Wenn die Ruhezeit einer Grabstätte (also die vorgeschriebene Mindestzeit, in der die Grabstätte nicht neu belegt oder verändert werden darf) abgelaufen ist, kann die Grabstätte eingeebnet werden. Das bedeutet: Das Grabmal, die Einfassung und die Bepflanzung werden entfernt, und die Fläche wird wieder eingeebnet – also in den ursprünglichen Zustand des Rasens oder Bodens zurückversetzt. In der Gemeinde Perl ist eine Einebnung auch vor Ablauf der Ruhezeit möglich.
Im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes hat die Gemeinde Perl diese Leistung nun digitalisiert. Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger den Antrag auf Einebnung einer Grabstätte auch einfach und bequem online stellen.
Hier geht’s direkt zum Online-Antrag:
www.perl.saarland – Rathaus & Verwaltung -> Bürgerservice ->Friedhöfe
Ihre Vorteile:
| • | Antragstellung bequem von zu Hause aus |
| • | Kein Papierkram mehr – Unterlagen werden einfach digital übermittelt. |
| • | Schnellere Bearbeitung durch die Friedhofsverwaltung |
Die Einebnung von Grabstätten richtet sich weiterhin nach den geltenden Bestimmungen der Friedhofs- und Gebührensatzung der Gemeinde Perl.
Bei Fragen hilft Ihnen unser Team gerne weiter:
Friedhofsverwaltung
Tel. 06867 / 66-117
E-Mail: el.anton@perl-mosel.de