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Mosella Perl
Ausgabe 47/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Gemeinde Perl
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Beschlüsse und Informationen

aus der 44. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Perl vom 23. Oktober 2023

Einwohnerfragestunde

Zur Einwohnerfragestunde liegen der Verwaltung keine Eingaben vor.

Entwurfsplanung über den Neubau eines multimodalen Mobilitätshub "Zum Kreckelberg"

Hintergrund:

Im Rahmen der „Standortstudie Multimodale Mobilitätshubs im Landkreis Merzig-Wadern“ wurden im März 2023 acht priorisierte Standorte im Gebiet des Landkreises vorgestellt. Multimodale Mobilitätshubs sollen durch eine gezielte Vernetzung von Mobilitätsangeboten zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs beitragen. Besondere Bedeutung kommt dabei den Gemeinden im Grenzraum DE-LU zu. Hier spielt der grenzüberschreitende Pendlerverkehr zwischen den Wohnorten in Deutschland und den Arbeitsstandorten in Luxemburg eine besonders tragende Rolle. Gerade an den Grenzübergängen „Moselbrücken Perl und Nennig“ kommt es täglich zu Staus und auf luxemburgischer Seite zu einer Überlastung der Parkplätze. Die kostenlose Nutzung des ÖPNV in Luxemburg verstärkt diese Problematik.

In der Nachbarschaftsregion der LAG Moselfranken und der LAG Miselerland läuft seit 2021 das Projekt „Multimodale Mobilitäts-Hubs - Standort-Findung in der Nachbarschaftsregion“ in Kooperation mit dem grenzüberschreitenden Entwicklungskonzept Oberes Moseltal (EOM). Ein Schwerpunkt in diesem Projekt liegt auf der Reduzierung der Verkehrsbelastung in den Gemeinden des Grenzraumes. In dieser Region wurden bereits im Rahmen des Projektes zwei potentielle Standorte für die Einrichtung von Multimodalen Mobilitätshubs im Detail untersucht (Merzkirchen, VG Saarburg-Kell; Newel, VG Trier-Land). Eine Vorplanung der beiden Standorte mit Ausstattungselementen und einer Kostenaufstellung liegt dem Projektträger, LAG Moselfranken, vor.

Mit den Gemeinden Perl, Mettlach und der Stadt Merzig liegen auch Teilbereiche des Landkreises Merzig-Wadern im (funktionalen) Raum des Entwicklungskonzeptes Oberes Moseltal (EOM). Auf Basis dieser Zugehörigkeit können zukünftig Projekte und Aktivitäten zu verschiedenen Themenfeldern, wie z. B. Siedlungsentwicklung, Tourismus oder Mobilität, mit Beteiligung der Gemeinden und regionalen Akteuren*innen durch INTERREG Fördermittel umgesetzt werden. Besondere Priorität hat dabei die Herausforderung Mobilität. Ein wichtiger Ansatzpunkt ist der möglichst frühzeitige Umstieg vom Individualverkehr auf den ÖPNV. Dies kann durch „Multimodale Mobilitätshubs“ erreicht werden. Durch ein aktuell laufendes Regionalbudgetprojekt möchte der Landkreis Merzig-Wadern für die beiden Standort Perl und Mettlach den gleichen Planungsstand wie in der „Nachbarschaftsregion“ (Newel und Merzkirchen) realisieren.

Beschreibung aktuelles Projekt (Regionalbudget; Antragsteller Landkreis Merzig-Wadern):

Aufbauend auf der „Standortstudie Multimodale Mobilitätshubs im Landkreis Merzig-Wadern“ sollten zwei Standorte genauer betrachtet und untersucht werden:

- Standort: „Im Niederborn/ Zum Kreckelberg Perl“

- Standort: „Am Sportplatz/ Moselstraße Mettlach-Orscholz“

In Bezug auf den Pendlerverkehr zwischen Deutschland und Luxemburg haben beide Standorte eine besondere Bedeutung. Schon heute werden die vorhandenen Parkflächen von Pendlern stark frequentiert - entweder um von dort aus mit dem SaarLuxBus (Perl: Linie 402, Orscholz: Linie 401) oder mit einer Fahrgemeinschaft zum Arbeitsort nach Luxemburg zu fahren.

