1. Eröffnung der Sitzung
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass die Einberufung und die Bekanntmachung form- und fristgerecht erfolgten und die Beschlussfähigkeit vorliegt; Einwände werden nicht geltend gemacht.
Der Fraktionsvorsitzende Schramm beantragt für die GRÜNE-Fraktion, TOP 7 Fertigstellung des Sportlerheims – Kostenvarianten zur Beratung in den Klima-, Umwelt- und Bauausschuss zu verweisen, um dem FC Perl die Möglichkeit zu einer ausführlichen Darlegung zu geben. Die Beratung zu diesem Vertagungsantrag ist unter TOP 7 dokumentiert.
Die Verwaltung beantragt die Aufnahme des Nachtragtagesordnungspunktes 13 Kreditgewährung der Gemeinde an die Infrastrukturentwicklungsgesellschaft Perl mbH & Co. KG. Der Antrag wird mit neunzehn Ja-Stimmen, einer Gegenstimme und drei Enthaltungen angenommen.
2. Einführung und Verpflichtung eines neuen Gemeinderatsmitgliedes
Ratsmitglied Dr. Christian Backes hat mit Schreiben vom 04.12.2021 sein Ausscheiden aus dem Gemeinderat zum Ablauf des Monats Dezember 2021 erklärt.
Nach zwischenzeitlichem Verzicht des ersten Ersatzbewerbers aus dem Wahlvorschlag der CDU hat der nunmehr nachrückende Bewerber, Herr Andreas Hoffmann aus Büschdorf erklärt, dass er das Gemeinderatsmandat annimmt.
Der Vorsitzende verpflichtet Herrn Hoffmann gemäß § 33 Abs. 2 KSVG vor seinem Amtsantritt per Handschlag zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Ausübung seines Amtes und zur Verschwiegenheit.
Abschließend spricht der Vorsitzende dem ausgeschiedenen Ratsmitglied seinen Dank für sein Engagement aus.
3. Einwohnerfragestunde
Zur Einwohnerstunde liegen der Verwaltung folgende Eingaben vor:
• Joel Bladt (in der Sitzung anwesend) vom 13.01.2022
Wie hoch sind die Kosten für die Änderung des B-Plans „Ortslage Oberperl“ und welche Ziele werden mit der Änderung des B-Plans verfolgt?
Stellungnahme der Verwaltung bzw. des Vorsitzenden:
Die Kosten belaufen sich auf 2.500,00 Euro zzgl. 5 Prozent Nebenkosten. In der Planzeichnung sind in fünf Teilbereichen Änderungen und Ergänzungen vorgenommen worden, insbesondere eine Anpassung des Baufensters an die örtlichen Gegebenheiten, die Änderung einer öffentlichen Verkehrsfläche in eine private Verkehrsfläche, die Umwandlung einer öffentlichen Verkehrsfläche in eine Dorfgebietsfläche sowie die Einbeziehung von Innerbereichsflächen in den Geltungsbereich des Bebauungsplans. Im Textteil sind für den gesamten Geltungsbereich folgende Ergänzungen aufgenommen worden:
Neuregelung der zulässigen Dachform von Garagen, Regelungen zur Begründung und dem Ausschluss von Schotter- bzw. Kiesgärten. Hinweise und Empfehlungen zur Nutzung degenerativer Energien und Hinweise und Empfehlungen zur Regenwassernutzung
• Bürgerinitiative pro Perl (in der Sitzung durch Joel Bladt vertreten) vom 10.01.2022
Aus welchen Gründen verzögert sich der Bau des Feuerwehrgerätehauses in Besch permanent, obwohl die Wehrleitung auf die Dringlichkeit ausdrücklich hingewiesen hat und wieso laufen die Kosten aus dem Ruder bzw. wo kommt es zu Kostensteigerungen?
Stellungnahme der Verwaltung bzw. des Vorsitzenden:
Nach dem Beschluss des Gemeinderates über die endgültige Standortfindung in der Straße „Zu den Mühlen“ und der Aufstellung des neuen Bebauungsplans für diesen Standort im September 2020 wurde die Neubauplanung mit Kostenschätzung dem Ausschuss im Oktober 2020 vorgestellt und präsentiert. Im Anschluss hat der Gemeinderat weiterhin den Nachtrag zur ursprünglichen Planung beschlossen, das Gebäude mit einer Photovoltaikanlage und einem Gründach auszustatten. Die Kostenschätzung für die PV-Anlage und das Gründach wurden im März 2021 mit dem Gemeindehaushalt beschlossen. Die Haushaltsgenehmigung der Kommunalaufsicht ging bei der Gemeinde am 2. August 2021 ein. Nach dem Ergebnis der Baugrunduntersuchung im April 2021 wurde die Freigabe zur Stellung des Bauantrags durch den Klima-, Umwelt- und Bauausschuss erteilt. Am 25. Oktober 2021 hat der Gemeinderat die Gesamterhöhung auf 2.357.499,00 Euro beschlossen. Einen ausführlichen Erläuterungsbericht, einen Beschlussauszug zur Maßnahme, staatliche Nachweise etc. wurden nach endgültiger Freigabe durch den Gemeinderat am 15. November 2021 an das Innenministerium zur fachplanerischen Durchsicht sowie an die Kommunalaufsicht, mit der Bitte um Bestätigung der Finanzierung der Maßnahme weitergeleitet. Ende Dezember 2021 wurde der Gemeinde mitgeteilt, dass die Kommunalaufsicht die Finanzierung wie vorgeschlagen am
25. Oktober 2021 im Gemeinderat mitträgt und die Genehmigung erteilt, sofern die Förderung des Innenministeriums eingehalten wird. Insofern lagen die Voraussetzungen für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses bisher nicht vor. Der Vorsitzende teilt weiterhin mit, dass am morgigen Tag die Bedarfszuweisung in Höhe von 900.000,00 Euro überreicht werde. Damit liegen seitens der Verwaltung die Voraussetzungen vor, das Projekt in Angriff zu nehmen.
