1. Eröffnung der Sitzung
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass die Einberufung und die Bekanntmachung form- und fristgerecht erfolgten und die Beschlussfähigkeit vorliegt; Einwände werden nicht geltend gemacht.
Die Verwaltung beantragt die Aufnahme des Nachtragstagesordnungspunktes 13.5 Sportlerheim Perl - Vergabe Estrich- und Abdichtungsarbeiten.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Ratsmitglied Richard Koch kündigt zu TOP 3 eine persönliche Erklärung an.
2. Einführung und Verpflichtung eines neuen Gemeinderatsmitgliedes
Ratsmitglied Antonius Franziskus hat mit schriftlicher Erklärung, eingegangen bei der Gemeinde Perl am 17.01.2022, erklärt, dass er zum 1. März 2022 und damit mit Ablauf des Monats Februar 2022 aus dem Gemeinderat der Gemeinde Perl ausscheidet.
Nachfolger auf der Gebietsliste des CDU-Wahlvorschlages ist Herr Dr. Olaf Roller aus Tettingen-Butzdorf. Herr Dr. Roller wurde mit Schreiben vom 19. Januar 2022 hierüber informiert mit dem Hinweis, dass das Mandat als angenommen gilt, wenn innerhalb einer Woche keine Ablehnung vorliegt. Eine gegenteilige Mitteilung von Herrn Dr. Roller ist nicht eingegangen.
Herr Dr. Roller wird gemäß § 33 Abs. 2 KSVG in öffentlicher Sitzung per Handschlag zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Ausübung seines Amtes und zur Verschwiegenheit verpflichtet.
3. Besetzung von Ausschüssen
Durch das Ausscheiden von Herrn Dr. Christian Backes zum 31.12.2021 aus dem Gemeinderat sind entsprechende Nachbesetzungen von Ausschüssen erforderlich .
Herr Dr. Backes war Mitglied im Finanz-, Personal- und Bildungsausschuss sowie im Zukunftsausschuss.
Für die jeweilige Nachbesetzung steht der CDU-Fraktion ein Vorschlagsrecht zu.
Hierbei ist zu beachten, dass wie bei der grundsätzlichen Besetzung der Ausschüsse ebenso für die anstehende Neubesetzung der zwei Gremien gemäß § 48 Abs. 2 KSVG eine Einigung des Gemeinderates, d. h. die Zustimmung aller Ratsmitglieder, ohne Stimmenthaltungen, erforderlich ist.
Eingangs der Beratung stellt sich das neu eingeführte Gemeinderatsmitglied Herr Dr. Roller zunächst kurz dem Rat vor.
Sodann schlägt der Fraktionsvorsitzende Dr. Trierweiler für die Nachbesetzung im Finanz-, Personal- und Bildungsausschuss sowie im Zukunftsausschuss Herrn Dr. Olaf Roller vor.
* * * * *
Ratsmitglied Richard Koch teilt mit, dass er die CDU-Fraktion verlassen habe; sein Amt als Gemeinderatsmitglied jedoch weiterhin wahrnehmen werde.
Beschluss:
Neu- bzw. Nachbesetzung des Finanz-, Personal- und Bildungsausschusses sowie des Zukunftsausschusses durch Herrn Dr. Olaf Roller.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig.
4. Wirtschaftsplan des Abwasserbetriebs Perl für das Wirtschaftsjahr 2022
Die Erträge im Erfolgsplan steigen aufgrund gleichbleibender Abwassergebühren nur moderat. Die Aufwendungen hingegen erhöhen sich im Vergleich zum Vorjahr um 215.600,00 Euro. Damit steigt der Verlust im Erfolgsplan von 246.266,00 Euro in 2021 auf 397.292,00 Euro in Wirtschaftsjahr 2022.
Die Entwicklung war in der dreijährigen Gebührenbedarfsberechnung bereits berücksichtigt. Bei den Aufwendungen sind im Vergleich zur mittelfristigen Planung deutlich geringere Zinsbelastungen geplant. Die frei werdenden Mittel wurden zum Aufwand für bezogene Leistungen umgestellt. Die für 2022 erhöhten Kosten für Energie und die vom LUA geforderten Kanaluntersuchungen sind damit berücksichtigt.
Das Volumen des Vermögensplanes verringert sich um rund 660.000,00 Euro in Einnahmen und Ausgaben, was an den vergleichsweise hohen geplanten Investitionen im Jahr 2021 liegt. Diese konnten nicht im geplanten Umfang ausgeführt werden. Durch die Weiterleitung einer Zuwendung und die vollständigen Kreditaufnahmen aus Vorjahren waren ausreichend liquide Mittel vorhanden, sodass die Kreditgenehmigung 2021 nicht in Anspruch genommen wurde. Zur Finanzierung der Investitionen ist eine Kreditaufnahme von 1.087.051,00 Euro vorgesehen. Im Jahr 2022 werden für die Tilgung von Investitionskrediten 986.900,00 Euro aufgewendet.
Der Werksausschuss hat den Sachverhalt in seiner Sitzung am 22. März 2022 unter TOP 4 vorberaten und dem Gemeinderat empfohlen, den Wirtschaftsplan 2022 des Abwasserbetriebes in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
Der Fraktionsvorsitzende Fixemer kritisiert, dass die Jahresabschlüsse 2020 bislang nicht zur Beratung vorgelegt worden seien und bittet insoweit um zeitnahe Beratung in den entsprechenden Fachausschüssen.
