1. Eröffnung der Sitzung
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass die Einberufung und die Bekanntmachung form- und fristgerecht erfolgten und die Beschlussfähigkeit vorliegt; Einwände werden nicht geltend gemacht.
2. Einwohnerfragestunde
Der Vorsitzende teilt mit, dass die vorliegende Einwohnerfragestunde der Bürgerinitiative pro Perl mit Datum vom 28.03.2022 in Absprache mit dem Antragsteller bis zur nächsten Sitzung des Gemeinderates vertagt werde.
3. Verbandsversammlung des Entsorgungsverbandes Saar (EVS) am 21.06.2022
Die nächste Verbandsversammlung des Entsorgungsverbandes Saar (EVS) findet am 21.06.2022 statt. Weil die entsprechenden Sitzungsunterlagen am Sitzungstag nicht vorliegen, schlägt die Verwaltung vor, den Klima-, Umwelt- und Bauausschuss (Sitzungstermin 14.06.2022) mit der Festlegung des Abstimmungsverhaltens des Bürgermeisters zu den Beschlusspunkten zu ermächtigen.
Beschluss:
Ermächtigung des Klima-, Umwelt- und Bauausschusses am 14.06.2022 zur Festlegung des Abstimmungsverhaltens des Bürgermeisters in der Verbandsversammlung des Entsorgungsverbandes Saar am 21.06.2022
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig.
4. Anpassung der Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Beigeordneten und Ortsvorsteher
Die Verordnung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Beigeordneten, Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher wurde mit Wirkung vom 1. April 2022 mit folgenden Auswirkungen für die Amtsträger in der Gemeinde Perl geändert:
Die Beigeordneten erhalten erstmals, unabhängig von der konkreten Vertretung des Bürgermeisters, eine monatliche Aufwandsentschädigung (AE) von höchstens 90,00 €. Des Weiteren wurde der Höchstbetrag für die monatliche Aufwandsentschädigung in den Fällen, in denen ein Beigeordneter den Bürgermeister ununterbrochen für einen längeren Zeitraum als drei Tage vertritt, von bisher 1.084,00 € auf 1.300,00 € angehoben. Die Berechnung der Aufwandsentschädigung für Vertretungszeiträume durch Beigeordnete erfolgte bisher auf der Grundlage des monatlichen Höchstbetrages.
Die Höchstbeträge der Aufwandsentschädigung der Ortsvorsteher (m/w) wurden wie folgt angehoben:
in Gemeindebezirken bis 1.000 Einwohner: von 300,00 € auf 350,00 €,
in Gemeindebezirken bis 3.000 Einwohner: von 400,00 € auf 450,00 €.
Mit Beschluss des Gemeinderates vom 23.04.2009 wurden folgende monatlichen Aufwandsentschädigung der Ortsvorsteher (m/w) festgesetzt und bisher angewendet:
in Gemeindebezirken bis 1.000 Einwohner: 250,00 €,
in Gemeindebezirken bis 3.000 Einwohner: 400,00 €.
Der Finanz-, Personal- und Bildungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 3. Mai 2022 unter TOP 3 mit der Angelegenheit befasst und folgenden Beschluss als Empfehlung an den Gemeinderat gefasst:
1. Die Höchstbeträge der Aufwandsentschädigung der Ortsvorsteher und Ortsvorsteherinnen werden wie folgt angepasst:
in Gemeindebezirken bis 1.000 Einwohner: 350,00 €,
in Gemeindebezirken bis 3.000 Einwohner: 450,00 €.
2. Der Höchstbetrag für die monatliche Aufwandsentschädigung in Fällen der Vertretung des Bürgermeisters durch die ehrenamtlichen Beigeordneten wird auf 1.300,00 € angehoben.
Des Weiteren wird die monatliche Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Beigeordneten wie folgt festgelegt:
Erster Beigeordneter: 60,00 €,
weiterer Beigeordneter: 30,00 €.
Der Fraktionsvorsitzende Dr. Trierweiler begrüßt die vorgeschlagene Anpassung der Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Beigeordneten und Ortsvorsteher*innen; diese stelle ein deutliches Signal in Anbetracht der wichtigen ehrenamtlichen Tätigkeit dar und sei zugleich ein Ausdruck der Wertschätzung für die Funktion der Ortsvorsteher*innen. Insofern schließe sich die CDU-Fraktion der entsprechenden Empfehlung des Finanz-Personal- und Bildungsausschusses vom 03.05.2022 an.