4. Besetzung von Ausschüssen
Durch das Ausscheiden von Herrn Dr. Christian Backes zum 31.12.2021 und von Herrn Antonius Franziskus zum 28.02.2022 aus dem Gemeinderat sind entsprechende Nachbesetzungen von Ausschüssen erforderlich.
Herr Dr. Backes war Mitglied im Finanz-, Personal- und Bildungsausschuss sowie im Zukunftsausschuss.
Herr Franziskus ist Mitglied im Klima-, Umwelt- und Bauausschuss.
Für die jeweilige Nachbesetzung steht der CDU-Fraktion ein Vorschlagsrecht zu.
Hierbei ist zu beachten, dass wie bei der grundsätzlichen Besetzung wie auch bei Neubesetzung der Ausschüsse gemäß § 48 Abs. 2 KSVG eine Einigung des Gemeinderates, d.h. die Zustimmung aller Ratsmitglieder, ohne Stimmenthaltungen, erforderlich ist.
Der Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Peter Trierweiler spricht Herrn Franziskus seinen
und den Dank der CDU-Fraktion für die Zusammenarbeit aus.
Als Nachfolger für Herrn Antonius Franziskus im Klima-, Umwelt und Bauausschuss schlägt dieser für die CDU-Fraktion nunmehr Andreas Hoffmann vor. Ferner schlägt Herr Dr. Trierweiler vor, die Nachbesetzung des Finanz-, Personal- und Bildungsausschusses sowie des Zukunftsausschusses in der nächsten Gemeinderatssitzung am 31.03.2022 vorzunehmen.
Beschluss:
Nachbesetzung des Klima-, Umwelt- und Bauausschusses durch Herrn Andreas Hoffmann.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig.
5. Forstwirtschaftsplan 2022
Der Entwurf des Forstwirtschaftsplanes für das Haushaltsjahr 2022, der in den Gemeinde-Haushaltsplan 2021 eingebunden ist, sieht Einnahmen in Höhe von 480.000,00 € (Plan 2021: 210.610,00 €) und Ausgaben in Höhe von 603.000,00 € (290.100,00 €) vor.
Damit weist der Plan ein auf das laufende Haushaltsjahr bezogenes Defizit von 123.000,00 € aus. Die Erhöhung des Fehlbedarfs gegenüber dem Vorjahr (Plan 2021: 79.490,00 €) begründet sich insbesondere durch wesentliche Veränderungen (Ausgaben abzgl. Einnahmen) bei folgenden Positionen:
Mehrbedarf bei Holzwerbung/Holzverkauf, insbesondere wegen erhöhter
Verkehrssicherungsarbeiten, voraussichtlich einmalig in dieser Höhe: 10.710,00 €;
grundlegende Wiederaufforstungs- und Forstschutzmaßnahmen auf einer
Gesamtfläche von 29 Hektar in den Bereichen, in denen aufgrund des
Borkenkäferbefalls in den letzten Jahren großflächige Nadelholzbestände
vollständig kahlgeschlagen werden mussten (Zwangsnutzung);
Netto-Mehrbedarf unter Anrechnung der insoweit zu erwartenden
Bundes- und Landesförderungen: 38.100,00 €;
insbesondere durch die Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes entstehende,
ggf. in dieser Höhe 2022 einmalig entstehender Mehrbedarf: 11.200,00 €.
Die mit dem neuen Planentwurf zu verzeichnende Defizitsteigerung ist bei der Aufstellung des Nachtragshaushaltsplanes für das Jahr 2022 entsprechend zu berücksichtigen.
Neben der Beratung des Forstwirtschaftsplanes sollten auch die Verkaufspreise für Brennholz aufgrund einer wesentlichen Veränderung der Rahmenbedingungen neu festgesetzt werden. Nach der Beschlussfassung des Gemeinderates vom 19.12.2013 gelten seither folgende unveränderte Brennholzpreise:
Buche- und Eichenscheidholz/Regieeinschlag: 47,00 €/rm,
Brennholz in Selbstwerbung: 22,00 €/rm,
Fichtenholz in Selbstwerbung: 12,00 €/rm,
IL (Industrielangholz - an den Weg gerückt): 35,00 €/rm.
Aufgrund der Änderung des § 24 des Umsatzsteuergesetzes entfällt mit Ablauf des Jahres 2021 die bisherige Sonderregelung für die vergünstigte Besteuerung des Holzverkaufs. Damit greift zum 1. Januar 2022 insoweit die Regelbesteuerung mit dem Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent. Die anfallende Mehrwertsteuer bei Holzverkäufen ist damit bei Holzverkäufen durch den Forstbetrieb an das Finanzamt abzuführen.
Die in den bisherigen Holzpreissätzen rechnerisch enthaltene Mehrwertsteuer von 5,5 Prozent wurde demgegenüber vom Finanzamt nicht erhoben.
Die Verwaltung hat auf der Grundlage der zum Jahr 2022 eingetretenen Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes eine Kalkulation erstellt, die im Ergebnis entsprechen höhere Holzverkaufspreise ausweist. Es wird vorgeschlagen, nach Aufrundung der ermittelten Beträge folgende Neufestsetzung der Brennholzpreise zu beschließen:
Laubholz/Selbstwerbung: 25,00 €/rm bzw. 35,00 €/fm,
Industrielangholz/an den Weg gerückt 40,00 €/rm bzw. 56,00 €/fm,
Fichtenholz in Selbstwerbung: 14,00 €/rm bzw. 19,60 €/fm.
