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Mosella Perl
Ausgabe 44/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Gemeinde Perl
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Satzung „Obermoselstraße 2-8, Perl-Besch“

in der Gemeinde Perl, Ortsteil Besch

Bekanntmachung der Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung einer Außenbereichssatzung gem. § 35 Abs. 6 BauGB

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 35 Abs. 6 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Perl in öffentlicher Sitzung am 23.10.2023 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung der Außenbereichssatzung „Obermoselstraße 2-8, Perl-Besch“ im vereinfachten Verfahren beschlossen hat.

Mit der Aufstellung der Außenbereichssatzung verfolgt die Gemeinde Perl folgende Ziele:

Etwa 200 m nördlich des nördlichen Ortsausgangs des Ortsteils Besch in der Gemeinde Perl befindet sich eine Siedlung mit vier Wohngebäuden und Nebenanlagen. Die Siedlung war früher teilweise durch Landwirtschaft und Handwerksbetriebe geprägt. Gegenwärtig hat diese Nutzung jedoch deutlich abgenommen, sodass ein Teil der ehemals gewerblich genutzten Nebenanlagen mittlerweile leer steht. Die Mehrheit der Gebäude dient dem Wohnen. Aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes in der Gemeinde, sowie dem drohenden Verfall der teilweise ortsbildprägenden Bestandsgebäude wird die Gemeinde eine sinnvolle Nachnutzung und maßvolle Nachverdichtung der bereits erschlossenen Bereiche ermöglichen. Deshalb beabsichtigt die Gemeinde Perl nach § 1 Abs. 3 BauGB i. V. m. § 35 Abs. 6 BauGB, den Erlass einer Außenbereichssatzung. Diese begünstigt die Realisierung von Vorhaben, die Wohnzwecken sowie kleinen Handwerks- und Gewerbebetrieben dienen.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Die Größe des Geltungsbereiches beträgt ca. 5.400 m2.

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Perl stellt für das Plangebiet Flächen für die Landwirtschaft dar. Eine parallele Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist dementsprechend nicht erforderlich.

Die Außenbereichssatzung wird mit den Hinweisen öffentlich bekannt gemacht, dass sie gem. § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren aufgestellt werden soll. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

Perl, 24.10.2023 (Siegel)

Der Bürgermeister