Der Projektablauf gliedert sich in 3 Schritte:

1) Bewertung und Ortsbegehung der Standorte (erledigt) In einem ersten Schritt wurden für die Standorte Infrastrukturanalysen, Ortsbegehungen und Bewertungen nach festgelegten Kriterien durchgeführt. Auf Grundlage dieser Kriterien und der VorOrt-Untersuchung wurden erste Vorschläge für das standortindividuelle Mobilitäts-, Service- und Dienstleistungsangebot als Diskussionsgrundlage aufbereitet.

2) Detailabstimmung zur Gestaltung der möglichen Mobilitätshubs (läuft derzeit)

In einem zweiten Schritt erfolgt aktuell die Detailabstimmung der Standorte mit den kommunalen Vertreterinnen und Vertretern zu Größe, Art, Gestaltung und Flächenbedarf je Mobilitäts-, Service und Dienstleistungsangebot. Hierzu wurde der aktuelle Planungsstand den beiden Ortsräten Perl und Sehndorf zur Beratung vom zuständigen Planungsbüro vorgestellt. Der Ortsrat Perl hat sich bereits mit der Angelegenheit befasst und einstimmig die Zustimmung beschlossen. Die Sitzung des Ortsrates Sehndorf steht noch aus.

3) Kostenkalkulation mit Planskizze für jeden Standort (erfolgt nach Beteiligung der Gremien)

In einem letzten Schritt werden bis spätestens Ende November die vorgeschlagenen Standortauslegungen noch einmal konkretisiert und abgestimmt mit dem Ziel eine erste Kostengrundlage sowie erste einfache Planunterlagen (Planskizzen) für jeden Standort zu erstellen. Mit Erstellung dieser Unterlagen ist das Regionalbudget Projekt des Landkreises Merzig-Wadern abgeschlossen und eine weitere Projektumsetzung ist Aufgabe der jeweiligen Kommune.

Zukünftige Umsetzung:

Die Ergebnisse der „Standortkonzepte Multimodale Mobilitätshubs in Perl und Orscholz“ sind die Grundlage für konkrete Planungen und die Umsetzung von Multimodalen Mobilitätshubs in der Grenzregion DE-LU im Rahmen des Entwicklungskonzeptes Oberes Moseltal. Diese sollen zukünftig durch ein (EOM) INTERREG Förderprojekt umgesetzt werden. Da die aktuelle Förderquote für Infrastruktur-Projekte bei einer INTERREG Förderung auf max. 40% begrenzt ist, wird parallel zur Fertigstellung der Projektunterlagen eine zusätzliche Förderung durch Landesmittel im Rahmen der Mobilitätsförderung geprüft. Der Landkreis Merzig-Wadern koordiniert einen entsprechenden Gesprächstermin mit dem zuständigen Ministerium, dem Landkreis, den Kommunen und dem EOM Regionalmanager.

Beschluss:

Grundsätzliche Zustimmung zum vorgestellten Entwurf über den Neubau eines multimodalen Mobilitätshubs „Zum Kreckelsberg“, vorbehaltlich der Prüfung bezüglich

1.

einer alternativen Flächenvergrößerung für den Gastronomiebereich einschließlich der Kostenermittlung sowie

2.

der Vorhaltung einer Fläche für die bedarfsgerechte Umsetzung zur Errichtung einer Fahrzeughalle für DLRG und DRK, alternativ eine Fläche in der Nähe vorhalten.

Abstimmungsergebnis:

19 Ja-Stimmen, eine Enthaltung.

Vorstellung der Klimaschutzpaten der Gemeinde Perl

Die Gemeinde Perl hat mit Datum vom 18.04.2023 die Kooperationsvereinbarung mit der ARGE SOLAR zur Umsetzung des Projekts „Klimaschutz in kleinen Kommunen und Stadtteilen durch ehrenamtliche Klimaschutzpaten“ (KlikKS) abgeschlossen. In der Gemeinde haben sich auf den Aufruf hin acht Personen bereiterklärt, ehrenamtlicher Klimaschutzpate/Klimaschutzpatin zu werden.

Der Zukunftsausschuss des Gemeinderates hat in seiner Sitzung am 02.05.2023 (Vorlage 2023/087) die entsprechende Benennung beschlossen; parallel dazu haben sie ihre Tätigkeit aufgenommen. Die Klimaschutzpaten/Klimaschutzpatinnen werden sich zur Sitzung dem Gemeinderat vorstellen, gleichzeitig werden sie vom Bürgermeister eine Ernennungsurkunde zum ehrenamtlichen Klimaschutzpaten/zur Klimaschutzpatin erhalten.

