Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet und der Öffentlichen Auslegung
Der Gemeinderat der Gemeinde Perl hat in seiner Sitzung am 23.10.2023 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung „Berger Weg“ einzuleiten (s. Anlage Geltungsbereich). In seiner Sitzung am 23.10.2023 hat der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplanes „Berger Weg“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung, gebilligt und die Veröffentlichung im Internet zur Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.
Der Perler Ortsteil Nennig liegt in dem landschaftlich reizvollen Dreiländereck Deutschland - Frankreich - Luxemburg, im Nordwesten des Saarlandes.
Die Umgebung des Ortes besticht durch bewaldete Hügel, Ackerland und vor allem durch Weinberge, die der Landschaft das für die Region charakteristische Flair verleihen. Aufgrund dieser Merkmale und der Nähe zur luxemburgischen Grenze genießt Nennig eine hohe Lebens- und Wohnqualität, was durch den seit Jahren anhaltenden Siedlungsdruck bekräftigt wird.
Inmitten der bebauten Ortslage von Perl findet sich der „Berger Weg“. Der Bereich ist in erster Linie durch eine ein- bis zweigeschossige Wohnbebauung geprägt, die überwiegend traufständig zur Straßenverkehrsfläche angeordnet ist. Die Baustruktur innerhalb des Plangebietes ist demnach vergleichsweise homogen.
Der „Berger Weg“ ist zwar bereits größtenteils bebaut, Nachverdichtungspotenziale bestehen jedoch noch im Bereich von mehreren Baulücken.
Für den überwiegenden Teil des „Berger Wegs“ existiert bislang kein Bebauungsplan. Vorhaben sind daher nach § 34 BauGB (Einfügungsgebot) zu beurteilen. Lediglich der östliche Verlauf des „Berger Wegs“ liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Vorderste Acht“ aus dem Jahr 1971.
Um das homogene Erscheinungsbild des „Berger Wegs“ zu sichern und den Bereich vor etwaigen Überprägungen zu schützen, ist es daher erforderlich, einen Bebauungsplan der Innenentwicklung aufzustellen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen dabei die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung in dem Bereich sicherzustellen.
Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 4,4 ha.
Der Bebauungsplan „Berger Weg“ ersetzt in seinem Geltungsbereich den Bebauungsplan „Vorderste Acht“ aus dem Jahr 1971.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a i. V. m. § 13 BauGB aufgestellt.
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Perl stellt für das Plangebiet teils Wohnbauflächen und teils gemischte Bauflächen dar. Das Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB ist somit nur zum Teil erfüllt. Der Flächennutzungsplan ist gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen.
Gemäß §§ 13a, 13 BauGB und 3 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung, in der Zeit vom 03.11.2023 bis einschließlich 04.12.2023 auf der Homepage der Gemeinde Perl unter folgendem Link
https://perl.saarland/offenlage-bplan.html
veröffentlicht und zur Ansicht und Herunterladen bereitgehalten werden.
Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Gemeinde Perl, Bauamt, Zimmer 2.06, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes
https://www.uvp-verbund.de/kartendienste
elektronisch abrufbar.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse vorzimmer@perl-mosel.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden, nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a BauGB - Bebauungspläne der Innenentwicklung – i.V.m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt zu werden. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gem. § 13 Abs. 2 BauGB und § 13a Abs. 3 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.
Perl, 24.10.2023 (Siegel)
Der Bürgermeister