Der Gemeinderat Perl hat in seiner Sitzung am 24.09.2024 den Entwurf des Änderungsplans gebilligt und die Durchführung der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Parallel dazu werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird bekanntgemacht, dass der Planentwurf einschließlich der Begründung in der Zeit vom 11.10.2024 bis 26.11.2024 auf der Internetseite der Gemeinde Perl unter https://perl.saarland/offenlage-bplan.html zur allgemeinen Einsichtnahme bereitgestellt wird. Zusätzlich liegen die Unterlagen während des angegebenen Zeitraums bei der Gemeinde Perl, Abteilung I.2, Zimmer 2.06 während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplanentwurfes Teilgebiet „Obere Bergstraße/ Im obersten Brühl“, welche sich entsprechend einer Veröffentlichung im amtlichen Mitteilungsblatt „Mosella“ sowie aufgrund der Bekanntmachung –Gemeinde Perl– vom 08.10.2024 im Zeitraum vom 11.10.2024 bis 12.11.2024 in der öffentlichen Auslegung befindet, wird aus verfahrenstechnischen Gründen bis zum 26.11.2024 verlängert.
Der räumliche Geltungsbereich der Planung ergibt sich aus der dieser Bekanntmachung beiliegenden Übersichtskarte.
Stellungnahmen können während der o.a. Veröffentlichungs- bzw. Auslegungsfrist abgegeben werden. Sie sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail-Adresse der Gemeinde Perl; Bauverwaltung@perl-mosel.de), können aber auch bei der Gemeinde Perl, Abteilung I.2, schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift erklärt werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung der Aufstellung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.
Perl, den 21.10.2024 – Siegel
Der Bürgermeister
Uhlenbruch