Der im Winter 2021/22 laufende Brennholzverkauf wurde im November 2021 vom Forstbetrieb der Gemeinde noch zu den bisherigen Konditionen angeboten. Deshalb wird aus Gründen des Vertrauensschutzes vorgeschlagen, in den bisher bereits vereinbarten Verkaufsfällen den Erwerbern von Brennholz ggf. bei der Abrechnung auf die erhöhten Holzpreissätze einen die Differenz zu den bisherigen Verkaufssätzen ausgleichenden Rabatt zu gewähren.
Darüber hinaus wird vorgeschlagen, wegen der sehr personalintensiven Aufarbeitung von „ofenfertigem“ Brennholz im Hinblick auf die Effektivität des Forstbetriebs und dessen Personalstruktur die Brennholzbereitstellung im Regieeinschlag in Zukunft nicht mehr anzubieten. Diese spezielle Nachfrage wird im Übrigen durch verschiedene private Anbieter in der Region bedient.
Der Finanz-. Personal- und Bildungsausschuss hat den vorliegenden Sachverhalt in seiner Sitzung am 27.01.2022 unter TOP 3 beraten und dem Gemeinderat einstimmig bei zwei Enthaltungen dem Gemeinderat die Empfehlung ausgesprochen, dem Vorschlag der Verwaltung zuzustimmen.
Der Fraktionsvorsitzende Fixemer führt aus, dass die SPD-Fraktion den vorliegenden Entwurf des Fortwirtschaftsplans sowie den Beschlussvorschlag der Verwaltung ausdrücklich begrüße und unterstütze, da bereits im Fachausschuss eine plausible Begründung bzgl. einer positiven Entwicklung des Fortbetriebs dargelegt worden sei.
Der Fraktionsvorsitzende Dr. Trierweiler erklärt, dass die CDU-Fraktion nicht glücklich über den ausgewiesenen Jahresfehlbetrag sei, diese aber dennoch die Empfehlung des Klima- Umwelt- und Bauausschusses entsprechend unterstützen werde.
Mitglied Krupp stellt mit Bedauern fest, dass der Initiative der GRÜNE-Fraktion, die Holzverkaufspreise moderat anzuheben, bislang nicht Folge geleistet wurde.
Nach Dafürhalten von Mitglied Schirrah gebe es bereits zum jetzigen Zeitpunkt positive Ansätze und neue Ideen im Hinblick auf den Forstbetrieb, trotz der kurzen Zeit, die dem Förster zur Verfügung gestanden habe.
Beschluss:
1. Beschluss des Forstwirtschaftsplanes für das Jahr 2022 in der Form des vorliegenden Verwaltungsentwurfs.
2. Neufestsetzung der Brutto-Verkaufspreise für Brennholz:
Laubholz in Selbstwerbung: 25,00 €/rm (35,00 €/fm),
Industrielangholz, an den Weg gerückt (IL): 40,00 €/rm (56,00 €/fm),
3. Fichtenholz in Selbstwerbung: 14,00 €/rm (19,60 €/fm).
Abstimmungsergebnis:
Zu 1: 19 Ja-Stimmen, 5 Enthaltungen.
Zu 2: 19 Ja-Stimmen, eine Gegenstimme, 4 Enthaltungen
6. Neustrukturierung der Naturschutzbezirke/Neuberufung der Naturschutzbeauftragten
Gemäß § 38 Abs. 1 des Saarländischen Naturschutzgesetzes (SNG) berufen die Gemeinden fachlich geeignete Personen auf Gemeindeebene als ehrenamtliche Naturschutzbeauftragte. Für jeden Gemeindebezirk kann ein Naturschutzbeauftragter (m/w/d)) berufen werden. Die Naturschutzbeauftragten (m/w/d) sind Ehrenbeamte gemäß § 6 Abs. 2 des Saarländischen Beamtengesetzes.
Da alle Amtszeiten der bisherigen fünf Naturschutzbeauftragten seit dem Frühjahr 2021 abgelaufen sind, steht insoweit die umfängliche Neuberufung an. Neben den fünf bisherigen Amtsinhabern, die für deine weitere Amtszeit zur Verfügung stehen, haben sich nach entsprechender Veröffentlichung in der Mosella weitere sieben Personen für ein Ehrenamt als Naturschutzbeauftragter (m/w) beworben.
Aufgrund dieser Situation schlägt die Verwaltung eine Neustrukturierung und Neubesetzung der Naturschutzbezirke vor. Zehn Ortsräte haben im Rahmen der gemäß § 73 Abs. 2 Satz 2 Ziffer 8 KSVG erfolgten Anhörung dem ihren Gemeindebezirk betreffenden Neuberufungs-Vorschlag jeweils zugestimmt.
Der Vorsitzende teilt mit, dass der Ortsrat Oberleuken/Keßlingen/Münzingen in seiner Sitzung am 07.02.2022 zusätzlich den Bewerber Michel Weber als Naturschutzbeauftragten für den Ortsteil Keßlingen vorgeschlagen habe Insofern wurde der der Anlage beigefügte Vorschlag der Verwaltung zur Neubenennung der Naturschutzbeauftragten entsprechend ergänzt.
Der Fraktionsvorsitzende Schramm erkundigt sich, ob die Bewerber entsprechende Kompetenzen aufweisen müssen, um das Amt des Naturschutzbeauftragten entsprechend ausüben zu können und ob die Auswahl der Bewerber anhand dieser Kompetenzen erfolge.
