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Mosella Perl
Ausgabe 46/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Gemeinde Perl
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Bürgermeisterwahl 2024

Wahlbekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Gemeinde Perl am 09. Juni 2024 (Stichwahl: 23. Juni 2024)

Aufgrund der §§ 72 und 76 in Verbindung mit § 23 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Januar 2019 (Amtsblatt I S. 127), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Juli 2023 (Amtsblatt I S. 828), in Verbindung mit §§ 100 und 104 sowie § 18 der Kommunalwahlordnung (KWO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Februar 2019 (Amtsblatt I S. 171), zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. September 2023 (Amtsblatt I S. 878), werden die Parteien und Wählergruppen sowie Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber hiermit aufgefordert Wahlvorschläge für die am 9. Juni 2024 stattfindende Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Gemeinde Perl (Bürgermeisterwahl 2024) einzureichen.

Die Wahlvorschläge sind bis spätestens Donnerstag, den 04. April 2024, 18.00 Uhr, dreifach bei der besonderen Gemeindewahlleiterin der Gemeinde Perl, Wahlamt, Trierer Straße 28, 66706 Perl, Zimmer E.02 / E.04, einzureichen.

Die Wahlvorschläge sind nach Möglichkeit so frühzeitig vor dem 04. April 2024 einzureichen,

dass etwaige Mängel, welche die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, rechtzeitig behoben werden können.

Verspätet eingereichte oder den Anforderungen nicht entsprechende Wahlvorschläge werden vom Gemeindewahlausschuss zurückgewiesen.

Ich weise darauf hin, dass das Wahlamt der Gemeinde Perl am letzten Tag der Einreichungsfrist (04. April 2024) vormittags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und nachmittags von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr zur Einreichung von Wahlvorschlägen geöffnet ist.

Ist zur Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters kein gültiger Wahlvorschlag eingereicht worden, so findet die Wahl nicht statt. In diesem Fall wird die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister vom Gemeinderat der Gemeinde Perl gewählt.

Wählbar zur Bürgermeisterin oder zum Bürgermeister ist jede oder jeder Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes und jede oder jeder Staatsangehörige der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger), die oder der am Wahltag das 25. Lebensjahr vollendet hat, die Wählbarkeit zum Deutschen Bundestag oder zum Europäischen Parlament besitzt und die Gewähr dafür bietet, dass sie oder er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Zur Bürgermeisterin oder zum Bürgermeister kann nicht gewählt werden, wer am Tag des Beginns der Amtszeit das 65. Lebensjahr vollendet hat.

Parteien und Wählergruppen haben ihren Wahlvorschlag nach den Mustern der Anlage 11a KWO einzureichen.

Sie haben dabei insbesondere Folgendes zu beachten:

1.

Jede Partei oder Wählergruppe kann im Wahlgebiet der Gemeinde Perl nur einen Wahlvorschlag, der nur eine Bewerberin oder einen Bewerber enthalten darf, einreichen. Die Bewerberin oder der Bewerber ist in geheimer Abstimmung in einer Versammlung der Mitglieder oder der Delegierten der Partei oder Wählergruppe des Wahlgebietes zu wählen. Der Wahlvorschlag muss den Namen der einzureichenden Partei oder Wählergruppe enthalten.

2.

Die Bewerberin oder der Bewerber muss ihrer oder seiner Benennung im Wahlvorschlag schriftlich zustimmen und dabei die Versicherung abgeben, dass sie oder er als Bürgermeisterin oder Bürgermeister jederzeit die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Die Zustimmungserklärung kann nicht zurückgenommen werden.

3.

Die Bewerberin oder der Bewerber ist im Wahlvorschlag mit Familienname, Vorname, Beruf, Geburtstag, Wohnort und Straße mit Hausnummer aufzuführen.

4.

In jedem Wahlvorschlag sollen eine Vertrauensperson und eine stellvertretende Vertrauensperson bezeichnet werden. Fehlt diese Bezeichnung, so gilt die Person, die als erste unterzeichnet hat, als Vertrauensperson und diejenige, die als zweite unterzeichnet hat, als stellvertretende Vertrauensperson. Soweit sich aus dem Kommunalwahlgesetz nichts anderes ergibt ist nur die Vertrauensperson, bei deren Verhinderung die stellvertretende Vertrauensperson, berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen.

5.

