| Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum | 54295 Trier, den 05.11.2024 |
| DLR Mosel | Tessenowstr. 6 |
| Abteilung Landentwicklung und Ländliche Bodenordnung | Telefon: 0651-9776309 |
| Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Bilzingen | Telefax: 0651-9776330 |
| Aktenzeichen: 71068-HA10.2. | Internet: www.dlr.rlp.de |
Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Bilzingen, Landkreis Trier-Saarburg Ladung zur Bekanntgabe des durch den Nachtrag V geänderten Flurbereinigungsplanes und zum Anhörungstermin über den Inhalt des geänderten Flurbereinigungsplanes
| I. | Bekanntgabetermin |
| Im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Bilzingen Landkreis Trier-Saarburg wird den Beteiligten der durch den Nachtrag V geänderte Flurbereinigungsplan gemäß §§ 59 Abs. 1 und 60 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794), |
| am Montag, den 02.12.2024, vormittags von 10.00 Uhr bis 10.30 Uhr im Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel, Dienstsitz Trier, Tessenowstr. 6, 54295 Trier, Zimmer-Nr. 114/115 |
| bekannt gegeben. |
| Der Flurbereinigungsplan liegt in dieser Zeit zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Beauftragte des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum (im Folgenden kurz „DLR“ genannt) werden die neue Feldeinteilung erläutern und Auskünfte erteilen. Auf Antrag können einzelne Beteiligte zu einem späteren Zeitpunkt in ihre neuen Grundstücke örtlich eingewiesen werden. Es liegt im eigenen Interesse der Beteiligten, diesen Termin, der eigens zur Auskunftserteilung und Erläuterung sowie zur örtlichen Einweisung bestimmt ist, wahrzunehmen. Im Anhörungstermin (vgl. Ziffer II. dieser Ladung) besteht erfahrungsgemäß nicht die Möglichkeit, eingehende Auskünfte über die Abfindung einzelner Teilnehmer zu erteilen. |
| Die Zuteilungskarten können auch im Internet unter http://www.dlr-mosel.rlp.de eingesehen werden (rechts unter „Direkt zu“: Bodenordnungsverfahren -> Bilzingen -> 5. Karten -> Zu- teilungskarte_Nachtrag_5.pdf). |
| II. | Anhörungstermin |
| Zur Anhörung der Beteiligten über den Inhalt des durch den Nachtrag V geänderten Flurbereinigungsplanes wird hiermit gemäß §§ 59 Abs. 2 und 60 FlurbG der Termin anberaumt auf |
| Montag, den 02.12.2024, vormittags um 10.30 Uhr im Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel, Dienstsitz Trier, Tessenowstr. 6, 54295 Trier, Zimmer-Nr. 114/115, |
| zu dem die von diesem Nachtrag Betroffenen hiermit geladen werden. |
| Der Nachtrag V zum Flurbereinigungsplan Bilzingen wurde aufgestellt, |
| 1. | zur Übernahme von Eigentumsveränderungen im Alten Bestand, soweit sie noch nicht bei der Abfindung berücksichtigt wurden und daher eine Änderung der Abfindung begründen (auch Belastungen), |
| 2. | zur nachrichtlichen Wahrung der Festsetzungen durch die Spruchstelle für Flurbereinigung, |
| 3. | zur Festsetzung der endgültigen unvermeidbaren Mehr- und Minderbeiträge, |
| 4. | zur Festsetzung von Beitragsbefreiungen und 5. zur Aufhebung von Regelungsvorbehalten. |
| III. | Widersprüche gegen den Inhalt des durch den Nachtrag V geänderten Flurbereinigungsplanes müssen die Beteiligten zur Vermeidung des Ausschlusses entweder im Anhörungstermin vorbringen oder innerhalb einer Frist von zwei Wochen (also vom 03.12.2024 bis 16.12.2024) schriftlich, in elektronischer Form nach §3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erheben. Die im Anhörungstermin vorgebrachten Widersprüche sind in eine Verhandlungsniederschrift aufzunehmen. Die Widersprüche müssen innerhalb der zweiwöchigen Frist beim |
| Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel, Tessenowstraße 6, 54295 Trier oder Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel, Görresstraße 10, 54470 Bernkastel-Kues |
| eingegangen sein. |
| Vorherige Eingaben oder Vorsprachen beim DLR oder bei sonstigen Stellen sind zwecklos und haben keinerlei rechtliche Wirkungen. |
| Beteiligte, die keine Widersprüche zu erheben haben, oder erhobene Widersprüche nicht aufrechterhalten wollen, brauchen zum Anhörungstermin nicht zu erscheinen. |
| Reise- und Fahrtkosten werden nicht erstattet. |
| Wer an der Wahrnehmung des Termins verhindert ist, kann sich durch einen Bevollmächtig- ten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte muss seine Vertretungsbefugnis durch eine ordnungsgemäße Vollmacht nachweisen. Dies gilt auch für Eheleute bzw. Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, falls sie sich gegenseitig vertreten. |
| Liegt dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel bereits eine entsprechende Vollmacht vor, so ist eine erneute Vorlage nicht erforderlich, da die einmal erteilte Vollmacht für das gesamte Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren gilt. |
| Vollmachtsvordrucke können bei dem Vorsitzenden des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft Bilzingen, Herrn Egon Fochs, Neustr. 1, 54457 Wincheringen-Bilzingen oder beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel, Dienstsitz Trier in Empfang genommen werden. Der Vollmachtsvordruck steht ebenfalls im Internet unter http://www.dlr-mo- sel.rlp.de (rechts unter „Direkt zu“: Bodenordnungsverfahren -> Bilzingen -> 10. Formulare und Merkblätter) zum Download zur Verfügung. |
| Der Vollmachtgeber hat seine Unterschrift amtlich beglaubigen zu lassen (z. B. durch die Verbandsgemeindeverwaltung). Als Geschäft, das der Durchführung der Vereinfachten Flurbereinigung dient, ist die Beglaubigung der Unterschrift gemäß § 108 FlurbG und § 6 Ausführungsgesetz zum Flurbereinigungsgesetz vom 18.05.1978 (GVBl S. 271), zuletzt geändert durch Artikel 34 des Gesetzes vom 28.09.2010 (GVBl. S. 280) kosten- und gebührenfrei. |
Im Auftrag (Siegel)
Gez. Simon Liefgen