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Mosella Perl
Ausgabe 41/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Gemeinde Perl
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Beschlüsse und Informationen

aus der 2. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Perl in der 11. Wahlperiode am 24.09.2024

Einwohnerfragestunde

Zur Einwohnerstunde liegen keine Eingaben vor.

Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Gemeinderatsausschüsse der Gemeinde Perl

In der 1. Sitzung des Finanz-, Personal- und Bildungsausschuss am 10. September 2024 wurde der Vorschlag zur Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Gemeinderatsausschüsse der Gemeinde Perl (GO-Gemeinderat) ausführlich beraten. Die in der Sitzung vorgetragenen Änderungswünsche wurden seitens der Verwaltung rechtlich überprüft und abgewogen. Der Vorlage ist die nun beschlussreife GO-Gemeinderat angehangen. Die Änderungen zum bisherigen Entwurf sind dargestellt.

Beschluss:

Beschluss über die Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Gemeinderatsausschüsse der Gemeinde Perl (GO-Gemeinderat) in der vorliegenden Neufassung zum 24.09.2024 unter Berücksichtigung der Anpassung des § 2 Abs. 4 Geschäftsordnung.

Abstimmungsergebnis:

22 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen.

Bebauungsplan der Innenentwicklung "Ortslage Sehndorf", Abwägung und Satzungsbeschluss

Der Bebauungsplanentwurf lag in der Zeit vom 03.11.2023 bis 04.12.2023 öffentlich aus. Einwendungen hierzu gingen bei der Verwaltung ein. Parallel dazu erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange.

Das vorliegende Abwägungsmaterial ergibt sich aus den Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit. Nach Prüfung und Würdigung des Abwägungsmaterials wird empfohlen, den Bebauungsplan in der vorliegenden Fassung als Satzung zu beschließen. Die vorgenommenen Änderungen haben die Grundzüge der Planung nicht berührt. Daher ist eine erneute öffentliche Auslegung nicht erforderlich.

Der Ortsrat Sehndorf hat sich in seiner Sitzung am 26.03.2024 bereits mit den vorliegenden Unterlagen befasst.

Aufgrund der verspäteten Vorlage der Niederschrift des Ortsrates Sehndorf hat der Klima-, Umwelt- und Bauausschuss in seiner Sitzung am 09.04.2024 beschlossen erneut über das Abwägungsmaterial zu beraten. Dies sollte von der Verwaltung entsprechend aufgearbeitet werden.

In der Sitzung des Klima-, Umwelt- und Bauausschuss am 03.09.2024 wurde erneut über die Einwendungen beraten.

Aufgrund der Gleichbehandlung aller Beteiligten wurde, entgegen des vorgegebenen Beschlussvorschlages, der Einwand von Bürger 4 positiv beschieden. Hier soll das Baufenster gemäß dem vorliegenden Vorbescheid erweitert werden. Den übrigen Beschlussvorschlägen wurde entsprechend des Abwägungsentwurfes zugestimmt.

Der Bebauungsplan wurde gemäß Beschlussfassung im Klima-, Umwelt- und Bauausschuss geändert und die finale Satzung ist dieser Vorlage beigefügt.

Beschluss:

1.

Die im Rahmen des Planverfahrens vorgebrachten und soweit abwägungsrechtlichen, in der Anlage beigefügten und aufgelisteten Anregungen und Hinweise, der öffentlichen Auslegung werden zur Kenntnis genommen und entsprechend des jeweiligen Beschlussvorschlages sowie des Beschlussvorschlages des Klima-, Umwelt- und Bauausschusses beschieden.

2.

Der Bebauungsplan der Innenentwicklung „Ortslage Sehndorf“ bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textteil (Teil B) und Begründung wird in der jetzt vorliegenden Form als Satzung beschlossen. Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis:

Zu 1. und 2.: 19 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen.