Ferner stellt Herr Schramm die Frage, ob es einen Rahmenplan gebe, der die zu leistenden Tätigkeiten der Naturschutzbeauftragten vorgebe. Weiterhin erkundigt sich dieser, ob das Amt der Naturschutzbeauftragten entsprechend entlohnt werde.
Der Vorsitzende führt aus, dass regelmäßig eine Sitzung mit den Naturschutzbeauftragten der Gemeinde stattfinde, basierend auf einer Tagesordnung, die sich aus angemeldeten Punkten der Naturschutzbeauftragten sowie aus entsprechenden Vorschlägen seitens der Verwaltung zusammensetze. Dabei handele es sich um ein breites Spektrum umfassender Maßnahmen im Bereich des Naturschutzes, angefangen von der Auswahl und Bepflanzung verschiedener Baumarten, bis hin zu Renaturierungsmaßnahmen. Ferner seien die Naturschutzbeauftragten Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde im Falle illegaler Müllablagerung oder Verschmutzungen anderer Art. Für die Ausübung ihres Amtes erhalten die Naturschutzbeauftragten eine jährliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 246,00 Euro.
Anschließend trägt der Vorsitzende den Vorschlag zur Neubenennung der Naturschutzbeauftragten vor und stellt diesen zur Abstimmung.
Beschluss:
Neustrukturierung der Naturschutzbezirke der Gemeinde Perl - mit Ausnahme des Gemeindebezirks Oberleuken/Keßlingen/Münzingen - sowie entsprechende Neuberufung von Naturschutzbeauftragten (m/w) unter Annahme des Vorschlags der Verwaltung. Damit werden folgende Personen für eine fünjährige Amtszeit als Naturschutzbeauftragte neu bzw. wieder berufen:
Naturschutzbezirk Naturschutzbeauftragte/r
Besch Günter Leuck, Besch
Borg Marcel Rock, Borg
Büschdorf Karl-Heinz Neisius, Büschdorf
Eft-Hellendorf Daniel Moersch, Hellendorf
Nennig Walter Nicola, Nennig
Oberleuken Jakob Backes, Büschdorf
Keßlingen Michael Weber, Keßlingen
Münzingen Dina Herzog, Büschdorf
Oberperl Hermann- Josef Leidisch, Büschdorf
Perl Walter Follmann, Perl
Sehndorf Thomas Hoffmann, Büschdorf
Sinz Frank Staudt, Saarburg
Tettingen-Butzdorf / Wochern Franz Denzer, Wochern
Abstimmungsergebnis:
22 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen.
7. Fertigstellung des Sportlerheims - Kostenvarianten
Der Klima-, Umwelt- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 27.01.2022 mit Mehrheit die Umsetzung der Kostenvariante A beschlossen.
Die Kostenvariante A beinhaltet den Kostenunterschied zum Basis-LV und die nach internen Gesprächen fehlenden Ausstattungen: Theke mit Gläserspülmaschine, Abzugshaube im UG und Spinde für das Küchenpersonal (gefordert vom Verbraucherministerium), Bestuhlung und Ausstattung des Schiedsrichterraums.
Der Klima-, Umwelt- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 27.01.2022 unter TOP 2 mit Mehrheit die Umsetzung der Kostenvariante A beschlossen.
Mitglied Schramm stellt den Antrag, den vorliegenden Tagesordnungspunkt abzusetzen und erneut zur Beratung in die nächste Sitzung des Klima-, Umwelt- und Bauausschusses zu verweisen. Nach Dafürhalten der GRÜNE-Fraktion bestehe weiterer Beratungsbedarf bzgl. der einzelnen Kostenvarianten.
Nach entsprechender Aussage des Fraktionsvorsitzenden Dr. Trierweiler begrüßt auch die CDU-Fraktion die heutige Absetzung des vorgenannten Tagesordnungspunktes, da der Sportverein an die CDU-Fraktion mit dem Begehren herangetreten sei, den vorliegenden Sachverhalt nochmals im zuständigen Fachausschuss zu beraten, um mögliche, noch vorhandene Missverständnisse ausräumen zu können.
Insofern unterstützt die CDU-Fraktion die Intention des Sportvereins und spricht sich ebenfalls für die Absetzung des Tagesordnungspunktes aus.
Der Fraktionsvorsitzende Fixemer erklärt, dass der zuständige Fachausschuss die vorliegende Angelegenheit beraten und sich nunmehr für eine Kostenvariante entschieden habe, unbenommen dessen, ob diese Variante richtig oder falsch sei. Ferner weist Herr Fixemer eindringlich darauf hin, dass im Falle einer erneuten Vertagung voraussichtlich keine Beschlussfassung in dieser Angelegenheit bis zum Sommer dieses Jahres zustande kommen werde und schließlich so lange nicht weitergebaut werden könne. Insofern könne die SPD-Fraktion eine Vertagung nicht verantworten. Die SPD-Fraktion sei durchaus dazu bereit, über die Kostenvarianten B und C zu diskutieren, dennoch sei es nach deren Dafürhalten zunächst wichtig, den Bau des Sportlerheims fortzusetzen. In diesem Zusammenhang kritisiert Herr Fixemer die aus der Mitte des Rates vorgebrachten Vorwürfe für Vertagungen oder Verzögerungen. Ferner weist er in aller Deutlichkeit darauf hin, dass die Finanzierung des geplanten Sportparks nach seiner Einschätzung auf der Kippe stehe. Sollte sich in naher Zukunft herausstellen, dass die Gemeinde den Sportpark nicht mehr in Gänze finanzieren könne, so sei der Rat aufgrund erneut beschlossener Verzögerungen maßgeblich dafür mitverantwortlich.