Der Fraktionsvorsitzende Schramm verweist auf eine redaktionelle Änderung; danach sei die im Vermögensplan auf Seite 5 angegebene Jahreszahl 2021 entsprechend zu ändern.
Nach entsprechender Auskunft der Verwaltung wurde diesbezüglich bereits eine Korrektur vorgenommen.
Ferner erkundigt sich Herr Schramm, welche Auswirkungen die Verluste in Höhe von rd. 400.000,00 Euro auf den Haushalt der Gemeinde Perl haben und bittet die Verwaltung um entsprechende Erläuterung.
Nach entsprechender Aussage des Kämmerers haben die Verluste des Abwasserbetriebes keine Auswirkungen auf den Haushalt der Gemeinde. In der 3-jährigen Gebührenbedarfsberechnung seien bereits gewisse Kostensteigerungen eingeplant; mit den Verlusten werden insofern Überschüsse aus den vergangenen Jahren gedeckt.
Der Vorsitzende richtet abschließend einen besonderen Dank an die Verwaltung. Der kurzfristige Wechsel im Bereich der kaufmännischen Leitung der Eigenbetriebe und die Umsetzung der anfallenden Aufgaben innerhalb eines zeitlichen Rahmens stellte insofern eine Herausforderung für die Verwaltung dar. Im Rahmen der internen Nachbesetzung der Stelle konnten die Rückstände jedoch entsprechend aufgearbeitet werden, sodass auch die Jahresabschlüsse den Ausschüssen zeitnah zur Beratung vorgelegt werden können.
Beschluss:
Der Wirtschaftsplan 2022 des Abwasserbetriebs Perl wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
Abstimmungsergebnis: 20 Ja-Stimmen, eine Enthaltung.
5. Wirtschaftsplan des Gemeindewasserwerk Perl für das Wirtschaftsjahr 2022
Da die Gebühren im Vergleich zum Vorjahr unverändert sind, ist nur eine moderate Steigerung der Erträge eingeplant. Höhere Kosten für Energie und Stromkosten führen zu höherem Materialaufwand, welcher allerdings durch geringeren Zins- und Personalaufwand kompensiert wird.
Das Jahresergebnis ist mit 50.730,00 Euro geplant. Damit kann eine Verringerung des Nettogeldvermögens geplant werden. Dennoch ist zur Finanzierung der Ausgaben des Vermögensplans die Aufnahme eines Investitionskredits i. H. v. 800.000,00 Euro vorgesehen. Im Jahr 2021 war aufgrund geringerer Investitionsauszahlungen und günstiger Liquiditätslage eine Aufnahme des genehmigten Darlehens nicht notwendig.
Der Werksausschuss hat den vorliegenden Sachverhalt bereits in seiner Sitzung am 22. März 2022 unter TOP 5 vorberaten. Dabei teilte der Vorsitzende mit, dass die Erneuerung der Wasserleitung in der St.-Gangolf-Straße in Oberleuken zusätzlich in das Investitionsprogramm aufgenommen wurde. Insoweit werden die Kosten mit 200.000,00 Euro kalkuliert. Zur Finanzierung wird die Kreditaufnahme entsprechend erhöht. Der Werksauschuss hat dem Gemeinderat daraufhin die Empfehlung ausgesprochen, die insoweit geänderte Fassung des Wirtschaftsplans zu beschließen.
Beschluss:
Der Wirtschaftsplan 2022 des Gemeindewasserwerks Perl wird in der geänderten Fassung beschlossen.
Abstimmungsergebnis: 20 Ja-Stimmen, eine Enthaltung.
6. Bebauungsplan "1. Änderung und Erweiterung Ortslage Oberperl
Der Gemeinderat Perl hat in seiner Sitzung am 10.06.2021 den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes mit diversen Ergänzungen (Schottergärten, Zisternen etc.) angenommen und die Öffentlichkeitsbeteiligung eingeleitet. In der Zeit vom 06.12.2021 bis 16.01.2022 lag der Bebauungsplan aus, parallel dazu erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange. Die Einwendungen sind der Einladung als Anlage beigefügt, sie sind abzuwägen.
Nachträglich ging die Stellungnahme der saarländischen Denkmalpflege ein; sie ist der Einladung als Anlage beigefügt. Es wird empfohlen den Absatz 2 der Stellungnahme unter dem Punkt Hinweise aufzunehmen. Insbesondere wird auf die Eingabe des „Bürgers A“ bezüglich der Schaffung einer zusätzlichen Fläche zur Errichtung eines Carports und den dazugehörenden Behandlungsvorschlag hingewiesen.
Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß Beschlussvorlage und Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung sowie der Beschluss der Satzung gemäß beiliegendem Satzungsbeschluss ist vorzuberaten und zur Beschlussfassung an den Gemeinderat zu empfehlen.
Die beiden Ratsmitglieder G. Gelz und B. Kerpen haben aus den in § 27 KSVG genannten Gründen nicht an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen.
Beschluss:
1. Die eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß Beschlussvorlage abgewogen; das Abwägungsergebnis wird in die Planung übernommen (Behandlungsvorschlag A).
2. Die Satzung wird in der Fassung des vorliegenden Mustervorschlags beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig.
7. Bebauungsplan "Untere Bahnhofstraße-Maimühle, 2. Änderung" (Neubau Norma, Perl)
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.09.2021 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Untere Bahnhofstraße-Maimühle, 2. Änderung“ (Neubau Norma, Perl) beschlossen.; der Aufstellungsbeschluss wurde am 09.11.2021 öffentlich bekannt gemacht.