Der Vorsitzende bedankt sich für das eherenamtliche Engagement und händigt den Klimaschutzpatinnen und -paten die Ernennungsurkunden aus.

Bebauungsplan der Innenentwicklung "Ortslage Sehndorf", Aufstellungs- und Offenlagebeschluss

Der Bebauungsplanentwurf war bereits Gegenstand der Beratungen in den Gremien. In der Sitzung des Klima-, Umwelt- und Bauausschuss vom 12.09.2023 wurde der Entwurf erneut in den Ortsrat verwiesen mit der Bitte um Beratung und Stellungnahme der angeregten Änderungen.

Der Ortsrat Sehndorf wird sich am 11.10.2023 erneut mit dem Entwurf befassen. Die Entscheidungen werden zur Sitzung bekannt gegeben.

Beschluss:

1.

Der Gemeinderat beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Innenentwicklung „Ortslage Sehndorf“ im beschleunigten Verfahren.

2.

Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungsplanes der Innenentwicklung „Ortslage Sehndorf“ zur öffentlichen Auslegung und zur parallelen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie zur Abstimmung mit den Nachbargemeinden.

Abstimmungsergebnis:

18 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen.

Bebauungsplan "Berger Weg" Ortslage Nennig; Aufstellungs- und Offenlagebeschluss

Der Klima-, Umwelt- und Bauausschuss der Gemeinde Perl hat in seiner Sitzung am 13. Oktober 2022 verschiedene Vergaben bezüglich der Entwicklung von Bebauungsplänen in der Gemeinde Perl beschlossen. Teil des Beschlusses war dabei u. a. die Vergabe der Bauleitplanung für den Berger Weg im Ortsteil Nennig.

Inmitten der bebauten Ortslage von Perl findet sich der „Berger Weg“. Der Bereich ist in erster Linie durch eine ein- bis zweigeschossige Wohnbebauung geprägt, die überwiegend traufständig zur Straßenverkehrsfläche angeordnet ist. Die Baustruktur innerhalb des Plangebietes ist demnach vergleichsweise homogen. Der „Berger Weg“ ist zwar bereits größtenteils bebaut, Nachverdichtungspotenziale bestehen jedoch noch im Bereich von mehreren Baulücken.

Für den überwiegenden Teil des „Berger Wegs“ existiert bislang kein Bebauungsplan. Vorhaben sind daher nach § 34 BauGB (Einfügungsgebot) zu beurteilen. Lediglich der östliche Verlauf des „Berger Wegs“ liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Vorderste Acht“ aus dem Jahr 1971.

Um das homogene Erscheinungsbild des „Berger Wegs“ zu sichern und den Bereich vor etwaigen Überprägungen zu schützen, ist es daher erforderlich, einen Bebauungsplan der Innenentwicklung aufzustellen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen dabei die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung in dem Bereich sicherzustellen.

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Perl stellt für das Plangebiet teils Wohnbauflächen und teils gemischte Bauflächen dar. Das Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB ist somit nur zum Teil erfüllt. Der Flächennutzungsplan ist gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen.

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a BauGB - Bebauungspläne der Innenentwicklung – i. V. m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt zu werden. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gem. § 13 Abs. 2 BauGB und § 13a Abs. 3 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

Der Vorlage ist der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung, beigefügt.

Der Ortsrat Nennig hat sich bereits in deiner Sitzung am 27.09.2023 mit dem Entwurf befasst. Die gewünschten Änderungen wurden vom Planungsbüro bereits eingepflegt.

Beschluss:

1.

Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Berger Weg“ im beschleunigten Verfahren.

2.

Billigung des Entwurfs zum Bebauungsplan „Berger Weg“ im Ortsteil Nennig zur öffentlichen Auslegung und zur parallelen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie zur Abstimmung mit den Nachbargemeinden.

Abstimmungsergebnis:

16 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Brunnenstraße" Besch - Aufstellungs- und Offenlagebeschluss

Mit Schreiben vom 11.01.2023 beantragte das Ingenieurbüro A. Krämer die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für den Bereich „Brunnenstraße 10-12“ in Besch. Geplant ist die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 8 Wohneinheiten.