Bebauungsplan "Obere Bergstraße / Im obersten Brühl" Ortslage Perl und Oberperl; Aufstellungs- und Offenlagebeschluss

In Perl wurden in der Vergangenheit an unterschiedlichen Standorten Wohnungsbauvorhaben größeren Ausmaßes durch Bauträger u. a. in Form von Appartementeinheiten beantragt und realisiert oder es sind solche Vorhaben bei abgängiger Bausubstanz in den gewachsenen unbeplanten Ortsbereichen zu erwarten. Solche Bauvorhaben können im Hinblick auf ihre Dimension, ihre äußere Gestaltung, der Zahl der Wohnungen und auch im Hinblick auf das von ihnen zu erwartende zusätzliche Verkehrsaufkommen bewältigungsbedürftige Spannungen auslösen. Aus diesem Grund sollte für den Bereich der oberen Bergstraße ein entsprechender Bebauungsplan aufgestellt werden. Dieser war bereits mehrfach Bestandteil der Beratungen in den Gremien (Vorlagen Nr.: 2021/098, 2021/188, 2022/046, 2023/266 und 2024/089).

Im Rahmen der Entwurfserstellung ging ein Bauantrag bei der Gemeinde ein. Die Beratung innerhalb der zuständigen Gremien führte zu einer Erweiterung des Geltungsbereichs um die südöstlich in der Bergstraße liegenden Grundstücke (Hausnummer 90-100). Ein entsprechender Entwurf wurde vom Planungsbüro erstellt und nach Vorberatung im zuständigen Ortsrat in der Sitzung des Klima-, Umwelt- und Bauausschusses am 01.02.2024 zur Offenlegung beschlossen.

Im weiteren Verlauf ging ein Antrag zur Vergrößerung eines Baufensters im „erweiterten Geltungsbereich“ bei der Gemeindeverwaltung ein. Die neu einbezogenen Parzellen sind bereits mit dem Bebauungsplan „In dem Gewännchen von 1967“ überplant. Im Vergleich zu diesem wurden die betroffenen Grundstücke nun im Entwurf des Bebauungsplan „Obere Bergstraße/ Im obersten Brühl“ mit einem verkleinerten Baufenster überplant.

Das Planungsbüro wurde, aufgrund des eingegangenen Antrages, erneut mit der Erstellung eines angepassten Entwurfes beauftragt.

Der ursprüngliche Entwurf vom 27.02.2024 sowie der neu erstellte Entwurf angepasst an die Beibehaltung der Baufenster aus der derzeit rechtkräftigen Bebauungsplanung wurden dem Ortsrat zur Beratung und Stellungnahme vorgelegt. Der Ortsrat lehnte die angepasste Entwurfsplanung ab und sprach sich für den ursprünglichen Entwurf vom 27.02.2024 aus.

In seiner Sitzung am 03.09.2024 hat sich der Klima-, Umwelt- und Bauausschuss mit den beiden Varianten befasst und sich final für den in der Anlage beigefügten Bebauungsplanentwurf ausgesprochen.

Beschluss:

1.

Die Gemeinde beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Teilgebiet „Obere Bergstraße/ Im obersten Brühl“ in den Ortslagen Perl und Oberperl im beschleunigten Verfahren.

2.

Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungsplanes Teilgebiet „Obere Bergstraße/ Im obersten Brühl“ zur öffentlichen Auslegung und zu parallelen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie zur Abstimmung mit den Nachbargemeinden.

Abstimmungsergebnis:

Zu 1.: 23 Ja-Stimmen.

Zu 2.: 15 Ja-Stimmen., 8 Nein-Stimmen.

Benennung einer Vertreterin/eines Vertreters und Ersatzvertreterin/Ersatzvertreters in den "Kommunalpolitischen Beirat " der Gesellschaft der Klinikum Merzig gGmbh

Die Gesellschaft „Klinikum Merzig gGmbH“ dient der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege. Dies wird insbesondere verwirklicht durch Unterhaltung und Betreiben des Krankenhauses am Standort Merzig nebst den dazugehörigen stationären Einrichtungen sowie Hilfs- und Nebenbetrieben.

Gemäß § 14 des Gesellschaftsvertrages wird bei der Gesellschaft ein Kommunalpolitischer Beirat eingerichtet, der eine beratende Funktion hat. Er setzt sich aus jeweils einem Vertreter jeder dem Landkreis Merzig-Wadern zugehörigen Kommune zusammen. Näheres regelt die Gesellschafterversammlung durch Geschäftsordnung; eine solche wurde bisher nicht erlassen.