Die SPD-Fraktion spricht sich insofern nochmals dafür aus, das Projekt nunmehr fortzuführen, was wiederum nur funktionieren könne, wenn sich der Rat für eine entsprechende Variante entscheide. Vor diesem Hintergrund spricht sich die SPD-Fraktion heute gegen eine grundsätzliche Vertagung des Tagesordnungspunktes aus.
Auf entsprechende Nachfrage des Fraktionsvorsitzenden Schramm, ob eine heutige Vertagung bzgl. der Ausführung der Kostenvarianten, einen möglichen Baustopp zur Folge habe, erklärt der Vorsitzende, dies entsprechend nachzuprüfen. Er verweist in diesem Zusammenhang auf eine angemessene Lösung, den genannten Bedenken Rechnung zu tragen.
Der Vorsitzende verweist ferner auf die Möglichkeit, den Tagesordnungspunkt zu vertagen und den Klima-, Umwelt- und Bauausschuss in seiner Sitzung am 08.03.2022 zur Beschlussfassung der entsprechenden Kostenvarianten zu ermächtigen.
Der Fraktionsvorsitzende Schramm erklärt diesbezüglich, den vorgebrachten Antrag der GRÜNE-Fraktion um den zuvor genannten Vorschlag des Vorsitzenden zu ergänzen.
Der Fraktionsvorsitzende Fixemer weist ergänzend darauf hin, dass es sich im vorliegenden Fall um eine Summe in Höhe von ca. 200.000,00 Euro handele, über die der zuständige Fachausschuss in nichtöffentlicher Sitzung Beschluss fassen solle - dem werde die SPD-Fraktion so nicht zustimmen.
Es folgt die Abstimmung über den vorliegenden Antrag der GRÜNE-Fraktion.
• Vertagung des Tagesordnungspunktes in die Sitzung des Klima-, Umwelt- und Bauausschusses am 08.03.2022.
Der Antrag wird bei elf Ja-Stimmen mit dreizehn Gegenstimmen abgelehnt.
Eine Abstimmung über den zweiten Teil des Antrags der GRÜNE-Fraktion, den Klima-, Umwelt- und Bauausschuss (KUBA)in seiner Sitzung am 08.03.2022 zur Beschlussfassung in der Angelegenheit zu ermächtigen, erfolgt somit nicht.
Zu Beginn der nachfolgenden Beratung stellt Herr Schulz, Projektberater Sportpark, nochmals umfänglich den vorliegenden Sachverhalt dar und beantwortet entsprechende Fragen aus der Mitte des Rates.
Der Fraktionsvorsitzende Fixemer erklärt, dass die Variante B insgesamt Elemente enthalte, die zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden könnten. Dies wird von Herrn Schulz in Bezug auf den Lastenaufzug und die Kühlzelle bestätigt.
Auf Frage von Mitglied Petgen bestätigt Herr Schulz, dass in der bisherigen Planung Möglichkeiten zur Kühlung von Getränken enthalten seien. Herr Petgen äußert ferner seine Sichtweise, dass für einen ordnungsgemäßen Betrieb eine Kühlzelle und ein Lastenaufzug erforderlich seien.
Mitglied Schirrah weist auf die eingeschränkten Möglichkeiten, Änderungen im Finanzierungsplan für den Sportpark vorzunehmen hin. Insbesondere gehe es darum, das Grundprinzip des Sportparks sicherzustellen. Er stimme den Anschaffungen der verschiedenen Komponenten lt. Sachverhalt grundsätzlich zu. Allerdings sollte nach seiner Ansicht zu einem späteren Zeitpunkt hierüber entschieden werden, ggf. im Zuge des weiteren Maßnahmenverlaufs. Herr Schirrah ergänzt, dass eine Gefahr für den Gesamtfinanzierungsplan vermieden werde müsse.
Herr Schulz erklärt hierzu, dass es auch möglich sei, den Varianten jetzt im Grundsatz zuzustimmen und diese zu einem späteren Zeitpunkt umzusetzen.
Mitglied Andreas Hoffmann signalisiert seine grundsätzliche Zustimmung zu den verschiedenen Anschaffungen und gibt zu bedenken, dass ein späteres Nachrüsten in der Regel teurer werde.
Nach Dafürhalten von Mitglied Schirrah sollte eine Verschiebung auf den Projekt-Zeitrahmen begrenzt werden.
Der Fraktionsvorsitzende Dr. Trierweiler erklärt, dass die CDU-Fraktion die Ausstattung des Sportlerheims auf dem Stand der Technik unterstütze und unter Beibehaltung ihrer Haltung in der bisherigen Beratung zustimmen werde.
Der Fraktionsvorsitzende Fixemer erklärt, dass nach seiner Feststellung der Vorschlag der CDU-Fraktion zu Mehrkosten von 160.000,00 Euro gegenüber dem Mehrkostenbetrag von 90.000,00 Euro bei der Variante A führe. Die Notwendigkeit einzelner Positionen seien aus seiner Sicht zu bezweifeln. Daraufhin bittet Herr Fixemer Herrn Dr. Trierweiler um einen konkreten Finanzierungsvorschlag für die weitergehende Sichtweise der CDU-Fraktion.
Diesbezüglich verweist der Vorsitzende auf die Darstellung von Herrn Schulz.
Zu entsprechenden Fragen des Fraktionsvorsitzenden Schramm gibt Herr Schulz die Auskunft, dass bei der Kalkulation der Nebenkosten mit 25 Prozent ein mittlerer Wert angenommen wurde sowie eine Erläuterung der Möglichkeiten des Getränketransports zwischen Obergeschoss und Untergeschoss.
Mitglied Krupp erklärt unter Hinweis darauf, dass die Variante B nur 20.000,00 Euro Mehrkosten verursache, dass der Gemeinderat dem FC Perl etwas versprochen habe. Daraufhin beantragt er eine Sitzungsunterbrechung und die anschließende Abstimmung.