Zwischenzeitlich wurde der Entwurf des Bebauungsplans nebst Begründung zur weiteren Beratung hier eingereicht. Der Entwurf des Bebauungsplans ist vom Gemeinderat zu billigen; weiterhin muss der Gemeinderat die Einleitung der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die TÖB Beteiligung beschließen.
Im Entwurf ist bereits die maximal in das Kanalnetz einzuleitende Niederschlagsmenge mit 39 l/s festgelegt. Diese Menge wurde vom Büro eepi (Dr. Ott) ermittelt.
Mitglied Keren hat aus den in § 27 KSVG genannten Gründen nicht an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt teilgenommen und den Sitzungsraum verlassen.
Beschluss:
1. Der Gemeinderat billigt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans nebst Begründung.
2. Der vorliegende Entwurf wird öffentlich ausgelegt und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden wird eingeleitet.
Abstimmungsergebnis:
20 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen.
8. Erschließung des Baugebietes "An der St.-Gangolf-Straße" in Oberleuken
Die überarbeiteten Planungsunterlagen für die Erschließung des Baugebietes „An der St.-Gangolf-Straße“ in Oberleuken wurden der Gemeindeverwaltung und der Infrastrukturentwicklungsgesellschaft Perl mbh & Co. KG (IEP) im Februar 2022 durch das Planungsbüro Paulus & Partner vorgelegt. In der aktuellen Planung ist die abwassertechnische Erschließung im Trennsystem berücksichtigt, die Schmutz- und Regenwasserkanäle werden aber provisorisch an das bestehende Mischsystem angebunden.
Mit der geplanten Fremdwasserentflechtung, welche sich nach entsprechendem Förderantrag derzeit noch im Zuwendungsverfahren befindet, kann später ohne technische Schwierigkeiten das Trennsystem fortgeführt werden. Alle bebaubaren Grundstücke werden mit der vorliegenden Planung bei der Erschließung berücksichtigt. Die Trinkwasserleitung befindet sind demnach im Gehweg, die entsprechenden Kanäle in der Fahrbahn. Die Straße ist gemäß Bebauungsplan in Anbindung an die St.-Gangolf-Straße mit einer Breite von 5,00 m und einem Gehwegstreifen von 1,50 m vorgesehen. Im inneren Bereich beträgt die Fahrbahnbreite 4,00 m. Die Befestigung der Straße ist mit Asphalt, die des Gehweges mit Betonverbundpflaster vorgesehen. Die Rinne als Teil der Fahrbahn ist 0,50 m breit. Eine Forderung des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz war die Ableitung des Oberflächenwassers vom Baugebiet. Aus diesem Grund ist ein Mulden-/Rigolengraben oberhalb des Baugebietes angeordnet.
Der aktuell kalkulierte Verkaufspreis beläuft sich auf 217,52 Euro pro m². Die Festlegung des Verkaufspreises kann nach Vorliegen der tatsächlichen Erschließungskosten erfolgen.
Die Verwaltung verweist eingangs der Beratung auf eine vorliegende Anfrage des Ratsmitglieds Schirrah, wonach dieser sich erkundigt, ob es möglicherweise sinnvoll sei, die zur Befestigung der Straße vorgesehene Asphaltschicht aufgrund der steigenden Kostenentwicklung alternativ durch Pflastersteine zu ersetzen.
Auf entsprechende Anfrage der Verwaltung, teilte das beauftragte Planungsbüro Paulus & Partner mit, dass die für diesen Zweck geeigneten Pflastersteine ca. 45,00 Euro bis 50,00 Euro/m² an Materialkosten betragen und somit nach weiterer Aussage des Ingenieurbüros keine Alternative zu der jetzt in Planung befindlichen Asphaltschicht darstellen.
Der Fraktionsvorsitzende Schramm erkundigt sich, ob der Einbau von Zisternen zur Nutzung des Regenwassers auf den einzelnen Grundstücken vorgesehen sei und verweist in diesem Zusammenhang auf einen dazu vorliegenden Beschluss des Gemeinderates vom 11.07.2019, wonach der Einbau von Zisternen auf den einzelnen Baugrundstücken im Rahmen des Vorstufenausbaus bzw. der Erschließung des Baugebiets erfolgen könne. Demzufolge spricht sich die GRÜNE-Fraktion dafür aus, den vorgenannten Beschluss bei der heutigen Beschlussfassung entsprechend zu berücksichtigen.
Die Verwaltung teilt diesbezüglich mit, dass der Einbau von Zisternen vorgesehen sei und bestätigt ferner eine entsprechende Umsetzung.
Beschluss:
1. Zustimmung zur Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung durch die Infrastrukturentwicklungsgesellschaft Perl mbh & Co. KG (IEP) auf Grundlage der vorliegenden Planungsunterlagen in Form des Endausbaues.
2. Weisung an die Geschäftsführung der IEP, bei der anschließenden Vergabe den Auftrag zur Erschließung an den günstigsten Bieter zu vergeben sowie Weisung an den Aufsichtsrat der IEP, dieser Vergabe zuzustimmen.