Mitglied Kerpen stellt die Frage, ob die Mitglieder des Gemeinderates, die selbst auch Ortsvorsteher seien, an der Abstimmung zu diesem Punkt teilnehmen dürfen oder ob hier ein Interessenwiderstreit vorliege. Nach Auskunft der Verwaltung, dass dieses nicht zutreffe, erklären mehrere Ortsvorsteher, dass sie sich bei der Abstimmung zu diesem Punkt enthalten würden.
Mitglied Schirrah begrüßt, dass die Verwaltung die vorgenannte Thematik zur Beratung gebracht habe und schlägt in diesem Zusammenhang vor, die Anpassung der Aufwandsentschädigung künftig periodisch im Gremium zu beraten.
Beschluss:
1. Die Höchstbeträge der Aufwandsentschädigung der Ortsvorsteher und Ortsvorsteherinnen werden wie folgt angepasst:
in Gemeindebezirken bis 1.000 Einwohner: 350,00 €,
in Gemeindebezirken bis 3.000 Einwohner: 450,00 €.
2. Der Höchstbetrag für die monatliche Aufwandsentschädigung in Fällen der Vertretung des Bürgermeisters durch die ehrenamtlichen Beigeordneten wird auf 1.300,00 € angehoben.
Des Weiteren wird die monatliche Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Beigeordneten wie folgt festgelegt:
Erster Beigeordneter: 60,00 €,
weiterer Beigeordneter: 30,00 €.
Abstimmungsergebnis:
16 Ja-Stimmen, 6 Enthaltungen.
5. Sitzungsentschädigung der Gemeindegremien
Die mit der Information des Finanz-, Personal- und Bildungsausschusses in seiner Sitzung am 3. Mai 2022 angeregte Beratung zu einer möglichen Anpassung der vom Gemeinderat am 24.01.2008 bzw. 28.05.2009 beschlossenen Entschädigungsregelungen für die Gemeinderats- bzw. die Ortsratsmitglieder ergab einen Vorschlag des Ausschusses zu einer moderaten Anhebung verschiedener Entschädigungssätze, ergänzt um einen Verwaltungsvorschlag zur Anhebung des Sitzungsgeldes für die Teilnahme an Gemeinderatssitzungen.
Der Vorsitzende verweist auf die vorliegende Beschlussempfehlung des Finanz-, Persona- und Bildungsausschusses und die die sich daraus ergebende Ergänzung um einen Verwaltungsvorschlag zur Anhebung des Sitzungsgeldes für Gemeinderatsmitglieder. Insofern schlägt die Verwaltung nunmehr vor, das Sitzungsgeld für Gemeinderatsmitglieder in der 10. Wahlperiode von bisher 22,00 Euro auf nunmehr 25,00 Euro zu erhöhen, verbunden mit der Absicht, in periodischen Abständen darüber zu beraten und ggfls. eine entsprechende Anpassung vorzunehmen.
Nach entsprechender Aussage des Fraktionsvorsitzenden Fixemer sehe die SPD-Fraktion keinen Grund darin, die Aufwandsentschädigung für Ausschussmitglieder geringer einzustufen als die für Gemeinderatsmitglieder. Insofern beantragt Herr Fixemer, das Sitzungsgeld für Ausschussmitglieder je Teilnahme an Ausschusssitzungen von 22,00 Euro auf nunmehr 25,00 Euro zu erhöhen. Er beantragt ferner, den monatlichen Grundbetrag für Gemeinderatsmitglieder von 20,00 Euro auf nunmehr 25,00 Euro zu erhöhen.
Nach Dafürhalten des Fraktionsvorsitzenden Dr. Trierweiler sei analog der Erhöhung der Entschädigung für die Ortsvorsteher*innen und ehrenamtlichen Beigeordneten ebenfalls für die Mitglieder des Gemeinderates und der Ortsräte eine Anpassung der Entschädigung vorzunehmen. Der entsprechende Vorschlag des Fachausschusses als auch der vorgenannte ergänzende Verwaltungsvorschlag sei nach weiterer Aussage von Herrn Dr. Trierweiler angemessen und ausgewogen und werde seitens der CDU-Fraktion entsprechend unterstützt.
