Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 28.10.2024 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Wohnhaus Wiesenweg“ im beschleunigten Verfahren beschlossen hat.
Der Vorhabenträger, Herr Prof. Edwin Kohl, plant im Ortsteil Perl der Gemeinde Perl die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit maximal 14 Wohneinheiten am Ende des Wiesenwegs. Bei entsprechender Nachfrage besteht die Möglichkeit Teile des geplanten Wohngebäudes als Arztpraxis umzunutzen. Die Nutzung regenerativer Energie (Solarenergie und Geothermie) ist dabei ein wesentlicher Bestandteil des Konzeptes.
Auf dem Plangebiet selbst befindet sich derzeit keine Wohnbebauung, lediglich ein Nebengebäude und drei Solartracker.
Die Erschließung der Fläche ist über den Wiesenweg gewährleistet. Die erforderlichen Stellplätze (ruhender Verkehr) können vollständig auf dem Grundstück organisiert werden.
Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach dem Bebauungsplan „Ortsmitte Perl Teilbereich II“ (1990). Danach ist die Planung nicht realisierungsfähig. Es bedarf daher der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan.
Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 2.880 m2.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a i.V.m. § 13 BauGB aufgestellt.
Dieser vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan ersetzt in seinem Geltungsbereich den Bebauungsplan „Ortsmitte Perl Teilbereich II“ aus dem Jahr 1990.
Der Flächennutzungsplan sieht für das Plangebiet eine gemischte Baufläche vor. Der vorliegende vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan widerspricht damit dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Der Flächennutzungsplan wird gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a BauGB i.V.m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt zu werden. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gem. § 13 Abs. 2 BauGB und § 13a Abs. 3 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.
Perl, den 07.11.2024
Der Bürgermeister
gez. Uhlenbruch
Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet und der Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Gemeinderat der Gemeinde Perl hat in seiner Sitzung am 28.10.2024 die Veröffentlichung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Wohnhaus Wiesenweg“ im Internet bzw. eine Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplanes „Wohnhaus Wiesenweg“ werden folgende Ziele verfolgt:
Der Vorhabenträger, Herr Prof. Edwin Kohl, plant im Ortsteil Perl der Gemeinde Perl die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit maximal 14 Wohneinheiten am Ende des Wiesenwegs. Bei entsprechender Nachfrage besteht die Möglichkeit Teile des geplanten Wohngebäudes als Arztpraxis umzunutzen. Die Nutzung regenerativer Energie (Solarenergie und Geothermie) ist dabei ein wesentlicher Bestandteil des Konzeptes.
Auf dem Plangebiet selbst befindet sich derzeit keine Wohnbebauung, lediglich ein Nebengebäude und drei Solartracker.
Die Erschließung der Fläche ist über den Wiesenweg gewährleistet. Die erforderlichen Stellplätze (ruhender Verkehr) können vollständig auf dem Grundstück organisiert werden.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Planung bedarf es daher der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Wohnhaus Wiesenweg“.
Die genauen Grenzen des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 2.880 m2.
Der Flächennutzungsplan sieht für das Plangebiet eine gemischte Baufläche vor. Der vorliegende vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan widerspricht damit dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Aus diesem Grund wird der Flächennutzungsplan gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.
Die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB.
Gemäß §§ 13a, 13 und 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) und der Begründung, in der Zeit vom 11.11.2024 bis einschließlich 11.12.2024 auf der Internetseite der Gemeinde unter www.perl.saarland.de unter folgendem Pfad: Leben in Perl, Bauen und Wohnen, Bauen in Perl, Bebauungspläne, Offenlage B-Pläne, veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls im Internet eingestellt.
Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Gemeinde, Trierer Straße 28, 66706 Perl, Zimmer Nr. 2.05, während der Dienststunden eingesehen werden: in der Zeit vom 11.11.2024 bis einschließlich 11.12.2024.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.
Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse bauverwaltung@perl-mosel.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werde. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommunen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a BauGB - Bebauungspläne der Innenentwicklung - i.V.m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt zu werden. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB gelten entsprechend. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen wird.
Perl, den 07.11.2024
Der Bürgermeister
gez. Uhlenbruch
Lagepläne, o.M.
Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Wohnhaus Wiesenweg“ in der Gemeinde Perl, Ortsteil Perl
Wiesenweg
Quelle und Stand Katastergrundlage: LVGL, 06.05.2024; Bearbeitung: Kernplan
Quelle: © GeoBasis DE/LVGL-SL (2024); Bearbeitung: Kernplan