Die Oberste Kommunalaufsichtsbehörde beim Ministerium für Inneres, Bauen und Sport hat mit Verfügung vom 19. Oktober 2023 unter Annahme des entsprechenden Vorschlages des Gemeinderates der Gemeinde Perl aufgrund des § 74 Abs. 2 Satz 1 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) für die Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Gemeinde Perl als Wahltag den 09. Juni 2024 festgesetzt.
Eine etwa notwendig werdende Stichwahl findet gemäß § 74 Abs. 4 KWG 14 Tage nach der ersten Wahl statt.
Perl, den 03. November 2023
Eva-Maria Anton
Besondere Gemeindewahlleiterin