Auf Frage von Mitglied Schramm erklärt Herr Schulz, dass die Videowall als Werbeanlage im Rahmen des Sportpark-Projekts lt. Satzung nicht genehmigungsfähig sei.
Auf die weitere Frage von Mitglied Schramm, ob die Mehrkosten für den Betrieb der Videowall, die vom FC Perl mit eigenen Mitteln angeschafft wird, absolut notwendig seien, gibt Herr Schulz die Auskunft, dass dies nicht der Fall sei. Die Kostenermittlung für den Sportpark enthalte eine komplette Lautsprecheranlage, die dem Bedarf entspreche.
Der anwesende Vorsitzende des FC Perl erklärt, dass die Genehmigung für die Videowall nach seinem Kenntnisstand in Aussicht stehe und der Verein die Mehrkosten für das Fundament übernehmen werde.
Mitglied Schramm befürwortet die Anschaffung einer elektronischen Schließanlage, die nach seinem Dafürhalten insbesondere im Hinblick auf die Nutzung des Gebäudes durch verschiedene Gruppen erforderlich sei.
Aufgrund des Antrags des Mitglieds Krupp wird die Sitzung von 20.20 Uhr bis 20.27 Uhr unterbrochen.
Nach Wiederaufnahme der Beratung beantwortet Herr Schulz einige Fragen des Fraktionsvorsitzenden Keren zur Projektdetails.
Der Fraktionsvorsitzende Schramm schlägt für die GRÜNE-Fraktion vor, über die drei Kostenvarianten mit der Ergänzung abzustimmen, im Zusammenhang mit der Variante C die Verwaltung zu beauftragen, die Kosten einer Schließanlage und ggf. weitere Mehrkosten aufzuarbeiten.
Der Fraktionsvorsitzende Fixemer schlägt für die SPD-Fraktion vor, zunächst die Variante A auszuführen, soweit möglich auch die Variante B und ggf. zu einem späteren Zeitpunkt die Variante C.
Der Vorsitzende erklärt, dass der vorliegende Beschlussvorschlag nicht von der Verwaltung komme, sondern vom Klima-, Umwelt- und Bauausschuss beschlossen worden sei.
Der Fraktionsvorsitzende Dr. Trierweiler erklärt, dass die CDU-Fraktion den Vorschlag der GRÜNE-Fraktion mit der Maßgabe unterstütze, dass bei der Variante C der Verein angemessen beteiligt werden soll.
Vor der Abstimmung mahnt Herr Fixemer einen der Beschlussfassung entsprechenden Finanzierungsvorschlag an.
Nach eingehender Beratung erfolgt die Abstimmung über die nachfolgend dargestellten Anträge:
1. Umsetzung der Kostenvariante A (Unterschied Basis-LV, Getränketheke, Geschirrspülmaschine, Abzugshaube Kiosk UG, Bestuhlung, Ausstattung Schiedsrichterraum, Spinde Küchenpersonal) durch Finanzierung aus dem Gesamtvolumen des Projektes.
Der Antrag wird einstimmig vom Rat angenommen.
2. Finanzierung der Kostenvariante B (Lastenaufzug, Kälteanlage/Kühlzelle) durch Finanzierung aus dem Gesamtvolumen des Projektes.
Der Antrag wird mit zwölf Ja-Stimmen und dreizehn Gegenstimmen abgelehnt.
3. Beratung der Kostenvariante C (Container Ballraum, Mehrkosten Lautsprecheranlage in Verbindung mit Videowall, Mehrkosten elektronische Schließanlage) im nächsten Klima-, Umwelt- und Bauausschuss am 08.03.2022.
Der Antrag wird mit dreizehn Ja-Stimmen und zwölf Nein-Stimmen angenommen.
Beschluss:
1. Umsetzung der Kostenvariante A durch Finanzierung aus dem Gesamtvolumen des Projektes.
2. Beratung der Kostenvariante C in der nächsten Sitzung des Klima-, Umwelt- und Bauausschusses am 08.03.2022.
Abstimmungsergebnis:
Zu 1: Einstimmig.
Zu 2: 13 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen.
8. Veräußerung der Baugrundstücke "Am Tiergarten", Oberperl / Verfahren und Kaufpreisfestlegung
Nach der Beschlussempfehlung des Aufsichtsrates der IEP vom 30.11.2021 zur Veräußerung der sechs Baugrundstücke mit einer Gesamtfläche von 3.103 m² hat sich der Klima-, Umwelt- und Bauausschuss am 25.01.2022 (TOP 3) ebenfalls mit der Angelegenheit befasst und eine vom Aufsichtsratsbeschluss abweichende Empfehlung zum Veräußerungsverfahren und der Kaufpreisfestlegung beschlossen.
Beschlussempfehlung IEP-Aufsichtsrat vom 30.11.2021 (TOP 5.3):
Die Veräußerung der Baugrundstücke im Baugebiet „Am Tiergarten“ in Oberperl wird für drei Grundstücke im Wege der Versteigerung zum Höchstgebot und für drei Grundstücke nach erneuter Veröffentlichung im amtlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde Perl und Anwendung der Ausschlusskriterien (Ziffern 5 und 7) der bisherigen Vergaberichtlinien für die Überlassung von Wohnbaustellen in der Gemeinde Perl vom 20. August 2009 durch Verlosung zum Grundstückspreis von 230,00 €/m² durchgeführt. Für die Versteigerung ist ein Mindestgebot festzulegen.
Beschlussempfehlung Klima-, Umwelt- und Bauausschuss vom 25.01.2022 (TOP 3):
Verkauf der sechs Baugrundstücke zum Preis von 260,00 €/m² im Wege des Losverfahrens unter den zugelassenen Kaufbewerbern.