Zu dem Vorhaben lag dem Klima-, Umwelt- und Bauausschuss am 10.11.2022 (TOP 5.2) bereits eine Bauvoranfrage vor. Zum damaligen Zeitpunkt wurde der Antrag positiv beschieden. Von Seiten der UBA wurde die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens jedoch mit der Begründung verneint, dass das geplante Projekt eine negative Vorbildwirkung auf die Nachbargrundstücke ausübt. Die Voraussetzung einer Zulassung könnte nur unter Einsatz der Mittel der Bauleitplanung geschaffen werden. Daraufhin wurde vom Ingenieurbüro der Antrag zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes eingereicht. Diesem Antrag wurde in der Sitzung des Klima-, Umwelt- und Bauausschusses am 20.04.2023 (TOP 4) grundsätzlich zugestimmt. Nunmehr liegt der Entwurf des Bebauungsplanes zur Beratung vor.

Der Ortsrat Besch hat sich bereits in seiner Sitzung am 25.09.2023 mit dem Antrag befasst und beschlossen eine entsprechende Empfehlung an den Gemeinderat auszusprechen.

Beschluss:

1.

Der Gemeinderat beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Brunnenstraße“ Besch im beschleunigten Verfahren.

2.

Der Gemeinderat billigt den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Brunnenstraße“ Besch zur öffentlichen Auslegung und zur parallelen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden.

Abstimmungsergebnis:

12 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen.

Außenbereichssatzung Obermoselstraße, Besch

Mit Datum vom 20.06.2022 hat Frau Birgit Reinardt aus Besch den Antrag auf Erlass einer Innenbereichssatzung gestellt. Die Vorprüfung des Büros Kernplan hatte zum damaligen Zeitpunkt ergeben, dass aufgrund der bestehenden Restriktion eine Entwicklung schwierig sei.

Der Ausschuss beschloss in seiner Sitzung am 13.10.2022 das Büro Kernplan mit der Erörterung der verschiedenen Umsetzungsmöglichkeiten zu beauftragen. Voraussetzung hierfür war, dass die Antragstellerin die entstehenden Kosten übernimmt. Dies hat Frau Reinardt mit Schreiben vom 04.11.2022 zugesichert.

Nach Prüfung durch das Planungsbüro kommt für diesen Bereich nur die Aufstellung einer Außenbereichssatzung gem. § 1 Abs. 3 BauGB i. V. m. § 35 Abs. 6 BauGB in Betracht. Demnach modifiziert die Satzung die Zulässigkeitsvoraussetzungen für einzelne Bauvorhaben. Hierdurch wird die nachhaltige Erneuerung des Bebauungsbestandes, maßvolle Modernisierungs- und Nahverdichtungsmaßnahmen als auch der geplante Ersatzneubau eines Wohngebäudes auf der Fläche der Obermoselstraße 4 grundsätzlich realisierungsfähig und als Vorhaben im Außenbereich begünstigt. Zur Durchführung des geplanten Vorhabens sollte allenfalls ein Durchführungsvertrag mit dem Vorhabenträge und der Gemeindeverwaltung geschlossen werden.

Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Außenbereichssatzung nichts an der generellen planungsrechtlichen Zuordnung der Flächen zum Außenbereich im Sinne des § 35 BauGB ändert. Ebenso begründet die Satzung selbst kein endgültiges Baurecht.

Der Ortsrat Besch hat sich in seiner Sitzung am 25.09.2023 bereits mit der Angelegenheit befasst und sich für den Entwurf der Satzung sowie für die Einleitung des Verfahrens ausgesprochen.

Beschluss:

1.

Der Gemeinderat beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung einer Außenbereichssatzung im vereinfachten Verfahren.

2.

Der Gemeinderat billigt den Entwurf der Außenbereichssatzung zur öffentlichen Auslegung und zur parallelen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie zur Abstimmung mit den Nachbargemeinden mit der Anpassung, dass die Abwassersituation nicht Bestandteil der Außenbereichssatzung sein soll.

Abstimmungsergebnis:

17 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen.

Anfragen und Informationen

Der Vorsitzende informiert über den vorzeitigen Maßnahmebeginn für die Maßnahme Rasenplatz innerhalb des Projektes „Grenzüberschreitender Sportpark der Generationen“ und die entsprechend erfolgte öffentliche Ausschreibung auf dem Vergabeportal sowie der Homepage der Gemeinde Perl.