Nach entsprechender Aussage des Fraktionsvorsitzenden Schramm stelle die vom Finanz-, Personal- und Bildungsausschuss empfohlene Sitzungsentschädigung der Gemeindegremien eine vernünftige Lösung dar, der sich die GRÜNE-Fraktion entsprechend anschließe.
Mitglied Schirrah spricht sich ausdrücklich für die Anhebung des Sitzungsgeldes für Ausschussmitglieder auf 25,00 Euro aus.
Mitglied Kerpen gibt zu bedenken, dass in Anbetracht des vorliegenden Anpassungsvorschlags eine dementsprechende Verminderung der jetzigen Sitzungsentschädigung des Aufsichtsrates der IEP (30,00 € je Sitzungsteilnehme) konsequent wäre.
Im weiteren Verlauf der Beratung stellt der Fraktionsvorsitzende Keren einen Antrag zur Geschäftsordnung, über den vorliegenden Sachverhalt abzustimmen.
Beschluss:
Gemäß § 51 KSVG wird die Entschädigung der Mitglieder des Gemeinderates ab dem 1. Juli 2022 wie folgt festgelegt:
1. Monatlicher Grundbetrag für Gemeinderatsmitglieder
zur Abgeltung barer Auslagen: 25,00 € (bisher: 11,00 €).
2. Sitzungsgeld für Ausschussmitglieder und Fraktionsvorsitzende
je Teilnahme an Ausschusssitzungen: 25,00 € (bisher: 22,00 €).
3. Sitzungsgeld für Gemeinderatsmitglieder
je Teilnahme an Gemeinderatssitzungen: 25,00 € (bisher: 22,00 €);
Monatliche Aufwandsentschädigung für Fraktionsvorsitzende
a) Grundbetrag: 60,00 € (unverändert);
b) zusätzlicher Betrag je Fraktionsmitglied: 10,00 € (bisher: 5,00 €).
Gemäß § 74 Ziffer 14 i. V. mit § 51 KSVG wird die Entschädigung der Mitglieder der Ortsräte ab dem 1. Juli 2022 wie folgt festgelegt:
Monatlicher Grundbetrag für Ortsratsmitglieder
zur Abgeltung barer Auslagen:
- Sitzungsgeld für Ortsratsmitglieder 10,00 € (bisher: 5,00 €);
- je Teilnahme an Ortsratssitzungen: 10,00 € (unverändert).
Im Rahmen des vorgenannten Beschlusses werden in der 10. Wahlperiode somit keine weiteren Erhöhungen vorgenommen.
Abstimmungsergebnis:
Zu 1: 12 Ja-Stimmen, 8 Gegenstimmen, 2 Enthaltungen.
Zu 2: 13 Ja-Stimmen, 7 Gegenstimmen, 2 Enthaltungen.
Zu 3: 20 Ja-Stimmen, eine Nein-Stimme eine Enthaltung.
6. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Erweiterung Gewerbegebiet Auf'm Elm", 1. Änderung
Der Klima-, Umwelt- und Bauausschuss des Gemeinderates Perl hat in seiner Sitzung am 08.03.2022 unter TOP 2 eine Empfehlung an den Gemeinderat zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Erweiterung Gewerbegebiet Auf’m Elm“, 1. Änderung beschlossen. In der Beschlussvorlage ist die Sachlage und das Projekt näher beschrieben, weiterhin ist der geplante Ablauf wie folgt dargestellt:
• Nach erfolgtem Aufstellungsbeschluss werden die Unterlagen für die frühzeitige Beteiligungsrunde erarbeitet (Scoping-Verfahren), bei dem in erster Linie der Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichtes abzuklären ist.
• Diese Unterlagen werden dem Rat zur Beschlussfassung der Einleitung der frühzeitigen Beteiligungen gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB vorgelegt.
• Die frühzeitige Beteiligung dauert ca. einen Monat.
• Danach werden die eingegangenen Stellungnahmen in die Planung eingearbeitet, ggf. erforderliche Gutachten werden eingeholt und bis zum Verfahrensstand der öffentlichen Auslegung ergänzt.
• Dem Rat werden dann die Stellungnahmen sowie der angepasste Bebauungsplanentwurf zur Billigung und Freigabe für die öffentliche Auslegung mit paralleler TÖB-Beteiligung vorgelegt.
• Durchführung der Auslegung und TÖB-Beteiligung für die Dauer von mind. 30 Tagen.
• Danach nochmal Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss.