Die Bewerberzulassung erfolgt unter Anwendung der folgenden Ausschlusskriterien (Ziffern 5 und 7) der bisherigen Vergaberichtlinien für die Überlassung von Wohnbaustellen in der Gemeinde Perl vom 20. August 2009:
* (Ziffer 5) Die Vergabe von Wohnbaugrundstücken erfolgt ausschließlich an private Bewerber zur Eigennutzung.
* (Ziffer 7) Ist ein Bewerber bereits im Besitz eines bebaubaren Grundstücks, eines Wohnhauses bzw. einer Eigentumswohnung, scheidet ein Erwerb grundsätzlich aus. Nur in begründeten und nachgewiesenen Ausnahmefällen kann hierzu eine Ausnahme erteilt werden.
Die Verlosung erfolgt unter den nachfolgenden Kriterien:
- Erneute Veröffentlichung der Veräußerung und Aufforderung zur Bewerbung im amtlichen Mitteilungsblatt Mosella sowie auf der Internetseite der Gemeinde Perl unter www.perl.saarland.
- Schriftliche Abfrage der bisherigen Bewerber bzgl. weiterhin bestehendem Interesse am Erwerb eines Grundstücks mit Aufforderung zur Aktualisierung der jeweiligen Daten.
- Die Bewerbungsfrist beträgt zwei Wochen ab Erscheinungsdatum im amtlichen Mitteilungsblatt.
- Die Bewerbung erfolgt schriftlich anhand des veröffentlichten Bewerbungsformulars.
- Sichtung und Zulassung der Bewerber gemäß den Ausschlusskriterien (Ziffer 5 und 7).
- Öffentliche Verlosung der sechs Baugrundstücke „Am Tiergarten“, Oberperl, unter notarieller Aufsicht durch Notar Herr Kolja Ohlig, Nohfelden, unter den zugelassenen Bewerbern.
- Vollständige Ziehung der Reihenfolge aller zugelassenen Bewerber im Rahmen der Verlosung (Nachrückliste und Nachweis der Vollzähligkeit der zugelassenen Bewerber).
- Benachrichtigung über das Ergebnis der Verlosung an alle zugelassenen Bewerber.
Der notarielle Kaufvertrag ist binnen drei Monaten nach der Verlosung vom Bewerber zu unterzeichnen.
Der Vorsitzende weist eingangs der Beratung darauf hin, dass die beiden Ziffern 5 und 7 der bisherigen Vergaberichtlinien zur Aufnahme in das Verfahren empfohlen wurden.
Mitglied Kerpen erklärt, dass sich im Rahmen der neuen Richtlinien ein anderer Gestaltungspielraum ergebe. Er schlägt insofern vor, die Verlosung in einer Richtlinie zu beschließen, welche eine Mindestpunktzahl vorsehe. Herr Kerpen gibt ferner zu bedenken, dass der Rat eine Verantwortung gegenüber der Bevölkerung der Gemeinde Perl habe; dieser könne mit dem vorgenannten Vorschlag entsprechend Rechnung getragen werden.
Der Fraktionsvorsitzende Keren erkundigt sich wer ggfls. über Ausnahmen entscheide und über die Zulassung zur Verlosung. Er schlägt ferner vor, zunächst die Vergaberichtlinien zu beschließen und auf deren Grundlage im Anschluss die Verlosung durchzuführen.
Im weiteren Verlauf der Beratung stellt der Vorsitzende klar, dass die Vergaberichtlinien sowie der Kriterienkatalog in der besagten Form den Mitgliedern des Gemeinderates bereits seit einigen Monaten vorliegen; neu seien lediglich die vorgenommen nachfolgenden Änderungen: Bezug des Einkommens, Reduzierung des Schwerbehinderungsgrades von 60 Prozent auf 50 Prozent und Definierung des Pflegegrades. Jeder Bewerber erhalte einen Bewerbungsbogen mit einer Mehrzahl von Fragen bzgl. der benötigten Angaben sowie einschlägige Hinweise auf das Verfahren. Das entsprechende Bewerbungsformular steht auf der Internetseite der Gemeinde zur Verfügung.
Herr Keren bemängelt, dass aktuell lediglich die Ziffern 5 und 7 der bisherigen Vergaberichtlinien vorlägen und nicht das Bewerbungsformular; deswegen könne heute nicht darüber abgestimmt werden.
Der Fraktionsvorsitzende Dr. Trierweiler erklärt, dass die Anmerkungen von Herrn Keren bereits in der Sitzung des Klima-, Umwelt- und Bauausschusses am 27.01.2022 hätten vorgebracht werden können. Durch die die bereits eingetretene Verzögerung sei bereits ein Schaden bei den Bewerbern entstanden, z. B. durch den Wegfall der KfW-Förderung. Herr Dr. Trierweiler plädiert für die Annahme der Beschlussempfehlung des Ausschusses.
Nach entsprechender Aussage des Fraktionsvorsitzenden Schramm sollte es in der Regel so sein, dass der Rat die ausgesprochene Empfehlung des KUB-Ausschusses heute Abend entsprechend umsetze. Er weist ferner darauf hin, dass die GRÜNE-Fraktion aufgrund der kurzfristigen Übermittlung ergänzender Unterlagen, keine Gelegenheit hatte, sich eingehend mit diesen zu beschäftigen. Insoweit sehe sich die GRÜNE-Fraktion zum jetzigen Zeitpunkt außerstande, über den vorliegenden Sachverhalt abzustimmen.
Im Verlauf der weiteren Diskussion stellt Mitglied Krupp einen Antrag zur Geschäftsordnung, über den Tagesordnungspunkt abzustimmen.
