Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 28.10.2024 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Lebensmittelmarkt mit Wohnbebauung, Nennig“ im beschleunigten Verfahren hat.
Ein Vorhabenträger plant im Ortsteil Nennig, im Bereich der Sinzer Straße, die Errichtung eines kombinierten Gebäudekomplexes mit Lebensmittelmarkt (Verkaufsfläche 799 m²) und bis zu 24 Wohneinheiten.
Der ruhende Verkehr wird vollständig innerhalb des Gebietes organisiert werden.
Zur Realisierung eines ansprechenden Außenraums sollen die Freiflächen ansprechend begrünt und mit hochstämmigen Bäumen gepflanzt werden. Zur naturschutzfachlichen Aufwertung und Verbesserung des Mikroklimas werden zusätzlich die Dachflächen begrünt.
Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach den Vorgaben des Bebauungsplanes „Ober Wies (Erweiterung)“ aus den 1970 er Jahren. Auf dieser Grundlage kann der kombinierte Gebäudekomplex nicht realisiert werden (insbesondere Art der baulichen Nutzung, das Maß der baulichen Nutzung und hier insbesondere die Grundflächenzahl und die Zahl der Vollgeschosse sowie die überbaubare Grundstücksfläche stehen dem geplanten Vorhaben entgegen).
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Vorhabens bedarf es daher der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Lebensmittelmarkt und Wohnbebauung, Nennig“ ersetzt innerhalb seines Geltungsbereiches den Bebauungsplan „Ober Wies (Erweiterung)“ von 1971.
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Perl stellt das Plangebiet als gemischte Baufläche dar. Das Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB ist somit erfüllt.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von insgesamt 6.260 m².
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird dabei wie folgt begrenzt:
| • | im Norden durch einen Gehölzriegel und daran anschließende landwirtschaftliche Nutzflächen, |
| • | im Osten durch landwirtschaftliche Nutzflächen, |
| • | im Süden die Straßenverkehrsfläche der Sinzer Straße, |
| • | im Westen durch das Außengelände des Olympus Grill und der Kfz-Werkstatt O.P.D. Service Point. |
Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a i.V.m. § 13 BauGB aufgestellt.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a BauGB i.V.m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt zu werden. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gem. § 13 Abs. 2 BauGB und § 13a Abs. 3 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.
Perl, den 07.11.2024
Der Bürgermeister
gez. Uhlenbruch (Siegel)
Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet und der Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Gemeinderat der Gemeinde Perl hat in seiner Sitzung am 28.10.2024 die Veröffentlichung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Lebensmittelmarkt mit Wohnbebauung, Nennig“ im Internet bzw. eine Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Ein Vorhabenträger plant im Ortsteil Nennig, im Bereich der Sinzer Straße, die Errichtung eines kombinierten Gebäudekomplexes mit Lebensmittelmarkt (Verkaufsfläche 799 m²) und bis zu 24 Wohneinheiten.
Der ruhende Verkehr wird vollständig innerhalb des Gebietes organisiert werden.
Zur Realisierung eines ansprechenden Außenraums sollen die Freiflächen ansprechend begrünt und mit hochstämmigen Bäumen gepflanzt werden. Zur naturschutzfachlichen Aufwertung und Verbesserung des Mikroklimas werden zusätzlich die Dachflächen begrünt.
Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach den Vorgaben des Bebauungsplanes „Ober Wies (Erweiterung)“ aus den 1970 er Jahren. Auf dieser Grundlage kann der kombinierte Gebäudekomplex nicht realisiert werden (insbesondere Art der baulichen Nutzung, das Maß der baulichen Nutzung und hier insbesondere die Grundflächenzahl und die Zahl der Vollgeschosse sowie die überbaubare Grundstücksfläche stehen dem geplanten Vorhaben entgegen).
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Vorhabens bedarf es daher der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Lebensmittelmarkt und Wohnbebauung, Nennig“ ersetzt innerhalb seines Geltungsbereiches den Bebauungsplan „Ober Wies (Erweiterung)“ von 1971.
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Perl stellt das Plangebiet als gemischte Baufläche dar. Das Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB ist somit erfüllt.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von insgesamt 6.260 m².
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird dabei wie folgt begrenzt:
| • | im Norden durch einen Gehölzriegel und daran anschließende landwirtschaftliche Nutzflächen, |
| • | im Osten durch landwirtschaftliche Nutzflächen, |
| • | im Süden die Straßenverkehrsfläche der Sinzer Straße, |
| • | im Westen durch das Außengelände des Olympus Grill und der Kfz-Werkstatt O.P.D. Service Point. |
Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB.
Gemäß §§ 13a, 13 und 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B), dem Vorhaben- und Erschließungsplan, der Begründung, dem Verkehrsgutachten und der Schalltechnischen Untersuchung sowie der Vorplanung Regenwasserbewirtschaftung, in der Zeit vom 11.11.2024 bis einschließlich 11.12.2024 auf der Internetseite der Gemeinde Perl (https://perl.saarland/herzlich-willkommen.html) unter folgendem Pfad: Leben in Perl, Bauen und Wohnen, Bauen in Perl, Bebauungspläne, Offenlage B-Pläne, veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls im Internet eingestellt.
Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Gemeinde, Trierer Straße 28, 66706 Perl, Zimmer Nr. 2.05, während der Dienststunden eingesehen werden: in der Zeit vom 11.11.2024 bis einschließlich 11.12.2024.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.
Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: bauverwaltung@perl-mosel.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werde. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommunen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a BauGB - Bebauungspläne der Innenentwicklung - i.V.m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt zu werden. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB gelten entsprechend. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen wird.
Perl, den 07.11.2024
Der Bürgermeister
gez. Uhlenbruch (Siegel)
Lageplan, ohne Maßstab
Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Lebensmittelmarkt mit Wohnbebauung, Nennig“ in der Gemeinde Perl, Ortsteil Nennig
Quelle und Stand Katastergrundlage: LVGL, 28.01.2022; Bearbeitung: Kernplan; Stand: 31.07.2024
Quelle: © GeoBasis DE/LVGL-SL (2024); Bearbeitung: Kernplan; Stand: 31.07.2024