Die geplante Zeitdauer des regulären Verfahrens beträgt in der Regel ca. ein Jahr, kann sich aber durch erforderliche Gutachten und Kartierungen durchaus verlängern. Dies kann zum derzeitigen Zeitpunkt nicht genau abgeschätzt werden.
Der Ortsrat Borg hat sich bereits mit der Angelegenheit befasst und dem Antrag entsprechend zugestimmt.
Mitglied Koch verweist ergänzend auf die vom Ortsrat Borg beschlossenen Auflagen im Rahmen des gefassten Beschlusses. Danach sei zu prüfen, ob das Rückhaltebecken für die Entwässerung auch bei Starkregen ausreichend sei. Ferner schlage der Ortsrat vor, aufgrund des sich häufenden LKW-Verkehrs durch den Ort ein Hinweisschild mit der Aufschrift „Firma Fixemer“ vor der Abbiegespur in die Johannesstraße (aus Richtung Potsdamer Platz kommend) aufzustellen.
Der Fraktionsvorsitzende Dr. Trierweiler verweist auf das eindeutige Votum des Fachausschusses, sodass der Gemeinderat seiner Aussage nach nunmehr bestrebt sein solle, dem vorliegenden Beschlussvorschlag der Verwaltung heute zuzustimmen.
Der Fraktionsvorsitzende Fixemer stimmt ebenfalls der Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß dem vorliegenden Beschlussvorschlag zu.
Beschluss:
1. Gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches "Erweiterung Gewerbegebiet Auf'm Elm", 1. Änderung wird die Aufstellung des Bebauungsplanes im regulären Verfahren beschlossen.
2. Der Aufstellungsbeschluss wird ortsüblich bekannt gemacht.
Abstimmungsergebnis:
21 Ja-Stimmen, eine Enthaltung.
7. Nachtragshaushaltssatzung zum Haushaltsplan 2021/2022 für das Haushaltsjahr 2022
Gegenüber der Vorlage für die Beratung im Finanz-, Personal- und Bildungsausschuss am 3. Mai 2022 wurde die beschlossene Änderung für die Planung des Sportplatzes Nennig von Hart- auf Kunstrasenplatz (Projekt 56013) in das Investitionsprogramm/Finanzplan eingepflegt. Hierfür wurden zunächst 10.000,00 Euro in 2022 eingestellt. Je nach Ergebnis der Planung wären im Haushalt 2023 Mittel für die Umsetzung bereitzustellen - ggf. mit entsprechenden Fördermitteln (90%). Die Mittel wurden bei dem Projekt 63000 - allg. Straßenbau - entnommen, sodass die Veränderung ergebnisneutral ist.
Im Bereich der laufenden Verwaltungstätigkeit wurden Mittel im Bereich Forstwirtschaft zu den Aus- und Fortbildungskosten i. H. v. 4.000,00 Euro umgestellt. Die Mittel wurden anderen Buchungsstellen der Forstwirtschaft entnommen, sodass auch diese Veränderungen sowohl im Budget Forst als auch in den Gesamtplänen ergebnisneutral sind.
Weiterhin wurden die Bereiche der Schlüsselzuweisungen und Sonderschlüsselzuweisungen der Jahre 2023 bis 2025 aktualisiert, sodass in diesen Jahren eine Verbesserung der Ergebnisse eintritt. Ergänzt wurden nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht auch die - in der bisherigen Vorlage unvollständigen - Ansätze für das Jahr 2025. Damit ist auch die mittelfristige Finanzplanung vollständig. Stand heute wären mit den Zahlen der mittelfristigen Finanzplanung auch die Jahre 2023-2025 genehmigungsfähig im Sinne des Saarlandpaktgesetzes.
Der Vorsitzende informiert zu Beginn der Beratung zunächst ausführlich über den vorliegenden Sachverhalt. Im Anschluss bedankt dieser sich bei den Mitarbeitern*innen der Verwaltung sowie den Mitgliedern des Ausschusses, die bei der Beratung mitgewirkt haben; das nunmehr vorliegende Ergebnis sei als positiv zu bewerten.