Nach entsprechender Aussage des Fraktionsvorsitzenden Fixemer, sei es nunmehr wichtig in der vorliegenden Angelegenheit fortzuschreiten. Die entsprechende Empfehlung des Klima-, Umwelt- und Bauausschusses sei nach weiterer Aussage nicht optimal, dennoch eine akzeptable Möglichkeit, die entsprechend von der SPD-Fraktion vertreten werde.
Mitglied Anton schließt sich dem vorliegenden Antrag auf Abstimmung an und beantragt ferner die Sitzung nach Abstimmung des entsprechenden Tagesordnungspunktes zu beenden.
Mitglied Krupp stellt daraufhin den Antrag, lediglich die öffentliche Sitzung nach Abstimmung zum Tagesordnungspunkt zu schließen. Dementsprechend wurde einvernehmlich verfahren.
Mitglied Kerpen erklärt, dass die Anwendung der bei den künftigen Vergaberichtlinien geltenden Punkteregelung für die Bauplatzvergabe und den Baubeginn der späteren Erwerber unschädlich wäre; insoweit sei für die einheimische Bevölkerung eine verbesserte Chance gegeben. Dementsprechend beantragt Herr Kerpen die Anwendung der Punktekriterien des Entwurfs der neuen Vergaberichtlinien bei der Vorauswahl der Kaufbewerber.
Angesichts der Aussage des Vorsitzenden, dass es sich bei dem vorliegenden Beschlussvorschlag der Verwaltung um den weitergehenden Antrag handele, zieht Mitglied Kerpen den zuvor genannten Antrag zurück.
Beschluss:
Verkauf der sechs Baugrundstücke zum Preis von 260,00 €/m² im Wege des Losverfahrens unter den zugelassenen Kaufbewerbern.
Die Bewerberzulassung erfolgt unter Anwendung der folgenden Ausschlusskriterien (Ziffern 5 und 7) der bisherigen Vergaberichtlinien für die Überlassung von Wohnbaustellen in der Gemeinde Perl vom 20. August 2009:
* (Ziffer 5) Die Vergabe von Wohnbaugrundstücken erfolgt ausschließlich an private Bewerber zur Eigennutzung.
* (Ziffer 7) Ist ein Bewerber bereits im Besitz eines bebaubaren Grundstücks, eines Wohnhauses bzw. einer Eigentumswohnung, scheidet ein Erwerb grundsätzlich aus. Nur in begründeten und nachgewiesenen Ausnahmefällen kann hierzu eine Ausnahme erteilt werden.
Die Verlosung erfolgt unter den nachfolgenden Kriterien:
- Erneute Veröffentlichung der Veräußerung und Aufforderung zur Bewerbung im amtlichen Mitteilungsblatt Mosella sowie auf der Internetseite der Gemeinde Perl unter www.perl.saarland.
- Schriftliche Abfrage der bisherigen Bewerber bzgl. weiterhin bestehendem Interesse am Erwerb eines Grundstücks mit Aufforderung zur Aktualisierung der jeweiligen Daten.
- Die Bewerbungsfrist beträgt zwei Wochen ab Erscheinungsdatum im amtlichen Mitteilungsblatt.
- Die Bewerbung erfolgt schriftlich anhand des veröffentlichten Bewerbungsformulars.
- Sichtung und Zulassung der Bewerber gemäß den Ausschlusskriterien (Ziffer 5 und 7).
- Öffentliche Verlosung der sechs Baugrundstücke „Am Tiergarten“, Oberperl, unter notarieller Aufsicht durch Notar Kolja Ohlig, Nohfelden, unter den zugelassenen Bewerbern.
- Vollständige Ziehung der Reihenfolge aller zugelassenen Bewerber im Rahmen der Verlosung (Nachrückliste und Nachweis der Vollzähligkeit der zugelassenen Bewerber).
- Benachrichtigung über das Ergebnis der Verlosung an alle zugelassenen Bewerber.
Abstimmungsergebnis:
23 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen.
9. Vergaberichtlinien für die Überlassung von Wohnbaustellen in der Gemeinde Perl
Dieser Tagesordnungspunkt wird aufgrund der Sitzungsdauer nicht mehr behandelt.
10. Wirtschaftsplan 2022 des Zweckverbandes eGo-Saar
Dieser Tagesordnungspunkt wird aufgrund der Sitzungsdauer nicht mehr behandelt.
11. Informationen des Gemeinderates gemäß § 18 Abs. 1 GO über vom Bürgermeister erteilte Aufträge
Dieser Tagesordnungspunkt wird aufgrund der Sitzungsdauer nicht mehr behandelt.
Auftragsvergaben
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe folgender Aufträge:
• Grundsanierung der Kita Leukbachtal - Vergabe Dach-/Klempnerarbeiten: Firma Franz Friedrich GmbH, Merzig-Besseringen, in Höhe von 70.276,46 €.
Ferner wird geprüft, ob die Möglichkeit besteht, eine Photovoltaikanlage zu installieren.
• Brückenbauwerk Nr. 007 Oberleuken Mühlenstraße Leukbach - Vergabe von Planungsleistungen: SBS Ingenieure, Saarbrücken, in Höhe von 69.689,24 Euro brutto.
• Beschaffung mobiler Endgeräte für die Grundschule Dreiländereck Perl im Rahmen des Digitalpaktes: Fa. REDNET GmbH zum Preis von 25.343,43 €.
Grundstücksangelegenheiten
Der Gemeinderat beschließt folgende Grundstücksangelegenheit:
• Veräußerung einer Gewerbefläche im Gewerbegebiet „Wieser Weg“ in Besch