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Mosella Perl
Ausgabe 48/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Gemeinde Perl
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Bekanntmachung gemäß § 50 Absatz 5 Bundesmeldegesetz (BMG)

Melderegisterauskünfte an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen

Aus gegebenem Anlass teilt die Meldebehörde mit, dass im Hinblick auf die am 09. Juni 2024 stattfindende Kommunal- und Europawahl davon auszugehen ist, dass Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen Auskünfte aus dem Melderegister begehren werden.

Nach § 50 Absatz 1 BMG darf die Meldebehörde o. g. Gruppen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen Auskünfte aus dem Melderegister erteilen, wenn die Wahlberechtigten dieser Auskunftserteilung nicht widersprochen haben.

Der Widerspruch ist schriftlich mit Unterschrift (nicht per E-Mail) an die

Gemeinde Perl

Einwohnermeldeamt

Trierer Str. 28

66706 Perl

zu richten.

Perl, den 23.11.2023

Der Bürgermeister

Uhlenbruch