgearbeitet und den Gremien und der Öffentlichkeit vorgestellt. Dies mündete letztlich in der Weitergabe der Frage der Einrichtung einer Gebundenen Ganztagsschule/eines Gebundenen Ganztagszweiges an die Schulkonferenz der Grundschule Dreiländereck. In der Schulkonferenz am 4. Juli 2022 wurde mehrheitlich der Einrichtung eines Gebundenen Ganztagszweiges an der Grundschule Dreiländereck zugestimmt.
Vor diesem Hintergrund wurde der Entwurf der Schulentwicklungsplanung für den Zeitraum 2022/2023 bis 2026/2027 in der vorliegenden Fassung erstellt. In dem Planungsbericht wurden gemäß den Vorgaben die Grundlagen, die mittelfristige Entwicklung des Schüleraufkommens und des Raumbestandes sowie die Situation der Freiwilligen Ganztagsbetreuung dargestellt. Eine detaillierte Darstellung der weiteren Entwicklung ist aufgrund der noch ausstehenden Entscheidungen in Bezug auf die Weiterentwicklung bzw. Konzepterstellung zur Gebundenen Ganztagsbetreuung und den damit einhergehenden Angaben von weiteren Raumbedarfen zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.
Beschluss:
Annahme des Entwurfs der Schulentwicklungsplanung der Gemeinde Perl für den Planungszeitraum 2022/2023 bis 2026/2027.
Abstimmungsergebnis:
14 Ja-Stimmen, 8 Gegenstimmen, eine Enthaltung.
Freiwillige Ganztagsschule - Kosten Übergangslösung
Die Verwaltung wurde in der 20. Sitzung des Finanz-, Personal- und Bildungsausschusses am 06.10.2022 beauftragt, die Kosten der vorgestellten Übergangslösung bzgl. der Umnutzung des Ruheraumes (Lesen/Bibliothek) im 1. OG der Freiwilligen Ganztagsschule zu einer zweiten Ausgabeküche und Nutzung der Turnhalle als Gruppenraum in der Tiefe aufzustellen und die erforderlichen Genehmigungen der Fachbehörden einzuholen.
Aus Sicht der UBA bestehen keinerlei Bedenken, den Raum umzunutzen. Lediglich die doppelflügelige Schiebetür sollte zu einer dichtschließenden Tür umgerüstet werden und bei Nichtnutzung des Raums verschlossen bleiben. Ein Antrag auf Umnutzung ist diesbezüglich nicht erforderlich.
Um dem zusätzlichen Betreuungsbedarf der Eltern der Gemeinde Perl Rechnung zu tragen, stellt sich das Ministerium für Bildung und Kultur der dargestellten und zwischen dem Schulträger, der Schulleitung und dem FGTS-Maßnahmeträger abgestimmten Lösung unter der Voraussetzung, dass zeitnah eine finale Lösung gefunden wird, nicht entgegen.
Beschluss:
Umbau des Raums „Lesen/Bibliothek“ der Freiwilligen Ganztagsschule in eine zweite Ausgabeküche.
Abstimmungsergebnis:
21 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen.
Vereinshaus Perl - Entscheidung über weitere Sanierungsmaßnahmen
Nach der Sanierung der Heizung über das Förderprogramm der BAFA könnte mit dem Förderprogramm des Ministeriums für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz (MUKMAV), früher Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (MUV), der vordere Teil, u.a. mit WC-Anlagen und Aufzug, des Vereinshauses weiter saniert werden.
Gemäß dem Ortstermin vom 03.03.2022 mit dem Ministerium und den Vorgaben der damaligen Richtlinie ist eine Maximalförderung seitens des MUKMAV bei 600.000,00 € gedeckelt, jene des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport (MIBS) bei 230.770,00 €, sodass sich ein Höchstbetrag von ca. 830.000,00 € ergibt. Die Maximalsumme kann in mehreren Bauabschnitten abgerufen werden.
Nach telefonischer Rücksprache mit dem Ministerium vom 18.10.2022 besteht diese Fördermöglichkeit auch weiterhin.
Grundsätzlich muss ein barrierefreier Zugang bei allen öffentlichen Gebäuden gewährleistet werden. Eine Förderung für reine Innensanierungsmaßnahmen in einem öffentlichen Gebäude kann demnach nicht gewährt werden, wenn dieses nicht für alle Menschen zugänglich wäre.
Hierzu sollten bis 2024 die Planungen im Rahmen der Maximalförderung fortgeführt bzw. beauftragt werden.