Fraktionsvorsitzende Fixemer führt aus, dass er in dem Entwurf die Mittelbereitstellung für die Konzepterstellung zur Entwicklung des Grenzbereichs in Nennig sowie die bessere finanzielle Liquidität der Gemeinde als „glückliche Umstände“ ansehe. Aus seiner Sicht sei es zu bedauern, dass die Sanierung des Vereinshauses Perl und die Teilerneuerung der Bahnhofstraße jetzt nicht umgesetzt werden können. Diesbezüglich sei es wünschenswert, dass beide Maßnahmen zügig vorankommen. Im Übrigen sei nach weiterer Aussage von Herrn Fixemer von der Zustimmung der SPD-Fraktion auszugehen.
Nach entsprechender Aussage des Fraktionsvorsitzenden Dr. Trierweiler habe die Vorberatung im Fachausschuss veranschaulicht, dass die Verwaltung einen ausgewogenen Vorschlag vorgelegt habe. Die CDU-Fraktion begrüße es demnach ausdrücklich, dass durch die neugeschaffenen Finanzierungsmöglichkeiten nunmehr die Teilerneuerung der Bahnhofstraße Perl sowie die Sanierung des Vereinshauses Perl zügiger realisiert werden können. Unbenommen dessen, müssten diese genannten Maßnahmen entsprechend finanziert werden. Daher regt die CDU-Fraktion im Rahmen der anstehenden Verhandlungen mit den Kreditinstituten die Möglichkeit der Anwendung des § 489 BGB (Sonderkündigungsrecht des Darlehensnehmers) durch die Gemeinde zu prüfen und dies ggf. zielgerichtet anzuwenden. Vor dem genannten Hintergrund stimme die CDU-Fraktion dem vorliegenden Verwaltungsvorschlag zu.
Der Fraktionsvorsitzende Schramm begrüßt es ausdrücklich, dass weitere Kredite in Anspruch genommen werden können, besonders im Hinblick auf die Realisierung der beiden Maßnahmen Teilerneuerung der Bahnhofstraße und Sanierung des Vereinshauses Perl.
Mitglied Schirrah verweist auf seine E-Mail bzgl. der rechtlichen Prüfung der Festlegung der Ablösung von Erschließungsbeiträgen und erkundigt sich in diesem Zusammenhang, ob dies möglicherweise Auswirkungen auf den Haushalt habe.
Der Vorsitzende bestätigt, dass die vorgenannte E-Mail am 04.05.2022 bei der Verwaltung eingegangen sei. Er weist diesbezüglich darauf hin, dass die Infrastrukturentwicklungsgesellschaft mbH & Co.KG kein Eigenbetrieb sei und bestätigt daher eine entsprechende Klärung mit dem Wirtschaftsprüfer; sollte insoweit entsprechender Handlungsbedarf bestehen, erfolge eine umgehende Beratung im Fachausschuss.
Der Fraktionsvorsitzende Keren erkundigt sich nach der Ursache und der unterschiedlich hohen Fördersätze für die einzelnen mit der Gesamtmaßnahme zusammenhängenden Module und nach deren inhaltlicher Ausgestaltung. Speziell erkundigt er sich, was im Mehrgenerationenpark für 912.000,00 € erschlossen werde. Nach der weiteren Ausführung von Herrn Keren stellten sich die für die Gemeinde verbleibenden Kosten - bei Gesamtkosten von rd. 5 Mio. Euro und Einnahmen von rd. 2 Mio. Euro - mit rd. 3 Mio. Euro dar. Um die Gesamtfinanzierung zu sichern, sei der Betrag in Höhe von rd. 1 Mio Euro nachfinanziert worden. Zudem fehle, wie des Öfteren in der Vergangenheit, ein Projektplan zum Sportpark.
Im weiteren Verlauf seiner Ausführung erklärt Herr Keren, dass er dem Nachtragshaushaltsplan und der Nachtragshaushaltssatzung grundsätzlich nicht zustimme. Nach seinem Dafürhalten laufe innerhalb der Gemeinde alles auf die beiden Projekte „Grenzüberschreitender Sportpark der Generationen“ (mit einer Kostensteigerung von 1 Mio. Euro auf 2,5 Mio. Euro) sowie „Neubau Feuerwehrgerätehaus Besch“ hinaus. Herr Keren erklärt ferner, dass die Umsetzung bestimmter Projekte wie beispielweise die Erneuerung der Bahnhofstraße bereits seit zehn Jahren geschoben werden.
