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Mosella Perl
Ausgabe 41/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Gemeinde Perl
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Haushaltssatzung der Gemeinde Perl

für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG – in der Fassung vom 18.01.2023 hat der Gemeinderat am 09.03.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird festgesetzt

1.

im Ergebnishaushalt mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf

19.117.980 EUR

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

20.751.640 EUR

im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf

- 1.633.660 EUR

2.

im Finanzhaushalt mit

den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.119.906 EUR

den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

2.963.200 EUR

dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf

- 1.843.294 EUR

den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

1.843.294 EUR

den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

974.000 EUR

dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf

869.294 EUR

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf

1.843.294 EUR.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf

5.500.000 EUR.

§ 5

Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts wird festgesetzt auf

1.633.660 EUR.

§ 6

Die Hebesätze für die Realsteuern sind mit Hebesteuersatzung vom 23.01.2023 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

350 v.H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

450 v.H.

2.

Gewerbesteuer

450 v.H.

§ 7

Es gilt der vom Gemeinderat am 19.01.2023 beschlossene Stellenplan.

Perl, den 09.10.2023 (Siegel)

Der Bürgermeister

Uhlenbruch

Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Gemeinde Perl

für das Haushaltsjahr 2023

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 92 Abs. 2 des KSVG erforderliche Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde für die Kreditaufnahme in § 2 der Haushaltssatzung ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

Genehmigung

Im Rahmen der Haushaltssatzung 2023 der Gemeinde Perl genehmige ich gemäß § 92 Abs. 2 KSVG den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von

1.843.294 €.

St. Ingbert, 04. Oktober 2023 (Siegel)

Landesverwaltungsamt

- Kommunalaufsicht -

Im Auftrag

Thomas Frey

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme in der Zeit von

Freitag, den 13. Oktober 2023 bis einschließlich

Montag, den 23. Oktober 2023

während den allgemeinen Öffnungszeiten, im Rathaus in Perl, Zimmer 1.08 (1. OG) öffentlich aus.

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag 08.30 Uhr – 12.00 Uhr

Dienstag 13.30 Uhr – 18.00 Uhr

Donnerstag 13.30 Uhr – 15.30 Uhr

Perl, 09.10.2023

Der Bürgermeister

Uhlenbruch