Der vorliegende Beschluss des Gemeinderates vom 11.07.2019 bzgl. dem Einbau von Zisternen wird im Rahmen der Ausführung entsprechend berücksichtigt
Abstimmungsergebnis:
22 Ja-Stimmen, eine Enthaltung.
9. Mittelfristige Organisation und Personalentwicklung; 2. Nachtragsstellenplan für die Haushaltsjahre 2021/2022 (betreffend Haushaltsjahr 2022)
Der demografische Wandel berührt in verschiedensten Ausprägungen sämtliche Fachbereiche der Gemeinde Perl. So liegt insbesondere der Altersdurchschnitt der Fachbereichsleiter bei 62 Jahren (60, 63 und 63 Jahre). Dies führt dazu, dass voraussichtlich binnen eines Jahres zwei der drei Fachbereichsleiter die Gemeindeverwaltung verlassen werden. Damit die Bewältigung der Auswirkung des demografischen Wandels auch innerhalb der Verwaltung gelingt, muss eine übergreifende und nachhaltige Anpassung der Organisations- und Personalplanung erfolgen. In diesem Zusammenhang kann die Personalplanung ihren Beitrag zur Lösung der demografischen Entwicklung leisten. Demografische Entwicklung in diesem Sinn meint, dass die Mitarbeiter*innen in die Lage versetzt werden, anderen und nicht selten höheren Ansprüchen gerecht zu werden. So werden zum einen vorhandenen Produkte für die Bürger*innen in anderer Qualität erstellt und zum anderen werden neue Produkte entwickelt. Alle Arbeitsprozesse unterliegen dabei einer starken Dynamisierung und Flexibilisierung. Die Anforderungen an die Verwaltungstätigkeit werden dabei immer komplexer.
Auch die Corona-Pandemie mit ihren Auswirkungen zeigt, dass die Kommunen vor Ort als Dienstleister immer wieder mit neuen Herausforderungen überflutet werden. Damit diese Herausforderungen bewältigt werden können, bedarf es zwingend einer auskömmlichen und leistungsgerechten Personalausstattung (siehe Vorlage 2021/035 - Auswirkungen der Corona-Pandemie innerhalb der Gemeindeverwaltung).
Eine große Schwierigkeit im Rahmen der Nachpersonalisierung ist der immer stärker werdende Wettbewerb um qualifizierte Nachwuchs-, Fach- und Führungskräfte. Vor allem in unserer Grenzregion ist dieser Effekt enorm zu spüren. Es ist davon auszugehen, dass sich dieser auch in den kommenden Jahren weiter verstärken und auf das Entwicklungspotential der Gemeinde auswirken wird. Umso wichtiger ist es, dass wir als Arbeitgeber einen modernen Arbeitsplatz anbieten können. Hierbei spielen eine leistungsgerechte Bezahlung, die Identifizierung der Mitarbeiter*innen mit ihrem Arbeitgeber, flexible Arbeitszeiten, Heimarbeit und mobile Arbeitsplätze eine wichtige Rolle.
In einigen Fachbereichen konnte bereits in den vergangenen Jahren durch die Ausbildung von Nachwuchskräften dafür Sorge getragen werden, die durch die demografische Entwicklung entstehenden Herausforderungen frühzeitig zu bewältigen.
Auch der Digitalisierungsprozess führt zu immer tiefergreifenderen Änderungen innerhalb der Arbeitsabläufe der Verwaltung. Hier ist das vom Bund erlassenen Onlinezugangsgesetz als Beispielprojekt anzuführen. In Ausführung dieses Gesetztes werden auf kommunaler Ebene durch strukturierte Zusammenarbeit die verschiedensten Fachverfahren digitalisiert. Dies bedeutet, dass zunächst die darzustellenden Leistungen nach einem strukturierten Arbeitsplan bearbeitet und priorisiert werden. Danach werden die Leistungen auf die Kommunen innerhalb des Saarlandes aufgeteilt. Daran anschließend werden diese schnellstmöglich umgesetzt und im Anschluss an die Fachverfahren angebunden. Bürger*innen sowie Unternehmen sollen dadurch künftig noch schneller, effizienter und nutzerfreundlicher mit der Verwaltung interagieren können. Dieses Projekt zeigt auf, wie sich durch die verändernden Ansprüche, mittel- und langfristig erhebliche Anpassungen der Arbeitsabläufe auch in der kommunalen Arbeit ergeben müssen.
Ein wichtiger Aspekt dabei spielt die Kommunikation. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt zeichnet sich ab, dass durch die vielen verschiedenen Kommunikationskanäle (z.B. E-Mail, Telefon, Post, WhatsApp, Facebook, Instagram usw.) eine Vielzahl von wichtigen Informationen, Mitteilungen und Anfragen eingehen. Die Bürger*innen, Gemeinderatsmitglieder, Ortsvorsteher*in usw. erwarten zu Recht eine zeitnahe Rückmeldung. Durch den unstrukturierten Eingang der Daten entsteht bereits die erste große Herausforderung. Informationsverluste und lange Prozesslaufzeiten bilden die Folge. Durch die Einführung des digitalen Dokumentenmanagementsystems sowie des digitalen Posteingangs wurde hier bereits die Grundlage geschaffen; weiterhin muss nun das effiziente Arbeiten mithilfe der digitalen Abläufe erreicht werden.
Bei den o.a. Entwicklungen handelt es sich nicht um eine abschließende Aufzählung, sondern lediglich um eine beispielhafte Zusammenstellung wesentlicher Eckpunkte. Mit dem 2. Nachtragsstellenplan wird zumindest zum jetzigem Zeitpunkt diesen Entwicklungen Rechnung getragen. Gerade in unserer Gemeinde mit stetigem Bevölkerungswachstum stellt die Personalplanung eine kontinuierliche und immer wieder aktiv anzupassende Herausforderung dar.
