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Mosella Perl
Ausgabe 4/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Gemeinde Perl
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Bundestagswahl 2025

Wahlbenachrichtigungsbrief statt Wahlbenachrichtigungskarte

Anlässlich der anstehenden Wahl zum Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 erhalten die Wahlberechtigten in der Gemeinde Perl erstmals Wahlbenachrichtigungsbriefe, statt den bisher eingesetzten Wahlbenachrichtigungskarten. Das Format des Wahlbenachrichtigungsbriefes soll nun bei allen zukünftigen Wahlen fortgesetzt werden. Wahlberechtigt für die Wahl zum Deutschen Bundestag sind nach § 12 Abs. 1 BWG grundsätzlich alle Deutschen im Sinne des Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Damit der Wahlbenachrichtigungsbrief nicht in der übrigen Post oder mit der Werbung im Briefkasten untergeht oder sogar entsorgt wird, ist der Umschlag mit dem Hinweis „Wichtige Wahlunterlagen“ gekennzeichnet.

Die Wahlbenachrichtigungsbriefe werden den Wahlberechtigten in der kommenden Woche zugestellt. Sollten Sie bis zum 02. Februar 2025 keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten haben, können Sie sich gerne telefonisch unter 06867/66-105 bzw. -117 oder per E-Mail an wahlamt@perl-mosel.de bei dem Wahlamt melden. Wahlberechtigte können allerdings auch ohne Wahlbenachrichtigungsbrief wählen, wenn Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Bei den Wahlbenachrichtigungsbriefen handelt es sich nicht um einen „Wahlausweis“, sondern um eine Einladung zur Wahl. Deshalb werden die Wählerinnen und Wähler auch gebeten, zusätzlich ein gültiges Ausweisdokument mit in das Wahllokal zu nehmen, um eventuelle Zweifel an der Identität klären zu können.

Wer am Wahltag nicht im Wahllokal an der Wahl teilnehmen kann, hat selbstverständlich auch die Möglichkeit, seine Stimme per Briefwahl abzugeben. Der Wahlschein zur Beantragung von Briefwahlunterlagen – der sich auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes befindet – muss ausgefüllt an das Wahlamt gesendet oder persönlich abgeben werden. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht notwendig.

Zudem besteht auch die Möglichkeit den Briefwahlantrag Online über die Homepage der Gemeinde Perl - Rathaus & Verwaltung -> Wahlen -> Bundestagswahl 2025 - einzureichen.

Hinweis:

Die Briefwahlunterlagen können erst ausgestellt oder versandt werden, wenn die Stimmzettel zur Verfügung stehen. Dies wird aufgrund der verkürzten Frist bei der vorgezogenen Bundestagswahl voraussichtlich frühestens (!) ab dem 07. Februar 2025 der Fall. Auch wenn der Antrag schon vorher eingereicht werden kann, besteht letztlich für die Ausgabe und den Rückversand von Briefwahlunterlagen nur ein kurzes Zeitfenster von ca. 14 Tagen bis zum Wahltag.

Perl, den 15. Januar 2025

Der Bürgermeister

Ralf Uhlenbruch