Der Vorsitzende bedauert zunächst, dass eine vorherige Klärung der von Herrn Keren vorgetragenen Argumente nicht möglich gewesen sei. Diesbezüglich weist er darauf hin, dass in der vergangenen Sitzung des Gemeinderates am 21.09.2021 der Zuwendungsantrag im Rahmen des „Grenzüberschreitenden Sportparks der Generationen“ sowie die entsprechende Finanzierung vollumfänglich dargestellt worden seien. Die unterschiedlichen Förderquoten kämen insofern zustande, dass sich die entsprechenden Fördergeber, zur Förderung bestimmter Module verpflichtet haben. Der Vorsitzende teilt ferner mit, dass sich an der Gesamtsumme sowie der Förderquote nichts verändert habe. Auch im Rahmen der haushaltsrechtlichen Bedingungen seien bisweilen keine Änderungen zu erkennen. Die baufachliche Situation sei noch entsprechend zu prüfen. Nach weiterer Aussage des Vorsitzenden habe Herr Keren in einer der nächsten Fachausschusssitzungen die Möglichkeit, seine entsprechenden Fragen erneut zu stellen.
Beschluss:
Beschluss von Nachtragshaushaltsplan und Nachtragshaushaltssatzung 2022 gemäß der vom Finanz-, Personal- und Bildungsausschuss empfohlenen Änderung zur Einstellung von Planungskosten bzgl. der Realisierung eines Kunstrasenplatzes auf dem Sportplatz Nennig.
Abstimmungsergebnis:
20 Ja-Stimmen, eine Gegenstimme, eine Enthaltung.
8. Festlegung des Standortes und des Trägers für die Kita-Naturbetreuungsgruppe
Nach einer ersten Kontaktaufnahme zur Gemeinde Mettlach mit Blick auf eine mögliche Kooperationsbereitschaft zur Einrichtung einer Naturbetreuungsgruppe hat das Kreisjugendamt vor dem Hintergrund des zum 1. April 2022 in Kraft getretenen neuen Saarländischen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsgesetzes (SBEBG) mitgeteilt, dass sich die Begründbarkeit losgelöst von der Frage der Bedarfsfeststellung durchaus auch auf andere Weise darstellen lässt. Zum einen kann in der jetzt neuen Rechtslage der Bedarf einer weiteren Gruppe mit dem Verweis auf das besondere pädagogische Konzept begründet werden und zum anderen mit einer möglichen Gruppenreduzierung aufgrund von Entwicklungsverzögerungen bei Kindern. Somit ist eine Kooperation mit der Gemeinde Mettlach nicht erforderlich. Aufgrund dessen fand auf Anregung des Kreisjugendamtes eine erneute Abstimmung zwischen dem Kreisjugendamt, dem Sozialwerk Saar-Mosel und der Gemeindeverwaltung zur Unterrichtung über den Sachstand und die Planung der weiteren Vorgehensweise statt.
Im Ergebnis dieser Besprechung wurde festgehalten, dass zunächst ein Beschluss des Gemeinderates zur Errichtung einer Naturbetreuungsgruppe im Meeswald, angrenzend an die Römische Villa, herbeigeführt werden soll. Weiterhin soll der Träger für die Naturbetreuungsgruppe bestimmt werden. Sowohl das Kreis- als auch das Landesjugendamt hatten bei den Vor-Ort-Terminen das Projekt mit Anbindung an den Archäologiepark Römische Villa Borg favorisiert. Das Sozialwerk Saar-Mosel ist als Träger mit langjährigen Erfahrungen im Bereich Waldkindergarten und auch als Träger der nahegelegenen Kita im Ortsteil Oberleuken für die neue festzulegende Betriebsträgerschaft sehr gut geeignet.
Der Fraktionsvorsitzende Fixemer begrüßt sowohl die Wahl des Standortes als auch die des Trägers. Das beabsichtigte Projekt wirke sich insbesondere positiv auf die Entwicklung der Gemeinde aus. Zudem nutzt Herr Fixemer die Gelegenheit, an dieser Stelle besonders auf die Ideengeberin, das ehemalige Gemeinderatsmitglied Klara Weber, hinzuweisen.
Der Vorsitzende verweist in diesem Zusammenhang auf den von Ratsmitglied Raczek im Zuge der Beratung eingebrachten Vorschlag zur Ansiedlung der Waldbetreuung im Bereich der Villa Borg.
