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Mosella Perl
Ausgabe 44/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Gemeinde Perl
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Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Perl

Bebauungsplan der Gemeinde Perl, Teilgebiet "Obere Bergstraße / Im obersten Brühl"; Erneute Offenlage des Planentwurfes gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat Perl hat in seiner Sitzung am 18.09.2025 den Entwurf des Bebauungsplans gebilligt. Die Änderungen am Planentwurf machen die Durchführung erneuter Beteiligungsverfahren gem. § 4a Abs. 3 BauGB erforderlich. Der Gemeinderat Perl hat in gleicher Sitzung die erneute Durchführung der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Parallel dazu werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut am Verfahren beteiligt.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird bekanntgemacht, dass der Planentwurf einschließlich der Begründung in der Zeit vom 31.10.2025 bis einschließlich 01.12.2025 auf der Internetseite der Gemeinde Perl unter https://perl.saarland/offenlage-bplan.html zur allgemeinen Einsichtnahme bereitgestellt wird. Zusätzlich liegen die Unterlagen während des angegebenen Zeitraums bei der Gemeinde Perl, Abteilung I.2, Zimmer 2.06 während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Der räumliche Geltungsbereich der Planung ergibt sich aus der dieser Bekanntmachung beiliegenden Übersichtskarte.

Stellungnahmen können während der o.a. Veröffentlichungs- bzw. Auslegungsfrist abgegeben werden. Sie sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail-Adresse der Gemeinde Perl, bauverwaltugn@perl-mosel.de), können aber auch bei der Gemeinde Perl, Abteilung I.2, schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift erklärt werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung der Aufstellung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.

Perl, den 20. Oktober 2025 – Siegel

gez. Andreas Hoffmann

Erster Beigeordneter