Der Wahlvorschlag muss von drei Wahlberechtigten unterzeichnet sein. Eine Wahlberechtigte oder ein Wahlberechtigter darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Die Unterzeichnung hat persönlich und handschriftlich zu erfolgen. Der Wahlvorschlag einer Partei bedarf der Bestätigung durch die für die Gemeinde zuständige Parteileitung.

6.

Mit den Wahlvorschlägen sind einzureichen:

-

die schriftliche Erklärung der Bewerberin oder des Bewerbers, dass sie oder er ihrer oder seiner Aufnahme in den Wahlvorschlag zustimmt (Anlage 13 KWO);

-

eine Bescheinigung der Gemeindeverwaltung der Wohngemeinde über das Vorliegen der Wählbarkeit der Bewerberin oder des Bewerbers (Anlage 14 KWO);

-

die Niederschrift über die Benennung der Bewerberin oder des Bewerbers für die Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters (Anlage 15 KWO). Mit dieser Niederschrift ist die Versicherung an Eides statt (Anlage 16 KWO) einzureichen.

-

bei der Bewerbung einer Unionsbürgerin oder eines Unionsbürgers die Anlage 14 a KWO.

Einzelbewerberinnen oder Einzelbewerber haben ihre Wahlvorschläge nach dem Muster der Anlage 11b KWO einzureichen.

Der Wahlvorschlag ist persönlich und handschriftlich zu unterschreiben. Er muss die Versicherung an Eides statt enthalten, dass die Bewerberin oder der Bewerber als Bürgermeisterin oder als Bürgermeister der Gemeinde Perl jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt (Anlage 16 KWO).

Dem Wahlvorschlag ist eine Bescheinigung der Gemeindeverwaltung der Wohngemeinde über das Vorliegen der Wählbarkeit der Bewerberin oder des Bewerbers nach dem Muster der Anlage 14 KWO beizufügen. Bei der Bewerbung einer Unionsbürgerin oder eines Unionsbürgers ist die Anlage 14 a KWO beizufügen.

Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe, dem bei der letzten Wahl des Gemeinderates kein Sitz im Gemeinderat zufiel bzw. bei der letzten Wahl zum Landtag des Saarlandes kein Sitz im Landtag zufiel, bedarf der Unterstützung durch Wahlberechtigte in Höhe von mindestens der dreifachen Anzahl der zu wählenden Gemeinderatsmitglieder (Unterstützung von mindestens 81 Wahlberechtigten). Die Wahlberechtigten haben sich dazu bis spätestens am sechsundsechzigsten Tag vor dem Wahltag, dem 04. April 2024, 18.00 Uhr persönlich in ein bei der besonderen Gemeindewahlleiterin für den jeweiligen Wahlvorschlag aufliegendes Unterstützungsverzeichnis einzutragen. Die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Eintragung gegeben sein. Des Weiteren muss vor der Eintragung die Identität und die Wahlberechtigung derjenigen Personen, die ein Unterstützungsverzeichnis unterzeichnen wollen, ausreichend nachgewiesen werden. Die Unterzeichnung durch Wahlbewerberinnen oder Wahlbewerber ist zugelassen. Ein Wahlberechtigter darf nur einen Wahlvorschlag unterstützen. Der Unterstützung des Wahlvorschlages einer Partei oder Wählergruppe bedarf es nicht, wenn diese Partei oder Wählergruppe im Deutschen Bundestag seit dessen letzter Wahl aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen vertreten ist.

Insofern Unterstützungsverzeichnisse angelegt werden, liegen diese von dem auf den Tag der Einreichung des Wahlvorschlages folgenden Tag bis zum 4. April 2024, 18.00 Uhr, im Wahlamt der Gemeinde Perl im Rathaus Perl, Zimmer E. 02 / E. 04, aus. Die Eintragung ist während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Mittwoch, Donnerstag: 008.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr / Dienstag: 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr / Freitag: 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr) sowie an den vier letzten Samstagen vor Ablauf der Frist in der Zeit zwischen 9.00 und 12.00 Uhr) möglich. Zum Nachweis der Identität und Wahlberechtigung haben die Unterzeichnerin und der Unterzeichner ihren Personalausweis bzw. Reisepass vorzulegen.

Die Vordrucke zur Einreichung der Wahlvorschläge (Anlagen 11-16 KWO) stellt die Landeswahlleitung unter folgendem Link zur Verfügung: www.wahlen.saarland.de

Perl, den 03. November 2023

Eva-Maria Anton

Besondere Gemeindewahlleiterin