Der Fraktionsvorsitzende Schramm weist darauf hin, dass die GRÜNE-Fraktion gemeinsam mit Frau Weber maßgeblich an der Idee zur Einrichtung einer Kita-Naturgruppe beteiligt gewesen sei. Ferner begrüßt auch er die Wahl des Standortes und die des Trägers. In diesem Zusammenhang spricht Herr Schramm einen besonderen Dank an Herrn Raczek aus.
Auch der Fraktionsvorsitzende Dr. Trierweiler begrüßt die nach Dafürhalten der CDU-Fraktion sehr gute Wahl des Standortes. Die Realisierung dieses sinnvollen Projektes bereichere zudem die ohnehin bereits sehr lebenswerte Gemeinde.
Beschluss:
1. Grundsätzliche Festlegung des Standortes für die Kita-Naturbetreuungsgruppe im Meeswald, angrenzend an die Römische Villa Borg.
2. Grundsätzliche Festlegung des Trägers der Kita-Naturbetreuungsgruppe auf das Sozialwerk Saar-Mosel gGmbH.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig.
9. Vergaberichtlinien für die Überlassung von Wohnbaustellen in der Gemeinde Perl
Die nach dem Beratungsergebnis der IEP-Aufsichtsratssitzung vom 30.11.2021 von Prof. Dr. Kröninger erbetene Stellungnahme zu verschiedenen Passagen der Vergaberichtlinie ist am 09.02.2022 eingegangen. Die Entwürfe der Vergaberichtlinie und des Kriterienkatalogs wurden entsprechend angepasst; die entsprechenden Änderungen sind der Einladung beigefügt und in gelber Farbe markiert.
Der Vorsitzende teilt eingangs der Beratung mit, dass der heutigen Beratungsvorlage versehentlich eine frühere Version des Kriterienkatalogs zur Vergabe von Baugrundstücken als Anlage beigefügt worden sei; dies sei bereits von der Verwaltung korrigiert worden, sodass der maßgebliche Kriterienkatalog nunmehr als Anlage zur Verfügung stehe.
Mitglied Schmitt erkundigt sich, wie der in § 2 Abs. 2 verwendete Begriff „Paare“ behandelt werde. Der Vorsitzende teilt diesbezüglich mit, dass der verwendete Wortlaut der Empfehlung von Prof. Dr. Kröninger entspreche. Er bestätigt insoweit, die Verwendung des vorgenannten Begriffs entsprechend zu prüfen und ggfls. durch einen geeigneten Begriff zu ersetzen bzw. zu konkretisieren.
Der Fraktionsvorsitzende Fixemer begrüßt, dass die Vergaberichtlinien nach langer Bratung nunmehr zur Beschussfassung vorgelegt worden seien. Das Resultat sei nach Dafürhalten der SPD-Fraktion nicht perfekt, sondern das Ergebnis dessen, was der Rat als machbar angesehen habe. Grundsätzlich könne der nunmehr vorliegende Entwurf der Vergaberichtlinien entsprechend rechtlich umgesetzt und angewendet werden.
Der Vorsitzende verweist unterdessen auf die Definition „Paare.“ Dabei handele es sich um Personen, die einen gemeinsamen Haushalt führen und eine gemeinsame Wohnung haben.
Nach entsprechender Aussage von Mitglied Dr. Roller bestehe die Möglichkeit den Begriff „Paare“ entsprechend zu definieren.
Der Fraktionsvorsitzende Schramm spricht sich dafür aus, im Hinblick auf die bisher umfassend geführten Beratungen heute über den vorliegenden Sachverhalt abzustimmen.
Nach entsprechender Aussage des Fraktionsvorsitzenden Dr. Trierweiler liege nunmehr eine rechtssichere Regelung vor; dies sei ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.
Beschluss:
Beschluss der Vergaberichtlinie einschließlich Kriterienkatalog für die Überlassung von Wohnbaustellen in der Gemeinde Perl durch Annahme der angepassten aktuellen Entwürfe Ergänzend dazu wird der im Entwurf der Vergaberichtlinie im § 2 Abs. 2 verwendete Wortlaut „Paare“ näher konkretisiert. Weiterhin werden die vorgetragenen redaktionellen Änderungen entsprechend in die aktuellen Entwürfe eingepflegt.
