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Mosella Perl
Ausgabe 40/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Gemeinde Perl
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Satzung zur 11. Änderung der Friedhofsgebührensatzung

der Gemeinde Perl

vom 28. September 2023

Aufgrund des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 18. Januar 2023 (Amtsbl. I S. 204), hat der Gemeinderat der Gemeinde Perl am 28. September 2023 folgende Satzung beschlossen:

Artikel 1

§ 2 der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Perl in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. März 1996, zuletzt geändert durch die Satzung vom 3. Dezember 2019, wird wie folgt geändert:

Der Absatz 1, Nr. 1, 2, 3, 4, 5 und 6 erhält folgende Fassung:

(1) Für die Herstellung und die Verfüllung eines Grabes werden Gebühren wie folgt erhoben:

1.

für Gräber, in denen Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr beigesetzt werden

ab 01.10.2023

488,00 Euro;

2.

für Gräber, in denen Urnen beigesetzt werden

ab 01.10.2023

264,00 Euro;

3

für Urnenrasenreihengräber bei Erstbelegung

ab 01.10.2023

314,00 Euro;

4.

für Tiefgräber bei Erstbelegung

ab 01.10.2023

1.157,00 Euro;

5.

für alle nicht unter 1. bis 3. genannten Gräber

ab 01.10.2023

936,00 Euro;

6.

für alle nicht unter 1. bis 3. genannten Gräber mit Bergungssack

ab 01.10.2023

970,00 Euro.

Artikel 2

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Perl, den 29. September 2023

Der Bürgermeister

Uhlenbruch