Die Personalstruktur in den verschiedenen Bereichen der Gemeinde Perl:
Verwaltung:
Im Bereich der Beschäftigten der Verwaltung wurden bereits in den vergangenen Jahren personelle und organisatorische Anpassungen vorgenommen. Im Bereich der Beschäftigten liegt ein Altersdurchschnitt von 41,7 Jahren bei jahresdurchschnittlich 13,52 Krankheitstagen vor. Hier wird ersichtlich, dass durch die Nachpersonalisierung der demografischen Entwicklung bereits entgegengewirkt werden konnte. Ein solider Personalstamm und qualifizierte Kräfte konnten gewonnen werden.
Im Beamtenbereich liegt ein Altersdurchschnitt von 53,7 Jahren bei durchschnittlich 37,18 Krankheitstagen pro Jahr vor. Diese Kennzahl wird sich innerhalb des kommenden Jahres durch verschiedene Ruhestandsversetzungen erheblich verändern. Nachwuchskräfte wurden durch eigene Ausbildung bereits gewonnen und in den verschiedenen Bereichen eingearbeitet, sodass die Nachpersonalisierung wie im 2. Nachtragsstellenplan vorgeschlagen wird.
Bauhof:
Im Bereich der Beschäftigten des Gemeindebauhofs liegt der Altersdurchschnitt bei 51,42 Jahren bei jahresdurchschnittlich 35 Krankheitstagen. Vor allem innerhalb dieses Bereichs wird die Gemeinde in den kommenden Jahren vor besondere Herausforderungen gestellt. Im Gegensatz zu den bisher guten Nachpersonalisierungserfahrungen im Bereich der Verwaltung zeigen die Erfahrungen im handwerklichen Bereich, dass dies eine noch viel höhere Herausforderung in den nächsten Jahren darstellen wird. Immer weniger Fachpersonal steht zur Verfügung und die Konkurrenz zur Privatwirtschaft, vor allem auch die Konkurrenz zum luxemburgischen Arbeitsmarkt, wirkt sich in dieser Sparte stark aus und stellt die Verwaltung vor großen Herausforderungen bei der Gewinnung von Nachwuchs- und Fachkräften. Umso wichtiger ist es, vorhandenes Personal weiterhin an die Gemeinde als Arbeitgeber zu binden und leistungsgerecht zu entlohnen. Auch innerhalb dieses Bereiches steigen die Ansprüche. Neue Projekte und Aufträge jeglicher Art (Herrichtung von Flüchtlingsunterkünften, etc.) bringen neue und zeitaufwendiger Arbeiten mit sich. Weiterhin kann eine zufriedenstellende Erledigung aller im Auftragsmanagement erfassten Aufträge aus den verschiedenen Ortsteilen nur gelingen, wenn ausreichend Personal zur Verfügung steht. Auch aufgrund der Umsetzung der Pflegearbeiten in Verbindung mit dem Starkregenkonzept, wird die zur Verfügung stehende Arbeitskraft fast gänzlich für Pflegetätigkeiten ausgeschöpft. Folglich kann eine Umsetzung der im Auftragsmanagement eingestellten Arbeiten nicht bzw. nur sehr zeitverzögert erfolgen.
Vergleich zu den Nachbarkommunen:
Schaut man sich die Datenerhebung des IKZ-Projekts Teamwerk AG aus dem Jahr 2015 an, ist die Personalausstattung der Gemeinde Perl im Vergleich zu den Kommunen innerhalb des Landkreises als eher gering einzustufen.
Kommunen im Landkreis verzeichneten in diesem Vergleich Werte von 8,91 Stellen pro 1000 Einwohner bis 14,9 Stellen pro 1000 Einwohner, wohingegen die Gemeinde Perl lediglich 6,9 Stellen pro 1000 Einwohner vorhielt.
Eine der wichtigsten Kennzahlen im Bereich der Personalausstattung der Kommunen stellt die Einwohnerzahl dar. Vom 1.1.2015 bis zum 1.1.2021 verzeichnete die Gemeinde Perl ein Bevölkerungswachstum von 755 Einwohner*innen. Zum 1.1.2021 beträgt der Bevölkerungsstand in der Gemeinde 9.095 Einwohner mit Hauptwohnsitz sowie 9.592 mit Haupt- und Nebenwohnsitz. In den vergangenen Jahren wurde das Personal der Gemeinde Perl aufgestockt. Im Jahre 2021 weist die Gemeinde Perl nunmehr 7,4 Stellen pro 1.000 Einwohner auf.
Neben den zunehmenden Anforderungen, der Steigerung der Aufgabenvielfalt der Kommunen und der geringeren Personalausstattung - im Vergleich zu den Nachbarkommunen - führt das Bevölkerungswachstum innerhalb der Gemeinde Perl dazu, dass zur zufriedenstellenden Erledigung sowohl in Quantität als auch in Qualität der Arbeit eine stetige Anpassung des Personalbestandes als notwendig erscheinen lässt.
