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Mosella Perl
Ausgabe 48/2022
Sonstige Amtliche Bekanntmachungen und öffentliche Mitteilungen
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Frist für Antrag auf Fahrkostenzuschuss

Das Land gewährt den Schülerinnen und Schülern öffentlicher Schulen und genehmigter Ersatzschulen Fahrkostenzuschüsse nach den einschlägigen Voraussetzungen des Schülerförderungsgesetzes in der zuletzt geltenden Fassung.

Für die Geltendmachung möglicher Ansprüche sind folgende Ausschlussfristen zu beachten: Letzter Abgabetermin für die Anträge auf Fahrkostenzuschuss für das Schuljahr 2022/2023 ist der 31. Dezember 2022.

Bei bereits erfolgter Bewilligung eines Fahrkostenzuschusses für das Schuljahr 2021/2022 müssen die entsprechenden für die Geltendmachung der entstandenen Fahrkosten notwendigen Fahrkarten bis zum 31. Dezember 2022 beim Landkreis Merzig-Wadern, Kreisjugendamt, Bahnhofstraße 44, 66663 Merzig, eingereicht werden.

Nicht form- und fristgerecht eingereichte Anträge für das Schuljahr 2022/2023 oder Fahrkarten für 2021/2022 können nach der Ausschlussfrist vom 31. Dezember 2022 nicht mehr berücksichtigt werden.

Kontakt:

Kreisjugendamt Merzig-Wadern

Schülerförderung

Tel.: 06861/80-160

Fax: 06861/80-365

E-Mail: KJA.Sachgebiet3@merzig-wadern.de

Web: www.merzig-wadern.de