Beschluss:
Planung weiterer Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der Kosten der Maximalförderung.
Abstimmungsergebnis:
22 Ja-Stimmen, eine Enthaltung.
Anfragen, Informationen und Verschiedenes
Aktuelle finanzielle Situation im Haushaltsjahr 2022
Das geplante Ergebnis im Bereich der laufenden Verwaltungstätigkeit wird durch übertragene Haushaltsmittel aus dem Vorjahr, die nun zur Auszahlung kommen (z. B. Straßensanierungsprogramm), belastet. Ein negatives zahlungsbezogenes Ergebnis und damit einhergehende Verringerung des Kassenbestands ist damit bereits durch Planung vorgesehen. Durch die höhere Tilgung von Investitionskrediten (Information des Gemeinderates am 14.07.2022) verschlechtert sich das voraussichtliche zahlungsbezogene Ergebnis ebenfalls.
Bei den Einnahmen verfestigt sich die negative Entwicklung der Spielbankabgabe. Hier ist mit Mindereinnahmen von rd. 200 T€ zu rechnen. Der Fehlbetrag kann durch Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer von rd. 170 T€ weitgehend aufgefangen werden. Deutlich geringere Zuweisungen von rd. 40 T€ erhält die Gemeinde Perl als Ausgleichszahlungen aufgrund der Corona-Pandemie. Trotz deutlicher Anhebung der Haushaltsansätze im Bereich der Flüchtlingshilfe mit dem Nachtragshaushalt 2022 reichen die Mittel hierfür nicht aus, was aber durch die gleichzeitig höheren Erstattungszahlungen weitgehend ausgeglichen wird.
Durch die Veränderungen ist eine erhebliche Verringerung des Ergebnisses in Ergebnis- und/oder Finanzrechnung nicht zu erwarten; ein erneuerter Nachtragshaushalt ist somit nicht erforderlich.
Im Bereich der Investitionstätigkeit sind keine größeren, negativen, Abweichungen von der Haushaltsplanung zu verzeichnen. In einigen Projekten konnten nach Abrechnung die Einzahlungen von Fördermitteln (LEADER, Grundschule) verbucht und damit Projekte abgeschlossen werden. Die Römerstraße wurde mit dem Abwasserbetrieb Perl schlussabgerechnet; die aus Vorjahren noch verfügbaren Mittel reichten nicht vollständig aus. Der Differenzbetrag von rd. 20 T€ wurde aus verfügbaren allgemeinen Mitteln finanziert.
Wie bereits in den Vorjahren werden durch Verzögerungen bei den Großprojekten Planbeträge in größeren Umfang nicht vollumfänglich abgerufen und werden als Ermächtigungsübertragungen für die Folgejahre bereitgehalten.
Änderung Organisationsstruktur der Gemeindeverwaltung
Zum 15. Oktober 2022 wurde mit dem Ziel der zukunftsorientierten Neuausrichtung der Gemeindeverwaltung eine wesentliche Änderung der Organisationsstruktur, verbunden mit einer Neuzuordnung von Führungsfunktionen, in Kraft gesetzt. Diese Entscheidung ist vom Bürgermeister zuvor mit den betroffenen Führungskräften besprochen sowie dem Personalrat und der Frauenbeauftragten abgestimmt worden.
Die vielfältigen Themen Energieversorgung, Nachhaltigkeit, Krisenmanagement und Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) stellen jetzt und künftig zunehmend eine wichtige Herausforderung an die Kommunen dar, für die auch die Gemeinde Perl bestmöglich aufgestellt sein sollte. Zur Bewältigung der Vielzahl der Aufgaben in diesen Themenbereichen wird die seit längerem vakante Stabsstelle 2 in angepasster Form mit Gemeindeamtsrat Dietmar Ollinger wieder personalisiert.
Im Zuge einer damit verbundenen Umorganisation werden die bisherigen Fachbereiche I (Zentrale Dienste) und III (Bauverwaltung und Technische Dienste) zusammengelegt und die Finanzverwaltung/Kämmerei (Abteilung I.2) als eigener Fachbereich selbstständig werden. Die übrigen Abteilungsstrukturen werden in den neuen Fachbereichen bei folgender Änderung der Leitungsfunktionen erhalten bleiben:
Fachbereichsleiterin der Zentralen Dienste, der Bauverwaltung und der Technischen Dienste wird Laura Gendera, Abteilungsleiterin der Haupt- und Personalverwaltung wird Eva-Maria Anton, Abteilungsleiterin der Bauverwaltung wird Ramona Lauer.