Vor diesem Hintergrund wird die Schaffung der folgend aufgeführten Stellen als zwingend notwendig erachtet:
Teil B:
Stelle Nr. 5:
neue Stelle EDV-Sachbearbeitung; bereits seit 01.01.2022 für zwei Jahre befristet besetzt;
Stelle Nr. 7:
neue Stelle Förderprogramme und Kultur; resultierend aus organisatorischen Änderungen aufgrund der Pensionierung des Fachbereichsleiters;
Stelle Nr. 25:
neue Stelle Ordnungsamt und Bürgerdienste; bereits besetzt seit 01.08.2021; resultierend aus organisatorischen Änderung aufgrund der Einführung des Bürgerbüros;
Stelle Nr. 26:
neue Stelle Ordnungsamt und Bürgerdienste; resultierend aus organisatorischen Änderungen aufgrund der Pensionierung des Fachbereichsleiters;
Stelle Nr. 50:
neue Stelle Bauhofmitarbeiter; bereits seit 01.06.2020 für zwei Jahre befristet besetzt;
Stelle Nr. 51:
neue Stelle Bauhofmitarbeiter; bereits besetzt seit 01.12.2021, resultierend aus organisatorischen Änderungen in Hinblick auf die Bauhofleitung;
Stelle Nr. 52:
neue Stelle Bauhofmitarbeiter, resultierend aus Mehraufwand im Bereich der Gebäudeunterhaltung.
Alle weiteren Änderungen erfolgten aufgrund bereits beschlossener Höhergruppierungen.
Der Finanz-, Personal- und Bildungsausschuss hat den Sachverhalt in seiner Sitzung am 29. März 2022 unter TOP 2 vorberaten und dem Gemeinderat empfohlen, den 2. Nachtragsstellenplan für das Haushaltsjahr 2022 sowie die 2. Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022 zu beschließen.
Der Fraktionsvorsitzende Fixemer weist die von der SPD-Fraktion in der Sitzung des FPBA gestellte Nachfrage bzgl. der Stellen Nr. 26 und 27 hin. Die SPD-Fraktion habe danach den Standpunkt vertreten, dass diese wegen der Vertretung oder Nachfolge in Leitungsfunktionen eigentlich als Beamtenstellen ausgewiesen werden müssten. Die Verwaltung habe daraufhin ausgeführt, dass die entsprechenden Beamtenstellen besetzt oder deren Besetzung im Gang sei. Die neu vorgeschlagenen Stellen dienten der Nachpersonalisierung, die aufgrund des Ausscheidens von Führungskräften in den jeweiligen Abteilungen notwendig werden; insofern erübrigten sich laut weitere Aussage von Herrn Fixemer entsprechende kw-Vermerke. Des Weiteren erklärt Herr Fixemer, dass die SPD-Fraktion die Besetzung und Ausschreibung der bereits vorhandenen Stellen für die stellvertretende Leitung der Bauverwaltung als dringend notwendig erachte.
Der Vorsitzende bestätigt die Anmerkungen des Fraktionsvorsitzenden Fixemer und kündigt an, dass die in den nächsten Jahren durch Pensionierung bevorstehenden Personalweggänge in der Führungsebene durch eigene Kräfte weitgehend nachpersonalisiert werden können. Je nach Bedarf werde es auch Neuausschreibungen zu Nachpersonalisierungen geben. Er erklärt ferner, dass die Stelle der stellvertretenden Leitung der Bauverwaltung besetzt und der entsprechend zusätzliche Personalbedarf durch entsprechende Stellenausschreibungen gedeckt werde.
Nach entsprechender Aussage des Fraktionsvorsitzenden Dr. Trierweiler schließe sich die CDU-Fraktion der Beschlussempfehlung des Finanz-, Personal- und Bildungsausschusses entsprechend an.
Nach Dafürhalten von Mitglied Krupp sollte sich die Gemeinde nicht schlechter stellen als andere Kommunen und spricht sich insofern dafür aus, weitere Stellen zu schaffen.
Beschluss:
1. Beschluss des 2. Nachtragsstellenplans für das Haushaltsjahr 2022 durch die Annahme des Vorschlags der Verwaltung.
2. Beschluss der 2. Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/ 2022 (betreffend das Haushaltsjahr 2022).
Abstimmungsergebnis:
21 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen.
10. Abschluss eines Vertrags zur Nutzung der Sportstätte "Zum Kreckelberg" zwischen der Gemeinde Perl und Victor's Bau + Wert AG
Herr Prof. Dr. Kröninger ist neben der juristischen Begleitung des Erbbaurechtsvertrags auch mit der Erstellung des Nutzungsvertrages mit Victors beauftragt. Dem Gemeinderat lag zur Sitzung am 15.07.2021, in der über den Erbbaurechtsvertrag beraten wurde, der damalige Vertragsstand des Nutzungsvertrags vor. Aufgrund der Anpassungen in Bezug auf den grenzüberschreitenden Sportpark als auch der Regelungen über die gegenseitige Nutzung (Gemeinde/Victors und Victors/Gemeinde) muss der Vertragsentwurf angepasst werden.
Der Entwurf mit den Änderungen ist der Einladung als Anlage beigefügt.
Der Fraktionsvorsitzende Keren beantragt den vorliegenden Beschlussvorschlag abzulehnen und begründet dies wie folgt:
1. Die aus der Änderung der Nutzung resultierenden Folgen, u.a. vertragliche Regelungen zur Unterhaltung, Reinigung und Betriebskosten seien nicht geklärt. Weiterhin sei nicht geklärt, welche weiteren Nutzer („Generationen“) die Sportstätte wie oft und wie lange nutzen können.
2. Der vorgelegte Beschlussvorschlag regele nur die Nutzung durch die Victor's Bau+Wert AG aus Berlin. Diese Aktiengesellschaft könne den Sportplatz und das Clubheim welche dem FC Perl zur Verfügung stünden, über 30 Jahre an 25 Tagen/Jahr kostenlos nutzen. Die Kosten trage die Gemeinde.