Mit Anschreiben vom 12. August 2024 haben die Gesellschafter der Klinikum Merzig gGmbH ein Schreiben zur Benennung der von der Kommune in den Kommunalpolitischen Beirat entsendeten Vertreterinnen und Vertreter übermittelt. Gemäß diesem Anschreiben wird es als „am sinnvollsten“ erachtet, dass die (Ober)Bürgermeister entsendet werden.

Beschluss:

1.

Der Bürgermeister der Gemeinde Perl, Herr Ralf Uhlenbruch, wird als Vertreter zur Entsendung in den Kommunalpolitischen Beirat der Klinikum Merzig gGmbH benannt.

2.

Benennung des Mitgliedes und Ersten Beigeordenten Andreas Hoffmann zum Ersatzvertreter.

Abstimmungsergebnis:

Zu 1.: 23 Ja-Stimmen.

Zu 2.: 22 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen.

Neufassung der Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Perl (Friedhofsgebührensatzung)

In der 1. Sitzung des Finanz-, Personal- und Bildungsausschuss am 10. September 2024 wurde der Vorschlag zur Neufassung der Friedhofsgebührensatzung beraten. Die in der Sitzung vorgetragenen Änderungswünsche wurden berücksichtigt. Folgende Änderungen wurden vorgenommen:

Anlage 1 – Gebührenkalkulation:

Unter Punkt 3.4 wurde im Abkürzungsverzeichnis „Absetzung für Abnutzung“ durch „Abschreibung für Abnutzung“ ersetzt.

Anlage 3 – Auflistung Anlagevermögen:

Im Anlagenachweis (ohne Grund und Boden) wurde in den Spalten 4-6 die jeweils letzten Afa-Jahre korrigiert.

Anlage 5 – Kalkulation Bestattungsgebühren:

In der Überschrift wurde „Bestattungsgebühren“ durch „Gebühren für den Grabaushub ersetzt.

Beschluss:

Neufassung der Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Perl (Friedhofsgebührensatzung) zum 1. Januar 2025 mit einem Kostendeckungsgrad von 70 %. Innerhalb eines Jahres soll eine Gebührenkalkulation nach dem Kölner Modell geprüft, ausgearbeitet und zur Beratung vorgestellt werden

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

Ausbildung zum*zur Verwaltungsfachangestellten - Stellenausschreibung

Zur langfristigen Sicherung des Bestandes an Fachpersonal in der Gemeindeverwaltung sollte ab dem Ausbildungsjahr 2025/2026 eine Ausbildungsstelle für den Beruf der*des Verwaltungsfachangestellten besetzt werden. Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre. Das zuletzt gestartete Auswahlverfahren konnte nicht erfolgreich abgeschlossen werden.

Beschluss:

Ausschreibung bis zu zwei Ausbildungsstellen für den Beruf der*des Verwaltungsfachangestellten zum 1. August 2025.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

Offenlegung des Lärmaktionsplanes 4. Runde

Gemäß § 47 d Absatz 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) stellen die zuständigen Behörden Lärmaktionspläne auf, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden. Grundlage von Lärmaktionsplänen bilden Lärmkarten, die gemäß § 47 c BImSchG erstellt werden. Die Ergebnisse der Lärmkartierung des Bundeslandes Saarland können unter der Internetseite des Ministeriums für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz eingesehen werden. Durch die Gemeinde Perl verlaufen kartierungspflichtige Hauptverkehrsstraßen. Innerhalb der Gemeinde befinden sich keine weiteren kartierungspflichtigen Lärmquellen.

Auf Grundlage der aktuellen Ergebnisse der Lärmkartierung der 4. Runde erfolgt eine Überprüfung bzw. eine Aktualisierung des Lärmaktionsplanes. Für kleinere Gemeinden mit eher geringen Lärmbetroffenheiten kann es aus Verhältnismäßigkeitsgründen ausreichend sein, einen einfachen Lärmaktionsplan im Umfang der gesetzlichen Mindestanforderungen aufzustellen.

Bereits im Lärmaktionsplan der Stufe 2 wurde festgestellt, dass ausgeprägte Hotspots mit Pegelbereichen ≥ 70 dB(A) (LDEN) bzw. ≥ 60 dB(A) (LNight) in der Gemeinde Perl nicht vorhanden sind (sehr geringe Betroffenheiten) und somit ein kurzfristiger Handlungsbedarf nicht gesehen wird.