Abstimmungsergebnis:
20 Ja-Stimmen, eine Gegenstimme, eine Enthaltung.
10. Fertigstellung des Sportlerheims - Kostenvarianten
In der Sitzung des Klima-, Umwelt- und Bauausschusses vom 24.03.2022 wurde dem Gemeinderat empfohlen, insgesamt einen Betrag in Höhe von 120.000,00 € für den Kauf der Ausstattung und des Zubehörs des Sportlerheims (Kostenvariante A, B und C Sportlerheim Perl – Kostenübersicht) zur Verfügung zu stellen. Weiterhin wurde festgelegt, dass der Betrag in Höhe von 120.000,00 € dem Gesamtbudgets zu entnehmen ist.
Der Fraktionsvorsitzende Fixemer stimmt dem vorliegenden Sachverhalt grundsätzlich zu. Darüber hinaus erkundigt sich dieser nach dem aktuellen Stand bzgl. der Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Clubheims Perl.
Nach entsprechender Aussage der Verwaltung sei die Dachneigung nicht optimal, dennoch bestehe die Möglichkeit zur Errichtung einer PV-Anlage; im Rahmen dessen, seien allerdings zusätzliche Gelder aus dem Gesamtbudget des „Grenzüberschreitenden Sportparks der Generationen“ zu entnehmen.
Mitglied Kerpen verweist im Rahmen seiner Ausführung nochmals auf die Möglichkeit, den Betrieb der PV-Anlage gegebenenfalls durch Dritte abzuwickeln und entsprechende Einnahmen durch eine Verpachtung zu generieren.
Der Vorsitzende bestätigt, die entsprechenden Möglichkeiten zu prüfen.
Der Fraktionsvorsitzende Dr. Trierweiler führt aus, dass nunmehr ein tragfähiger Kompromiss gefunden worden sei, der allen Beteiligten gerecht werde. Mit Verweis auf den geplanten Betrieb einer Gastherme stelle sich nach Dafürhalten von Herrn Dr. Trierweiler jedoch die Frage, ob diese angesichts der zurzeit steigenden Gaspreise generell noch zeitgemäß sei. Vor diesem Hintergrund beabsichtige die CDU-Fraktion gemeinsam mit der GRÜNE-Fraktion einen entsprechenden Antrag im Fachausschuss vorzubringen, um ggfls. mögliche Alternativen bzw. die Effektivität der Gastherme prüfen zu können.
In Erwiderung auf die Aussage von Herrn Dr. Trierweiler erklärt Herr Schirrah, dass noch vor einer möglichen Effektivitätsprüfung der Gastherme geprüft werden müsse, ob es rechtlich zulässig sei, nachträgliche Änderungen an der Ausschreibung der Heizung vorzunehmen. Herr Schirrah verweist diesbezüglich auf einen möglichen Verlust der Förderung.
Der Vorsitzende bestätigt, die vorgenannten Anmerkungen im Rahmen der weiteren Beratung im Fachausschuss entsprechend zu berücksichtigen.
Beschluss:
1. Für die Ausstattung und das Zubehör des Sportlerheims wird ein Betrag in Höhe von insgesamt 120.000,00 € zur Verfügung gestellt.
2. Sollte dieser Betrag nicht auskömmlich sein, um die gesamte Ausstattung bzw. das Zubehör (Kostenvariante A, B und C, siehe Anlage Sportlerheim Perl - Kostenübersicht) anzuschaffen, ist in Absprache mit dem Verein festzulegen, welche Ausstattungsgegenstände bzw. welches Zubehör nicht angeschafft werden.
Der für das Zubehör zusätzlich bereitzustellende Betrag ist dem Gesamtbudgets des „Grenzüberschreitenden Sportparks der Generationen“ zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis:
21 Ja-Stimmen, eine Gegenstimme.
11. Information: Radonvorsorgegebiete
Das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat mit Schreiben vom 11.04.2022 mitgeteilt, dass die Gemeinde Perl nicht als Radonvorsorgegebiet nach den Definitionen des Strahlenschutzgesetzes auszuweisen ist.
Der vorliegende Sachverhalt wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Auftragsvergaben
Der Gemeinde beschließt die Vergabe folgender Aufträge:
• Vereinshaus Perl - Sanierung nach Heizungsausfall - Auftragsvergabe TGA: Sanierung der Wärmeversorgungsanlage im Rahmen einer BAFA-Förderung und Vergabe der technischen Gebäudeausrüstung an die Fa. PDK, Merzig, in Höhe von 31.843,12 €.
Grundstücksangelegenheiten
Der Gemeinderat beschließt den Erwerb einer Immobilie in Besch.