Aus gegebenem Anlass teilt die Meldebehörde mit, dass im Hinblick auf die am 09. Juni 2024 stattfindende Kommunal- und Europawahl davon auszugehen ist, dass Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen Auskünfte aus dem Melderegister begehren werden.
Nach § 50 Absatz 1 BMG darf die Meldebehörde o. g. Gruppen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen Auskünfte aus dem Melderegister erteilen, wenn die Wahlberechtigten dieser Auskunftserteilung nicht widersprochen haben.
Der Widerspruch ist schriftlich mit Unterschrift (nicht per E-Mail) an die
Gemeinde Perl
Einwohnermeldeamt
Trierer Str. 28
66706 Perl
zu richten.
Perl, den 23.11.2023
Der Bürgermeister
Uhlenbruch