Die Gemeinde Perl wird im Sinne einer langfristigen Strategie zur Reduzierung der Lärmbelastung folgende sonstige Maßnahmen berücksichtigen:

Sicherstellung der Einhaltung der innerörtlichen Höchstgeschwindigkeit

Sicherstellung des ordnungsgemäßen Zustands der Straßenoberflächen durch regelmäßige Kontrollen und ggf. Instandsetzungen

Förderung des Fußgänger- und Fahrradwegs bspw. durch entsprechende und sichere Gestaltung des Straßenraums

Ausweitung des bestehenden Fuß- und Radwegesystems, hier auch insbesondere die Schaffung von Schnellfahrradwegen

Berücksichtigung des Lärmschutzes bei allen Planungsvorhaben.

Die Mitwirkung der Öffentlichkeit bei der Ausarbeitung und der Überprüfung der Lärmaktionspläne ist in § 47d Absatz 3 BImSchG geregelt und geht über die reine Anhörung im Sinne des § 73 VwVfG oder Erörterung des § 10 Absatz 6 BImSchG hinaus. Gemäß § 47d Absatz 3 BImSchG wird die Öffentlichkeit zu Vorschlägen für Lärmaktionspläne gehört. Sie erhält rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit, an der Ausarbeitung und der Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken. Die Ergebnisse der Mitwirkung sind zu berücksichtigen.

Beschluss:

Beschluss zur Offenlage der Lärmaktionsplanung in der vorliegenden Fassung.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

Umstellung auf Funkwasserzähler - Grundsatzentscheidung -

Die bisherige Verfahrensweise zur Ermittlung des Wasserverbrauchs und der Menge der Abwässer ist mit einem erheblichen Aufwand für Verwaltung und die Wohneigentümer verbunden. Die Ablesung über Ablesekarten bedeuten Verwaltungs- und Kostenaufwand für die Erstellung und Versand. Die Rückläufe über die verschiedenen Wege Internet, Telefon, Email, persönliche Abgabe finden über einen Zeitraum von mehreren Wochen statt. Die Rücklaufquote ist nicht zufriedenstellend (ca. 400 Personen geben nicht ab). Die Nachbearbeitung über Ableseerinnerungen, persönliche Kontaktaufnahmen und Selbstablesungen stellen einen erheblichen Verwaltungsaufwand dar; mehr als 100 Ablesestellen müssen jedes Jahr geschätzt werden.

Der Einsatz von Funkwasserzählern bietet hier eine ganze Reihe von Verbesserungen:

präzisere Messung durch Ultraschall-Messverfahren: kein Nachlauf von mechanischen Zählerteilen

schnelle und unkomplizierte Ablesung und Zählerstandserfassung; Ablesefehler entfallen

der Aufwand der Selbstablesung entfällt für den Kunden

stichtaggenaue Abrechnung (31.12), die Nachkalkulation für den Jahresabschluss entfällt

der oftmals notwendige Gang in Wasserzählerschächte entfällt

Frühzeitiges Erkennen und Ausfindigmachen von z. B. Leckagen und Rohrbrüchen durch Störungsmeldungen; Kanalgebührenerlassanträge in größerem Umfang entfallen

längere Laufzeit: Die neuen Zähler können bis zu 12 Jahre im Netz bleiben (nach eichrechtlichen Vorgaben)

Zwischenstände bei Eigentumswechseln, Leerständen etc. können abgerufen werden

Die zunächst höheren Anschaffungskosten für die Funkwasserzähler relativeren sich durch die doppelte Einsatzzeit. Hier entfällt für einen Großteil der Haushalte (ausgenommen Entnahmen für die Nachprüfung Eichfrist) auch eine Zählerwechselperiode. Der Personalaufwand für Wechsel und Abrechnung verringert sich enorm. Durch genannten Ersparnisse im Verwaltungsaufwand im Zuge der Ablesung rechnet sich die Umstellung innerhalb kürzester Zeit.