Dem FC Perl und den sonstigen Nutzern stehe ihre Sportstätte also an 25 Tagen im Jahr nicht zur Verfügung. Als nicht „gleichwertige Gegenleistung“ gestatte die Victor's Bau+Wert AG der Gemeinde an 50 Tagen im Jahr die Nutzung ihres Rasenplatzes.
Der Gemeinde stehe somit nur an 25 Tagen/Jahr ein zusätzlicher Trainingsplatz in Perl zur Verfügung. Somit könne der FC Perl also an 25 Tagen/Jahr den betreffenden Platz nicht bzw. nicht allein nutzen, sondern muss diesen mit Schulen, Kitas und weiteren Vereinen teilen.
3. Dieser zusätzliche Platz an 25 Tagen/Jahr werde nicht benötigt, weil der Gemeinde noch 4 weitere Plätze zu Verfügung stünden. Ein 5. Platz könnte in der LA-Anlage hinzukommen, wie dies für eine solche Anlage üblich sei.
4. Die Sportstätte zum Kreckelberg sei Bestandteil des grenzüberschreitenden den Sportparks der Generationen. Mit dieser Regelung wird der Victor's Bau und Wert AG eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Sportanlage zur Verfügung gestellt. Dies sei unzulässig und führe zu Rückzahlung von Fördermitteln.
Zusammenfassend stellt die FDP-Fraktion fest, dass dieser Vertrag keinen Nutzen für den FC und die Gemeine Perl habe.
Auf entsprechende Nachfrage von Mitglied Schirrah, ob es sich im vorliegenden Fall um ein Fußball- oder Rasenplatz handele, erklärt der Vorsitzende, dass gemäß dem vorliegenden Beschluss des Gemeinderates vom 15.07.2021 vertraglich sicherzustellen sei, dass auf der dem Erbbaurechtsvertrag zugrunde liegenden Fläche ein Fußballplatz gebaut und für die Dauer des bestehenden Erbbaurechtsvertrages vorgehalten werden müsse. Ferner sei sicherzustellen, dass dieser Fußballplatz mit Flutlicht und einer Bewässerungsanlage ausgestattet werde.
Die Fraktionsvorsitzenden Fixemer und Schramm erklären, dass der vorliegende Sachverhalt bereits mehrfach im Gremium beraten und nunmehr eine vertretbare Lösung gefunden wurde, sodass diese der Annahme des vorliegenden Vertragsentwurfs zustimmen werden.
Der Fraktionsvorsitzende Dr. Trierweiler erklärt, dass der heute zur Diskussion stehende Nutzungsvertrag untrennbar mit dem Erbbaurechtsvertrag verbunden sei. Ferner sei es nach seinem Dafürhalten selbstverständlich, dass ein Nutzungsvertrag keine finanziellen Details beinhalte, da diese Gegenstand des Erbbaurechtsvertrags seien. Aufgrund dessen gehe Herr Dr. Trierweiler davon aus, dass die vorgenannte Darstellung von Herrn Keren, dass eine Nutzung ohne Gegenleistung erfolge, nicht zutreffend sei. Unbenommen dessen, werde auch die CDU-Fraktion dem vorliegenden Beschlussvorschlag der Verwaltung zustimmen.
Auf entsprechende Nachfrage des Mitglieds Raczek bestätigt der Vorsitzende, dass der Vertragsentwurf vom Grundsatz her mit dem Hauptnutzer FC Perl abgestimmt worden sei.
Beschluss:
Unveränderte Annahme des vorliegenden Vertragsentwurfs und Beauftragung des Bürgermeisters mit dem Vertragsabschluss.
Abstimmungsergebnis:
20 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, eine Enthaltung.
11. Anfragen, Informationen und Verschiedenes
11.1. Bundeswehrdepot Eft-Hellendorf - Lagerung Munition
Im Zusammenhang mit Medienberichten zur Lagerung von Munition im Bundeswehrdepot Eft-Hellendorf wurde das zuständige Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr, Koblenz, am 26.01.2022 bezüglich Sachverhaltsaufklärung angeschrieben. Unser vorgenanntes Schreiben und das Antwortschreiben vom 02.02.2022 sind der Einladung zur Information beigefügt.
Angesichts einzelner aus der Mitte des Rates vorgebrachten Fragen zum vorgenannten Sachverhalt, äußert der Vorsitzende den Vorschlag, das Bundeswehrdepot Eft-Hellendorf ggfls. zu besichtigen; der Vorschlag wird vom Rat zustimmend angenommen.
* * * *
Der Fraktionsvorsitzende Schramm verweist auf die Anfrage der GRÜNE-Fraktion mit Datum vom 27.03.2022, worin sich diese zum Sachstand der nachfolgenden Themen erkundigte:
• Einstellung Klimamanager,
• 30er Zone im Baugebiet entlang der Bahnhofstraße,
• 2. Geschwindigkeitsmessanlage in der Trierer Straße zwischen Querstraße und Aldi,
• Wie viele Obstbäume/Weinreben wurden im letzten Zeitraum ausgegeben und wie viele hat die Gemeinde nachgepflanzt (siehe GR Beschluss vom 19.09.2019)?
• Fußweg auf der rechten Seite der Trierer Straße zwischen Querstraße und Aldi behelfsweise ein Überweg an geeigneter Stelle für die SLP-Schulkinder wohnhaft im unteren Bereich von Perl,
• Verwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln (z.B. Glyphosat) auf gemeindeeigenen Flächen verbieten, Pachtverträge ändern (Antrag Grüne/SPD vom 01.12.2019),
• Umsetzung Schild gegen Cattenom in Grenznähe.
