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Mosella Perl
Ausgabe 45/2026
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Gemeinde Perl
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Bekanntmachung öffentliche Auslegung

Bebauungsplan „Waldkindergarten Borg“

Der Gemeinderat der Gemeinde Perl hat die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens „Waldkindergarten Borg“ beschlossen.

Ziel des Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Waldkindergartens zu schaffen.

In der Gemeinde Perl gibt es zwar einige Kindertagesstätten, allerdings bislang noch keinen Waldkindergarten. Um die stetig steigende Nachfrage an naturnahen Betreuungsangeboten zu decken, möchte die Gemeinde Perl mit vorliegender Planung die entsprechenden Realisierungsvoraussetzungen schaffen, um im Meeswald in der Nähe der römischen Villa Borg ein entsprechendes Angebot zu schaffen.

Zwischenzeitlich haben die frühzeitigen Beteiligungsschritte für den Bebauungsplan stattgefunden. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist zwischenzeitlich nicht mehr erforderlich, der Bebauungsplan kann aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden.

Der Gemeinderat der Gemeinde Perl hat in seiner Sitzung am 26.10.2026 die vorgelegten Planungsentwürfe (Bebauungsplan mit dazugehöriger Begründung und Umweltbericht) gebilligt und die Öffentliche Auslegung beschlossen.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung sowie dem Umweltbericht in der Zeit

von Montag, 03.11.2026 bis einschließlich Montag, 07.12.2026

auf der Homepage der Gemeinde Perl unter https://perl.saarland/offenlage-bplan.html veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls eingestellt.

Die oben genannten Unterlagen können während des genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Gemeinde Perl, Trierer Straße 28, 66706 Perl, Zimmer 2.02 zu jedermanns Einsicht eingesehen werden. Die allgemeinen Öffnungszeiten sind wie folgt: Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Dienstag zusätzlich von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr und Donnerstag zusätzlich von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.

Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse bauverwaltung@perl.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben.

Es ist davon auszugehen, dass der Zeitraum der Auslegung der Komplexität der Planungsaufgabe angemessen ist.

Neben dem Entwurf des Bebauungsplanes sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:

•

Umweltbericht gem. Anlage 1 zum BauGB einschl. spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung

Schutzgut Naturhaushalt, Arten und Biotope: Aussage zu Biotopstrukturen, Beschreibung der Biotoptypen, Aussagen zu Schutzgebieten

Schutzgut Boden und Wasser: kein WSG betroffen, Bodeneigenschaften, Aussagen zum Grundwasser)

Schutzgut Klima / Luft: Aussagen zu Kaltluftabflussbahnen, Kaltluftentstehungsgebieten)

Schutzgut Mensch: keine Erholungsfläche betroffen

Schutzgut Orts- und Landschaftsbild (Aussagen zur derzeitigen Nutzung und der Umgebung des Plangebietes)

Schutzgut Kultur- und Sachgüter: nach derzeitigem Kenntnisstand nicht betroffen

•

Folgende umweltrelevanten Aspekte wurden außerdem bei der Planerarbeitung berücksichtigt: Waldfläche, Hinweise zum Artenschutz, Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft

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Ergebnisbericht der örtlichen Kartierungen zu Flora und Fauna, September 2026, agstaUMWELT GmbH, Völklingen

•

Folgende Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen sind und umweltrelevante Informationen enthalten, liegen vor (seitens der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sind keine Stellungahmen eingegangen):

Stellungnahme Behörde oder TÖB

Thematischer Bezug

Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz

Natur- und Artenschutz, Gewässerschutz

Landesdenkmalamt

Nähe zur Villa Borg, Erdarbeiten sind nur unter denkmalpflegerischer Betreuung zulässig, Vorgehen ist einvernehmlich mit dem Landesdenkmalamt zu klären, Umgebungsschutz ist zu beachten

Landkreis Merzig-Wadern, Gesundheitsamt

Trinkwasserverordnung ist zu beachten, bzgl. Kleinkläranlage ist das LUA frühzeitig einzubinden

Ministerium für Inneres, Bauen und Sport

Waldinanspruchnahme ist mit der Forstbehörde zu klären

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz, Forstbehörde

Aufklärung, warum Wald nicht an die Flächen der Villa Borg angegliedert wird

NABU

Ausgleichsmaßnahme in doppelter Größe gewünscht

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Saarländisches Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO).

Perl, den 28.10.2026

Der Bürgermeister

Uhlenbruch

 

Geltungsbereich des BP, ohne Maßstab, genordet