Bei einem Entschluss zur Digitalisierung der Zählerablesung ist über das anzuwendende System zu entscheiden. Zum einen gibt es Funkzähler mit eingebauter SIM-Karte, welche das vorhandene Mobilfunknetz nutzen, zum anderen besteht die Möglichkeit eine Art eigenes Funknetz aufzubauen. Für ein sogenanntes LoRaWAN-Netz sind an verschiedenen Stellen im Gemeindegebiet (Reichweite ca. 3 km) Funkantennen aufzustellen. Eine Prüfung des Gemeindewasserwerks Perl geht von ca. 8 Antennen aus, die fast alle auf bestehenden Wasserversorgungsanlagen (Hochbehälter etc.) angebracht werden können.

Seitens der Verwaltung wird das LoRaWAN-Verfahren bevorzugt. Im Gegensatz zu den kartenbetriebenen Zählern bieten alle bekannten Anbieter von Funkwasserzählern dieses Verfahren an. Daher ist man unabhängiger von einzelnen Unternehmen. Das LoRaWAN-Netzwerk kann auch für eine ganze Reihe anderer Dinge genutzt werden wie z. B. Überwachung Heizöltanks, Ablesung Wärmezähler / Stromzähler. Auch kann es für Privatpersonen angeboten werden (z. B. Hausverwaltungen) und hierdurch Einnahmen generiert werden.

Ein frühzeitiger Grundsatzbeschluss ist wünschenswert. Die Verwaltung / das Gemeindewasserwerk wird zügig die weiteren Maßnahmen in Angriff nehmen. Ziel ist der Umtausch von rd. 1.800 Zählern in 2025 auf Funkzähler. Damit wären in einem ersten Schritt die Hälfte der Wasserzähler ausgetauscht. Beim Zählertausch ist angedacht dies durch die Anbieter der Zähler durchführen zu lassen. Die Montage wäre demzufolge neben der eigentlichen Zählerbeschaffung ein weiterer Teil der Ausschreibung

Beschluss:

Einführung von Funkwasserzählern für die Ermittlung des Wasserverbrauchs und ggfs. der Abwassermenge der jeweiligen Grundstücke.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

Anfragen, Informationen und Verschiedenes

Aktuelle finanzielle Situation im Haushaltsjahr 2024 – Bericht nach § 23 (1) KommHVO-

Die Finanzrechnung zum 30.06.2024 entspricht in weiten Teilen der geplanten Entwicklung. So konnten bis dahin im Bereich der laufenden Verwaltungstätigkeit die geplanten Einnahmen zu 54,81% verbucht werden; die geplanten Ausgaben zu 55,36%. Bei den Aufwendungen ist hierbei zu berücksichtigen, dass z. B. im zweiten Halbjahr höhere Personalkosten entstehen (Jahressonderzahlung etc.). Auch diverse Sach- und Dienstleistungen fallen eher in der zweiten Jahreshälfte an. Auffällig sind die im Vergleich zur Planung höheren Versicherungsbeiträge (u.a. durch Neuabschluss von Elementarversicherungen), höhere Bewirtschaftungskosten der Gebäude (u.a. durch Inbetriebnahme Clubheim) und Verkehrssicherungsarbeiten. Im Vergleich zum Gesamthaushalt können diese prognostizierten Mehrausgaben innerhalb der Deckungskreise aufgefangen werden. Eine erfreuliche Entwicklung auf der Einnahmeseite ist die Gewerbesteuer mit einem deutlichen Plus von rd. 450 T€ (nach ebenso großen Einbruch in 2023). Das Plus hier wird durch daraus folgende Mehrausgaben bei der Gewerbesteuerumlage etwas relativiert. Auch die Spielbankabgabe wird, vorausgesetzt die monatlichen Zahlungen bleiben auf dem bisherigen Niveau, deutlich über Ansatz abschließen. Demgegenüber stehen Mindereinnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer.

Im Bereich der Investitionstätigkeit ist als besonderer Geschäftsvorfall die Zahlung an die Flurbereinigung Perl-Oberperl-Sehndorf als Wertausgleich für die Grundstücke im Teilplan Autobahn. Die ungeplanten Ausgaben konnten allerdings durch eingesparte Mittel aus Vorjahren und Umschichtung von Mitteln aus 2024 gedeckt werden (Beschluss Gemeinderat 11.07.2024, Vorlage 2024/076). Ansonsten sind bisher keine negativen Abweichungen von der Haushaltsplanung zu verzeichnen.