Der Vorsitzende erteilt folgende Auskunft zu den vorgenannten Fragen:
Das Schild zur Abschaltung des Atomkraftwerks Cattenom sei bereits in der Verwaltung eingetroffen, sodass in den nächsten Wochen die Aufstellung an geeigneter Stelle erfolgen werde.
Der Antrag der Gemeinde bzgl. der Einstellung eines Klimamanagers sei mit Datum vom 23.12.2021 beim Projektträger eingegangen. Die Ausschreibung dürfe jedoch erst nach Absprache mit dem Projektträger erfolgen, der bereits mitgeteilt habe, dass die Bearbeitung des Antrages mehr Zeit als üblich in Anspruch nehmen werde. Mit entsprechender Rückmeldung des Projektträgers erfolge seitens der Verwaltung die Ausschreibung.
Bzgl. der Einrichtung von 30er Zonen sei allen Ortsteilen der Gemeinde in den vergangenen Monaten die Gelegenheit eingeräumt worden, weitere Einrichtungen von 30er Zonen anzumelden. Gemeinsam mit der Ordnungsbehörde des Landkreises sowie mit der Polizeiinspektion Merzig erfolgte bereits eine Besichtigung in den einzelnen Ortsteilen. Die entsprechende Anordnung der Polizei liege dem Ordnungsamt bereits vor, sodass davon auszugehen sei, das bereits in den nächsten Wochen mit der Umsetzung in den entsprechenden Ortsteilen begonnen werden könne.
Bzgl. der Aufstellung von Geschwindigkeitsmessanzeigen habe bereits ein Treffen in der Verwaltung stattgefunden. Dabei wurde festgelegt, zunächst alle Ortsteile der Gemeinde mit lediglich einer Geschwindigkeitsmessanzeige auszustatten. Sollte innerhalb eines Ortsteils eine zweite Geschwindigkeitsmessanzeige benötigt werden, so könne übergangsweise im Wechsel verfahren werden, bis neue Haushaltsmittel bereitstehen, um weitere Geschwindigkeitsmessanzeigen zu beschaffen.
Die beantragte Verteilung von Obstbäumen an die Bevölkerung durch die Gemeinde sei nach Aussage des Vorsitzenden grundsätzlich begrüßenswert, aufgrund der begrenzten Flächenkulisse innerhalb der Gemeinde, sei es jedoch problematisch, die Menge der Bäume entsprechend einzupflanzen. Die eingegangenen Anmeldungen für die Jahre 2019/2020 stellen sich wie folgt dar:
2019: 81 Bäume und 50 Reben,
2020: 157 Bäume und 130.
Die Anmeldungen für das Jahr 2022 liegen der Verwaltung vor; hierzu erfolge eine entsprechende Information in der nächsten Sitzung des Klima-, Umwelt- und Bauausschusses. Aufgrund der begrenzten gemeindeeigenen Flächen beabsichtige die Verwaltung nunmehr, dem Fachausschuss entsprechend vorzuschlagen, die Anzahl an Obstbäumen jeweils zur Hälfte auf gemeindeeigenen Flächen sowie auf entsprechend verfügbaren Waldflächen einzupflanzen.
Bzgl. eines Verbots von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln wurde seitens der Verwaltung bereits mit mehreren Kommunen und Städten Rücksprache gehalten; danach gebe es keine Regelung, die die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln gänzlich ausschließe. Lediglich in bestimmten sensiblen Bereichen wie beispielsweise in Naturschutzgebieten bestehe die Möglichkeit, die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln zu verbieten. Der Vorsitzende weist ferner darauf hin, dass ein generelles Verbot von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln zur Folge habe, dass bereits bestehende Pachtverträge gekündigt werden müssten, sofern ein Verzicht von Pflanzenschutzmitteln seitens der Pächter nicht freiwillig erfolge. Vor dem genannten Hintergrund schlage die Verwaltung nunmehr vor, die vorgenannte Angelegenheit zeitnah gemeinsam mit dem Förster der Gemeinde sowie entsprechenden Vertretern im zuständigen Fachausschuss zu beraten und ggfls. einen Kompromissvorschlag zu kommunizieren.
Auftragsvergaben
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe folgender Aufträge:
• Grenzüberschreitender Sportpark der Generationen - Vergabe von Freianlagen, Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen.
1. Planungsleistungen Freianlagen: Architektenbüro LS² Landschaftsarchitekten, Darmstadt, in Höhe von 270.731,06 Euro brutto.
2. Planungsleistungen Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen: Ingenieurbüro ISA Ingenieure für Städtebau und Architektur, Heltersberg, in Höhe von 48.524,37 Euro brutto.
• Straßenbauprogramm Perl 2022 – Vergabe der Bauleistungen Los 1: Fa. Backes Bauunternehmung AG & Co. KG, Tholey-Theley, mit einem geprüften Bruttoangebotspreis von 432.716,64
• Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges für den Löschbezirk Oberleuken-Keßlingen-Münzingen - Auftrag zur Ausschreibung: Erteilung des Auftrags zur Ausschreibung eines Feuerwehrfahrzeuges LF 20 KatS für den Löschbezirk Oberleuken-Keßlingen-Münzingen.
• Sportlerheim Perl - Vergabe Estrich- und Abdichtungsarbeiten: Firma Okatar Estrichverlegung in Höhe von 14.378,77 €.
Grundstücksangelegenheiten
Der Gemeinderat beschließt die Veräußerung von zwei Gewerbeflächen im Gewerbegebiet „Wieser Weg“ in Besch.