Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG – in der Fassung vom 18.01.2023 hat der Gemeinderat am 09.03.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird festgesetzt
| 1. | im Ergebnishaushalt mit |
|
| dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 19.117.980 EUR |
| dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 20.751.640 EUR |
| im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf | - 1.633.660 EUR |
| 2. | im Finanzhaushalt mit |
|
| den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.119.906 EUR |
| den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 2.963.200 EUR |
| dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf | - 1.843.294 EUR |
| den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 1.843.294 EUR |
| den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 974.000 EUR |
| dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf | 869.294 EUR |
§ 2
| Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf | 1.843.294 EUR. |
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
| Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf | 5.500.000 EUR. |
§ 5
| Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts wird festgesetzt auf | 1.633.660 EUR. |
§ 6
Die Hebesätze für die Realsteuern sind mit Hebesteuersatzung vom 23.01.2023 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 350 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 450 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 450 v.H. |
§ 7
Es gilt der vom Gemeinderat am 19.01.2023 beschlossene Stellenplan.
Perl, den 09.10.2023 (Siegel)
Der Bürgermeister
Uhlenbruch
der Haushaltssatzung der Gemeinde Perl
für das Haushaltsjahr 2023
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 92 Abs. 2 des KSVG erforderliche Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde für die Kreditaufnahme in § 2 der Haushaltssatzung ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:
Genehmigung
Im Rahmen der Haushaltssatzung 2023 der Gemeinde Perl genehmige ich gemäß § 92 Abs. 2 KSVG den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von
1.843.294 €.
St. Ingbert, 04. Oktober 2023 (Siegel)
Landesverwaltungsamt
- Kommunalaufsicht -
Im Auftrag
Thomas Frey
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme in der Zeit von
| Freitag, den 13. Oktober 2023 bis einschließlich |
| Montag, den 23. Oktober 2023 |
während den allgemeinen Öffnungszeiten, im Rathaus in Perl, Zimmer 1.08 (1. OG) öffentlich aus.
| Öffnungszeiten: | Montag bis Freitag 08.30 Uhr – 12.00 Uhr |
| Dienstag 13.30 Uhr – 18.00 Uhr |
| Donnerstag 13.30 Uhr – 15.30 Uhr |
Perl, 09.10.2023
Der Bürgermeister
Uhlenbruch