Bis zum 30.06.2024 wurden rund 1,5 Mio. Euro verausgabt, was rd. 55% der Auszahlungsermächtigungen des Jahres 2024 entspricht. Allerdings sind durch verzögerte Projekte noch Mittel aus Vorjahren in erheblichen Maße vorhanden (4.836.650 Euro Ermächtigungsübertragungen). Wenn man diesen Aspekt berücksichtigt, so wurden bis zum 30.06.2024 lediglich 20% der verfügbaren Investitionsmittel verausgabt. Dies liegt vor allem am Umsetzungsstand der Großprojekte Sportpark Perl, Kindergärten Oberleuken, Brückenbauwerk Mühlenstraße, Fahrzeugbeschaffungen Feuerwehr und Bauhof. Nach entsprechenden Auftragsvergaben ist hier ein zügiger Mittelabfluss zu erwarten. Aufgrund der Fördermittel in den Projekten Sportpark Perl und FWGH Besch sind bei den Einnahmen aus Investitionstätigkeit ebenfalls große Abweichungen zu den Planzahlen vorhanden.

Aus Sicht der Finanzverwaltung ist bei den kommenden Haushaltsberatungen gerade im investiven Bereich des Haushalts wieder verstärkt auf die Planungsgrundsätze der §§ 10, 12 KommHVO zu achten, wonach Ein- und Auszahlungen im jeweiligen Haushaltsjahr nur in der Höhe zu veranschlagen sind wie sie voraussichtlich auch eingehen bzw. zu leisten sind. Der Vorteil ist freilich, dass eine zügige Umsetzung der Maßnahmen nicht an fehlender Finanzierung scheitert. Ob so starke Abweichung von Plan und Ausführung noch im Einklang mit einer geregelten Finanzplanung stehen ist zumindest fraglich. Das wird dann auch zur Folge haben, dass vordergründig bereits laufende Maßnahmen fertiggestellt werden.

Der vorliegende Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

"Grundsatzbeschluss" zur Umsetzung des Projektes zur landschaftlichen Neugestaltung des TRIPOINT von Apach-Perl im Rahmen des Programms Interreg Großregion 2021-2027

Im Rahmen der Antragsstellung des in der letzten Sitzung des Gemeinderates am 11.07.2024 unter Tagesordnungspunkt Ö17 vorgestellte und beschlossene INTERREG Förderprojektes zur landschaftlichen Neugestaltung des TRIPOINT von Apach-Perl hat Herr Güdelhöfer vom Entwicklungskonzept Oberes Moseltal auf eine höhere Summe der Projektgesamtkosten gegenüber der bisher beschlossenen Vorlage (2024/110) hingewiesen. In der bisherigen Vorlage (2024/110) wurden die Gesamtkosten auf 152.554,76 Euro beziffert. Die tatsächlichen, aktuellen Projektgesamtkosten belaufen sich laut den Antragsunterlagen jedoch auf 240.680,23 €. Die Differenz ergibt sich aus einem höheren Kostenanteil bei den französischen Projektpartnern. Hierdurch ergibt sich keine Änderung für die Gemeinde Perl beim Eigenanteil sowie der Fördergelder. Eine entsprechende Information und Kenntnisnahme des Gemeinderates mit Klarstellung ist jedoch im Hinblick auf Unklarheiten bei der späteren Abrechnung für den Fördergeber notwendig.

Der vorliegende Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

• Vor Eintritt in den nichtöffentlichen Teil der Tagesordnung wird der in der Wahl zum Bürgermeister am 9. Juni 2024 wiedergewählten Bürgermeister Ralf Uhlenbruch vom Ersten Beigeordneten der Gemeinde Perl, Andreas Hoffmann, unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit mit Wirkung vom 1. Oktober 2024 für die Dauer von zehn Jahren zum Bürgermeister der Gemeinde Perl ernannt. Die Ernennungsurkunde wird ihm ausgehändigt; im Anschluss legt er den Diensteid gemäß § 56 des Saarländischen Beamtengesetzes ab.