Antragsteller/innen, die für das Schuljahr 2025/26 einen unvollständigen Antrag auf Freistellung von der Zahlung des Leihentgelts im Rahmen der Schulbuchausleihe gestellt haben, erhalten die Möglichkeit, die fehlenden Unterlagen bis spätestens 30.11.2025 nachzureichen.
Unterlagen, die nach Ablauf dieser gesetzlich festgelegten Ausschlussfrist vorgelegt werden, finden keine Berücksichtigung mehr. In solchen Fällen müssen die Anträge abgelehnt werden.
Fehlende Nachweise sind dem Landkreis Merzig-Wadern, Kreisjugendamt, Bahnhofstr. 44, 66663 Merzig, zukommen zu lassen.
Kontakt:
Kreisjugendamt Merzig-Wadern, Schülerförderung, Tel.: 06861/80160, Fax: 06861/80365, E-Mail: BuT@merzig-wadern.de, Web: www.merzig-wadern.de