Aus gegebenen Anlass möchten wir die Friedhofsbesucherinnen und Friedhofsbesucher auf die Verhaltensregeln auf den Friedhöfen der Gemeinde Perl, insbesondere auf das Verbot Tiere mit sich zu führen, aufmerksam machen.
Gemäß § 7 Abs. 3 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Gemeinde Perl (Friedhofssatzung) ist es auf den Friedhöfen nicht gestattet:
| • | Flächen und Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren, ausgenommen ist das Befahren mit Fahrzeugen, die zur Fortbewegung zwingend erforderlich sind, insbesondere Krankenfahrstühle, Behindertenfahrräder oder ähnliche Hilfsmittel, Kinderwagen und Rollstühle sowie Fahrzeuge der Friedhofsverwaltung; |
| • | sich mit und ohne Spielgerät sportlich zu betätigen; |
| • | Waren aller Art, insbesondere Kränze und Blumen, und gewerbliche Dienste anzubieten oder diesbezüglich zu werben; |
| • | an Sonn- und Feiertagen oder in der Nähe einer Bestattung Arbeiten auszuführen; |
| • | Film-, Ton-, und Fotoaufnahmen ohne vorherige Genehmigung der Friedhofsverwaltung, außer zu privaten Zwecken, zu erstellen und zu verwerten; |
| • | Druckschriften zu verteilen; |
| • | Abraum und Abfälle außerhalb der dafür bestimmten Stellen abzulagern; |
| • | den Friedhof und seine Einrichtungen und Anlagen zu verunreinigen oder zu beschädigen, Einfriedungen und Hecken zu übersteigen und Rasenflächen (soweit sie nicht als Wege dienen), Grabstätten und Grabeinfassungen zu betreten; |
| • | zu lärmen und zu spielen, zu essen und zu trinken sowie zu lagern; |
| • | Tiere mitzubringen, ausgenommen Assistenzhunde; |
| • | Musikinstrumente zu spielen oder Tonwiedergabegeräte für Dritte hörbar zu betreiben mit Ausnahme von Trauerfeiern und genehmigten Veranstaltungen. |
Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig entgegen dieser Vorschriften verhält, handelt ordnungswidrig. Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu einer Höhe von 1.000,00 Euro geahndet werden.
Perl, den 29. September 2025
Der Bürgermeister
Ralf Uhlenbruch